21.061
Militärgesetz und Armeeorganisation. Änderung
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Ich schlage Ihnen vor, eine gemeinsame Debatte über das unbestrittene Eintreten und die vier Minderheitsanträge zur Detailberatung zu führen.
Seiler Graf Priska · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Am 1. Januar 2023 wird die fünfjährige Umsetzungsfrist für die Weiterentwicklung der Armee auslaufen. Damit werden auch die Übergangsregelungen zu einem Ende kommen, die in einer entsprechenden Verordnung des Bundesrates festgehalten sind. Seit dem Start der Weiterentwicklung der Armee im Januar 2018 hat sich gezeigt, dass es in verschiedenen Bereichen Anpassungsbedarf gibt. Mit dieser Vorlage unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine Anpassung des Militärgesetzes und der Verordnung der Bundesversammlung über die Armeeorganisation. Die Strukturen der Armee und der Militärverwaltung sollen angepasst werden.
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat die Vorlage am 2. November 2021 beraten und anerkennt klar den Handlungsbedarf. Den wichtigsten Elementen der Vorlage - Schaffung eines Cyberkommandos, Erhöhung der Betriebssicherheit der Luftwaffe und bessere Verankerung der Unterstützung von zivilen Anlässen - wurde denn auch grossmehrheitlich zugestimmt. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung sogar einstimmig angenommen, aber ganz so harmonisch, wie dieses Ergebnis vermuten lässt, waren die Beratungen in der Kommission dann doch nicht. Im Gegenteil, es wurde lebhaft und engagiert diskutiert.
Eigentlich ist diese Änderung des Militärgesetzes ein Nachvollzug dessen, was in der Realität schon lange mit Erfolg praktiziert wird oder was angesichts der veränderten Bedrohungslage für die Schweiz zusätzlich nötig geworden ist. Ich denke da natürlich insbesondere an die Stärkung der Cyberverteidigung durch die Schaffung eines Cyberkommandos und die Aufstellung eines Cyberbataillons. Diese Punkte waren in der Kommission denn auch völlig unbestritten. Trotzdem mussten noch einige Fragen geklärt werden, zum Beispiel, wie dieses neue Cyberkommando organisiert sein soll, welche Fähigkeiten die Leute dafür mitbringen müssen und wie die subsidiäre Unterstützung in die nationale Cyberstrategie eingebettet werden soll.
Andere Elemente der Vorlage warfen hingegen in der Kommission zahlreiche Fragen auf, so zum Beispiel die Schaffung einer Behörde zur Beaufsichtigung und Regulierung der militärischen Luftfahrt. Diese Massnahme soll der besseren Koordination zwischen der Luftwaffe und dem zivilen Luftverkehr bei der Nutzung des gemeinsamen Luftraums dienen. Die Kommission ist erfreut darüber, dass diese Behörde, die sogenannte Military Aviation Authority, keine Mehrkosten verursachen wird. Es geht vor allem darum, eine bereits seit zwei Jahren bestehende Praxis, die sich bewährt hat, gesetzlich zu verankern, denn die Zivilluftfahrt und die militärische Luftfahrt sind zwei völlig verschiedene Welten.
Das zweite grosse Thema mit Diskussionsbedarf war die Unterstützung der Armee bei zivilen Anlässen. Der Bundesrat stärkt mit dieser Gesetzesrevision die Unterstützung von zivilen Grossanlässen durch die Armee. Zum einen werden die Flexibilität und die Verfügbarkeiten erhöht, indem auch Rekrutinnen und Rekruten in der Grundausbildung und nicht nur Durchdienerinnen und Durchdiener oder Armeeangehörige im Wiederholungskurs eingesetzt werden können. Zum andern soll die Armee bei Anlässen von nationaler und internationaler Bedeutung auch ohne wesentlichen Ausbildungs- und Übungsnutzen in einem beschränkten Rahmen Leistungen erbringen dürfen. Mit dieser Ausnahmebestimmung trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass die betreffenden Anlässe ohne die Unterstützung durch die Armee kaum mehr durchgeführt werden könnten.
Eine Minderheit der Kommission störte sich daran, dass nicht mehr zwingend ein Ausbildungsnutzen vorhanden sein muss, und befürchtete, dass die Armee von privaten Organisatoren sozusagen als billige Arbeitskraft ausgenutzt werden könnte. Ein entsprechender Antrag, der mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt wurde, wurde aber nicht aufrechterhalten. Denn dass gewisse private Grossanlässe wie zum Beispiel das Lauberhornrennen oder das Schwing- und Älplerfest ohne die Unterstützung der Armee nicht mehr stattfinden könnten, wurde in der Kommission in der Folge glaubhaft dargelegt. Zudem war man der Ansicht, dass die im Gesetz gewählte Formulierung nicht dazu führen kann, dass vom Unterstützungsbeitrag der Armee ausufernd Gebrauch gemacht werden könnte.
Beim Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme, das die Datenerhebung der Militärdienstpflichtigen beinhaltet, gab es noch eine Diskussion darüber, was bei Artikel 17c Absatz 1 Buchstabe u genau mit dem Ausdruck "an Dritte" gemeint sei und ob der Datenschutz so gewährleistet werden könne. Die Frau Bundesrätin legte klar dar, "an Dritte" bedeute nicht, dass die Daten einfach an irgendjemanden weitergegeben werden, sondern nur an Dritte, die aufgrund des Gesetzes dazu berechtigt sind. In der Verordnung soll das noch näher präzisiert werden.
Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission völlig unbestritten. Ich komme daher gleich zu den Minderheitsanträgen: Insgesamt wurden vier Minderheitsanträge zur Vorlage eingereicht. Die ersten zwei Minderheiten betreffen Artikel 18, "Dienstbefreiung für unentbehrliche Tätigkeiten".
Die Minderheit Pointet bei Absatz 1 Buchstabe c möchte eine Dienstpflichtbefreiung für alle Personen mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Prozent einführen. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Männer immer häufiger Teilzeit arbeiten und sich stärker am Familienleben beteiligen wollen. Der Antrag wurde mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Der zweite Antrag zum selben Artikel, die Minderheit Schlatter, verlangt, dass im Hinblick auf den Mangel an Pflegepersonal der Beschäftigungsgrad von Medizinalpersonen, die für die Sicherstellung des Betriebs von sanitätsdienstlichen Einrichtungen des zivilen Gesundheitswesens notwendig sind, auf 50 Prozent gesenkt wird. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, mit demselben Stimmenverhältnis.
Die Umsetzung dieser beiden Anträge wäre aus Sicht der Kommissionsmehrheit zu kompliziert und würde den Personalbestand der Armee schwächen.
Wie bereits vorhin dargelegt, sorgte das Thema der Unterstützung ziviler Anlässe durch die Armee in der Kommission für Diskussionen. Es soll nun gesetzlich verankert werden, was in der Praxis schon seit Langem Usus ist: Die Armee kann auch dann für wichtige und publikumsintensive zivile Anlässe eingesetzt werden, wenn daraus kein Ausbildungsnutzen resultiert; ich habe das schon dargelegt. Die Minderheit Pointet bei Artikel 48d möchte nun, dass wenigstens Rekrutinnen und Rekruten, die noch voll in der Ausbildung stecken, von solchen Einsätzen ausgenommen werden. Der Antrag wurde mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt. Gerade solche Einsätze seien sehr beliebt, meint die Kommissionsmehrheit, und dienen durchaus auch der Lebensschulung. Sie sind darum also auch für Rekrutinnen und Rekruten interessant.
Der Minderheitsantrag Schlatter zu Artikel 26b Absatz 1 des Luftfahrtgesetzes verlangt, dass der Bundesrat zur Durchführung von Untersuchungen in der Militärluftfahrt eine ausserparlamentarische Kommission nach den Artikeln 57a bis 57g des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes einsetzen soll. Solche Untersuchungen sollen nicht durch eine interne Abteilung der neuen Militärluftfahrtbehörde durchgeführt werden, dies ganz im Sinne der Good Governance. Der Antrag wurde mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt. Man befürchtete, dass eine solche ausserparlamentarische Kommission nicht über das nötige Fachwissen verfüge, und stellte auch den Mehrwert einer solchen Kommission infrage.
Ich ersuche Sie nun im Namen der Kommission, immer der Mehrheit zu folgen und der Vorlage in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.
Cattaneo Rocco · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
La realizzazione del progetto quinquennale denominato Ulteriore sviluppo dell'esercito, iniziato il 1° gennaio 2018, ha messo in moto una serie di misure e adeguamenti atti a migliorare e modernizzare le prestazioni e l'efficacia del nostro esercito. Alcune di esse sono già di fatto realtà ed è quindi necessaria ora, almeno per alcuni settori, una revisione della legge militare, dell'ordinanza dell'Assemblea federale sull'organizzazione dell'esercito e di riflesso di alcune altre basi legali.
Vediamo in sintesi i principali temi toccati dalle modifiche normative proposte:
1. Il primo e probabilmente più importante tema concerne la formazione di un comando cyber. Infatti, vista la situazione sempre più minacciosa alla quale stiamo assistendo nell'ambito degli attacchi cyber, entro il 2024 verrà costituito nell'organizzazione dell'esercito un comando cyber; ciò implica una modifica dell'ordinanza. Questa misura organizzativa è in perfetta linea con gli obbiettivi di politica della sicurezza pubblicati dal Consiglio federale a fine novembre 2021, ossia rafforzamento della protezione dalle minacce cyber al fine di minimizzare i rischi connessi.
Il comando cyber sarà incaricato di fornire le capacità specifiche militari oltre alla costante sorveglianza della situazione, al supporto alla condotta, alla crittologia, alla guerra elettronica, alle prestazioni in campo informatico, ecc. Per il raggiungimento di questi obbiettivi organizzativi sarà necessario un importante lavoro di impiego di risorse umane sia in termini quantitativi che qualitativi. Sarà infatti necessario costruire un proprio sapere tecnologico. Dal 1° gennaio 2022 verranno creati un battaglione cyber e uno speciale Stato Maggiore. L'effettivo della milizia in questo settore aumenterà dagli attuali 206 a 575 militi. Importanti sforzi verranno pure fatti nella formazione per avere dei veri e propri specialisti in campo cyber.
2. Creazione di un'autorità di vigilanza e di regolazione del traffico militare aereo. L'obbiettivo è quello di aumentare la sicurezza nello spazio, ossia minimizzare il rischio di incidenti.
Questa nuova unità organizzativa verrà messa a fianco dell'attuale Ufficio federale dell'aviazione civile. Questa misura non è direttamente connessa all'Ulteriore sviluppo dell'esercito ma si ritiene necessaria per minimizzare il rischio di incidenti rispettivamente garantire più competenze e sapere nel settore specifico anche in vista degli importanti investimenti nei prossimi dieci anni. Tale riorganizzazione rende necessario un adeguamento della legge sulla navigazione aerea e non comporterà conseguenze finanziare.
3. Il potenziamento dell'appoggio a manifestazioni civili di importanza nazionale e internazionale. Lo scopo è di avere più flessibilità e disponibilità potendo impiegare anche le reclute nell'istruzione di base e non solo i militari nei corsi di ripetizione o in ferma continua. L'esercito potrà dunque fornire prestazioni in misura limitata anche in assenza di una sostanziale utilità per l'istruzione o l'esercitazione. Con queste modifiche si intende tener conto che molte manifestazioni senza l'aiuto dell'esercito non avrebbero più un futuro! Va detto inoltre che la presenza di militi a queste manifestazioni, oltre che arrecare loro un indiscusso arricchimento di esperienze di vita, valorizza l'immagine del nostro esercito.
