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Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Kantonen und Bund. Was tut der Bund, um den nationalen Zusammenhalt zu gewährleisten?
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Le présidente (Keller-Sutter Karin, présidente): L'auteur de l'interpellation s'est déclaré non satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral et demande l'ouverture de la discussion. - Ainsi décidé.
Hêche Claude · Mit-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Je tiens tout d'abord à remercier le Conseil fédéral pour sa réponse, même si - cela vient d'être dit - elle ne me satisfait pas.
Aujourd'hui, la loi prévoit effectivement que les cantons aient, après péréquation, un indice des ressources à 85 pour cent. Au niveau légal, un passage à 86,5 pour cent serait donc effectivement une amélioration, mais il ne faut pas être dupe. En pratique, la situation est différente. Je prends mon canton comme exemple, où aujourd'hui l'indice des ressources après péréquation se situe à près de 89 pour cent. Avec un retour à 86,5 pour cent, la République et Canton du Jura recevrait des contributions de l'ordre de celles obtenues en 2011. La perte annuelle pour le budget du canton serait de 14,8 millions de francs dès 2022, avec le nouveau système, par rapport à la situation actuelle. Il y a donc, d'un côté, le pourcentage et, de l'autre, ce que touchent les cantons en valeur absolue et, en définitive, c'est cela qui compte. Sur ce point, Monsieur le conseiller fédéral, il faut être honnête, la détérioration est importante et indiscutable: elle touche aussi les cantons de Fribourg, du Valais, de Neuchâtel et de Berne.
Depuis 2008, la Confédération a réalisé plusieurs économies. La part des cantons à l'impôt fédéral direct, par exemple, est passée de 30 à 17 pour cent, et il y a eu, depuis, des transferts de charges de plusieurs milliards de francs en direction des cantons. Le principe du soulagement des cantons contributeurs est acquis, et j'insiste sur ce point, mais, en vue des économies réalisées et de la situation comptable de la Confédération, c'est à elle de compenser la perte importante pour les cantons les plus faibles. Le maintien de la solidarité entre les cantons et la sauvegarde des intérêts entre les cantons bénéficiaires et les cantons contributeurs passent par un effort financier de la Confédération, et non des cantons à faible potentiel et à faibles ressources.
Permettez-moi également de préciser ce que j'estime être une fausse estimation ou une mauvaise interprétation contenue dans la réponse du Conseil fédéral: "Le Conseil fédéral ne partage donc pas le point de vue selon lequel la Confédération devrait verser les 280 millions de francs aux cantons sans condition."
Permettez-moi d'être à nouveau clair, je n'ai jamais affirmé cela, j'ai simplement demandé si le Conseil fédéral était disposé à reverser tout ou partie de cette somme aux cantons pour maintenir, voire renforcer, la cohésion nationale.
Par conséquent, je profite de la discussion de ce jour pour vous demander très directement, Monsieur le conseiller fédéral, si, en votre qualité de président du groupe de travail ad hoc, vous êtes disposé à vous engager dans le cadre des travaux en cours afin que la Confédération garantisse la cohésion nationale, car la réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons est le véritable instrument qui doit promouvoir la solidarité et le fédéralisme dans notre pays. Je vous remercie par avance de votre réponse.
Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion
Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen ist nicht einfach ein Frankengeschäft. Er wurde 2004 von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mit über 64 Prozent Jastimmen angenommen, um der Schweiz einen neuen Schub zu geben, wie es der damalige Finanzminister Merz ausdrückte. Der Finanzausgleich ermöglicht es Bund und Kantonen auch heute noch, den Föderalismus neu zu beleben und damit das Fundament der Schweiz zu stärken.
Die Interpellation unseres Kollegen Hêche spricht also einen ganz zentralen Punkt unserer Schweizerischen Eidgenossenschaft, unserer schweizerischen föderalistischen Strukturen an. Das System ist unter Druck, weil gewisse Spannungen zwischen Geberkantonen und Nehmerkantonen bestehen, die nicht unberücksichtigt bleiben können. In guteidgenössischer Manier haben sich die verschiedenen Partner, das heisst die Kantone unter sich und der Bund, gemeinsam bemüht, eine minimale Anpassung vorzunehmen. Damit sollen die Nachhaltigkeit und die Effizienz des NFA auch in Zukunft gewährleistet werden.
