20.024
Groupe de la Banque mondiale et Banque africaine de développement. Augmentation de capital
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
1. Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe
1. Arrêté fédéral sur la participation de la Suisse aux augmentations du capital du Groupe de la Banque mondiale
Art. 3a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 3c
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Schneider-Schneiter, Binder, Bulliard, Fischer Roland, Giacometti, Markwalder, Moser, Portmann, Wehrli)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 3c
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Schneider-Schneiter, Binder, Bulliard, Fischer Roland, Giacometti, Markwalder, Moser, Portmann, Wehrli)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Schneider-Schneiter Elisabeth · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich bitte Sie, die Minderheit Schneider-Schneiter - gemäss Ständerat - bei Artikel 3c zu unterstützen. Es geht in diesem Artikel um Transparenz in den Entscheidungen der Weltbank und der Asiatischen Entwicklungsbank. Ich bitte Sie aus folgenden Gründen, dem Artikel nicht zuzustimmen: Besonders bei der Weltbank, bei den Bretton-Woods-Institutionen finden die Entscheidungen der Schweiz in den Gremien der Stimmrechtsgruppe statt. Hier Transparenz zu verlangen und sämtliche Beschlüsse auf dem Internet zu veröffentlichen, wäre guten Entscheidungen, insbesondere in dieser Stimmrechtsgruppe, nicht dienlich. Wir haben diese Frage ausgiebig diskutiert.
Ich bitte Sie, dem Ständerat zu folgen und der Minderheit Schneider-Schneiter zuzustimmen, das heisst, den Antrag der Mehrheit abzulehnen.
Grüter Franz · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Es geht hier um eine Differenz bei Artikel 3c, wo wir Sie bitten, der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Die Mehrheit des Parlamentes befürwortete eine Kapitalerhöhung für die Weltbankgruppe und die Afrikanische Entwicklungsbank. Das bedeutet, dass die Schweiz rund 300 Millionen Franken an Steuergeldern zusätzlich ausgeben wird. Sie wissen, dass wir gegen diese Erhöhung waren, weil sie unehrlich ist, weil es absehbar ist, dass die nächste Kapitalerhöhung folgen wird. Nun, der Beschluss ist gefasst; National- und Ständerat haben dieser Kapitalerhöhung zugestimmt. Nun geht es bei diesem Artikel, bei dem wir noch eine Differenz haben, um Schadensbegrenzung. Genau dies wollen wir hier noch umzusetzen versuchen. Wenn sich die Schweiz schon mit Hunderten Millionen Franken an den beiden Banken beteiligt, dann soll das Geld wenigstens korrekt verwendet und sollen die Governance-Richtlinien eingehalten werden.
Genau hier gibt es für uns grosse Fragezeichen: Die beiden Banken vergeben Kredite an Staaten, die oft ein Korruptionsproblem haben. Und leider spricht vieles dafür, dass genau dieses Konstrukt eben auch Finanzflüsse in ein Korruptionsgeflecht mindestens ermöglichen könnte. Wie Sie wissen, läuft zurzeit eine Untersuchung wegen Ungereimtheiten gegen den Präsidenten der Afrikanischen Entwicklungsbank. Solche undurchsichtigen Konstruktionen wie die beiden Banken sind anfällig dafür, dass sehr viel Geld in korruptionsähnliche Strukturen oder mindestens in Ineffizienzen versickert. Was es braucht, sind Kontrollen. Wir sind der Meinung, dass diese Kontrolle auch über die Schweizer Vertretung in den beiden Banken ausgeübt werden kann. Wir brauchen also sozusagen eine Aufsicht über die Aufsicht.