L'attuale revisione della legge comprende pure altri ambiti in diversi settori dell'istruzione: ad esempio per i militi in ferma continua il periodo di formazione passerà da 280 a 300 giorni di servizio. Verranno pure formate reclute cyber in vista di un possibile sostegno sussidiario ad autorità civili come pure ad organizzazioni private.
4. Un ultimo aspetto che va menzionato, poiché ha sollevato discussioni, è quello dell'esenzione dell'obbligo di servizio per attività professionali cosiddette essenziali. In questo contesto, la nuova formulazione di legge specifica che l'esenzione è prevista solo se è stata assolta la scuola reclute e l'attività professionale è esercitata a titolo principale. Questa misura permetterà di avere in generale più persone qualificate tra i militi e in modo speciale nel settore sanitario.
La Commissione della politica di sicurezza ha dato un ampio sostegno a questo progetto. L'entrata in materia non è stata contestata e nella votazione finale il progetto è stato sostenuto all'unanimità. Purtuttavia su alcuni punti vi sono stati anche accesi dibattiti che hanno portato a delle minoranze.
All'articolo 18 capoverso 1 che tratta le disposizioni che disciplinano l'esenzione dall'obbligo del servizio militare per attività essenziali abbiamo due minoranze - Pointet e Schlatter -, che essenzialmente hanno le stesse motivazioni, chiedendo di tener in considerazione la penuria di personale medico-sanitario e il fatto che gli uomini lavorano sempre più a tempo parziale per occuparsi maggiormente della famiglia. La prima minoranza chiede per l'esonero del personale un grado di occupazione di almeno il 50 per cento. La seconda prevede lo stesso grado del 50 per cento ma solo per il personale medico-sanitario. Con 15 voti contro 9 la commissione ha respinto le richieste che ora vengono presentate tramite le due proposte di minoranza menzionate. Questo perché ritiene che siano di difficile applicazione e che al tempo stesso, inevitabilmente, avrebbero conseguenze negative sugli effettivi dell'esercito.
All'articolo 48d riguardo al supporto fornito dall'esercito a manifestazioni di importanza nazionale e internazionale, dopo interessanti discussioni e diverse proposte, è rimasta una sola minoranza Pointet, la quale intende impedire l'impiego di reclute per tali eventi. La commissione ritiene che sia ragionevole iscrivere nella legge la prassi già in atto e consolidata da esperienze di vita molto positive in particolare per le giovani reclute. In commissione, una tale proposta è stata respinta con 17 voti contro 7.
Durante il dibattito sulla proposta della creazione di un'autorità di vigilanza del traffico aereo militare vi sono state diverse proposte e al tempo stesso si sono potuti chiarire diversi dubbi: in pratica stiamo parlando di una prassi sperimentata con successo già da oltre due anni. L'obbiettivo finale è quello di coordinare in modo ottimale le attività delle forze aeree con quelle dell'aviazione civile.
All'articolo 26b la commissione, con 15 voti contro 10, ha respinto una richiesta che ora fa la sua apparizione nella minoranza Schlatter, ossia di affidare le inchieste dell'aviazione militare a una commissione extraparlamentare e non all'interno dell'autorità di vigilanza stessa.
Per concludere, vi preghiamo di seguire sempre la maggioranza della commissione e di approvare il progetto senza cambiamenti, in linea con il Consiglio federale.
Pointet François · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion
Deux thèmes font l'objet des minorités que je vais défendre. D'abord, il s'agit de l'exemption de servir pour ceux qui exercent une activité indispensable et plus particulièrement du taux d'occupation nécessaire pour être exempté.
A l'article 18 alinéa 1, nous proposons de diminuer à 50 pour cent le taux d'occupation pour être exempté du service militaire lorsqu'on exerce une activité indispensable, et par la même occasion de le fixer explicitement dans la loi, ce qui n'est pas le cas dans le projet du Conseil fédéral. En effet, de plus en plus de personnes ne travaillent plus à 100 pour cent. Selon nous, le taux minimum de 80 pour cent, tel qu'il est prévu de le fixer dans les dispositions d'exécution, est trop haut. Nous vivons à une époque où la flexibilisation du temps de travail est très répandue, ce qui provoque des changements. L'exemption du service militaire devrait être réévaluée pour chaque changement du taux d'occupation, par conséquent le taux de 80 pour cent provoquerait des changements fréquents et compliquerait grandement la situation et la gestion administrative.
Fixer la limite à 50 pour cent permettrait d'éviter cette constante réévaluation de la situation, surtout si l'on cherche à augmenter le nombre de femmes dans l'armée. Les personnes qui seraient exemptées exercent des activités essentielles sur le plan civil. L'abaissement que nous proposons permettrait aussi de conserver une réserve dans le civil. En effet, en cas de crise, ces personnes pourraient facilement augmenter leur taux d'occupation et ainsi diminuer la pression pour que l'armée intervienne de manière subsidiaire.
Deuxième thème abordé, l'engagement de l'armée pour soutenir des manifestations civiles: le Conseil fédéral propose deux modifications, à commencer par fixer dans la loi une pratique qui veut qu'il soit possible qu'un tel engagement ne soit pas fondé sur le critère de l'utilité de l'engagement pour l'instruction. Les Vert'libéraux ont toujours été critiques par rapport à l'engagement de l'armée pour soutenir des manifestations civiles sans déclenchement de la clause de subsidiarité. Et nous le sommes encore plus si l'utilité de l'engagement pour l'instruction n'est pas donnée. Mais nous comprenons que de nombreuses manifestations à la popularité forte ne pourraient avoir lieu sans cet appui. Nous demandons un usage parcimonieux de ces engagements, mais nous ne combattrons pas ce changement.
Nous refuserons cette modification. En effet, la complexité grandissante des tâches de l'armée avec l'engagement de matériel de haute technologie demande une instruction de pointe. Il y a lieu de ne pas réduire le temps d'instruction par des engagements annexes qui ne font pas partie des missions de base de l'armée.
Vu la manière dont est amenée cette modification, quelques explications sont nécessaires. Cette nouvelle autorisation est matérialisée en changeant l'article 52 de chapitre et en le collant à l'article 48d. En fait, nous le faisons passer du chapitre "Services d'instruction des formations", qui concerne les troupes en service d'instruction, donc sans les écoles de recrues, au chapitre "Dispositions générales", qui contient l'ensemble des troupes, y compris les écoles de recrues.
La minorité que je porte vous demande de revenir en arrière dans l'agencement des articles et de garder cette disposition complétée à l'article 52. Merci de la soutenir.
Schlatter Marionna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich spreche hier für zwei Minderheiten. Die erste betrifft Artikel 18 Buchstabe c Ziffer 1. In diesem Artikel wird geregelt, welche Personen vom Militärdienst befreit sind. Es sind dies Personen, die unentbehrliche Tätigkeiten ausüben, namentlich Medizinalpersonen, die für den Betrieb und die Sicherstellung von sanitätsdienstlichen Einrichtungen des zivilen Gesundheitswesens notwendig sind und von der Armee nicht zwingend für diese Aufgaben benötigt werden. Wenn die Corona-Krise etwas gezeigt hat, dann, wie wichtig und unentbehrlich die Tätigkeiten von Menschen in Medizinalberufen sind und auch wie anspruchsvoll und erschöpfend diese Tätigkeiten sein können. Menschen, die beispielsweise in der Pflege arbeiten, sind einer extremen Arbeitsbelastung ausgesetzt und arbeiten gerade deshalb oft nicht Vollzeit. Diesem Umstand soll mit meinem Antrag Rechnung getragen werden.
Das deutliche Ja zur Pflege-Initiative ist Ausdruck des Wunsches der Allgemeinheit, Menschen in der Pflege nicht nur die nötige Wertschätzung entgegenzubringen - nein, Applaus reicht eben nicht -, sondern auch strukturelle Verbesserungen anzugehen. Hier können wir etwas ändern. Auch Menschen, die nicht hauptberuflich oder nicht zu mehr als 80 Prozent in Medizinalberufen arbeiten, sind unentbehrlich; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass aktuell rund 11 700 Stellen in der Pflege unbesetzt sind. Wenn die Armee die betroffenen Personen dringend braucht, kann sie sie ja trotzdem jederzeit aufbieten. Wo wir sie aber jetzt dringend brauchen, ist im zivilen Gesundheitswesen. Ich bitte Sie dringend, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Meine zweite Minderheit betrifft das Luftfahrtgesetz, Artikel 26b Absatz 1, "Untersuchungsstelle für die Militärluftfahrt". Mit dem Geschäft, das wir heute beraten, wird ja eine neue Luftfahrtbehörde für die militärische Luftfahrt als Teil der Militärverwaltung geschaffen. Für Untersuchungen in der Militärluftfahrt soll, anders als in der zivilen Luftfahrt, keine unabhängige externe Stelle nötig sein. Für mich ist das eine Frage der Governance. Für mich ist es unverständlich, weshalb in der zivilen Luftfahrt bei Untersuchungen eine ausserparlamentarische Kommission eingesetzt werden soll, in der Militärluftfahrt aber nicht. Ich bitte Sie darum, auch diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Riniker Maja · Mit-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Gerne spreche ich im Namen der FDP-Fraktion zu Ihnen. Seit dem Start der Weiterentwicklung der Armee im Januar 2018 sind nun vom zuständigen Departement einige Punkte in einer Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation aufgenommen worden. Lassen Sie mich fünf Stichworte dazu anbringen:
Zum ersten Stichwort, "Cyber": Die Herausforderungen im Bereich der Cyberabwehr haben stark zugenommen. Wir müssen bereit sein, Cyberangriffe auf die eigenen Systeme zu erkennen, diese aber auch zu vereiteln. Der Angriff auf die Ruag im Jahr 2016 hat uns vor Augen geführt, dass Cyberangriffe stattfinden. Wir müssen unsere Armee dazu befähigen, robuste, hochsichere Informatik- und Telekommunikationsleistungen erbringen zu können. Dass wir dazu das Kommando Cyber brauchen, ist unbestritten. Dass wir heute die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen schaffen, ist eine logische Konsequenz.
Zum zweiten Stichwort, "Militärluftfahrtbehörde": Sie haben es bei den Ausführungen der Kommissionsberichterstatterin und des Kommissionsberichterstatters schon gehört, die Diskussion in der SiK war ein bisschen hitzig. Wir haben Fragen gestellt. Warum braucht es neben der heute schon bestehenden zivilen Behörde eine weitere, militärische Behörde? Damit der Luftraum sowohl militärisch als auch zivil besser genutzt werden kann und der Aufbau in den ordentlichen Strukturen erfolgt. Dazu braucht es keine weiteren finanziellen Mittel. Letztlich hat uns das überzeugt.
Zum dritten Stichwort, "Bewaffnung von zivilen Mitarbeitenden": Wir stellen leider fest, dass sich die Bedrohungssituation verändert und verschärft hat. Damit Spezialmunition, sicherheitsrelevante Geräte oder Impfstoffe im notwendigen Mass vor Diebstahl, Vandalismus oder Sachbeschädigung geschützt werden können, ist es zu unterstützen, dass die zivilen Mitarbeitenden neu bewaffnet werden können.
