20.448
Klimaverträgliche Altersvorsorge
Candinas Martin · 2VP-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Mettler, Crottaz, Feri Yvonne, Mäder, Maillard, Porchet, Prelicz-Huber, Wasserfallen Flavia, Weichelt, Wyss)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Mettler, Crottaz, Feri Yvonne, Mäder, Maillard, Porchet, Prelicz-Huber, Wasserfallen Flavia, Weichelt, Wyss)
Donner suite à l'initiative
Präsident (Candinas Martin, zweiter Vizepräsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Fischer Roland · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion
Das Klimaübereinkommen von Paris, welches die Schweiz am 6. Oktober 2017 ratifiziert hat, verlangt, dass die Finanzströme in Einklang mit dem Netto-null-Ziel gebracht werden. Das heisst, dass im Jahr 2050 weitgehend keine Aktivitäten mehr über die Kapitalmärkte finanziert werden sollten, welche Treibhausgasemissionen verursachen. Das In-Einklang-Bringen der Finanzströme betrifft in der Schweiz insbesondere auch die Pensionskassen. Die jüngsten Klimaverträglichkeitstests des Bundesamtes für Umwelt zeigen, dass die Pensionskassen sowohl bei Investitionen in Unternehmensanleihen und in börsenkotierte Aktien als auch bei Investitionen in Immobilien noch weit vom Netto-null-Ziel entfernt sind. Die Pensionskassen bewegen sich noch nicht auf einem Pfad, welcher die Erderwärmung auf 1,5 Grad beschränkt.
Die Pensionskassen sind eine sehr wichtige Gruppe von Anlegern auf den Finanzmärkten. Sie verfügen über Anlagen von mehr als 1 Billion Franken, hauptsächlich Obligationen, Aktien und, was für die Klimaziele besonders wichtig ist, Immobilien. Es handelt sich bei den Pensionskassen zudem um eine Kategorie von Anlegern, welche Sparguthaben nicht aufgrund einer freiwilligen Präferenzentscheidung anlegen. Pensionskassen legen vielmehr Vermögen an, weil der Gesetzgeber das so will. Und wenn der Gesetzgeber schon zum Anlegen verpflichtet und dazu Vorschriften macht und wenn sich der Gesetzgeber zugleich im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens dazu verpflichtet hat, die Finanzströme auf netto null Treibhausgasemissionen auszurichten, dann ist es doch naheliegend, dass er dafür sorgt, dass die Anlagen der Pensionskassen mit dem Netto-null-Ziel des Pariser Klimaübereinkommens übereinstimmen.
Die Anlagepolitik ist zudem bereits reglementiert. Es gibt bereits Bestimmungen über zulässige Anlagen und Beschränkungen für Anlagekategorien für die Pensionskassen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Anlagen der Pensionskassen bei der weltweiten Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens hohen sogenannten Transitionsrisiken ausgesetzt sind. Diese Risiken entstehen bei der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft und sind womöglich auf den Märkten noch nicht in den Preisen und Zinsen reflektiert. Wenn man der Logik der Anlagevorschriften folgt, wonach eine gewisse Risikobeschränkung verfolgt werden soll, dann müssen hier diese Transitionsrisiken unbedingt ihren Niederschlag finden.
Ich komme kurz zu den Forderungen im Einzelnen.
Die Messung der Klimaverträglichkeit: Beim Klimaverträglichkeitstest 2020 des Bundesamtes für Umwelt nahmen nur 82 Prozent der Pensionskassen teil. Die Auswertungen geben deshalb nur ein unvollständiges Bild der Klimaverträglichkeit in der beruflichen Vorsorge wieder.
Dann die Information der Versicherten: Heute sind die Pensionskassen nicht dazu verpflichtet, die Klimaverträglichkeit ihrer Anlagen offenzulegen und ihren Versicherten zu kommunizieren. Untersuchungen zeigen jedoch, dass eine Mehrheit der Versicherten nachhaltige Anlagen wünscht.