Wir haben heute keine Ahnung, wie die Schweiz über einzelne Projekte abstimmt. Diese Institutionen sind Dunkelkammern. Das möchten wir mit Artikel 3c ändern. Es ist eigentlich eine demokratische Selbstverständlichkeit, dass, wie beispielsweise auch hier im Parlament, das Abstimmungsverhalten bekannt ist, dass es öffentlich ist, dass man sieht, wie wir uns dort verhalten, und dass auch alle zwei Jahre darüber Bericht erstattet wird. Das ist, was Artikel 3c verlangt. Wenn die Schweiz schon in internationalen Gremien und solchen Institutionen mitmacht, dann wollen wir wenigstens wissen, wie man sich darin verhält und wie mit diesen Geldern umgegangen wird.
Ich danke Ihnen deshalb, wenn Sie hier der Mehrheit folgen und Artikel 3c zustimmen.
Friedl Claudia · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Wir sind nun in der Differenzbereinigung zu diesem Geschäft, und ich stelle fest, dass die vier Verpflichtungskredite in beiden Räten im Grundsatz unbestritten waren. Beide Banken sind zentrale Institute für die Finanzierung von Projekten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Gerade in Krisenzeiten, in Pandemiezeiten kommt diesen Entwicklungsbanken eine wichtige Rolle zu, und es ist richtig, dass die Schweiz sich da engagiert.
Die SP erwartet, dass die von den Instituten unterstützten Projekte immer einen Beitrag zur Erreichung der Entwicklungsziele der Agenda 2030, der Klimaziele von Paris oder der Biodiversitätsziele leisten. Weil sich die Schweiz in den multilateralen Entwicklungsbanken über das reine Geldgeben hinaus engagiert, indem sie sich gegen Korruption und Fehlinvestitionen einsetzt, haben wir hier im Nationalrat Handlungsrichtlinien in die Bundesbeschlüsse 1 und 2, jeweils in die Artikel 3c bis 3g, aufgenommen. Mit diesen Handlungsrichtlinien wollen wir zeigen, welche Politik die Schweiz in diesen Instituten verfolgen soll. Der Ständerat hat die fünf Artikel - diese Handlungsrichtlinien - nun zwar abgelehnt, aber als Ersatz einen eigenen Artikel, Artikel 3a, kreiert, der eigentlich sämtliche Anliegen des Nationalrates aufnimmt. Die SP-Fraktion unterstützt Artikel 3a als Ersatz der Artikel 3d bis 3g.
Ein Aspekt fehlt jedoch in diesem Konzentrat des Ständerates: die regelmässige Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit und dem Parlament über die Umsetzung der Handlungsrichtlinien sowie die Transparenz über das Abstimmungsverhalten der Schweizer Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien. Leider wurde nichts davon in dem umfassenden Artikel 3a aufgenommen. Artikel 3c, in dem das eben enthalten wäre, strich der Ständerat jetzt. Die SP-Fraktion lehnt den Streichungsantrag ab und will am Artikel festhalten, weil er ein zentrales Anliegen von ihr beinhaltet, nämlich Information und Transparenz; das sind zentrale Elemente für die Akzeptanz des internationalen Engagements der Schweiz. Wenn dann der Ständerat in der Differenzbereinigung noch eine andere Lösung vorschlägt, sind wir offen dafür. Wir wollen aber die Überprüfung unserer Richtlinien, die Transparenz und die Rechenschaft, im Gesetz festgeschrieben sehen.
Schneider-Schneiter Elisabeth · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Die Mitte-Fraktion beantragt Ihnen, in der Differenzbereinigung jetzt die Vorlage gemäss Ständerat zu beschliessen.
Wir begrüssen den moderaten Kompromiss des Ständerates mit den Artikeln 3a der beiden Bundesbeschlüsse, welche Forderungen für die Einhaltung und Verbesserung der Umwelt- und Sozialstandards, für Korruptionsbekämpfung, für die Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, für die Bekämpfung des Klimawandels und weitere Nachhaltigkeitsfragen enthalten. Mit dieser Bestimmung ist klar, was auch ohne diese Bestimmung klar gewesen ist, nämlich dass sich die Schweiz in der Weltbankgruppe und in der Afrikanischen Entwicklungsbank für die Einhaltung dieser Standards einzusetzen hat. Die Schweiz hat hier eine wesentliche Verantwortung zu übernehmen. Die Mitte-Partei setzt sich seit Jahren für eine Reform der Entwicklungszusammenarbeit ein. Das geht nur, indem man mitmacht und nötige Reformprozesse aktiv mitgestaltet.