Zum vierten Stichwort, "Digitalisierung": Endlich wird auch die Armee digitaler. Wir unterstützen die Anpassungen, die notwendig sind, damit das analoge Dienstbüchlein in ein digitales Zeitalter transferiert werden kann. Die datenschutzrechtliche Grundlage, welche mit dem Edöb zusammen erarbeitet wurde, ist dafür notwendig und gegeben, und wir anerkennen und finden es wichtig, dass Personendaten zwischen den Militärorganisationen, den Kantonen und dem Bund neu ausgetauscht werden können.
Zum fünften Stichwort, "Unterstützung der Armee bei zivilen Anlässen oder Veranstaltungen von nationaler und internationaler Bedeutung": Neu soll die Praxis, die schon gelebt, geschätzt und gewürdigt wird, ins Gesetz geschrieben werden. Es ist heute nicht festgeschrieben, dass die Einsätze nicht in jedem Fall einen Ausbildungs- und Übungsnutzen aufweisen müssen. Wir wollen unter keinen Umständen die Existenz der für uns sehr wichtigen nationalen und internationalen Anlässe - beispielsweise der Fête des Vignerons, des Ski-Weltcuprennens in Wengen, des Eidgenössischen Jodlerfests, des Eidgenössischen Schützenfests, des Mountainbike-Weltcups in Lenzerheide usw. - in Gefahr bringen. Nein, das wollen wir doch alle nicht. Die Schweiz strahlt mit unseren Vorzeigepersonen auf den Ski, im Sägemehl, beim Jodeln, beim Schiessen oder auf dem Bike - das sind einige Beispiele, ich könnte weitere aufzählen - weit über unsere Landesgrenzen hinaus. Wir machen mit diesen Anlässen beste Werbung für unser Land und unsere Leuchttürme in Kultur und Sport.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch an unsere Schweizer Tradition erinnern. Die Vereine haben einen sehr hohen Stellenwert in unserem Land. Der Zusammenhalt unter den Generationen wird in den Vereinen gelebt. Viele Personen finden in Vereinen auch ein Zuhause und sind in sozialen Strukturen aufgehoben. Die Vereine treffen sich eben an den Turnfesten, an den Skirennen, an Schiessanlässen und Schwingfesten. Wenn wir diese Anlässe nicht mehr mit Mitteln der Armee unterstützen könnten, würden wir vonseiten unserer Institutionen ein ganz schlechtes Signal in unser Land und aus dem Land hinaus senden. Lassen wir doch unsere Angehörigen der Armee dort im Einsatz, wo sie für unser Land einen sinnvollen und sichtbaren Beitrag zugunsten der zivilen Anlässe und Veranstaltungen leisten.
Zusammenfassend halte ich namens der FDP-Liberalen Fraktion fest, dass wir allen Anträgen der Mehrheit zustimmen und die Anträge der Minderheiten ablehnen.
de Quattro Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Pas un jour ne se passe sans cyberattaque. L'attaque contre Ruag, en 2016, nous a montré douloureusement notre vulnérabilité. Notre armée aussi doit mieux protéger ses systèmes informatiques. Le groupe libéral-radical entre donc en matière sur le projet de modification de la loi fédérale sur l'armée et l'administration militaire. Il soutient la proposition de la majorité de la commission.
Pour répondre aux menaces actuelles, le Conseil fédéral prévoit de transformer la Base d'aide au commandement en commandement cyber, dès 2024. Ce dernier devra organiser les capacités militaires clés, notamment dans les domaines de la cyberdéfense, de la cryptologie, de la guerre électronique et des prestations informatiques. La numérisation ainsi que la modernisation et la mise en réseau de tous les systèmes de l'administration militaire et de l'armée qu'il accompagne progressent rapidement. Cette évolution pose des exigences élevées en matière d'uniformisation de l'architecture informatique et impose une standardisation des applications. Le groupe libéral-radical reconnaît la nécessité, et aussi l'urgence, d'agir en la matière et soutient les objectifs du projet, à savoir la création du commandement cyber, l'amélioration de la sécurité d'exploitation des forces aériennes et un meilleur ancrage de l'appui aux évènements civils.
Le groupe libéral-radical soutient aussi la mise en place d'une autorité de surveillance et de régulation du trafic aérien militaire. A présent, la Suisse ne dispose pas, dans ce domaine, d'une organisation comparable à l'Office fédéral de l'aviation civile. Cette mesure vise à assurer une meilleure coordination entre les forces aériennes et l'aviation civile dans le cadre de leurs missions dans un espace aérien qu'ils se partagent. La commission s'est assurée que la création de cette autorité n'engendrera pas de surcoût. Il s'agit principalement d'inscrire dans la loi une pratique éprouvée avec succès depuis déjà deux ans.
Comme la majorité de la commission, notre groupe refuse que les enquêtes visant l'aviation militaire soient confiées à une commission extraparlementaire et non au service interne de l'autorité de surveillance et de régulation. Il n'y voit aucune plus-value.
Quant à l'appui apporté par l'armée aux évènements civils d'importance nationale ou internationale, il est indispensable, voire vital, pour de très nombreuses manifestations chères à notre population. Il ne faut pas limiter ces engagements aux cas uniques qui offrent un bénéfice à l'instruction de l'armée.
De nombreuses manifestations ne pourraient simplement plus avoir lieu si le soutien de l'armée était supprimé, des manifestations allant du Forum économique mondial à la Fête des vignerons en passant par les fêtes de lutte ou encore la Coupe du monde de ski alpin.
Notre groupe rejette enfin la demande d'exempter les personnes exerçant un taux d'activité d'au moins 50 pour cent ainsi que celles voulant abaisser le taux à 50 pour cent uniquement pour le personnel médical nécessaire pour assurer le fonctionnement des établissements médicaux civils. Non seulement ces propositions seraient trop compliquées à mettre en oeuvre, mais elles nuiraient aux effectifs de l'armée.
En conclusion, le groupe libéral-radical entrera en matière sur le projet et rejettera toutes les propositions de minorité.
Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir von der Mitte-Fraktion unterstützen die beantragten Änderungen des Militärgesetzes und der Armeeorganisation, welche im Rahmen der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee aufgekommen sind. Für uns ist Cyberdefence mit all ihren Ausprägungen eine zentrale Säule unserer Landesverteidigung. Wir haben uns auch bei anderen Vorstössen dafür eingesetzt. Die Etablierung eines Kommandos Cyber sowie die Ausbildung von Cyberspezialisten zeigt, dass die Armee die heutige Bedrohungslage richtig erkannt hat und sich rechtzeitig auf aktuelle und künftige Krisen und Konflikte vorbereitet. Das Kommando Cyber soll künftig die militärischen Schlüsselfähigkeiten in den Bereichen Lagebild, Cyberabwehr, IKT-Leistungen, Führungsunterstützung, Kryptologie und elektronische Kriegführung bereitstellen. Daten, ihre Auswertung, Übermittlung und Anwendung - und das auf einem eigenen, sicheren Netz - werden eine noch grössere Rolle spielen. Ohne Informationen und Daten sind keine Einsatzbefehle möglich. Der wirkungsvolle Schutz dieser Daten und aller Systeme ist notwendig und auch ein Teil der Verteidigung.
Es ist uns jedoch auch wichtig zu betonen, dass dieser Prozess die herkömmlichen Mittel und Truppen ergänzt, aber nicht ersetzt. Mit Cyber ist eine zusätzliche Gefahr vorhanden. Leider fällt keine bestehende Bedrohung gänzlich weg, weshalb auch den klassischen Fähigkeiten, also dem herkömmlichen Handwerk der Armee, weiterhin die notwendige Beachtung geschenkt werden muss. Bildlich gesprochen ist die Armee mit dieser Änderung auf dem Weg vom Eisen zum Glas. Während die schweren Mittel weiterhin aus Stahl sind, hat sich die Entwicklung der Kommunikation so etabliert, dass Glasfaser für Cyber, was die Übermittlungstechnik betrifft, zum Standard wird.
Mit der neuen Armeeorganisation wird das Cyberkommando auf die gleiche Stufe wie das Kommando Operationen und die Logistikbasis gestellt, was faktisch für den Bereich Cyber eine Aufwertung in der Organisation und eine Gleichstellung mit den anderen Bereichen ist. Das ist angebracht, zweckdienlich und wirkungsvoll. Die Änderung der Organisation der Armee alleine ist unserer Meinung nach noch kein Garant für die erfolgreiche Etablierung einer modernen, auf die aktuellen und künftigen Bedrohungen ausgerichteten Armee. Denn die Änderung muss mit personellen Ressourcen und fachlicher Qualifikation gestemmt werden. Das ist, wie wir alle wissen, derzeit eine der grössten Herausforderungen - im Übrigen nicht nur in der Armee, sondern auch in der Wirtschaft: Cyberexperten, Big-Data-Analysten und Softwarespezialisten sind sehr gesucht und nicht einfach zu finden. Der Ausbau der Personalbestände von derzeit 206 auf neu 575 Stellen ist deshalb sehr ehrgeizig.
Wie die neue Organisation gelebt und betrieben wird, ist eine grosse Herausforderung, aber gleichzeitig eine gute Chance, die Leistungsfähigkeit und die Fähigkeit zur Organisationsentwicklung der Armee unter Beweis zu stellen. Bei erfolgreichem Aufbau und Betrieb des Kommandos Cyber besteht das Potenzial, dass die Armee ein modernes, attraktives Bild in der Gesellschaft, bei den Dienstleistenden und auch international zeichnet. Wir von der Mitte wollen das ermöglichen und der Armee die gesetzlichen Rahmenbedingungen geben, um diese Neuausrichtung anzugehen.
Die vorliegende Revision weist mehrere zusätzliche Änderungen in anderen Bereichen auf, in denen rechtlicher Handlungsbedarf besteht. Davon betroffen sind verschiedene weitere Bereiche der Ausbildung - unter anderem bei den Durchdienerinnen und Durchdienern -, einzelne Bestimmungen zum Einsatz der Armee im Assistenzdienst, die bedrohungsgerechte Aufgabenerfüllung der Armee im heutigen Umfeld, die Rechte und Pflichten der Armeeangehörigen und das militärische Gesundheitswesen.
Wir begrüssen diese Gesetzesänderungen, treten auf die Vorlage ein und stimmen ihr zu.
Ich komme zu den drei Minderheitsanträgen: Wir von der Mitte lehnen alle ab und bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.
Zu Artikel 18, "Dienstbefreiung für unentbehrliche Tätigkeiten": Es ist für uns sehr wichtig, dass die Soll-Bestände der Armee garantiert werden. Bis über die grossen Systemfragen diskutiert wird, unterstützen wir deshalb die Festlegung der maximalen Ausbildungstage für Durchdiener auf 300 Tage, also die gesetzliche Verankerung des Übergangsrechts. Ein restriktiveres und einheitlicheres System bei der Dienstbefreiung für unentbehrliche Tätigkeiten begrüssen wir, insbesondere das Kriterium der Hauptberuflichkeit. Damit kann der vorhandene Widerspruch zur allgemeinen Militärdienstpflicht aufgelöst und Klarheit geschaffen werden.