Ständerat Hêche hat mit drei einfachen Fragen den Finger auf den wunden Punkt der Verantwortung des Bundes für einen zukunftsfähigen Föderalismus gelegt. Die Antwort des Bundesrates ist eigentlich enttäuschend. Herr Bundesrat Maurer, Sie haben bisher gezeigt, dass Sie in konstruktiver Art und Weise zu einer Lösung beitragen wollen. Ich bitte Sie daher, die Antwort auf die Interpellation Hêche in diesem Sinne zu konkretisieren und damit eine tragfähige und zukunftsträchtige Lösung zu ermöglichen.
Ich will dazu die folgenden drei Punkte hervorheben:
1. Der Bund wird ganz klar entlastet. Die von alt Regierungsrat Marty vorgeschlagene fixe Mindestausstattung von 86,5 Prozent führt keineswegs zu einer Mehrbelastung des Bundes. Faktisch führt dieser Vorschlag gegenüber der heute politisch festgelegten Dotation von 88 Prozent klar zu einer Entlastung des Bundes.
2. Die gewonnenen 400 Millionen Franken müssen im NFA-System verbleiben. Die 400 Millionen Franken, von denen der Bund am Ende der Übergangsphase, die bis 2022 dauern soll, entlastet wird, sollen namentlich aus zwei Gründen dem NFA erhalten bleiben. Der Bund hat zuerst einmal die staatspolitische Verantwortung, das System und damit auch die Kohäsion der Schweiz nachhaltig zu sichern. Zudem macht dieses Vorgehen für den Bund auch aus einer egoistischen Sichtweise Sinn. Er hat nämlich ein eminentes finanzielles Interesse daran. Denn wenn am NFA keine Anpassungen vorgenommen würden, stiegen die Belastungen des Bundes dynamischer an und würde er mittel- und langfristig wesentlich mehr zahlen müssen.
Gemäss Artikel 47 der Bundesverfassung muss der Bund den Kantonen "ausreichende Finanzierungsquellen" belassen. Betrachtet man nun aber die langfristigen Finanzperspektiven der öffentlichen Haushalte in der Schweiz, so stellt man fest, dass die Kantone von den demografischen Lasten viel stärker betroffen sein werden als der Bund. Die Schuldenquote des Bundes dürfte zwischen 2013 und 2045 von 17 auf 7 Prozent sinken, während jene der Kantone von 10 auf 37 Prozent steigt. Wenn die Kantone nicht über ausreichende Finanzquellen verfügen, dann wird der Druck zugunsten zentralistischer Bundeslösungen deutlich zunehmen, was den Bund mit Sicherheit teurer zu stehen kommen wird.
3. Nun komme ich zum für mich zentralen Punkt. Die ressourcenschwachen Kantone dürfen nicht draussen vor der Tür gelassen werden. Der sogenannte Kompromiss der Kantone hat einen Schönheitsfehler. Vier Kantone haben sich gegen die Marty-Vorschläge gewehrt. Denn diese Lösung trifft die ressourcenschwachen Kantone unverhältnismässig stark. Die im System verbleibenden Bundesgelder müssen daher grösstenteils für die Kompensation der Verluste dieser Kantone genutzt werden können. Im System ist mit dem Härtefallausgleich nämlich angelegt, dass denjenigen Kantonen, welche mit der Einführung des neuen Systems schlechtergestellt werden, eine Entlastung gewährt wird. Diese Entlastung ist einem Phasing-out-System unterworfen. Die Beiträge nehmen ab Ende 2015 um jährlich 5 Prozent ab. Der Härtefallausgleich läuft also 2035 aus. Für meinen Kanton, den Kanton Freiburg, ergibt das eine jährliche Reduktion um rund 7 Millionen Franken. Die Reduktion der Dotation von 88 auf 86,5 Prozent bewirkt für meinen Kanton bis 2022 rund 55 Millionen Franken weniger Einnahmen aus dem Finanzausgleich.