Wir bitten Sie ebenfalls, Artikel 3c gemäss Ständerat zu streichen. In diesem Artikel wird eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens zu den einzelnen Projekten im Internet verlangt. Diese Forderung ist einfach nicht umsetzbar, wenn man bedenkt, dass sich die Schweiz bei ihren Beschlüssen innerhalb ihrer Stimmrechtsgruppe bewegt und eine Publikation immer auch das Stimmrechtsverhalten der in dieser Gruppe vertretenen Länder betreffen würde. Ich hoffe, dass der Ständerat hier auch eine moderatere Position beschliessen kann und wir das dann im Differenzbereinigungsverfahren noch verabschieden können.
Ich bitte Sie aber jetzt im Sinne der Minderheit Schneider-Schneiter, bei Artikel 3c dem Ständerat folgen.
Badertscher Christine · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe des VERT-E-S
Die grüne Fraktion hat die Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank von Beginn weg unterstützt. Diese Verpflichtungskredite sind kein Luxus, sondern eine wichtige Investition in die Zukunft für eine stabile Welt. Die Schweiz ist darauf angewiesen.
Laut Botschaft des Bundesrates kommt den Entwicklungsbanken eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der UNO-Agenda 2030 zu. Das sehen wir auch so. Es ist jedoch wichtig, dass der Korruption und den Menschenrechtsverletzungen wirkungsvoll begegnet werden kann. Denn im Gegensatz zur bilateralen Entwicklungszusammenarbeit vergeben Entwicklungsbanken oft Kredite und Zuschüsse direkt an Regierungen. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass Hilfsgelder an Regierungen direkt auf Offshore-Konten der Eliten im Ausland landen. Deshalb soll die Schweiz ihre Stimme dafür nutzen, dass die Banken eine strikte Nulltoleranzpolitik gegenüber Korruption erarbeiten.
Der Nationalrat hat in der Herbstsession beschlossen, entsprechende zusätzliche Artikel in die Bundesbeschlüsse über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen zu schreiben. Der Ständerat hat anschliessend die verschiedenen Zusätze etwas abgeschwächt in einem eigenen Artikel zusammengefasst. Darin enthalten sind unter anderem die Korruptionsbekämpfung, die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft. Diesen Artikel 3a unterstützt die grüne Fraktion einstimmig.
Was im Artikel des Ständerates fehlt, ist die Transparenz bezüglich des Abstimmungsverhaltens der Schweiz. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat deshalb mehrheitlich beschlossen, Artikel 3c, welcher diese Transparenz fordert, in den Bundesbeschlüssen zu belassen. Wenn wir wollen, dass die Entwicklungsbanken tatsächlich zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 beitragen, müssen wir uns dafür einsetzen, dass ihre Aktivitäten tatsächlich den ärmsten Menschen zugutekommen und dass Korruption und Menschenrechtsverletzungen aktiv bekämpft werden. Die Schweiz kann ihre Stimme in den Entwicklungsbanken dafür nutzen. Um zu überprüfen, ob die Schweiz dies auch wirklich tut, brauchen wir Transparenz über das Abstimmungsverhalten.
Die grüne Fraktion wird deshalb der Mehrheit folgen und bittet Sie, dies ebenfalls zu tun.
Wehrli Laurent · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
Le groupe libéral-radical vous invite à suivre la majorité de votre Commission de politique extérieure qui soutient la formulation proposée par le Conseil des Etats à l'article 3a. Cette formulation reprend en effet les éléments que notre conseil avait votés dans plusieurs articles lors de notre précédent examen du projet.