Zum Schluss die Verbesserung der Klimaverträglichkeit: Die Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens macht es notwendig, dass auch die Anlagepolitik der Pensionskassen konsequent auf die Erreichung des Netto-null-Ziels ausgerichtet ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf beim Klimaschutz, und mit der Umlenkung der Investitionen der Pensionskassen kann die Schweiz einen wesentlichen Beitrag zur Ausrichtung der internationalen Finanzströme in Richtung netto null beitragen.
Ich bitte Sie deshalb, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Mettler Melanie · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Die Kommissionsminderheit bittet den Rat, der parlamentarischen Initiative Fischer Roland Folge zu geben. Die Minderheit erachtet die in der parlamentarischen Initiative vorgeschlagenen Massnahmen als relativ milde; sie folgen dem bereits bestehenden System der Kriterien für die Anlage von Pensionskassengeldern. Wir reden hier also nicht von einem komplett neuen Ansatz bei den Qualitätskriterien, welche an Pensionskassenanlagen gestellt werden.
Was in dieser parlamentarischen Initiative steht, ist relativ einfach: Die Pensionskassen sollen verpflichtet werden, ihre Anlagen zu messen. Das gehört zu ihrem Tagesgeschäft. Damit kann das Bewusstsein der Pensionskassen für nachhaltige Investitionen geschärft und der Anteil nachhaltiger Anlagen in den Portfolios der Vorsorgeeinrichtungen erhöht werden.
Die Minderheit ist zudem der Auffassung, dass das Renditeprofil nachhaltiger Anlagen nicht schlechter ist als dasjenige traditioneller Investitionen und dass die Renten der zweiten Säule mit diesen Massnahmen somit keinen grösseren Risiken ausgesetzt werden - im Gegenteil, es werden sogar Risiken minimiert.
Wir haben hier eine internationale Verpflichtung. Die internationale Staatengemeinschaft setzt sich dafür ein, dass das Netto-null-Ziel verfolgt wird, weil immense Risiken auf uns, auf unsere Kinder und auf die folgenden Generationen zukommen. Diese Risiken sind nicht nur, aber auch finanzökonomisch bedingt und betreffen die gesamte Gesellschaft, den gesamten Wohlstand.
Die Kommissionsminderheit will, dass diese Risikoabschätzung auch in die Qualitätsvorgaben für Anlagevermögen der Pensionskassen aufgenommen wird. Die Schweizer Regulierung ist üblicherweise nicht dafür bekannt, bei neuen Entwicklungen und progressiven Richtungsentscheiden pionierhaft voranzuschreiten. Aber in diesem Fall ist es einfach so, dass es Transitionsrisiken gibt, wenn man hinterherhinkt. Die Banken hingegen haben beispielsweise längst gemerkt, dass es vorteilhaft ist, sich hier in Stellung zu bringen.
Weiter ist es nicht so, dass sich die Pensionskassen aktuell in einem komplett rechtsfreien Raum bewegen. Wir haben bereits Rahmenbedingungen für sie. Vermutlich sind Einschränkungen in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge bezüglich der Anlagekategorien deutlich einschränkender für die Renditen der Pensionskassen, als es eine Vorgabe wäre, welche die Klimaverträglichkeit fördert. Sie haben Verpflichtungen, die sie einhalten müssen und die dazu dienen, dass die Vorsorge für die nächsten Generationen gewährleistet ist und den Risiken Rechnung getragen werden kann.
Die Ziffern 1 und 2 dieser parlamentarischen Initiative sind überhaupt kein Problem. Da geht es um Transparenz und Berichterstattung, damit bereits vorhandene Informationen breiter zugänglich sind. Ziffer 3 lässt sich aktiv steuern. Die Pensionskassen hinterlassen gerade im Immobilienbereich riesige Risiken, indem diese Immobilien nicht klimaverträglich und vor allem den Entwicklungen der Zukunft gegenüber nicht robust aufrechterhalten oder gebaut werden. Der Klimaverträglichkeitstest hat gezeigt, dass die Pensionskassen heute noch stark in den Kohlesektor investieren. Im Bereich der Kohlekraftkapazität investieren sie sogar deutlich stärker als Finanzinstitute, die an diesem Test teilgenommen haben.