Es scheint mir daher absolut gerechtfertigt zu sein, dass die mit der Marty-Lösung generierten Bundesgelder im System für einen gerechten Ausgleich genutzt werden.
Zusammenfassend: Der Finanzausgleich ist ein gemeinsames Jahrhundertwerk von Bund und Kantonen. Die Grundarchitektur stimmt nach wie vor. Die nun vorgeschlagenen Justierungen stellen eine wichtige Optimierung des Systems dar. Sowohl Bund wie auch Kantone haben ein eminentes Interesse daran, dass die Basis des erforderlichen föderalistischen Systems auch in Zukunft erhalten bleiben kann. Dazu ist es wichtig, dass alle Partner einen adäquaten Beitrag leisten und alle Kantone, namentlich auch die ressourcenschwachen Kantone, ihren Anteil erhalten. Nur so kann das auf lange Frist angelegte System Vertrauen schaffen und seine Glaubwürdigkeit bewahren. Der Partner Bund muss hier eine besondere Verantwortung übernehmen.
Ich ersuche Sie deshalb, Herr Bundesrat Maurer, hier und heute vor den Ständerätinnen und Ständeräten zu bekennen, dass Sie damit einverstanden sind, die vom Bund durch die leichte Systemanpassung gewonnenen 400 Millionen Franken im System zu belassen.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion
Eigentlich wollte ich mich nicht dazu äussern, weil die NFA-Debatte ja im Herbst und im Winter des nächsten Jahres stattfinden wird. Dann werden wir uns wahrscheinlich intensiv zu den neuen Regelungen des NFA äussern können. In zwei Punkten kann ich meinen Vorrednern natürlich zustimmen. Auch aus meiner Sicht ist der NFA eine Erfolgsgeschichte. Ich glaube, es braucht für den nationalen Zusammenhalt Ausgleichsinstrumente. Aber es ist auch richtig und notwendig, dass diese Ausgleichsinstrumente von Zeit zu Zeit überprüft werden.
Der NFA wurde 2008 eingeführt. Er ist also nun seit gut zehn Jahren in Kraft. Wenn man noch die Vorbereitungszeit hinzunimmt, dann reichen die Regelungen wahrscheinlich zwanzig Jahre in die Vergangenheit zurück. Diese Ausgangslage haben die Kantone natürlich auch gesehen. Das war für sie dann auch der Grund, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um das Regelwerk zu überprüfen. In der ersten Arbeitsgruppe unter der Leitung von Franz Marty war ich auch dabei. Diese Arbeitsgruppe war paritätisch zusammengesetzt, denn es war immer sehr wichtig, dass die finanzstarken und die finanzschwachen Kantone mit gleich viel Stimmen vertreten waren. Die Prüfung der Regelungen hat dann halt doch gezeigt, dass im System einige Mängel zu beheben sind. So ist unter anderem die Entwicklung der Disparität überhaupt kein Gradmesser, um die Ausgleichssumme zu berechnen. Die Ausgleichssumme steigt sogar, wenn die Disparität abnimmt. Das darf doch eigentlich nicht sein, sondern je grösser die Disparität, desto grösser müsste die Ausgleichssumme sein.
Ich möchte nicht auf das Technische eingehen, aber aufgrund dessen hat sich die Arbeitsgruppe dann gefunden und die Höhe des Prozentsatzes festgelegt, auf den die finanzschwachen Kantone ausfinanziert werden sollen, bzw. festgelegt, welchen Prozentsatz sie mit wie viel Geld erreichen sollen. Heute ist im Gesetz festgeschrieben, dass 85 Prozent erreicht werden sollten. Es gab zwei Jahre, in welchen diese 85 Prozent nicht erreicht wurden. Dann aber - und in den letzten Jahren verstärkt - wurde diese Zielgrösse doch recht stark überschritten. Im aktuellen Jahr sind es doch 88,2 Prozent, also 3,2 Prozent mehr, als man als Ziel definiert hat.