Zu Artikel 52, "Militärische Mittel zur Verfügung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten im Inland": Grossveranstaltungen, bei denen die Veranstalter an die Grenzen ihrer eigenen Möglichkeiten kommen, wie beispielsweise Wintersportveranstaltungen oder das Eidgenössische Schwingfest, werden schon heute von Angehörigen der Armee unterstützt. Wir müssen uns bewusst sein, dass diese ohne den Einsatz der Armee sehr schwierig durchzuführen wären. Wir begrüssen grundsätzlich, dass der Status quo gesetzlich verankert wird und somit Ausnahmen ermöglicht werden. Wir unterstützen die Erhöhung der Flexibilität und der Verfügbarkeiten, welche neu auch den Einsatz von Rekrutinnen und Rekruten in der Grundausbildung und nicht nur von Durchdienerinnen und Durchdienern oder von Armeeangehörigen im Wiederholungskurs ermöglicht. Wir bitten Sie deshalb, auch hier der Mehrheit zu folgen.
Noch zur Minderheit in Artikel 26b des Luftfahrtgesetzes: Die Mitte unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, eine Militärluftfahrtbehörde zu installieren. Da es bisher für die Militärluftfahrt keine mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt vergleichbare Organisation gab, ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für eine solche Behörde sinnvoll. Diese soll die Betriebssicherheit der Luftwaffe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im zivil und militärisch gemeinsam genutzten Luftraum verbessern. Dazu gehört insbesondere, die Aufsicht und Regulation im militärischen Flugwesen besser zu gewährleisten.
Die Minderheit Schlatter will nun die Untersuchungsstelle in der Militärluftfahrt nicht bei einer Stelle des VBS ansiedeln, sondern bei einer ausserparlamentarischen Kommission. Die Mitte unterstützt das nicht. Wir sind der Meinung, dass es schwierig wäre, das Know-how einer ausserparlamentarischen Kommission aufzubauen und auch aufrechtzuerhalten. Es ist in diesem Spezialgebiet unseres Erachtens gerechtfertigt, eine unabhängige, administrativ zugeordnete Einheit zu schaffen. Dieses Instrument ist in der Bundesverwaltung bereits etabliert, und es funktioniert.
Abschliessend und zusammenfassend bitte ich Sie deshalb im Namen der Mitte-Fraktion, alle Anträge der Mehrheit zu unterstützen und dem Gesetz ebenfalls zuzustimmen.
Fivaz Fabien · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion
Le présent objet est la suite du développement de l'armée dont la mise en oeuvre s'achève en 2023. Lors de cette mise en oeuvre, il est apparu que des adaptations étaient nécessaires dans différents domaines.
Le groupe des Verts salue la création d'un commandement cyber comme extension de la Base d'aide au commandement et en lieu et place d'un ancien projet qui prévoyait la mise en place d'un commandement de soutien.
Les menaces dans le cyberespace sont en augmentation de la part d'Etats et de groupes privés. L'armée doit être en mesure de se protéger et, dans une moindre mesure, de riposter.
Reste la question des moyens. L'armée sera-t-elle capable de mettre en place une telle infrastructure pour l'ensemble de ses systèmes? Les déboires liés au projet Fitania - projet aux coûts exorbitants, plus de 3,3 milliards de francs -, que ce soit en raison de manque de personnel, de manque de moyens ou de changements dans la localisation des infrastructures, nous font toutefois craindre pour la suite du projet. Nous ne demandons finalement qu'à être rassurés.
Le groupe des Verts est plus critique en ce qui concerne la création de l'Autorité de l'aviation militaire. Même après la discussion en commission, nous ne savons toujours pas si la création d'une telle autorité a vraiment un sens pour notre espace aérien petit et complexe. Nous craignons que des problèmes de communication ne surgissent entre les différentes autorités. Nous n'avons pas non plus été convaincus de la nécessité de cette couche administrative supplémentaire. Quelles sont les tâches insuffisamment remplies aujourd'hui qui nécessiteraient une telle autorité? Selon les informations obtenues, le changement est plutôt formel et ne bouleverse pas un système qui fonctionne. Mais alors, est-il vraiment nécessaire?
Permettez-moi de mentionner encore deux points que le groupe des Verts considère comme critiques dans le projet. D'une part, les compétences policières dont la formulation rend parfois difficile la délimitation entre les tâches civiles et les tâches militaires. Il faut absolument éviter de mélanger ces tâches. Nous espérons que cette préoccupation sera prise en compte dans l'ordonnance.
L'armement des employés civils de l'administration militaire constitue pour nous un autre élément de discussion. La formulation actuelle est très ouverte et autorise l'armement pratiquement partout. L'armement des employés civils et de l'administration militaire ne doit être autorisé, à notre avis, que dans des cas exceptionnels et pour des tâches clairement délimitées. Le groupe des Verts entrera en matière sur ces modifications et les adoptera lors du vote sur l'ensemble.
Voici nos positions concernant les minorités. Nous suivrons la minorité Pointet qui propose de baisser le taux d'occupation des professionnels exemptés de service militaire pour cause de fonction civile importante. Le Conseil fédéral a proposé de fixer dans l'ordonnance ce taux à 80 pour cent, rendant difficile, à notre avis, la conciliation entre vie privée, professionnelle et militaire. La minorité propose d'abaisser cette limite à 50 pour cent; nous soutiendrons cette proposition.
La minorité Schlatter propose la même chose, mais uniquement pour le personnel médical nécessaire pour assurer le fonctionnement des installations sanitaires du système de santé civil et dont l'armée n'a pas besoin pour les tâches militaires. La crise du Covid-19 a montré à quel point les activités des personnes exerçant des professions médicales sont importantes et indispensables et aussi à quel point elles peuvent être exigeantes et épuisantes. Nous suivrons donc cette minorité.
En ce qui concerne la minorité Pointet aux articles 48d et 52, nous vous proposons cette fois de suivre la majorité de la commission. Le Conseil fédéral a déplacé la disposition de l'article 52 à l'article 48d afin de permettre la mise à disposition de recrues pour des manifestations privées ou en appui de l'autorité civile, et pas seulement de militaires en cours de répétition ou en service long. La minorité souhaite restreindre cette possibilité. Nous rejetterons cette proposition. Si les besoins sont avérés et que l'engagement est utile à la formation, alors nous estimons que les écoles de recrues peuvent aussi être engagées.
La deuxième minorité Schlatter concerne l'article 26b de la loi fédérale sur l'aviation. L'objet dont nous discutons aujourd'hui crée une nouvelle autorité pour l'aviation militaire, séparée de l'aviation civile et rattachée à l'administration militaire. Contrairement à ce qui prévaut pour l'aviation civile, aucun organe externe indépendant ne sera nécessaire pour les enquêtes. Ceci pose à notre avis un problème de gouvernance. Dans le cas de l'aviation civile, une commission extraparlementaire doit être mise en place pour les enquêtes, mais pas dans l'aviation militaire.
Nous vous proposons de suivre la minorité et de créer une analogie entre les deux autorités.
Schlatter Marionna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Das vorliegende Geschäft ist eine direkte Folge der Weiterentwicklung der Armee, deren Umsetzung 2023 ausläuft. Bei der Umsetzung zeigte sich, dass es in verschiedenen Bereichen Regelungsbedarf gibt. So umfasst die Vorlage verschiedene strukturelle Anpassungen in der Armee und der Militärverwaltung.
Die Grünen begrüssen die Schaffung eines Cyberkommandos und die damit verbundenen nötigen gesetzlichen Anpassungen der Armeeorganisation. Etwas kritischer waren die Grünen bei der Schaffung der Militärluftfahrtbehörde als Teil der Militärverwaltung. Ob eine zusätzlich geschaffene Militärluftfahrtbehörde in unserem kleinen, komplexen Luftraum tatsächlich Sinn macht, bleibt uns auch nach der Diskussion in der Kommission unklar. Wir befürchten, dass zusätzliche Kommunikationsprobleme zwischen der zivilen und der militärischen Behörde entstehen könnten. Auch konnte uns nicht ganz plausibel erklärt werden, welche Aufgaben heute ungenügend erfüllt werden können und dafür sorgen, dass eine solche zusätzliche Behörde nötig wird. Die Schaffung der neuen Behörde ist denn auch nicht die Folge von Problemen - so wurde es uns erklärt -, sondern die Folge von äusseren Umständen, nämlich davon, dass die zivile Luftfahrt international harmonisiert funktioniert und sich die beiden Bereiche an unterschiedlichen Regulierungen orientieren müssen.
Bei der Schaffung der Behörde geht es denn auch nicht darum, dass ein funktionierendes System umgekrempelt werden soll. Es ist, so wie wir das verstanden haben, keine organisatorische Änderung, sondern mehr eine formelle. Deshalb werden wir das Vorgehen unterstützen.
Lassen Sie mich hier noch zwei weitere Punkte erwähnen, die die Grünen an der Vorlage etwas kritisch sehen. Das sind einerseits die Polizeibefugnisse, die es in den Formulierungen teils schwierig machen, die Aufgaben gegenüber polizeilichen Tätigkeiten abzugrenzen. Eine Vermischung der Aufgaben der Armee und der Polizei sollte unbedingt vermieden werden. Wir wünschen uns eine gesetzlich genügend klare Regelung und hoffen, dass diesem Anliegen in der Verordnung Rechnung getragen wird. Einen zweiten Diskussionspunkt bot uns die Bewaffnung der zivilen Angestellten der Militärverwaltung. Die jetzige Formulierung ist sehr offen und lässt die Bewaffnung praktisch überall zu. Für uns ist aber klar: Mehr Waffen machen unser Land nicht sicherer. Eine Bewaffnung der zivilen Angestellten der Militärverwaltung ist nur in Ausnahmefällen und bei klar abgegrenzten Aufgaben zu erlauben. Wir begrüssen es, wenn Frau Bundesrätin Amherd die konkreten Anwendungsfälle nachher noch kurz umreisst.
Die Minderheit Pointet bei Artikel 18 unterstützt die grüne Fraktion. Dabei geht es wie bei meiner Minderheit um die Militärdienstbefreiung für Menschen, die unentbehrliche Tätigkeiten ausüben, die beispielsweise in Medizinalberufen arbeiten. Gerade diese Menschen sind aufgrund der hohen Belastung oft in Teilpensen tätig. Aber das zivile Gesundheitswesen braucht gerade in der aktuellen Krise jede qualifizierte Hand, auch wenn sie die Tätigkeit nicht vollberuflich ausübt. Werden diese Personen von der Armee dringend benötigt, können sie trotzdem aufgeboten werden. Die zweite Minderheit Pointet unterstützen die Grünen nicht.
Die grüne Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und ihr in der Gesamtabstimmung voraussichtlich zustimmen.
Roth Franziska · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Die SP-Fraktion unterstützt grundsätzlich die Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation respektive die Überführung der damit verbundenen Übergangsregelungen der Weiterentwicklung der Armee in ebendieses Gesetz. Diese Haltung hat sie bereits in ihrer Vernehmlassungsantwort kundgetan, hat dort allerdings noch sehr viele Vorbehalte angebracht und Fragen gestellt. Ein beachtlicher Teil dieser Vorbehalte und Fragen konnte während der Kommissionsarbeit ausgeräumt respektive - das gilt es auch einmal zu sagen - zufriedenstellend beantwortet werden.
Die Kommissionssprechenden haben die Vorlage bereits ausführlich vorgestellt, vielen Dank. Der Dank geht auch an die VBS-Chefin, Frau Bundesrätin Viola Amherd, an den Armeechef und alle weiteren Behördenmitglieder, die nach jahrelangem Zögern unter männlicher Politführung mit der Modernisierung endlich vorwärtsmachen, mit einem massiven Ausbau und einer Professionalisierung der Cyberabwehr.
