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Förderung der Integration von anerkannten Flüchtlingen in den Gemeinden
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Hintergrund meiner Motion ist die Tatsache, dass es im Kanton St. Gallen in einzelnen Gemeinden eine grosse Konzentration von anerkannten Flüchtlingen aus den gleichen Herkunftsländern gibt. Das führt zu diversen Problemen in Bezug auf die Integration, beispielsweise bei der Vermittlung der Umgangssprache. Wenn nämlich eine solche Konzentration besteht, nimmt der Anreiz, die Umgangssprache zu erlernen, sehr stark ab. Aus eigener Erfahrung weiss ich zudem, dass es zusätzliche Probleme in den Schulen gibt. Auch entstehen Herausforderungen, wenn mehr als die Hälfte fremdsprachig ist; es wird entsprechend schwierig, diese Schülerinnen und Schüler erfolgreich zu integrieren. Fehlende Sprachkenntnisse, die kombiniert sind mit der Unkenntnis oder der Ablehnung unserer gesellschaftlichen Grundwerte, führen dazu, dass diese Personen eben nicht richtig in die Schweiz integriert werden können und dann auch im Arbeitsmarkt nur schwer vermittelbar sind. Diese Leute rutschen letztlich tendenziell in die Sozialhilfe ab.
Die Thematik ist wieder brandaktuell geworden. Wir dürfen ja wegen der Lage in Afghanistan davon ausgehen, dass die Asylgesuchszahlen gerade wegen Personen aus diesem Land wieder zunehmen werden. Bundeskanzler Sebastian Kurz hat sich klar dahingehend geäussert, dass die Integration dieser Personen eine grosse Herausforderung sei. Im Übrigen stellt man auch fest - gerade bei uns im Kanton St. Gallen, an der österreichisch-schweizerischen Grenze -, dass jetzt, unmittelbar nach dem Statement von Kanzler Kurz, mehrere Leute aus Afghanistan in Richtung Schweiz kommen.
Die Problematik, welche die Motion aufnimmt, wurde bereits hinsichtlich der Kategorie der vorläufig aufgenommenen Personen erkannt. Das Ausländer- und Integrationsgesetz sieht vor, dass die Kantone diesen Personen, wenn sie Sozialhilfe beziehen, einen Wohnort innerhalb des Kantons zuweisen können. Bei anerkannten Flüchtlingen besteht eine Bewilligungspflicht lediglich, wenn sie den Kanton, der ihnen ursprünglich vom SEM zugewiesen worden ist, wechseln wollen.
Die Bestimmung für vorläufig Aufgenommene soll somit ebenfalls auf anerkannte Flüchtlinge angewendet werden, sofern diese Sozialhilfe beziehen. Denn nur so kann die übermässige Konzentration in einer Gemeinde gesteuert und die Integration dieser Personen gefördert werden. Das sehe nicht nur ich alleine so, sondern dieses Anliegen wird zumindest in meinem Kanton auch von zahlreichen Gemeindepräsidenten unterstützt.
Aus diesem Grund bitte ich Sie sehr, dieser Motion zuzustimmen, damit eben die Integration besser gemacht werden kann als heute.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Anerkannte Flüchtlinge verfügen, gestützt auf die Flüchtlingskonvention und das Asylgesetz, über die freie Wohnortswahl innerhalb des Kantons, dem sie zugewiesen sind. Dieses Prinzip gilt in gleicher Weise - das ist wichtig - für alle Ausländerinnen und Ausländer, auch für solche, die keinen Flüchtlingsstatus haben. Eine unmittelbare Einschränkung der freien Wohnortswahl für anerkannte Flüchtlinge durch eine neue Bestimmung im Ausländer- und Integrationsgesetz würde deshalb eine entsprechende Einschränkung der freien Wohnortswahl für alle Ausländerinnen und Ausländer bedeuten. Eine solch weitreichende Änderung erachtet der Bundesrat weder als verhältnismässig noch als erwünscht. Die Einschränkung der Wohnortswahl für alle Ausländerinnen und Ausländer würde die Standortattraktivität der Schweiz für Fachkräfte beeinträchtigen und damit auch unsere Wirtschaft schädigen.
Die meisten anerkannten Flüchtlinge sind in den ersten Jahren ihres Aufenthalts in der Schweiz mittellos und deshalb von der Sozialhilfe abhängig. Anerkannte Flüchtlinge haben nach der Flüchtlingskonvention Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen wie Schweizerinnen und Schweizer. Die Kantone haben es aber bereits heute in der Hand, in ihren Sozialhilfegesetzen die Möglichkeit vorzusehen, Sozialhilfe auch in der Form von Sachleistungen, unter anderem in der Form von Wohnraum, zu gewähren. So können anerkannte Flüchtlinge sowie Schweizerbürgerinnen und -bürger innerhalb des Kantons einem Wohnort oder einer Unterkunft zugewiesen werden, indem ihnen vorübergehend Wohnraum nur als sozialhilferechtliche Sachleistung gewährt wird. Damit kann die Problematik der Konzentration von anerkannten Flüchtlingen aus den gleichen Herkunftsländern von den Kantonen wirkungsvoll gelöst werden.
Herr Egger, vielleicht noch eine kurze Bemerkung zu Ihrer Bemerkung, seit Bundeskanzler Kurz ein Statement zu Afghanistan abgegeben habe, kämen über die Ostgrenze, also über unseren Kanton, viele Afghanen in die Schweiz: Das nehmen wir nicht so wahr. Selbst wenn dies so wäre, wären dies Dublin-Fälle. Wenn sie aus Österreich kommen, sind sie in Österreich registriert und könnten nach Österreich zurückgeschickt werden. Das ändert aber nichts daran, dass die Migrationslage angespannt ist. Das ist so. Es gibt auch viele afghanische Flüchtlinge, die in die Schweiz kommen. Diese Nation rangiert unter den Top Fünf.
Ich beantrage Ihnen aber trotzdem, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 60 Stimmen
Dagegen ... 130 Stimmen
(1 Enthaltung)