Das heisst dann in der Summe: 900 Millionen Franken mehr werden umverteilt, als man eigentlich nach der ursprünglichen Zielsetzung wollte. Jetzt kann man sagen, wenn man das zurückfahre, sei das ein Verlust. Man kann es auch von der anderen Seite sehen: Es wird heute zu viel umverteilt. Man kann auch diese Position einnehmen. Nach langem Ringen, zuerst um 86 Prozent, hat man sich dann bei 86,5 Prozent plus Übergangsfrist gefunden. Und am Schluss, es wurde vorher gesagt, wurde das mit 21 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) verabschiedet. Das umfasst einfach der Bericht. Der Bundesrat hat ihn jetzt erhalten. Er wird darauf aufbauend seinen Wirksamkeitsbericht und die Botschaft an uns beschliessen und verabschieden.
Ich möchte heute noch nicht sagen, wo wir dann landen. Aber ich denke doch, dass der Kompromiss der Kantone ein wesentliches Element sein sollte. Dieser Kompromiss der Kantone beinhaltet auch, dass das, wovon der Bund entlastet wird, weiterhin im System bleiben soll. Das war auch ein Antrag der Kantone, wie Kollega Hêche es erwähnt hat. Ich widersetze mich dem heute nicht. Ich erwarte im Bericht und im Antrag des Bundesrates eine Haltung dazu und auch eine Wertung, ob man das tun soll und wie viel das sein soll. Ich möchte mich heute dazu nicht abschliessend äussern. Ich finde auch, dass es falsch ist, heute schon vom Bundesrat eine verpflichtende Aussage zu verlangen. Wir haben keine Fakten auf dem Tisch. Ich weiss nicht, ob der Bundesrat die notwendigen Fakten hat, um etwas Entspannendes zu sagen. Ich glaube, diese Zeit sollte man dem Bundesrat noch geben, um uns einen substanziellen Bericht und einen Antrag zu unterbreiten.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Ich habe das Wort "Kompromiss" im Saal gehört, von Kollege Hegglin. Ein Kompromiss ist eigentlich eine Lösung am Ende einer Verhandlung, aus der alle mit einem lachenden und teilweise mit einem weinenden Auge herauskommen sollten. Sie haben es hier klar gehört: Es gibt vier Kantone, die dabei eine Verliererposition innehaben. Einer dieser Kantone ist der Kanton Wallis, der mit einem jährlichen Minus von 78 Millionen Franken konfrontiert wird. Das ist doch eine erhebliche Zahl.
Auf der anderen Seite lesen Sie in der Antwort des Bundesrates eigentlich einen zentralen Satz, der jetzt noch nicht erwähnt wurde. Der Bundesrat sagt, dass für ihn der Finanzausgleich ein Schlüsselelement für den Föderalismus und den nationalen Zusammenhalt darstelle, also ein wesentliches Element unserer Schweizerischen Eidgenossenschaft sei.
Wenn Sie aus einem Kompromiss herauskommen, bei dem es vier Verliererparteien gibt, dann ist es doch ein Anliegen dieser Verliererparteien, dieser vier Kantone, die auf der Verliererseite stehen, dass der Bundesrat, der Bund, seine Verantwortung ihnen gegenüber wahrnimmt. Verantwortung wahrzunehmen heisst für mich, dass erstens eine kritische Überprüfung dieses Vorschlages der KdK vorgenommen wird und zweitens der Bund nötigenfalls mit eigenen Mitteln eingreift, um diesen Kantonen hinsichtlich ihrer Verluste entgegenzukommen.