A l'article 3c des deux arrêtés, nous vous demandons cependant de suivre la minorité Schneider-Schneiter qui propose ici aussi de se rallier à la formulation du Conseil des Etats. En effet, la question importante de l'information du Parlement est déjà réglée dans d'autres lois et règles de notre Parlement. Pour faire simple, suivre ici la majorité de votre commission aurait pour conséquence d'intégrer une formule superfétatoire dans ces deux arrêtés.
Permettez-moi en conclusion de vous inciter à adopter ces deux arrêtés tels que modifiés par le Conseil des Etats. Notre soutien au Groupe de la Banque mondiale et de la Banque africaine de développement est important au regard des missions assumées et profite au développement essentiel de certains pays et régions du monde, ceci en pleine synergie avec nos propres actions de coopération et d'aide au développement ainsi que notre politique migratoire, en aidant notamment sur place celles et ceux qui le nécessitent.
Merci donc de suivre la majorité de votre commission et, à l'article 3c, la minorité Schneider-Schneiter.
Fischer Roland · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe vert'libéral
Wir beraten ja heute die Differenzen zu diesem Geschäft. Bei den noch offenen Positionen geht es ausschliesslich um die vom Nationalrat in den ersten Beratungen eingefügten Vorgaben für die Prioritätensetzung und die Transparenz des Abstimmungsverhaltens der Vertreterinnen der Schweiz in den beiden Organisationen.
Wir Grünliberalen sind uns bewusst, dass solche Vorgaben in Finanzierungsbeschlüssen institutionell nicht das Gelbe vom Ei sind; auch sind wir uns bewusst, dass die Vertreterinnen der Schweiz sich bereits heute für nachhaltige Projekte sowie die Verhinderung von Korruption und Menschenrechtsverletzungen einsetzen. Wir sind jedoch der Ansicht, dass es legitim ist, dass das Parlament in seiner Funktion als strategisches Organ durch Handlungsanweisungen seine Ziele zum Ausdruck bringt.
Die vom Nationalrat beschlossenen Handlungsanweisungen, die wir auch unterstützt haben, haben sich jedoch bei genauer Prüfung teilweise als nicht umsetzbar erwiesen. Sie sind teilweise zu absolut und zu unausgewogen und hätten unter Umständen dazu geführt, dass die Schweiz bei zahlreichen unterstützungswürdigen Projekten sich hätte enthalten oder diese sogar hätte ablehnen müssen. Insbesondere Artikel 3e wäre problematisch gewesen: Er erfordert unter anderem eine Nulltoleranzpolitik gegenüber Korruption und Unterdrückung zivilgesellschaftlicher Akteure. Das ist sicher gut, aber es besteht immer ein Restrisiko, auch wenn die Projekte im Einzelfall geprüft werden. Es ist deshalb nicht zielgerichtet, wenn wir dann überhaupt keine Projekte unterstützen, sobald nur ein ganz kleines Risiko besteht, sondern es soll hier mit Augenmass entschieden werden.
Wir unterstützen deshalb den Kompromiss des Ständerates und somit den unbestrittenen Beschluss der Kommission, sich bei diesen Artikeln dem Ständerat anzuschliessen. Er sieht mit Artikel 3a einen lösungsorientierten Kompromiss vor, der den Anliegen des Nationalrates Rechnung trägt, ohne gravierende Umsetzungsprobleme zu schaffen.
Ebenfalls als problematisch erwiesen hat sich der vom Nationalrat eingefügte Artikel 3c. Er fordert die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens der Schweiz im Internet sowie eine regelmässige Berichterstattung darüber, wie sich die Schweiz in den Entscheidungsgremien der Institutionen für den Schutz der Menschenrechte, für die gute Regierungsführung und für den Klimaschutz eingesetzt hat. Das ist grundsätzlich auch sinnvoll. Es kann aber bei gewissen Abstimmungen ebenfalls zu Problemen führen, vor allem dann, wenn direkte Intervention und Gespräche erfolgversprechender sind als der Gang an die Öffentlichkeit.