Hingegen sind die Mittel viel zu wenig in erneuerbare Energien investiert. Die parlamentarische Initiative könnte mit entsprechender Investitionskapazität gerade auch im Inland dazu beitragen, dass die Stromlücke in der Schweiz zum Beispiel mit Spargeldern der Schweizer Bevölkerung geschlossen wird.
Die parlamentarische Initiative verhindert und verbietet nichts. Es geht nur darum, die Transparenz zu erhöhen und die Rahmenbedingungen für die Pensionskassen so zu setzen, dass den grossen Risiken, die auf uns zukommen, Rechnung getragen wird.
Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
L'initiative de notre collègue Roland Fischer touche deux domaines d'actualité jugés essentiels par la population suisse: celui de la protection du climat et celui du financement de notre prévoyance vieillesse. C'est ambitieux, surtout à l'heure où notre Commission de la sécurité sociale et de la santé publique peine, dans une troisième lecture du projet de révision de la loi fédérale sur la prévoyance professionnelle vieillesse, survivants et invalidité, à proposer une solution acceptable pour le Parlement.
De quoi s'agit-il? L'objectif de l'initiative est de mieux garantir la compatibilité des placements de prévoyance avec la préservation du climat par des vérifications périodiques de ces placements, des informations régulières et appropriées aux assurés et des mesures propres à améliorer leur compatibilité climatique. Soutenue par une minorité de la commission, l'initiative va dans le sens de la réduction des gaz à effet de serre souhaitée par la population. Celle-ci, selon une étude de 2017 de la HES Lucerne, aurait exprimé son souhait que les caisses de pension se tournent vers des placements compatibles avec la protection du climat. Selon l'auteur de l'initiative, les placements durables permettent de réduire les risques pour l'ensemble du portefeuille et le retour sur investissement ne serait pas plus mauvais que pour les investissements traditionnels
La majorité de la commission estime cependant qu'il faut soutenir les efforts volontaires et responsables des institutions concernées sans créer de réglementation supplémentaire. Selon elle, les caisses doivent déjà veiller à ce que les rendements soient suffisamment élevés et que les risques soient répartis de manière adéquate. Elle s'appuie notamment sur un projet pilote réalisé en 2017, la "2 Degrees Investing Initiative", dont les résultats révèlent une acceptation et un besoin accru pour les acteurs des marchés financiers suisses de développer des stratégies climatiques en réponse à l'Accord de Paris sur le climat, et la large participation volontaire des fonds de pension et des compagnies d'assurances suisses à ce projet - 106 institutions qui couvrent 82 pour cent du capital-actions et des fonds - confirme un premier pas prometteur qui va dans la bonne direction.
Il convient aussi de se référer aux lignes directrices du Conseil fédéral en matière de finance durable. Les objectifs sont clairs: il s'agit d'améliorer en permanence la compétitivité de la place financière suisse et de permettre à celle-ci d'apporter une contribution efficace au développement durable. Dans ce sens, le Conseil fédéral, s'appuyant sur la base légale en vigueur, vérifie régulièrement s'il existe des lacunes réglementaires empêchant le bon fonctionnement d'un marché financier durable et il examine les modifications possibles. Il développe aussi des labels permettant une plus grande transparence et une meilleure comparabilité pour les investisseurs, ce qui favorise la compétitivité et la réalisation des objectifs climatiques. Ces conditions-cadres de développement durable sont non seulement acceptées par les caisses de pension et les assurances, mais aussi considérées par ces institutions comme une réelle chance pour notre économie et notre climat. Pour preuve, durant ces dernières années, une augmentation significative des placements durables dans le portefeuille des institutions de prévoyance a été observée.