Das trifft das Anliegen des Interpellanten Hêche, der sagt: Ja, schauen Sie, der Bund hat Minderausgaben von 400 Millionen Franken; kann der Bundesrat hier nicht direkt oder indirekt bestätigen, dass er sich um dieses Problem kümmern wird und diesen Kantonen hinsichtlich dieser Ausfälle unter die Arme greifen wird? Diese Kantone wollen nicht mehr und nicht weniger; sie wollen mit Blick auf die nationale Kohäsion eine Lösung, die nicht vier Kantone im Regen stehen lässt und 21 Kantone bevorzugt. Dabei wird die Lösung der KdK gar nicht infrage gestellt. Diese Lösung ist jener Kompromiss, der offensichtlich die Mehrheit fand.
Die Verantwortung und die Position des Bundes in diesem Zusammenspiel zwischen den Kantonen und dem Bund wird infrage gestellt. Hier könnte der Bund seine Garantenstellung gegenüber den ressourcenschwachen Kantonen wahrnehmen. Er hat eine grosse Verantwortung für die Kohäsion dieses Landes. Ich hoffe doch, dass man in dieser Arbeitsgruppe ernsthaft mit diesen Ausfällen für die ressourcenschwachen Kantone umgeht. Es sind nicht die ressourcenreichen Kantone, die Ausfälle zu verzeichnen hätten, sondern gerade die ärmsten Kantone in der Schweiz. Der Bundesrat ist daher speziell gefordert, den Vorschlag der KdK nicht kritiklos zu übernehmen, sondern vielleicht selbst am einen oder anderen Ort Hand zu bieten, um eine für alle Kantone akzeptable Lösung zu finden.
Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Je suis désolé de prendre la parole pour la troisième fois aujourd'hui. Je compte sur votre indulgence, d'abord, parce que je vais être bref, ensuite, parce que je n'ai pas d'autres interventions prévues jusqu'à la fin de la semaine, et, enfin, parce qu'il s'agit de mon canton et que le gouvernement et la population de Fribourg sont fort inquiets de l'évolution de ce dossier. Les montants que nous percevons à titre de péréquation financière sont aujourd'hui de 100 millions de francs inférieurs à ce qu'ils étaient en 2011. Vous comprendrez que cela alarme quelque peu les autorités de mon canton. Il serait négligent de ma part de ne pas vous en faire l'écho.
Monsieur Hêche a raison à plusieurs titres. J'aimerais le remercier d'avoir soumis cette interpellation, même si la procédure de consultation n'a pas encore eu lieu. En premier lieu, je pense qu'il est juste de parler de 400 millions de francs et non pas de 280 millions de francs, comme le fait le Conseil fédéral, quant au bénéfice que tire la Confédération des propositions du rapport Marty. Une projection du système actuel jusqu'en 2022 conduit, lorsqu'il est comparé avec le système tel qu'il ressort du rapport Marty à plus de 400 millions de francs supplémentaires pour la Confédération. En deuxième lieu, il est à mon avis raisonnable que la Confédération ne profite pas de cette réforme de la péréquation pour alléger l'effort qu'elle fait et pour alléger sa contribution à la péréquation fiscale. Il me paraît raisonnable que ce montant soit réinjecté dans le système de la péréquation. Même si je peux comprendre la position du ministre des finances, dans une vision globale, il me paraît nécessaire que la Confédération ne tire pas avantage de cette réforme de la péréquation en réduisant son engagement.
De plus, je crois que la question de l'affectation des 400 millions de francs - ou des 280 millions de francs, selon votre logique - doit faire l'objet de discussions dès aujourd'hui, à l'intérieur du groupe de travail dont parlait Monsieur Hêche, mais peut-être aussi au sein du Conseil fédéral. Le plus logique, c'est que le montant qu'économise le Conseil fédéral par la modification de la péréquation des ressources et des bases de calcul de la péréquation des ressources soit réaffecté à la péréquation des ressources et non pas à un réajustement des critères démographiques et sociaux.
Il me paraît dès lors assez raisonnable que le Conseil fédéral examine, en divergeant peut-être de la position de la majorité des cantons, l'affectation de l'ensemble de ces 280 millions de francs à la péréquation des ressources et, partant, aux cantons les plus faibles, plutôt que de réinjecter une partie de ce montant dans les cantons les plus forts, qui sont, en règle générale, ceux qui profitent des critères sociaux et démographiques.