Wir Grünliberalen unterstützen deshalb bei diesem Artikel die Minderheit Schneider-Schneiter, welche ihn streichen und sich damit dem Ständerat anschliessen will. Wir verstehen aber den Wunsch nach mehr Transparenz. Auch halten wir eine gewisse Pflicht zu einer regelmässigen Rechenschaftsablegung für notwendig. Wir könnten uns deshalb vorstellen, dass im Rahmen der Differenzbereinigung die beiden Aussenpolitischen Kommissionen des Ständerates und des Nationalrates einen Kompromiss ausarbeiten, in dem Sinne, dass der Bundesrat den Aussenpolitischen Kommissionen periodisch Rechenschaft über sein Verhalten in Bezug auf die Ziele, welche in Artikel 3a aufgeführt sind, ablegt. Damit kann beiden Anliegen Rechnung getragen werden.
Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 3c die Minderheit zu unterstützen.
Parmelin Guy · VPBR-M · Conseil fédéral · Vaud
Tout d'abord, je suis heureux qu'un compromis ait pu être trouvé à l'article 3a. C'est un compromis constructif qui permet de reprendre les points soulevés par le Conseil national, mais sans créer de problème majeur de mise en oeuvre. Il reste, dès lors, une seule divergence avec le Conseil des Etats. Elle porte sur l'article 3c et concerne la publication des positions adoptées par la Suisse.
A juste titre, cet article a été très clairement rejeté par le Conseil des Etats, par 22 voix contre 11 et 1 abstention. Par une courte majorité, votre commission a décidé de maintenir cet article.
Oui, la transparence a une certaine qualité, même plusieurs qualités, mais il ne faut pas la sacraliser de manière absolue. La transparence n'est pas plus une vertu que la confidentialité. Dans le contexte des relations internationales et d'un groupe de vote où, je le répète, nous ne sommes pas seuls, la publication de toutes les positions de la Suisse sur Internet serait extrêmement problématique et très souvent contre-productive. Afin de trouver des compromis, afin d'essayer d'éviter des conséquences négatives dans nos relations extérieures, il est parfois impératif de garder des positions confidentielles.
J'aimerais vous donner un exemple concret pour illustrer ce risque. Dans le cadre des discussions sur les augmentations de capital de 2018 au Groupe de la Banque mondiale, la Suisse s'est prononcée à plusieurs reprises sur des questions institutionnelles, des questions financières extrêmement confidentielles. Ces informations, elles sont très sensibles et ne doivent pas être divulguées aux marchés financiers. Divulguer de telles informations aurait un impact sur la situation financière de la banque et sa perception par les marchés, par les agences de notation. La publication de la position de la Suisse sur ces questions constituerait presque un abus de confiance de notre pays vis-à-vis de la Banque mondiale. En conséquence, la Suisse pourrait être perçue comme n'étant plus digne de confiance. Cet exemple parmi d'autres le montre très clairement: une certaine confidentialité est absolument nécessaire au risque de perdre en efficacité ou de perdre la confiance de nos partenaires.
Ce choix est aujourd'hui entre vos mains, et avant que vous ne tranchiez entre transparence absolue et efficacité nécessaire, j'aimerais encore vous rappeler et souligner que le Conseil fédéral, le 21 octobre dernier, a recommandé l'acceptation du postulat 20.3932 que votre commission a déposé le 24 août 2020. Que demande ce postulat? Il demande un rapport sur la mise en oeuvre des normes environnementales, des normes sociales du Groupe de la Banque mondiale, ainsi que de sa politique de tolérance zéro envers la corruption. L'acceptation de ce postulat permettrait d'expliquer en détail comment ces points sont mis en oeuvre et de répondre au besoin de transparence et au besoin d'information que vous avez exprimé au sujet de notre travail.
Dès lors je vous demande, au nom du Conseil fédéral, de suivre la minorité de votre commission à l'article 3c, donc d'adhérer à la décision du Conseil des Etats et à la position du Conseil fédéral.
Molina Fabian · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Herr Bundespräsident-elect, ich habe eine Nachfrage zu Ihren Ausführungen bezüglich Artikel 3c. Sie haben ausgeführt, weshalb sich der Bundesrat gegen mehr Transparenz wehrt. Es ist aber schon so, dass das Parlament verständlicherweise den Wunsch geäussert hat, dass es, wenn es schon Verpflichtungskredite spricht, auch wissen will, was damit passiert. Da braucht es ein gewisses Ausmass an Transparenz. Wäre denn der Bundesrat bereit, in einem nächsten Schritt dem Parlament oder den zuständigen Kommissionen regelmässig Rechenschaft über die in Artikel 3a verankerten Handlungsanweisungen abzulegen?
Parmelin Guy · VPBR-M · Conseil fédéral · Vaud
Votre question est légitime, Monsieur Molina. Je crois pouvoir vous répondre oui, le Conseil fédéral est prêt à faire ce pas dans votre direction, de manière aussi à préserver la confidentialité, telle que je viens de vous le décrire. Il est tout à fait légitime que le Parlement souhaite suivre ceci de plus près, et vu les contacts réguliers que j'ai, sur d'autres objets aussi, avec les Commissions de politique extérieure, je pense pouvoir dire au nom du Conseil fédéral que nous pouvons envisager ce pas tel que vous le souhaitez. Il faudra encore régler la question de la régularité de ces interventions, à savoir à quelle fréquence vous souhaitez avoir ceci.
de la Reussille Denis · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe des VERT-E-S
La Commission de politique extérieure du Conseil national s'est réunie le 9 décembre pour examiner les divergences sur le rapport concernant les augmentations de capital du groupe de la Banque mondiale et de la Banque africaine de développement. A signaler que les remarques et décisions concernent évidemment les deux arrêtés fédéraux que nous analysons aujourd'hui, à savoir l'arrêté fédéral sur la participation de la Suisse aux augmentations du capital du Groupe de la Banque mondiale et l'arrêté fédéral sur la participation de la Suisse à l'augmentation du capital de la Banque africaine de développement.
Dans sa séance plénière du 16 septembre, notre conseil a suivi sa Commission de politique extérieure et intégré des améliorations thématiques dans les arrêtés fédéraux, notamment aux articles 3c à 3g. L'article 3c demande que soient publiées sur Internet les positions défendues dans les votes et qu'un rapport soit fourni au Parlement tous les deux ans, notamment sur nos engagements en faveur des droits de l'homme, au sujet de la gouvernance et du climat. L'article 3d demande de s'engager à renforcer les systèmes de santé publique et d'éducation publique. L'article 3e appelle à une politique de tolérance zéro en matière de corruption et de défense des droits de l'homme. L'article 3f vise un engagement pour le financement d'alternatives, notamment agroéconomiques. Enfin, à l'article 3g, il est demandé un engagement pour la création d'emplois durables dans les pays cibles.
Dans sa séance du 2 décembre, le Conseil des Etats n'est pas entré en matière sur les articles 3c à 3g nouveaux et propose un compromis sous la forme d'une disposition reprenant les points soulevés par le Conseil national faisant l'objet d'un nouvel article 3a. A ce stade, une précision importante concernant cet article 3a est nécessaire: une erreur de rédaction en langue française a été constatée. Ainsi, dans les arrêtés fédéraux 1 et 2, aux articles 3a, la nouvelle formulation à retenir, en fin d'article, est: "[...] dans les stratégies et projets du groupe de la Banque mondiale dans le cadre de ses avantages comparatifs". Il s'agit du texte définitif en français. Cette nouvelle teneur est valable pour les deux arrêtés. Ces corrections rédactionnelles n'entraînent aucune conséquence sur le contenu des lignes directrices de l'article 3a.
La majorité de la commission propose de maintenir néanmoins l'article 3c en considérant que la publication systématique des positions de notre pays sur Internet amène une transparence politique essentielle et bénéfique pour notre démocratie. Une minorité Schneider-Schneiter s'oppose au maintien de l'article 3c, considérant que le voeu de transparence voulu dans cet article peut être contre-opérant et même fragiliser certains projets.
