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Gattungsübergreifendes Mediengesetz

46105 · Amtliches Bulletin

Du 8 mai 2019

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/46105/de/gattungsubergreifendes-mediengesetz

Consulté le 11 sept. 2026

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Source

Objet parlementaire: Pour une loi multimédia (17.3393)

17.3393

Gattungsübergreifendes Mediengesetz

Graf-Litscher Edith · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion

Die Schweiz hat ein verfassungsrechtliches Ziel: den Bewohnerinnen und Bewohnern unseres Landes ein breites, vielfältiges, umfassendes Medienangebot in den Bereichen Information, Bildung, Kultur, Unterhaltung und Sport zur Verfügung zu stellen.

Wir alle wissen, unsere Medienlandschaft ist in einem starken Wandel. Deshalb reichte die SP-Fraktion im Juni 2017 diese Motion ein. Das Ziel der Motion ist es, dass wir zukünftig ein Mediengesetz haben, das alle Mediengattungen abdeckt, und der Geltungsbereich explizit auch auf die gedruckte Presse ausgeweitet wird. Dabei soll aber auch geprüft werden, wie die geforderte Ausdehnung des Geltungsbereiches auf der Basis der bestehenden Verfassungsgrundlage möglich ist.

Wir alle wissen, die Medienlandschaft ist in einem starken Wandel, und sie ist stark unter Druck: Wegbrechende Werbeeinnahmen und rückläufige Auflagen führen zu einer Konzentration auf wenige grosse Medienhäuser. Der Qualitätsjournalismus, namentlich im Pressebereich, lässt sich nicht mehr über den Markt finanzieren. Diese Erkenntnis hat sich in den letzten Monaten in breiten Kreisen durchgesetzt, und es herrscht Einigkeit, dass Handlungsbedarf besteht. Letztes Jahr hatte deshalb die damalige Medienministerin Doris Leuthard eine Vernehmlassung zum Vorentwurf über das Bundesgesetz über die elektronischen Medien aufgegleist. Diese Vernehmlassung fand vom Juni bis Oktober 2018 statt. Nun haben wir eine neue Medienministerin. Der Handlungsbedarf ist angezeigt. Ich wäre der Frau Bundesrätin dankbar, wenn sie anschliessend vielleicht etwas zu ihrem Fahrplan sagen könnte, explizit auch zum dringenden Handlungsbedarf bei der indirekten Medienförderung.

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern

Die Motion stellt fest, dass sich die Medien, insbesondere die Presse, in einem Strukturwandel befinden, dass die Werbeeinnahmen sinken und die Auflagen rückgängig sind. Darum verlangt diese Motion, dass alle Medien, also auch die gedruckte Presse, in den Geltungsbereich des neuen Mediengesetzes fallen. Die Motion verlangt, in erster Linie auch zu prüfen, ob eine solche Regelung auf der Basis der bestehenden Verfassungsgrundlage möglich ist.

Gemäss dem bestehenden Artikel 93 der Bundesverfassung sind dem Bundesgesetzgeber schon Schranken gesetzt. Die Zuständigkeit deckt Radio, Fernsehen und "andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen" ab. Damit fallen auch Online-Medien in die eidgenössische Gesetzgebungskompetenz. Der verfassungsrechtliche Spielraum für die Unterstützung der gedruckten Presse ist hingegen eng. Für eine direkte Presseförderung gibt es mit der bestehenden Verfassung keine Grundlage. Die Vergünstigung der Posttaxen als indirekte Fördermassnahme erfolgt gestützt auf Artikel 92 der Bundesverfassung, also gestützt auf den Postartikel.

Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass der Presse eine wichtige demokratie- und staatspolitische Funktion zukommt und dass die Digitalisierung alle Medien vor grosse Herausforderungen stellt. Bei der Vernehmlassung zum Vorentwurf des neuen Bundesgesetzes über die elektronischen Medien haben denn auch viele Stimmen eine Unterstützung der Presse bei der digitalen Transformation gewünscht. Das UVEK prüft jetzt verschiedene Massnahmen. Wir sind auch im Austausch mit den betroffenen Medienverbänden. Es gibt ja mittlerweile auch verschiedene Vorstösse aus Ihrem Kreis und aus dem Ständerat. Sie verlangen, dass man die Ausgaben für die indirekte Presseförderung, die heute schon bekannt ist, erhöht. Das wäre möglich auf der heute bestehenden Verfassungsgrundlage. Das wäre eine Massnahme, die schnell wirksam werden könnte. Denn wir haben die Vorgaben eigentlich schon: Wir wissen, was das kostet, wir wissen, was das auslöst. Das wäre sicher etwas, das schnell umsetzbar wäre.

Zu den anderen Punkten aus der Vernehmlassung kann ich Ihnen sagen: Selbstverständlich ist mein Departement daran, diese Vernehmlassung auszuwerten, die verschiedenen Rückmeldungen zu analysieren. Sie sind ziemlich divers, würde ich mal sagen. Dann wird das Departement dem Bundesrat einen Vorschlag für das weitere Vorgehen machen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich zuerst dem Bundesrat sage, wie wir hier weitergehen möchten, dass ich das jetzt hier nicht schon verkünden kann.

In diesem Sinne kann ich sagen: Wir machen weiter, wir sind wirklich sehr motiviert, Lösungen zu finden. Aber ich glaube, es braucht auch die Gespräche mit der betroffenen Branche, um wirklich Lösungen zu finden, die einerseits wirksam sind, die andererseits möglichst rasch umsetzbar sind. Dann gibt es auch Vorstösse für Verfassungsänderungen. Ich würde mich dem nicht grundsätzlich entgegenstellen. Aber, das wissen wir alle, da sprechen wir von einem Zeitraum von zehn Jahren. Von daher sollten wir, wenn wir jetzt doch vorwärtsmachen möchten, im Rahmen der bestehenden Verfassungsgrundlage Massnahmen finden, die dann auch möglichst mehrheitsfähig sind, damit wir rasch vorwärtskommen. So viel kann ich Ihnen heute sagen.

Abstimmung

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 51 Stimmen

Dagegen ... 126 Stimmen

(0 Enthaltungen)