Dans la mesure où un contrôle strict de la compatibilité climatique des entreprises auprès desquelles les placements sont effectués n'est pas possible en raison notamment de la complexité des marchés, des investissements immobiliers collectifs, d'un manque de transparence ou parfois de pratiques de "greenwashing", on peut difficilement faire mieux.
Enfin et surtout, il ne faut pas oublier que les risques que représentent les placements sont supportés directement par les institutions de prévoyance, et donc par les assurés, ainsi que par les bénéficiaires des rentes. La majorité ne veut pas, dans un contexte difficile, fragiliser davantage encore nos placements par des mesures contraignantes.
En conclusion, après un long débat en commission, estimant que le développement durable implique des mesures équilibrées qui tiennent compte non seulement d'impératifs liés à la protection de l'environnement, mais aussi d'intérêts économiques et sociaux, la commission vous propose, par 15 voix contre 10, de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.
Dobler Marcel · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer Sitzung vom 23. Juni dieses Jahres diese parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge dahingehend zu ändern, dass die Klimaverträglichkeit der Anlagen der Vorsorgeeinrichtungen verstärkt wird. Diese sollen verpflichtet werden, die Klimaverträglichkeit ihrer Anlagen regelmässig zu messen, ihre Versicherten diesbezüglich jährlich zu informieren und Massnahmen zu ergreifen, um die Klimaverträglichkeit ihrer Anlagen zu verbessern.
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Anlagerisiken direkt von den Vorsorgeeinrichtungen und somit von den Versicherten sowie von den Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern getragen werden. Es wäre inkonsequent und problematisch, von den Pensionskassen zu verlangen, sämtliche Anlagerisiken zu tragen und die Renten zu gewährleisten, gleichzeitig aber ihren Handlungsspielraum weiter einzuschränken.
Natürlich weckt diese parlamentarische Initiative auch Begehrlichkeiten in anderen Bereichen. Es könnte verlangt werden, Firmen mit nachgewiesener Lohngleichheit oder auch Firmen mit einer existierenden Frauenquote zu bevorzugen. Auch könnte man fordern, Anlagen in Firmen, die Waffen herstellen, zu unterbinden. Selbst wenn die Renditen bei diesen Unternehmungen in ähnlichem Umfang ausfielen, würden diese Einschränkungen erhebliche Verwaltungsaufwände zur Folge haben und somit die Erträge mindern.
Daher und um die Renten der beruflichen Vorsorge zu schützen, sollen aus Sicht der Kommissionsmehrheit keine Vorgaben zu nachhaltigen Anlagen eingeführt werden. Die Vorsorgeeinrichtungen sind bereits heute verpflichtet, ihr Vermögen so zu verwalten, dass eine angemessene Verteilung der Risiken gewährleistet ist. Sobald Risiken erkannt würden, müssten ihnen die Vorsorgeeinrichtungen angemessen Rechnung tragen. Dies gelte auch für die vorhersehbaren und quantifizierbaren Klimarisiken. In den letzten Jahren hätten die nachhaltigen Anlagen in den Portfolios der Vorsorgeeinrichtungen deutlich zugenommen.
Die Kommissionsminderheit erachtet die mit der parlamentarischen Initiative beantragten Massnahmen als relativ milde. In ihren Augen könnte so das Bewusstsein der Pensionskassen für nachhaltige Investitionen geschärft und der Anteil nachhaltiger Anlagen in den Portfolios der Vorsorgeeinrichtungen erhöht werden. Die Minderheit ist zudem der Auffassung, dass das Renditeprofil nachhaltiger Anlagen nicht schlechter als dasjenige traditioneller Investitionen ist und dass die Renten der zweiten Säule mit diesen Massnahmen somit keinen grösseren Risiken ausgesetzt wären.
Mit 15 zu 10 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.
Abstimmung
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Mettler beantragt, ihr Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 84 Stimmen
Dagegen ... 104 Stimmen
(1 Enthaltung)