Die SP-Fraktion unterstützt die Schaffung eines Cyberkommandos, ganz im Gegensatz zur Beschaffung von amerikanischen Kampffliegern. Wir sind der Meinung, dass damit die realen Gefahren der Zukunft erkannt werden und man sich dagegen rüsten will, ja muss. In Anbetracht dessen, dass Cyberangriffe zunehmen werden und der Fall Ruag im Jahr 2016 wohl nur ein Vorgeschmack war, ist es höchste Zeit, mehr zu investieren und weitere Entwicklungsstufen einzuleiten. Die Gefahren der Zeit werden nun endlich erkannt. Es braucht eine Organisation, die sich intensiv und professionell mit dem Thema befasst sowie auch die dafür notwendigen Ressourcen erhält, respektive es ist notwendig, dass mit der Weiterentwicklung der Armee die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Mit dieser Anpassung tun wir dies. Ob die vorgesehene Ausbildung durch die Armee von jährlich vierzig bis fünfzig Angehörigen reicht, ist hingegen fraglich. Falls nötig, muss dies rasch angepasst werden.
Die Ausbildung innerhalb der Armee begrüssen wir sehr, der Fachkräftemangel in dieser Branche lässt grüssen. Ein Fragezeichen setzen wir jedoch bei einem möglichen subsidiären Einsatz im Zivilen. Das kann man nicht mit einem Einsatz von Sanitätstruppen bei Covid-19 vergleichen. Wir haben die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS). Wie da in einem Bedarfsfall innert geeigneter Frist eine enge Zusammenarbeit nützlich sein könnte respektive funktionieren sollte, ist für uns noch nicht klar. Der Grossteil der Fachkräfte ist im VBS angesiedelt und arbeitet nicht für die NCS. Damit man sich gegenseitig helfen kann, muss die Zusammenarbeit sehr gut funktionieren. Doppelspurigkeiten, auch Lücken müssen unbedingt verhindert werden. Bei der ganzen Cyberbedrohung bzw. -abwehr ist zentral, dass alle Player - also Zivilgesellschaft, Behörden und Armee - die ihnen zustehenden Informationen haben. Ohne diesbezügliche nationale Strategie ist das Projekt fehleranfällig und sind potenzielle Ziele einem hohen Risiko ausgesetzt.
Nun zur Militärluftfahrtbehörde: Während der Projektierungsphase hat man gesehen, dass sich diese Behörde bewährt hat. Deshalb soll nun eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Wir haben uns davon überzeugen lassen, dass die militärische Luftfahrt eine andere Welt als die zivile Luftfahrt ist. Wichtig ist, dass die Sicherheit oberste Priorität hat und dass Doppelspurigkeiten im Zusammenhang mit der Zivilluftfahrt vermieden werden. Mit dieser Anpassung alimentieren wir, was sich in der Praxis bereits bewährt hat.
Die SP-Fraktion begrüsst das vereinfachte Verfahren zur Bewilligung von Einsätzen in der Katastrophenhilfe im Ausland. Katastrophen werden in der Regel nicht angekündigt, deshalb ist rasches Handeln notwendig; es kann über Leben und Tod entscheiden. Für die SP-Fraktion ist selbstverständlich, dass die Schweiz auch anderen Staaten in einem Katastrophenfall rasch und professionell Hilfe anbietet.
Die Unterstützung ziviler Anlässe durch Armeeangehörige führte bei uns zu einer längeren Diskussion. Wir stehen voll und ganz hinter der Unterstützung diverser Anlässe von nationaler und internationaler Bedeutung. Für uns ist aber zentral, dass diese Möglichkeit nicht überstrapaziert wird. Zudem wünschen wir uns volle Transparenz bei der Finanzierung. Sollte ein Anlass gewinnbringend sein und die Armee durch ihren Einsatz örtliche private Unternehmungen konkurrenzieren, wäre dies nicht unbedingt in unserem Sinn. Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Gremien, dem allgemeinen Trend folgend, in Zukunft ihre Zahlen offenlegen.
Die SP-Fraktion wird, das zum Abschluss gesagt, alle Minderheiten unterstützen. Zu Artikel 18: In Anbetracht des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen braucht es eine Korrektur, damit nicht weitere Notstände entstehen. Der Prozentsatz für Medizinalpersonen sollte deshalb auf 50 Prozent heruntergesetzt werden. Noch ein Wort zu Artikel 26b des Luftfahrtgesetzes: Wir denken, dass es besser wäre, die Durchführung einer Untersuchung in der Militärluftfahrt einer ausserparlamentarischen Kommission anstatt einer Stelle bei der Military Aviation Authority zu übertragen.
Die SP-Fraktion wird der Vorlage zustimmen, auch wenn die Minderheitsanträge von der Mehrheit des Rates abgelehnt werden.
Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Je suis un peu monomaniaque dans ce genre de discussion, mais il me plaît toujours de rappeler qu'un conflit traditionnel à l'ancienne entre la Suisse et ses voisins est à oublier. Donc, il faut faire monter en puissance nos moyens sécuritaires face aux risques d'aujourd'hui. Dans le domaine cyber, effectivement, des efforts ont été réalisés, et on peut les saluer. De mon point de vue, on doit faire plus, beaucoup plus. On doit monter en puissance de manière très importante et, pour cela, on doit se donner les moyens d'engager les meilleurs, potentiellement des hackers, pour véritablement être en phase vu que les risques actuels dans ce domaine sont énormes.
Il faut aussi une collaboration entre le civil et le militaire. Il faut, dans notre pays, renforcer les forces policières, parce que les grands risques, ce sont le terrorisme et la criminalité. Je sais bien que c'est du ressort des cantons, mais, par des mesures péréquatives, on doit créer les conditions pour arriver à former ces 3000 à 4000 policiers qui manqueraient dans notre pays.
Ensuite, il y a la promotion militaire de la paix, dossier dans lequel Mme la conseillère fédérale Amherd s'engage. Je pense qu'il faut avancer très vite, très fort dans ce domaine, car toute la paix que l'on génère dans le monde qui nous entoure, c'est autant de risques en moins chez nous. Il faut se donner les moyens de protéger au mieux notre population, notamment contre les défis climatiques.
J'aborderai maintenant encore une question qui est un sujet un peu tabou, c'est celle du soutien militaire en faveur des grandes manifestations, en particulier sportives. En effet, si l'armée ne s'engage plus, il y a un risque de pénaliser ces manifestations et même de remettre en question leur pérennité. Par contre, il y a un problème: si on engage la troupe dans une activité de ce genre, c'est autant de temps en moins pour la formation. Alors, vous direz que Fridez se préoccupe de la formation de l'armée. Je me préoccupe surtout des contingents dont on a besoin. On parle de 100 000 voire de 140 000 militaires. Je pense que ces gens, s'ils effectuent leur service, doivent être engagés pour faire véritablement un travail qui contribuent à leur formation. Il ne faut pas que ces engagements en soutien à des activités sportives soient une justification pour garder un effectif d'autant de militaires.
La commission a compris qu'il s'agit d'une question compliquée et je propose donc de mener une réflexion sur d'éventuelles alternatives - est-ce que l'on aurait d'autres ressources à disposition, comme la PC, le service civil, ou d'autres solutions? - et sur toute la question du financement de ces coûts d'engagement. Je déposerai à l'occasion une proposition visant au dépôt d'un postulat de commission pour voir si la commission est prête à réfléchir à cette problématique pour, d'une part, remplir la mission de l'armée et, d'autre part, faire en sorte que des manifestations sportives puissent toujours être réalisées sans difficulté. Car ces manifestations sont des éléments importants du vivre ensemble dans notre pays qui témoignent de tout ce que notre pays peut apporter à l'interne et à l'externe et montrent que nous sommes un pays dynamique qui réalise de grandes choses.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Die Weiterentwicklung der Armee ist jetzt seit fünf Jahren auf dem Weg. Im Jahr 2023, so hoffen wir, wird die Revision der Armee abgeschlossen sein. Gestartet sind wir damit ungefähr 2011. Sie sehen, dass die Änderungen des Militärgesetzes breit getragen werden, von links bis rechts, eine Kommissionssprecherin ist sogar Sozialdemokratin, und die grüne Fraktion hat ebenfalls gesagt, dass sie diese Revision unterstützen wird, wahrscheinlich auch dann, wenn ihre Minderheitsanträge abgelehnt werden.
Wenn hier alles so in Minne abläuft, sind wir wahrscheinlich gut unterwegs. Gleichzeitig, glaube ich, ist es auch notwendig, dass man sich überlegt, was nach der Revision kommt. Sie wissen, nach der Revision ist immer vor der Revision. Darum dürfen wir die Augen nicht davor verschliessen, dass sich die Welt seit 2011 weiterentwickelt hat. Die geopolitische Sicherheitslage auf diesem Planeten hat sich nicht verbessert, im Gegenteil, sie hat sich verschlechtert. Wenn Sie hinausschauen in die Welt, sehen Sie auch, dass die Konflikte hybrider werden, komplizierter werden und auf verschiedensten Ebenen ablaufen, weshalb die Modernisierung und die Anpassungen der Armee jetzt schon ins Auge gefasst werden müssen.
Was müssen wir machen? Wie müssen wir uns aufstellen, damit wir auch für die Zeit nach der Weiterentwicklung der Armee bereit sind, mit unseren Sicherheitskräften die Sicherheit unseres Landes sicherzustellen? Da werden neue Technologien im Bereich Drohnen, künstliche Intelligenz, selbstverständlich im Cyberbereich, aber eben auch auf verschiedenen anderen Ebenen notwendig sein. Das bedeutet: Wir brauchen mehr Spezialisten als früher, mehr Spezialistinnen auch. Deshalb ist es auch notwendig, dass wir uns Gedanken über das zukünftige Dienstpflichtsystem machen, dass wir eben das ganze Potenzial aller Menschen in der Schweiz, die Dienst leisten sollen, ins Auge fassen und damit endlich auch die Frauen mehr beachten.
Die vorliegende Änderung des Militärgesetzes sieht insbesondere die Schaffung eines Cyberkommandos vor, was wir sehr unterstützen und auch schon lange gefordert haben. Aber machen Sie sich bitte keine falschen Vorstellungen: Wir bauen damit nicht eine Cyberangriffsarmee auf, sondern wir schaffen einfach im Rahmen unserer Möglichkeiten die Fähigkeiten innerhalb der Armee, um Schutz zu bieten; um insbesondere dann, wenn Angriffe erfolgt sind, innerhalb einer Frist Analysen herzustellen, die auch für die Abwehr nützlich sind; um am Ende den Angriff eben allenfalls auch abzuwehren oder wieder aufzuräumen und die Systeme wiederherzustellen, was ein wesentlicher Bestandteil dessen sein wird, was diese Einheiten dann leisten können und können müssen.
Ich komme zu den Mehr- und Minderheitsanträgen in dieser Vorlage. Sie haben es von meinem Kollegen, Herrn Pointet, schon gehört: Wir sind der Meinung, dass man bei der Befreiung von der Dienstpflicht nicht auf 80 Prozent gehen soll. Insbesondere dort, wo viele Männer arbeiten, wird in Zukunft auch mehr Teilzeitarbeit bei den Männern vorkommen. Deshalb sind 50 Prozent ein vernünftiges Mass.