En conclusion, la commission vous propose de suivre sa majorité par 12 voix contre 10 et 3 abstentions.
Portmann Hans-Peter · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Bei diesem Geschäft der Kapitalerhöhung für die Weltbankgruppe und die Afrikanische Entwicklungsbank gibt es bei den Bundesbeschlüssen 1 und 2 noch Differenzen. Beim Bundesbeschluss 3 bestehen keine Differenzen mehr. Es geht hier um die Handlungsrichtlinien, welche der Nationalrat in diese Vorlage eingeführt hat. Hier hat nun der Ständerat einen Kompromiss unterbreitet und diese Handlungsrichtlinien in Artikel 3a zusammengefasst. Es geht um Themen wie Verbesserung von Umwelt- und Sozialstandards, Korruptionsbekämpfung; es geht um Themen wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, Bekämpfung des Klimawandels, nachhaltige Landwirtschaft, agroökologische Ansätze, Schaffung von lokalen und guten Arbeitsplätzen sowie Förderung von öffentlichen Gesundheits- und Bildungssystemen.
All das, was der Nationalrat zuvor in verschiedensten Punkten versucht hatte zu formulieren, wurde zusammengefasst. Der Nationalrat hatte hier jedoch Formulierungen gefunden, welche problematisch waren, welche Ausschlüsse ergaben, z. B. einen totalen Ausschluss von Korruptionsrisiken: dass also die Schweiz überall dort, wo Korruption entstehen könnte, nicht mitmachen dürfte. Diese Risiken bestehen immer. Man weiss davon immer erst im Nachhinein. Da hätte sich die Schweiz immer entweder enthalten oder sogar Nein stimmen müssen.
Die APK empfiehlt Ihnen, all den Beschlüssen des Ständerates zu folgen, ausser bei Artikel 3c. Hier hält die Mehrheit der APK an der ersten Formulierung fest. Diese Formulierung hat zwei Teile. Einerseits möchte die Mehrheit der APK - der Entscheid fiel mit einem Stimmenverhältnis von 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen -, dass das Abstimmungsverhalten veröffentlicht wird. Andererseits möchte die Mehrheit der APK, dass Bericht erstattet wird, wie sich die Schweiz bezüglich Menschenrechte, Government, Governance und all dieser Themen engagiert.
Die Minderheit Schneider-Schneiter will hier Ständerat und Bundesrat folgen. Sie sieht bezüglich des ersten Teils dieses Artikels die Ansicht des Bundesrates, dass eine Veröffentlichung problematisch sein könne, als berechtigt an. Wenn man eine Stimmrechtsgruppe anführt, geniesst man auch ein gewisses Vertrauen, und man kann nicht über die anderen Länder und die Veröffentlichung ihrer Meinungen und ihres Stimmverhaltens bestimmen. Mit dem zweiten Teil von Artikel 3c hat die Minderheit kein Problem.
Nun noch zum Schluss, Sie haben es vom französischsprachigen Berichterstatter gehört: Es gibt noch eine redaktionelle Korrektur bei den Bundesbeschlüssen 1 und 2, jeweils im letzten Satz von Artikel 3a. Diese redaktionelle Korrektur betrifft die französische Sprache. Mein Kollege, der andere Berichterstatter, hat dies detailliert ausgeführt.
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 3c von Vorlage 2.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 68 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Art. 3d-3g
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
2. Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank
2. Arrêté fédéral sur la participation de la Suisse à l'augmentation du capital de la Banque africaine de développement
Art. 3a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 3c
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Schneider-Schneiter, Binder, Bulliard, Fischer Roland, Giacometti, Markwalder, Moser, Portmann, Wehrli)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 3c
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Schneider-Schneiter, Binder, Bulliard, Fischer Roland, Giacometti, Markwalder, Moser, Portmann, Wehrli)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 3d-3g
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté