20.3910
Deklaration des Produktionslandes von Brot und Backwaren
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Kommission
Annahme der Motion
Antrag Hess Lorenz
Ablehnung der Motion
Schriftliche Begründung
Die von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates eingereichte Motion 20.3910, "Deklaration des Produktionslandes von Brot und Backwaren", mag unter guten Absichten - mehr Transparenz für den Konsumenten - entstanden sein. Allerdings schiesst die Forderung weit über das beabsichtigte Ziel hinaus.
1. Gemäss der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH, SR 817.022.17) teilt sich die Gruppe der Backwaren in die beiden Untergruppen Brot und sogenannte Fein- und Dauerbackwaren. Unter die zweite Kategorie fallen neben Schinkengipfeli und Berliner auch Kekse, Cracker und Salzstangen. Gemäss Motion müsste somit bei allen Produkten, die gemäss ihrer Definition gebacken wurden, das Produktionsland schriftlich deklariert werden. Gerade im Gastgewerbe, wo zahlreiche Backwaren offeriert werden - Salzstangen, Kekse, Brotscheiben, Croûtons -, führt das zu einem viel grösseren Mehraufwand, als der Motionstext vermuten lässt.
2. Die geltende Gesetzgebung bietet den interessierten Konsumenten bereits eine niederschwellige Möglichkeit, um das Produktionsland eines Brotes oder einer Backware in Erfahrung zu bringen: Bereits jetzt ist das Personal in der Lage, mündlich Auskunft zu geben.
3. Gemäss Befürwortern des Geschäftes sollen insbesondere sogenannte Teiglinge, die im Ausland produziert und in der Schweiz gebacken werden, unter die Deklarationspflicht fallen. Allerdings wird verkannt, dass es sich dabei um Produkte handelt, die erst beim Backprozess in einem Schweizer Betrieb zum Brot oder zur Backware werden. Teiglinge sind per Definition nicht gebackene Produkte. Entsprechend würden diese im Ausland produzierten und in der Schweiz gebackenen Produkte mit "Produktionsland: Schweiz" deklariert werden.
Proposition de la commission
Adopter la motion
Proposition Hess Lorenz
Rejeter la motion
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 166 Stimmen
Dagegen ... 14 Stimmen
(3 Enthaltungen)