Bei der militärischen Unterstützung von zivilen Anlässen sind wir fest der Überzeugung, dass der Ausbildungscharakter ein ganz wichtiger Bestandteil von solchen Unterstützungen ist. Es geht nicht darum, dass wir solche Anlässe nicht mehr durchführen können, wenn wir nur WK-Soldaten einsetzen, aber es ist wichtig, dass wir die kurze Zeit, die wir in der RS zur Verfügung haben, eben für die Ausbildung nutzen können. Ich habe vorhin gesagt, wie viel komplexer die Anforderungen in Zukunft sein werden, insbesondere auch für Spezialistinnen und Spezialisten in der Armee. Deshalb ist jeder Tag wichtig, den wir dort in die Ausbildung stecken können. Irgendeinen Holzpflock einzuschlagen und den dann zu bewachen, das ist keine Ausbildung für diese Spezialistinnen und Spezialisten.
Ich glaube, zuletzt ist es wichtig, dass wir in unserer Sicherheitspolitik, ich sage das schon seit immer, diese drei M haben: dass wir eine moderne Armee, eine mobile Armee und eine motivierte Armee haben. Und mit "mobil" meine ich nicht, sich physisch zu bewegen, auf Rädern oder in der Luft, sondern sich vor allen Dingen geistig zu bewegen und sich auf die nächsten Herausforderungen vorzubereiten.
Pointet François · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion
La modification que nous traitons aujourd'hui est essentielle à la modernisation de notre système de défense. Le développement de l'armée, Deva, doit atteindre son but à fin 2022 en remplissant ces quatre objectifs: disponibilité plus élevée; formation des cadres efficace; équipement complet; ancrage régional. Mais il manque, vous l'aurez constaté, de l'agilité et de la modernité au niveau digital. Evidemment, les choses changent vite. Avec la création d'un commandement cyber, nous prenons réellement conscience que le cyber est un espace à défendre et que des conflits peuvent se développer dans cet espace, ou moins naïvement, un espace où des conflits ont actuellement lieu, et nous sommes évidemment touchés.
Transformer la Base d'aide au commandement, qui est actuellement une organisation de soutien, en un commandement opérationnel est la condition indispensable pour aborder les problèmes de cyberdéfense avec efficacité. Les Vert'libéraux saluent cette avancée et encouragent le DDPS à poursuivre dans cette direction. La création du commandement cyber s'accompagne aussi de l'introduction d'un cyberbataillon et de tout le système de recrutement et de formation qui va avec. Un tel bataillon est essentiel pour protéger les infrastructures numériques de l'armée, mais aussi pour expulser l'éventuel ennemi qui aurait introduit des "malwares" dans le système. De plus, un tel bataillon est bien sûr subsidiairement à disposition, comme le reste de l'armée; cette composante pourrait s'avérer utile.
Autre point important: la création d'une autorité de l'aviation militaire. Les Vert'libéraux sont conscients qu'il faut préciser les tâches d'autorité, vu la complexité de l'espace aérien, pour assurer la cohabitation de l'exploitation militaire avec l'avion civile. Formaliser et faire appliquer des règles d'exploitation est essentiel. Par le passé, tout cela était un peu moins formalisé, voire pas du tout, mais les Vert'libéraux voient d'un oeil critique la formalisation de cette organisation sous la forme proposée, une organisation indépendante qui existe d'ailleurs déjà sous forme de prototype.
Lors de la consultation, nous avons émis des doutes quant à la création d'une organisation indépendante de l'Office fédéral de l'aviation civile (OFAC), qui en fait a cette fonction au niveau civil. Cette simple mise en doute a provoqué pas mal de remous dans les débats de commission et il faut avouer que, sans être convaincus par les arguments exposés, nous avons eu l'impression que l'OFAC ne voulait en tout cas pas du bébé. Las, la commission a cédé en adoptant le projet du Conseil fédéral. Nous vous proposons, sans conviction, de faire de même.
Si l'on exclut ces deux points importants et les minorités dont je vous ai parlé, il reste encore deux minorité Schlatter. La première, à l'article 18 alinéa 1 lettre c chiffre 1, est dans le même esprit que ma minorité, mais va un peu moins loin vu que l'abaissement à 50 pour cent du taux d'activité serait limité au personnel médical. Les Vert'libéraux vous invitent à suivre cette minorité.
La deuxième minorité Schlatter se situe dans la loi sur l'aviation, où elle propose de confier les enquêtes sur les accidents militaires à une commission extraparlementaire. En fait, c'est ainsi que cela se passe dans le cadre d'accidents dans l'aviation civile. Il n'est pas raisonnable de confier l'enquête à l'autorité de l'aviation militaire alors que l'on justifie l'indépendance de l'enquête sur les accidents dans l'aviation civile en ne la confiant pas à l'OFAC, ou alors il faudra que l'on m'explique pourquoi on peut laisser l'autorité de surveillance mener les enquêtes sur les accidents. Nous vous invitons donc à suivre cette minorité.
En bref, les Vert'libéraux vous invitent à entrer en matière et à suivre les quatre minorités qui vous sont proposées.
Walliser Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee dauert noch bis zum 31. Dezember 2022. Bei der Umsetzung hat sich gezeigt, dass in einzelnen Bereichen Anpassungsbedarf besteht. Daher braucht es in gewissen Bereichen eine Revision des Militärgesetzes und der Armeeorganisation. Im Weiteren besteht ein Handlungsbedarf bei der Sicherheit in der Militärluftfahrt. Als Fraktionssprecher werde ich mich zu den Minderheitsanträgen bei den militärischen Sanitätsdiensten und zur Bildung eines Kommandos Cyber äussern.
Die SVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, sämtliche Minderheitsanträge ablehnen und der Vorlage zustimmen, sofern die Minderheitsanträge denn auch abgelehnt werden.
Die Strukturen der Armee und der Militärverwaltung sollen angepasst werden. Zentral dabei ist die Bildung eines Kommandos Cyber und einer Militärluftfahrtbehörde. Weiter geht es um Anpassungen bei der Militärdienstpflicht, um die gesetzliche Regelung des militärischen Gesundheitswesens, um die Unterstützung von zivilen und ausserdienstlichen Tätigkeiten durch die Armee und schliesslich um die Bewaffnung von zivilen Mitarbeitenden zum Schutz von Armeematerial und zum Eigenschutz.
Bei Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c will eine Minderheit der Kommission den militärischen Sanitätsdienst schwächen. Das militärische Gesundheitswesen ist ein integraler Bestandteil des schweizerischen Gesundheitswesens. Für das militärische Gesundheitswesen fehlt bislang aber eine mit den kantonalen Gesundheitsgesetzen vergleichbare Rechtsgrundlage. Mit der vorliegenden Anpassung soll das militärische Gesundheitswesen im Militärgesetz verankert und die bestehenden Rechtsgrundlagen vervollständigt, präzisiert und vereinheitlicht werden. Damit können Schnittstellen zwischen dem zivilen und dem militärischen Gesundheitswesen im Interesse der betroffenen Armeeangehörigen bereinigt werden.
Das letzte Jahr hat gezeigt, dass die Armee auch über Pflegepersonal verfügen muss, und zwar über genügend Pflegepersonal. Das Berufspflegepersonal musste einrücken, hat das Hilfspersonal ausgebildet und wurde dann wieder dispensiert. Es gab also gute Lösungen im Einsatz und gute Lösungen für die Bedürfnisse der zivilen Organisation. Das bedingt aber auch, dass dieses Personal jährlich zur Ausbildung aufgeboten werden kann. Die Armee ist im Pflegebereich ein Multiplikator in der Grundpflege. Das gelingt nur mit genügend eingeteiltem Personal. Eine weitere Reduktion auf 50 Prozent würde der Armee diese Aufgabe verunmöglichen. Daher sind die Minderheitsanträge Pointet und Schlatter abzulehnen.
Die Bildung eines Cyberkommandos wird von der SVP-Fraktion mit Überzeugung unterstützt. Mit diesem Kommando soll die strategische Bedeutung des Themas hervorgehoben werden. Cybersicherheit mit all ihren Ausprägungen ist für uns eine zentrale Säule unserer Landesverteidigung. Die Armee muss in der Lage sein, im elektromagnetischen Raum und im Cyberraum selbstständig Aufgaben zu erfüllen. Es geht unter anderem darum, einen Cyberangriff auf die eigenen Systeme zu erkennen und zu vereiteln. Die Cybersicherheit ist nicht nur eine technische Herausforderung, vor allem moderne Cyberbedrohungen lassen sich nicht nur mit technischen Massnahmen abwehren. Es braucht auch eine flexible Organisation, die rasch die erforderlichen Massnahmen ergreifen kann. Mit der neuen Armeeorganisation wird das Cyberkommando auf die gleiche Stufe wie das Kommando Operationen und die Logistikbasis gestellt, was für das Cyberkommando eine Aufwertung in der Organisation bedeutet. Das ist angebracht und wirkungsvoll.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die SVP-Fraktion wird der Vorlage zustimmen und sämtliche Minderheitsanträge ablehnen. Tun Sie dasselbe, besten Dank.
Hurter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich werde im Namen der SVP-Fraktion noch zu zwei Themen Stellung nehmen, und zwar erstens zur Unterstützung der zivilen Anlässe durch die Armee und zweitens zur Militärluftfahrtbehörde.
Zum ersten Thema muss ich Ihnen sagen, die SVP-Fraktion hat sich in den vergangenen Jahren immer dafür eingesetzt, dass überprüft wird, ob es tatsächlich noch Sinn macht, wo die Armee eingesetzt wird. Das hat dazu geführt, dass wir diesbezüglich in den letzten Jahren eine eher restriktivere Politik hatten, und das hat sich bewährt. Es ist im Gesetz ja neu auch so festgeschrieben, dass es im nationalen Interesse sein muss, dass die Anlässe von grosser Bedeutung sein müssen, dass es in einem vernünftigen Umfang sein soll. Von daher ist eigentlich alles sehr gut geregelt. In der Vergangenheit, in den letzten paar Jahren hat sich gezeigt, dass es so bestens funktioniert.
Wir von der SVP-Fraktion unterstützen diesen Vorschlag, wir sind bei der Mehrheit. Wir sind der Meinung, dass im Gesetz jetzt sauber festgelegt worden ist, was in der Vergangenheit, in den letzten paar Jahren gelebt wurde. Das ist das eine. Der andere Punkt ist: Es gibt auch eine gewisse Sichtbarkeit der Armee in der Bevölkerung. Es heisst immer wieder, man sehe die Armee nicht. Wir haben hier die Möglichkeit, die Sichtbarkeit zu erhöhen. Dann geht es selbstverständlich auch darum, dass gewisse Grossanlässe in der Schweiz weiterhin durchgeführt werden können. Diese wurden alle bereits genannt. Deshalb werden wir das unterstützen.
Die Minderheit Pointet, die die RS ausschliessen will, werden wir ablehnen. Auch hier kann man sagen - es wurde in der Kommission erwähnt -: Es ist kein Ausbildungsverlust. Es ist auch eine Gruppe, die man relativ schnell abrufen kann. Es geht um Teamarbeit. Deshalb werden wir hier bei der Mehrheit bleiben.
Ganz am Schluss - und hier hat Kollege Flach etwas Gutes gesagt - möchte ich auch sagen: Nach der Revision ist vor der Revision. Ich möchte einfach daran erinnern: Wir haben jetzt eine Covid-Krise, und wir haben bei der Armee und beim Zivilschutz zu wenig Leute, aber genau diese beiden Organisationen werden aktuell massiv eingesetzt, und zwar sehr gut eingesetzt. Die Bereitschaft ist sehr hoch. Auf der einen Seite erhielten wir vor ein paar Monaten, als man die Armee angefragt hat, von über 90 Prozent aller Angefragten Zusagen; beim Zivilschutz ist es genau dasselbe. Diese Leute werden jetzt in der Krise eingesetzt.
Auf der anderen Seite - verstehen Sie mich nicht falsch; ich möchte nicht sagen, dass der Zivildienst nicht gut ist - haben wir beim Zivildienst 1,2 Millionen diensttaugliche Leute, die in der Krise nicht abgerufen werden können. Hier muss ich sagen, mit der Covid-Krise zeigt sich, dass diese Organisation bezüglich Einsatzgewalt ein Problem hat. Das heisst, wir müssen diese Organisation neu dem Zivilschutz unterstellen. Ich bitte Sie, auch hier in diesem Rat, helfen Sie mit, dass die Organisation des Zivildienstes dem Zivilschutz unterstellt wird. Dann können diese Leute auch entsprechend eingesetzt werden. Ich fordere auch die Verantwortlichen auf, hier neue Ideen zu bringen, damit diese Leute eingesetzt werden können. Denn es kann ja nicht so sein wie vor ein paar Monaten, dass man Zivildienstleistende anfragt und dann nicht einmal von 10 Prozent der Angefragten eine Rückmeldung erhält. Das geht definitiv nicht.
Das zweite Thema ist die Militärluftfahrtbehörde. Auch hier sind wir bei der Mehrheit. Es geht um eine Organisation, die ähnlich ist wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt. Eine solche Organisationsform kennen wir bereits aus dem Ausland, es funktioniert dort bestens. Die Institution ist schon in den letzten zwei Jahren eingeführt worden. Es fehlt jetzt praktisch nur noch die gesetzliche Grundlage. Deshalb werden wir von der SVP-Fraktion hier zustimmen. Es wurde in der Kommission klar ausgeführt, dass es keine Mehrkosten geben und auch nicht mehr Leute benötigen wird. Es braucht einfach die gesetzliche Grundlage. Deshalb werden wir da zustimmen.
Das Fazit der SVP-Fraktion: Eintreten ist ja unbestritten. Bleiben Sie überall bei der Mehrheit, lehnen Sie die Minderheitsanträge ab, und denken Sie daran, dass der Zivildienst stärker in die Verantwortung genommen werden muss, gerade auch in der Covid-Krise.
Amherd Viola · BR-F · Bundesrat · Wallis
Am 1. Januar 2023 wird die fünfjährige Umsetzungsfrist der Weiterentwicklung der Armee auslaufen. Damit werden auch Übergangsregelungen enden, die in einer Verordnung des Bundesrates festgehalten sind. Seit dem Start der Weiterentwicklung der Armee im Jahr 2018 hat sich gezeigt, dass in verschiedenen Bereichen Anpassungsbedarf besteht. Dies betrifft unter anderem die Aus- und Weiterbildung von Cyberspezialistinnen und -spezialisten und die Unterstützung von zivilen oder ausserdienstlichen Anlässen.
Mit dieser Vorlage unterbreitet Ihnen der Bundesrat eine Anpassung des Militärgesetzes und der Verordnung der Bundesversammlung über die Armeeorganisation. Der Entwurf des Bundesrates wurde in der Vernehmlassung breit unterstützt. Die wichtigsten Punkte der Vorlage wurden von der Kommissionssprecherin und dem Kommissionssprecher bereits ausführlich erläutert; ich gehe somit nur noch kurz auf einzelne Aspekte ein. Dazu gehören die Bildung eines Kommandos Cyber und einer Militärluftfahrtbehörde und die Unterstützung von zivilen Anlässen.
Zum Kommando Cyber: Die Armee muss in der Lage sein, im elektromagnetischen Raum und im Cyberraum selbstständig Aufgaben zu erfüllen. Es geht z. B. darum, einen Cyberangriff auf die eigenen Systeme zu erkennen und zu vereiteln. Die Cybersicherheit ist nicht nur eine technische Herausforderung; vor allem moderne Cyberbedrohungen lassen sich nicht nur mit Technik abwenden, es braucht eine flexible Organisation, die rasch die erforderlichen Massnahmen ergreifen kann. Damit die Armee diesen Anforderungen künftig noch besser entsprechen kann, hat der Bundesrat beschlossen, die heutige Führungsunterstützungsbasis zum Kommando Cyber weiterzuentwickeln. Mit der Bildung des Kommandos Cyber wird die Führungsunterstützungsbasis von einer breit gefächerten Unterstützungsorganisation zu einem Leistungserbringer in den Bereichen robuste, hochsichere Informatik und Telekommunikation ausgebaut. Das Cyberkommando wird für die Schlüsselfähigkeiten in den Bereichen Cyberabwehr, Kryptologie und elektronische Kriegführung verantwortlich sein. Die beantragte Anpassung der Armeeorganisation schafft die rechtliche Grundlage für die Bildung des Cyberkommandos.
Zur Militärluftfahrtbehörde als Teil der Militärverwaltung: Mit der Revision - Sie haben es gehört - soll eine Militärluftfahrtbehörde geschaffen werden. Die Mehrheit der europäischen Länder hat ein ähnliches Vorgehen bereits umgesetzt oder eingeleitet. Die Behörde trägt unter anderem dazu bei, dass die Luftwaffe ihre Aufgaben im zivil und militärisch gemeinsam genutzten Luftraum besser erfüllen kann. Sie soll die Aufsicht und die Regulierung im militärischen Flugwesen besser gewährleisten. So sollen Zwischenfälle und Unfälle im Luftraum vermieden und die Zusammenarbeit mit Partnern verbessert und gestärkt werden. Der Aufbau der Behörde erfolgt im Rahmen der ordentlichen Strukturanpassungen und innerhalb des ordentlichen Budgets.
Zur Unterstützung von zivilen Anlässen: Mit der Änderung des Militärgesetzes wird schliesslich die bestehende gesetzliche Grundlage für die Unterstützung von zivilen Anlässen durch die Armee angepasst. Zahlreiche Veranstalter könnten ohne die Unterstützungsleistungen der Armee ihre Veranstaltungen von nationaler und internationaler Bedeutung nicht mehr durchführen. Dazu zählen beispielsweise grosse Sportanlässe wie auch Schwing- und Turnfeste sowie kulturelle Veranstaltungen. Die Änderung von Artikel 48d soll es ermöglichen, solche Veranstaltungen zu unterstützen, auch wenn nicht der gesamte Einsatz einen Ausbildungsnutzen hat. Es bleibt sichergestellt, dass einerseits die Ausbildungszeit nicht darunter leidet und andererseits die Bereitschaft der Armee gewährleistet ist.
Ich komme nun zu den vier Minderheitsanträgen und beginne mit den Minderheiten Pointet und Schlatter, die sich beide auf Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c beziehen. Dieser Artikel regelt die Voraussetzungen für eine Dienstbefreiung. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung wird eine Dienstbefreiung künftig nur noch möglich sein, wenn die hauptberufliche Tätigkeit oder das Amt mit einem Beschäftigungsgrad zwischen 80 und 100 Prozent ausgeübt wird. Dies führt zu einer Verringerung der Dienstbefreiungen und einer verbesserten Berücksichtigung des Grundsatzes der allgemeinen Wehrpflicht. In der Vernehmlassung hat sich eine klare Mehrheit für einen Prozentsatz zwischen 70 und 80 Prozent ausgesprochen. Eine Reduktion des Beschäftigungsgrads auf 50 Prozent, wie sie die Minderheit Pointet allgemein und die Minderheit Schlatter für Medizinalpersonal fordern, würde den Ausnahmecharakter der Bestimmung untergraben und ihre Umsetzung in der Praxis erschweren.
Mit der in Artikel 18 Absatz 2 des Militärgesetzes bereits vorhandenen Ventilklausel können auf dem Gesuchsweg situationsbedingte Ausnahmen bewilligt werden. Gerade die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie zeigen, dass es für den Gesundheitssektor andere, zielführendere Massnahmen als eine generelle Dienstbefreiung gibt. In dieser Pandemie haben wir gezeigt, dass Gesundheitsfachleute nur für wenige Tage aufgeboten wurden bzw. werden, und zwar ging es lediglich darum, die Militärangehörigen zu schulen, anschliessend wurden die Fachleute wieder in ihre angestammte Tätigkeit im Zivilbereich entlassen. Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge entsprechend abzulehnen und die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Ich komme zur Minderheit Pointet betreffend Artikel 48d und Artikel 52: Beide Bestimmungen sollen es weiterhin erlauben, zivile Anlässe oder Veranstaltungen von nationaler oder internationaler Bedeutung mit Leistungen der Armee zu unterstützen. Die Minderheit beantragt, Artikel 48d zu streichen und die Regelungen zur Zurverfügungstellung militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten in Artikel 52 zu belassen. Damit würden die Rekrutenschulen von Unterstützungsleistungen ausgenommen. Es wäre jedoch schade, wenn Rekrutinnen und Rekruten von solchen Gelegenheiten realitätsbezogener Ausbildung im Echteinsatz nicht profitieren könnten. Denken Sie beispielsweise an den Betrieb einer Sanitätshilfestelle während eines öffentlichen Anlasses. Solche Unterstützungsleistungen werden nur in der Verbandsausbildung erbracht und müssen in das Ausbildungsprogramm der Schule passen. Damit sollen auch Rekruten für eine sinnvolle Ausbildung realitätsnah trainieren können. Es ist also für die Ausbildung der Rekruten sogar ein Vorteil, wenn sie bei solchen Anlässen mitmachen können. Damit bleibt einerseits sichergestellt, dass die Ausbildungszeit nicht darunter leidet, andererseits ist die Bereitschaft der Armee gewährleistet. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag entsprechend abzulehnen.
Nun zum Antrag der Minderheit Schlatter betreffend Artikel 26b des Luftfahrtgesetzes: Diese Minderheit fordert, für die Untersuchungen in der Militärluftfahrt eine ausserparlamentarische Kommission zu schaffen. Bei der Military Aviation Authority soll eine zur schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle analoge, unabhängige Untersuchungsstelle für Sicherheitsuntersuchungen von Militärluftfahrzeugen eingerichtet werden. Diese Stelle und ihre Mitglieder werden zwar der Military Aviation Authority administrativ zugeordnet, handeln aber weisungsungebunden. Aus Sicht des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit ist damit die für unvoreingenommene Sicherheitsuntersuchungen nötige Unabhängigkeit gegeben. Gemäss den geltenden gesetzlichen Vorgaben ist auf die Einsetzung einer ausserparlamentarischen Kommission zu verzichten, wenn die Aufgabe besser durch eine Einheit der zentralen Bundesverwaltung erfüllt werden kann. Dies ist im vorliegenden Spezialgebiet der Militärluftfahrt zweifellos gegeben. Es dürften sich zudem kaum Personen ausserhalb der Bundesverwaltung finden lassen, die über das für eine ausserparlamentarische Kommission notwendige Spezialwissen im Bereich der Militärluftfahrt verfügen. Deshalb sieht der Bundesrat eine andere Lösung als bei der Zivilluftfahrt vor. Ich bitte Sie entsprechend, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Dies waren meine Ausführungen zu den Minderheitsanträgen. Insgesamt bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, jeweils der Mehrheit zu folgen und bei der Gesamtabstimmung zuzustimmen.
Es wurden noch Fragen zur Bewaffnung von Zivilpersonen gestellt. Dort gibt es zwar keine Minderheit, aber ich beantworte die Fragen natürlich gerne. Es wurden Beispiele nachgefragt, wann eine Bewaffnung vorgenommen werden soll. Beispiele sind der Schutz von Spezialmunition und Sprengstoffen, von Material mit Schutzbedarf, von sicherheitsrelevanten Geräten und besonders schutzwürdigen Sachen, z. B. Impfstoffen. Das heisst also, es müssen nicht alle Zivilen mit Waffen ausgestattet werden, im Gegenteil: nur diejenigen, bei denen es ausgesprochen notwendig ist, die für den Schutz dieser Spezialmittel zuständig sind, die auch gewissen Gefahren, Vandalismus usw. ausgesetzt sind.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
1. Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung
1. Loi fédérale sur l'armée et l'administration militaire
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Ersatz von Ausdrücken; Art. 13 Abs. 1 Bst. abis, b, Abs. 2 Bst. c
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule; ch. I introduction; remplacement d'expressions; art. 13 al. 1 let. abis, b, al. 2 let. c
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 18
Antrag der Mehrheit
Abs. 1 Bst. c-j, 2, 5, 6
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Pointet, Fivaz Fabien, Flach, Graf-Litscher, Marti Min Li, Porchet, Roth Franziska, Schlatter, Seiler Graf)
Abs. 1 Bst. c Einleitung
c. die folgenden mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Prozent tätigen Personen:
Antrag der Minderheit
(Schlatter, Fivaz Fabien, Flach, Graf-Litscher, Marti Min Li, Pointet, Porchet, Roth Franziska, Seiler Graf)
Abs. 1 Bst. c Ziff. 1
Streichen
Abs. 1 Bst. cbis
cbis. die folgenden Personen, sofern ihre unentbehrliche Tätigkeit durchschnittlich mindestens 50 Prozent eines Vollpensums ausmacht:
Art. 18
Proposition de la majorité
Al. 1 let. c-j, 2, 5, 6
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Pointet, Fivaz Fabien, Flach, Graf-Litscher, Marti Min Li, Porchet, Roth Franziska, Schlatter, Seiler Graf)
Al. 1 let. c introduction
c. les professionnels occupés à au moins 50 pour cent suivants:
Proposition de la minorité
(Schlatter, Fivaz Fabien, Flach, Graf-Litscher, Marti Min Li, Pointet, Porchet, Roth Franziska, Seiler Graf)
Al. 1 let. c ch. 1
Biffer
Al. 1 let. cbis
cbis. les professionnels suivants pour autant que leur activité indispensable représente en moyenne au moins 50 pour cent d'une charge de travail à temps plein:
Abstimmung
Abs. 1 Bst. c Einleitung - Al. 1 let. c introduction
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 80 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 1 Bst. c Ziff. 1, cbis - Al. 1 let. c ch. 1, cbis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 80 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Art. 20 Abs. 1ter; 26; 27 Abs. 1 Einleitung, Bst. b; 29; 31 Abs. 1; 34a; 35 Titel, Abs. 1; 38; 42 Abs. 2; 48a Abs. 3; 48c
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 20 al. 1ter; 26; 27 al. 1 introduction, let. b; 29; 31 al. 1; 34a; 35 titre, al. 1; 38; 42 al. 2; 48a al. 3; 48c
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 48d
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Pointet, Flach, Fridez, Graf-Litscher, Marti Min Li, Roth Franziska, Seiler Graf)
Streichen
Art. 48d
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Pointet, Flach, Fridez, Graf-Litscher, Marti Min Li, Roth Franziska, Seiler Graf)
Biffer
Art. 52
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Pointet, Flach, Fridez, Graf-Litscher, Marti Min Li, Roth Franziska, Seiler Graf)
Titel
Militärische Mittel zur Verfügung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten im Inland
Abs. 1
Die Armee und die Militärverwaltung des Bundes können zivilen Behörden und Dritten auf Gesuch hin bei folgenden Tätigkeiten Personen und Material zur Verfügung stellen:
a. zivilen oder ausserdienstlichen Tätigkeiten von öffentlichem Interesse;
b. Anlässen oder Veranstaltungen von nationaler oder internationaler Bedeutung.
Abs. 2
Zivile Behörden haben gegenüber anderen Gesuchstellern Vorrang.
Abs. 3
Die militärischen Mittel dürfen nur zur Verfügung gestellt werden, wenn:
a. die Gesuchsteller die Tätigkeiten nachweisbar weder mit eigenen Mitteln noch mit Unterstützung des Zivilschutzes oder anerkannter militärischer Vereine oder Verbände durchführen können;
b. die dafür vorgesehenen Personen aufgrund ihrer Ausbildung und Ausrüstung geeignet sind, die geforderte Leistung zu erbringen; und
c. die erforderliche Sicherheit gewährleistet ist.
Abs. 4
Zur Verfügung gestellt werden dürfen:
a. Truppen im Ausbildungsdienst;
b. Berufsformationen;
c. die Logistikbetriebe der Militärverwaltung des Bundes;
d. das bei den Truppen, Formationen und Betrieben nach den Buchstaben a bis c vorhandene militärische Material.
Abs. 5
Truppen im Ausbildungsdienst und Berufsformationen dürfen nur unbewaffnet und nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn:
a. mit den geforderten Leistungen für die Angehörigen der Armee ein wesentlicher Ausbildungs- oder Übungsnutzen in ihren Funktionen verbunden ist;
b. keine Aufgaben zu erfüllen sind, die Polizeibefugnisse nach Artikel 92 voraussetzen;
c. die Einsatzfähigkeit der Truppen und Berufsformationen sowie die Bereitschaft der Armee nicht beeinträchtigt werden; und
d. die Zielerreichung des Ausbildungsdienstes nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Abs. 6
Zivile Anlässe oder Veranstaltungen von nationaler oder internationaler Bedeutung dürfen ausnahmsweise und in bescheidenem Umfang mit Leistungen unterstützt werden, mit denen kein wesentlicher Ausbildungs- oder Übungsnutzen für die Angehörigen der Armee verbunden ist.
Abs. 7
Der Bundesrat regelt das Verfahren und die Kostentragung. Er kann:
a. für bestimmte Ausnahmefälle einen Kostenerlass vorsehen;
b. Gesuchsteller, die mit dem unterstützten Anlass einen namhaften Gewinn erwirtschaften, verpflichten, einen angemessenen Teil des Gewinns an den Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung zu überweisen;
c. das VBS ermächtigen, Leistungsvereinbarungen abzuschliessen.
Abs. 8
Truppen im Ausbildungsdienst können zur Bewältigung von unvorhergesehenen Ereignissen unbewaffnet Spontanhilfe leisten.
Verfahrensbeitrag
Art. 52
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Pointet, Flach, Fridez, Graf-Litscher, Marti Min Li, Roth Franziska, Seiler Graf)
Titre
Mise à disposition de moyens militaires pour des activités civiles ou hors du service en Suisse
Al. 1
L'armée et l'administration militaire de la Confédération peuvent mettre à la disposition des autorités civiles et des tiers qui le demandent du personnel et du matériel pour les activités suivantes:
a. activités civiles ou hors du service d'intérêt public;
b. événements ou manifestations civils d'importance nationale ou internationale.
Al. 2
Les autorités civiles sont prioritaires.
Al. 3
Les moyens militaires ne sont mis à la disposition des autorités ou tiers demandeurs que si les conditions suivantes sont réunies:
a. il est établi que les autorités ou tiers demandeurs ne peuvent exercer les activités ni par leurs propres moyens ni avec l'aide de la protection civile ou de sociétés ou d'associations militaires reconnues;
b. les personnes prévues à cet effet disposent d'une instruction et d'un équipement qui les rendent aptes à fournir la prestation demandée;
c. la sécurité requise est garantie.
Al. 4
Peuvent être mis à la disposition des autorités ou tiers demandeurs:
a. des troupes en service d'instruction;
b. des formations professionnelles;
c. les exploitations logistiques de l'administration militaire de la Confédération;
d. le matériel militaire dont disposent les troupes, les formations et les exploitations visées aux lettres a à c.
Al. 5
Il est possible de mettre à la disposition des autorités ou tiers demandeurs des troupes en service d'instruction ou des formations professionnelles à condition qu'elles ne soient pas armées et que les conditions suivantes soient réunies:
a. les prestations demandées présentent une grande utilité pour l'instruction ou l'entraînement des militaires dans les fonctions qu'ils exercent;
b. il n'est prévu d'accomplir aucune tâche nécessitant des pouvoirs de police au sens de l'article 92;
c. la capacité d'intervention des troupes et des formations professionnelles et la disponibilité de l'armée ne sont pas entravées;
d. la réalisation des objectifs du service d'instruction n'est pas sensiblement entravée.
Al. 6
Exceptionnellement et dans une moindre mesure, il est possible de fournir des prestations au profit d'événements ou de manifestations civils d'importance nationale ou internationale même si elles ne présentent pas une grande utilité pour l'instruction ou l'entraînement des militaires.
Al. 7
Le Conseil fédéral règle la procédure et la prise en charge des coûts. Il peut:
a. prévoir une dispense de frais dans certains cas exceptionnels;
b. obliger les demandeurs qui réalisent un gain considérable grâce à l'événement ou à la manifestation qui a bénéficié de l'appui de l'armée à virer une part appropriée de ce gain au fonds de compensation des allocations pour perte de gain;
c. habiliter le DDPS à conclure des conventions de prestations.
Al. 8
Les troupes en service d'instruction peuvent fournir une aide spontanée, sans arme, en cas d'événement imprévu.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 139 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 49 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Art. 63 Abs. 5; Gliederungstitel vor Art. 65; Art. 70 Abs. 1 Bst. c; 72; Gliederungstitel vor Art. 92; Art. 92; Gliederungstitel vor Art. 96; Art. 96; 99 Abs. 1; 104 Abs. 1; 113 Abs. 7; 114 Abs. 4; 121; 128a Abs. 1; 149; Ziff. II, III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 63 al. 5; titre précédant l'art. 65; art. 70 al. 1 let. c; 72; titre précédant l'art. 92; art. 92; titre précédant l'art. 96; art. 96; 99 al. 1; 104 al. 1; 113 al. 7; 114 al. 4; 121; 128a al. 1; 149; ch. II, III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 1-4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1-4
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 5
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Schlatter, Fivaz Fabien, Flach, Fridez, Graf-Litscher, Marti Min Li, Pointet, Porchet, Roth Franziska, Seiler Graf)
Art. 26b Abs. 1
Zur Durchführung der Untersuchungen in der Militärluftfahrt setzt der Bundesrat eine ausserparlamentarische Kommission nach den Artikeln 57a bis 57g des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 ein.
Art. 26b Abs. 2, 3
Streichen
Ch. 5
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Schlatter, Fivaz Fabien, Flach, Fridez, Graf-Litscher, Marti Min Li, Pointet, Porchet, Roth Franziska, Seiler Graf)
Art. 26b al. 1
Le Conseil fédéral confie les enquêtes concernant l'aviation militaire à une commission extraparlementaire au sens des articles 57a à 57g de la loi du 21 mars 1997 sur l'organisation du gouvernement et de l'administration.
Art. 26b al. 2, 3
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 80 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 178 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(12 Enthaltungen)
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
2. Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee
2. Ordonnance de l'Assemblée fédérale sur l'organisation de l'armée
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I, II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 179 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(12 Enthaltungen)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté