19.5034
Auswirkungen des neuen Radio- und Fernsehgesetzes auf Unternehmen
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Gemäss dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen ist die Pflicht zur Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen an den Eintrag im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen geknüpft. Eine Befreiung von der Abgabe sieht das Gesetz nur für kleine Unternehmen vor. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass zum einen der Kreis der potenziell abgabepflichtigen Unternehmen identisch ist mit den steuerpflichtigen Personen bei der Mehrwertsteuer und zum andern die Unternehmen keinen zusätzlichen administrativen Aufwand haben. Wer also im Mehrwertsteuerregister eingetragen ist und einen Jahresumsatz von mindestens 500 000 Franken deklariert, ist abgabepflichtig. Somit erhalten auch Tochtergesellschaften sowie einfache Gesellschaften wie beispielsweise Arbeitsgemeinschaften von der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Anwendung des Gesetzes eine Rechnung, wenn ihr jährlicher Umsatz die genannte Schwelle überschreitet.
Hiltpold Hugues · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Monsieur le président de la Confédération, on peut trouver le cas de figure suivant: une entreprise paye sa redevance de radio-télévision et la même entreprise, si elle participe à plusieurs consortiums, la paye plusieurs fois. Est-ce que vous trouvez que cette situation est normale?
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Aktuell haben wir tatsächlich einige Dutzend oder vielleicht zwei-, dreihundert Anfragen betreffend entsprechende Unklarheiten. Mein erster Eindruck ist tatsächlich, dass dieses Gesetz damals sehr schnell entstanden ist. Wir sind daran, verschiedene Hinweise zu prüfen. Ob daraus dann einmal eine Anpassung oder eine Gesetzesänderung resultiert, kann ich Ihnen nicht sagen. Aber ich bin mir durchaus bewusst, dass wir eine ganze Reihe von Unternehmen mit hohen Rechnungen erzürnt haben.