Mon dernier point a trait au rapport du groupe de travail Marty et à la manière dont il est abordé, et je suis presque heureux que Monsieur Peter Hegglin ait utilisé l'expression "compromis" tout à l'heure. On nous parle de compromis des cantons. Excusez-moi, mais ce n'est pas un compromis, et mon canton n'est pas d'accord. C'est une position dans laquelle les cantons contributeurs sont parvenus à convaincre quelques bénéficiaires de les soutenir, et c'est une réforme qui, en fin de compte, se fait sur le dos de quatre cantons latins et avec l'abstention du canton de Berne, dont on sait que, vu sa position, il ne brille pas par son courage dans les débats sur la péréquation fiscale. Donc, je suis assez clairement d'avis qu'il n'y a pas aujourd'hui de compromis des cantons, ni de position politique et de compromis durables. On ne peut pas remplacer l'affrontement qu'on a connu entre les contributeurs et les bénéficiaires lors de la dernière législature par une solution par laquelle on marginaliserait quatre cantons de manière assez brutale, lesquels figurent parmi les cantons les plus faibles, financièrement, de notre pays, qui se trouvent en plus être des cantons minoritaires sur le plan linguistique - et je serais presque tenté d'ajouter, si le canton de Neuchâtel n'en faisait pas partie -, sur le plan religieux. Il me semble que ceci n'est pas satisfaisant et devrait être corrigé par rapport à la proposition du groupe Marty, faute de quoi nous aurons des débats compliqués.
Je m'arrête là. Vous remarquerez que la question de la péréquation financière incite moins aux grandes envolées lyriques que la question des salaires ou celle de Car postal.
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Herr Bundesrat Maurer hat nun das Wort für ein Bekenntnis und weitere Aussagen. (Heiterkeit)
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Wir haben durchaus ein gemeinsames Commitment. Der NFA ist eines der sensiblen Themen der nächsten Jahre. Es handelt sich nicht nur um ein finanzielles Instrument, über das wir zu beraten haben, sondern es ist tatsächlich ein Instrument der Kohäsion, des Zusammenhaltes des Landes. Das müssen wir, ohne jetzt gerade Spanien und Katalonien zu bemühen, im Auge behalten. Wenn wir diesen Ausgleich nicht finden würden, dann wäre der Zusammenhalt gefährdet. Das müssen wir uns vor Augen halten. Daher beraten wir über mehr als über ein finanzielles Instrument: Es geht auch um die Kohäsion.
Wo stehen wir im Moment? Wir hatten die Arbeitsgruppe Marty - sie wurde erwähnt -, die ein entsprechendes Modell abgeliefert und die vorgeschlagen hat, dass wir beim Ressourcenausgleich das Ziel auf 86,5 Prozent festlegen. Der Bundesrat hat dem zugestimmt. Das bedeutet, dass die Geberkantone etwas weniger bezahlen und die Nehmerkantone zum Teil - die Zahlen wurden genannt - wesentlich weniger erhalten. Das ist dieses Commitment. Der Bundesrat hat dem zugestimmt. Das Ziel beim Ressourcenausgleich soll in Zukunft 86,5 Prozent betragen. Sie erhalten die entsprechenden Ausführungen dann in der Vorlage zum Wirksamkeitsbericht NFA.
Die Arbeitsgruppe Marty hat auch gefordert, dass sich der Bund nicht entlasten dürfe. Wenn das Ziel nicht mehr bei etwas über 88 Prozent liegt, führt das zu Einsparungen für den Bund im Umfang von 280 Millionen Franken. Die Arbeitsgruppe Marty fordert, dass dieser Betrag den Kantonen weiter zur Verfügung gestellt werden soll, und zwar zu einem Teil im soziodemografischen Ausgleich. Dieser ist das zweite Element des NFA. Der Bundesrat hat über diese 280 Millionen Franken noch nicht entschieden. Er hat also noch nicht entschieden, ob er diese weiter ausrichten will, und er hat auch nicht entschieden, wie diese allenfalls weiter ausgerichtet werden sollen.
Zu den Instrumenten, die Ihnen dann zur Verfügung stehen: Der Bundesrat wird an einer der nächsten Sitzungen den Wirksamkeitsbericht NFA verabschieden und dann in die Vernehmlassung schicken. Das betrifft das Ziel von 86,5 Prozent und die Frage, ob und wie die weiteren Beträge eingesetzt werden sollen. Diese Vernehmlassung wird Ende März eröffnet und dauert dann bis im Juli. Aufgrund dieser Vernehmlassung werden wir Ihnen dann die Botschaft zum Wirksamkeitsbericht NFA zustellen. Sie werden diese nächstes Jahr behandeln. Das Thema wird also auch bei Ihnen noch einmal diskutiert werden.
Nun hat der Bundesrat eine Arbeitsgruppe mit paritätischer Vertretung von Bund und Kantonen eingesetzt, um diese Fragen des Ausgleichs weiterzubehandeln. Dabei geht es um das Thema des Wirksamkeitsberichtes zum NFA. Da wird dann die Frage der Steuervorlage 17 und der Beträge aus der Bundessteuer für die Kantone behandelt. Gleichzeitig soll in dieser Arbeitsgruppe ein Paket für einen NFA 2 geschnürt werden. Wir wollen also zusammen mit den Kantonen überprüfen, ob diese Aufteilung noch stimmt und welche Elemente allenfalls zusätzlich in diesen NFA 2 eingebunden werden sollen. Da geht es insbesondere um die Frage der Alterspflege, der Migration usw. Also, wir gehen davon aus, dass hier ein neues Paket geschnürt wird. So weit sind wir aber noch nicht. Der Bundesrat hat aber diese Arbeitsgruppe mit dem Ziel eingesetzt, das Gleichgewicht zwischen Bund und Kantonen mittel- und längerfristig zu definieren, weil logischerweise eigentlich alle Kantone auf dem Teppich sind und etwas mehr Geld wollen. Ich muss ja auf meiner Kasse sitzen und schauen, was wir mit diesem Geld machen.
Das ist in etwa die Ausgangslage. Aber wir haben eine Arbeitsgruppe und diskutieren, wie wir diese Zusammenarbeit mit den Kantonen über diesen Wirksamkeitsbericht hinaus gestalten wollen. Wenn es ein NFA-2-Paket gibt, dürfte Sie das etwa 2022 erreichen, denke ich. Da ist es wieder diese Frage des Gleichgewichts zwischen Geben und Nehmen, zwischen Bund, armen und reichen Kantonen, wenn man dem so sagen will.
Nun zeichnet sich ja schon hier aufgrund dieser Diskussion ab, dass das Verhältnis zwischen den Geber- und den Nehmerkantonen durchaus auch ein emotionales Thema sein wird. Ich denke, wir sollten uns hier dann vor allem auf entsprechende Fakten stützen. Hier ist tatsächlich natürlich festzustellen, dass die Nehmerkantone, obwohl sie den NFA haben, in diesen letzten Jahren strukturell nicht unbedingt aufholen konnten, weil die strukturellen Bedingungen schlechter sind als in den Kantonen, die sich weiterentwickelt haben. Das ist das Bild, das sich dann manchmal ergibt. Es gibt eine gewisse Sogwirkung auf die gut strukturierten Kantone - die profitieren weiter -, und die eher schlecht strukturierten Kantone, die kleineren, konnten vom NFA nicht profitieren und sind eher in einer Negativspirale. Ich denke, das wird bei dieser künftigen Diskussion über dieses Gleichgewicht eine Rolle spielen: Was kann, muss, soll man den Nehmerkantonen im Rahmen dieses NFA noch bieten, und was können der Bund und allenfalls auch die Geberkantone dazu beitragen?
Aber in einer ersten Beurteilung würde ich durchaus den Tönen aus den Nehmerkantonen zustimmen: Die strukturellen Voraussetzungen sind zum Teil nicht so, dass man sie wirklich nachhaltig und wesentlich verbessern kann. Wir sind in dieser Diskussion gefordert, für die Kantone Lösungen zu finden, die diese Voraussetzungen noch nicht haben oder vielleicht auch nicht haben werden, und diesen Ausgleich zwischen Gebern und Nehmern zu finden.
Das ist nicht nur, wie ich gesagt habe, eine finanzielle Frage, sondern auch eine Frage der Kohäsion. Das heisst nicht, das möchte ich schon auch klar festhalten, dass einfach die Kasse für alle Kantone geöffnet ist, die nicht genügend haben. Wir müssen Anreize schaffen, dass auch dort die Strukturen möglichst verbessert werden können. Das müssen Anreize sein. Und es ist auch nicht so, dass die Geberkantone, ich wohne ja in einem solchen, bereit sind, auf immer und ewig zu bezahlen. Das sind die unterschiedlichen Interessen, die wir haben. Da braucht es in der nächsten Zeit kluge politische Lösungen.
Ich glaube, der Bundesrat ist sich durchaus bewusst, dass diese Differenzen bestehen. Wir können diese moderieren. Aber der Bundesrat kann da nicht allein entscheiden, vielmehr suchen wir dieses Gleichgewicht zusammen mit den Kantonen. Das ist sehr, sehr anforderungsreich: für die Kantone, für die Geber- und für die Nehmerkantone, aber auch für den Bund. Ich hoffe, dass wir hier Lösungen finden.
Eine erste Stellungnahme werden Sie in den nächsten Monaten in Ihren Parteien zur Vernehmlassung des Wirksamkeitsberichtes haben. Dann spielt auch die Steuervorlage 17 mit. Wir werden dort ja wahrscheinlich mehr bezahlen, als ursprünglich vorgesehen war. Und dann kommt der NFA 2 als nächstes Paket, in dem man grundsätzlich über die Aufgaben und den Föderalismus diskutieren soll und muss und fragt: Welche Aufgaben sollen die Kantone lösen und welche der Bund? Und dann wird auch die Frage eine Rolle spielen: Wer hat welche Steuereinnahmen, und wer hat was zu begleichen? So viel vielleicht dazu.
Das Bewusstsein für die Sensibilität dieses Themas ist im Bundesrat durchaus vorhanden und ich glaube auch die Erkenntnis, dass es halt in unserem Land doch Kantone gibt, die nicht so schnell auf einen grünen Zweig kommen, wie man sich das vielleicht wünscht. Da brauchen wir einen entsprechenden Ausgleich und sorgfältige Lösungen. Aber bei allem Glauben an den Bundesrat - er wird das nicht allein entscheiden können, sondern es braucht dieses Commitment auch mit den Kantonen. Das ist eine grosse Herausforderung, die wir zu meistern haben.
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Das Geschäft ist damit erledigt.
L'interpellation Hêche 17.4097, "Politique d'achats de la Confédération. Quelle ouverture à l'égard des entreprises régionales?" sera traitée, en accord avec Monsieur Hêche, mercredi 7 mars prochain.
Wir sind am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich möchte Sie bitten, noch für das Foto des Ständerates im Saal zu bleiben, und danach sind Sie alle herzlich eingeladen, am Aperitif teilzunehmen. Herr Bundesrat Maurer hat seine Teilnahme bereits zugesagt. Herr Bundespräsident Berset und Frau Bundesrätin Sommaruga werden ebenfalls noch zu uns stossen. Ich bitte die auf der Tribüne anwesenden Mitglieder der Ostschweizer Regierungen, schon einmal zum Aperitif zu schreiten - nicht dass man dann sagt, wenn man nach Bern gehe, kriege man nichts. (Heiterkeit)
Nun wünsche ich Ihnen allen einen schönen Abend!
Schluss der Sitzung um 19.15 Uhr
La séance est levée à 19 h 15