21.081
Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Kommission hat den Bundesbeschluss, welcher kurz und knapp mit zwei Artikeln abgefasst ist, beraten. Sie ist einstimmig darauf eingetreten, hat keine Anträge beraten und empfiehlt Ihnen einstimmig, den Bundesbeschluss anzunehmen.
Zur Ausgangslage: Zwischen Ende November 2021 und Anfang Dezember 2021 ersuchten mehrere Kantone den Bund um Unterstützung in der Form eines Assistenzdienstes der Armee. Die Angehörigen der Armee sollten in den Kantonen für die Mitarbeit zur Verabreichung der dritten Dosis des Covid-19-Impfstoffes und für die Mitarbeit in den Spitälern zum Einsatz kommen. Die Begründung für diesen Einsatz war ganz einfach: Es wurde ein Ressourcenmangel festgestellt. Es gab damals einen massiven Anstieg der Covid-19-Fallzahlen, die Anzahl der Patienten auf den Intensivpflegestationen nahm deutlich zu, und auch die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 war angestiegen.
Damit dieser Assistenzdienst gewährt werden kann, müssen Bedingungen, und zwar das Subsidiaritätsprinzip, eingehalten werden. Der Bundesrat hat deshalb am 7. Dezember 2021 den Auftrag an das VBS gegeben, einen Einsatz der Armee mit maximal 2500 Angehörigen der Armee und befristet bis am 31. März 2022 zu bewilligen. Die Dienstleistung soll durch Durchdienerinnen und Durchdiener, aber auch von Freiwilligen erbracht werden. Für die Dienstleistung ebenfalls infrage kommen im Dienst stehende oder dazu aufgebotene Truppenkörper und Einheiten.
In der Kommission wurde der Fokus der Diskussion zuerst auf die Lehren der ersten beiden Einsätze der Armee im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie gelegt. Wir führten die Diskussion, ob der Auftrag präzisiert wurde. Erstens geht es um die Frage, ob die allgemeine Grund- und Behandlungspflege in zivilen Spitaleinrichtungen überhaupt von diesen Mitarbeitenden gemacht werden kann. Zweitens hat der Bundesrat den Auftrag präzisiert, dass die Angehörigen der Armee und auch die Freiwilligen eine personelle Verstärkung auf den Intensivpflegestationen sicherstellen können. Drittens präzisierte er, dass sie Impfkampagnen unter ziviler Einsatzleitung und kantonaler medizinischer Verantwortung unterstützen sollen. Als vierter Auftrag wurde der Transport infektiöser Patientinnen und Patienten gegeben.
Der gewichtige Punkt ist die Subsidiarität. Die Kantone mussten bei ihren Gesuchen aufzeigen, dass alle zur Verfügung stehenden eigenen Mittel bereits ausgeschöpft waren. Dabei handelt es sich um Zivilschutz, Zivildienst, Feuerwehr. Auch das Potenzial aus dem Privatsektor und dasjenige der interkantonalen Zusammenarbeit mussten zuerst geprüft und abgefragt werden.
Wir haben festgestellt, dass die Verfahren der ersten beiden Einsätze geschärft wurden und dass sie sich bewährt haben. Mit jedem Kanton, der einen Einsatz der Angehörigen der Armee beantragt hatte, wurde eine Leistungsvereinbarung über den gesamten Einsatz unterzeichnet. Diese Leistungsvereinbarung hatte zum Ziel, dass kein anderer Einsatz als der vereinbarte infrage kam und dass keine Unterbeschäftigung vorkommen durfte. Falls sich eine Unterbeschäftigung ergeben hätte oder ein anderer Einsatz als gemäss Leistungsvereinbarung geleistet worden wäre, wäre der Einsatz sofort beendet worden.
Wir haben in der Diskussion in der Kommission festgestellt, dass die Kriterien und Bedingungen der Einsätze eingehalten wurden. In neun Kantonen wurden Einsätze geleistet. Der Einsatz wurde auf dreissig Tage beschränkt, es standen maximal 750 Angehörige der Armee gleichzeitig zur Verfügung.
Wir haben festgestellt, dass das Prinzip der Subsidiarität eingehalten wurde; die Grundsätze, die der Bundesrat erlassen hatte, wurden ebenfalls eingehalten. Wir können Ihnen deshalb mitteilen, dass die Koordination und Prüfung der Gesuche sowie die Zuständigkeiten genau geregelt wurden und dass die Abläufe und Prozesse geschärft sind.
Abschliessend und im Namen der Kommission möchte ich ein grosses Dankeschön an alle Angehörigen der Armee und alle diejenigen, die im Einsatz standen, aussprechen. Sie haben in dieser Krise einen wichtigen Beitrag geleistet. Mit Blick auf die Zukunft hoffen wir, dass keine Assistenzdienste in Bezug auf die Pandemie mehr nötig sein und dass die notwendigen Anpassungen bezüglich Subsidiarität weiterhin eingehalten werden.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf das Geschäft einzutreten. Die Annahme des Geschäfts beantragt Ihnen die Kommission ebenfalls einstimmig.
Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Pour la troisième fois depuis le début de la pandémie en mars 2020, les autorités civiles, en l'occurrence les cantons, ont fait appel au Conseil fédéral pour demander l'engagement de l'armée en appui, pour répondre aux défis de la pandémie qui, une nouvelle fois, s'est aggravée à l'automne 2021. Cette demande s'inscrit clairement dans l'une des missions constitutionnelles de l'armée, à côté de la défense du pays et de la promotion de la paix, à savoir l'appui, le soutien aux autorités civiles.
L'évolution de la pandémie a été marquée en 2021 par une longue période d'espoir durant la plus grande partie de l'année, après l'introduction de la vaccination dès janvier 2021 par les vaccins de Pfizer/Biontech et de Moderna. Durant l'été, malgré une importante couverture vaccinale, la pandémie a continué à provoquer quelques milliers de cas quotidiens, mais avec une situation sanitaire peu inquiétante et une pression limitée sur les hôpitaux, en particulier sur les services de soins intensifs. Malheureusement, l'apparition récurrente de variants, en particulier le variant Delta, et le retour du froid ont provoqué une forte recrudescence des cas et de leur gravité à l'automne 2021. Fin 2020, on comptait environ 10 000 nouveaux cas par jours, sans vaccin à disposition. Fin 2021, à la même période, on comptait le même nombre de cas journaliers, malgré une forte proportion de personnes vaccinées, en particulier chez les personnes âgées et les personnes à risque. Les hospitalisations et la pression sur les soins intensifs sont à nouveau devenues problématiques. Devant la virulence du variant Delta, sans vaccination, on aurait, chers collègues, vécu l'horreur et probablement une défaillance du secteur hospitalier.
En novembre et décembre 2021, l'urgence résidait dans l'administration en masse de la troisième dose de vaccin, le fameux "booster", capable de renforcer l'immunité des personnes âgées, des personnes à risque et des personnes vaccinées depuis plus de six mois. D'autant plus qu'à côté du variant Delta reconnu comme particulièrement dangereux, on annonçait l'arrivée, on pourrait dire la flambée, du variant Omicron dont on ne savait encore pas grand-chose.
Cette urgence s'inscrivait dans le contexte d'un système de santé épuisé par tous ces longs mois de lutte, par la contamination de nombreux soignants, par l'isolement de certains de ces soignants testés positifs, ou en quarantaine car cas contact, et marqué par une nouvelle augmentation inquiétante des patients hospitalisés, avec en parallèle l'urgence de mobiliser des moyens importants pour assurer les vaccinations de masse.
Dès le 29 novembre 2021 et durant les semaines suivantes, sept cantons ont fait appel au Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports pour demander l'octroi d'un nouvel appui de la part de l'armée. Dans un premier temps, cette demande concernait la campagne de vaccination. Il s'agissait des cantons du Jura, du Valais, de Neuchâtel, de Fribourg, d'Argovie, de Nidwald et de Berne. Par la suite, le soutien au service hospitalier mis sous pression par les patients atteints du variant Delta et les perspectives de l'arrivée du variant Omicron ont conduit à des demandes de soutien pour les hôpitaux. Les cantons suivants ont procédé à cette sollicitation: Jura, Fribourg, Valais, Lucerne, Genève et Berne.
En réponse aux demandes des cantons, le Conseil fédéral a décidé, le 7 décembre 2021, d'engager l'armée avec effet immédiat en service d'appui pour soutenir le service de santé civil dans sa lutte contre l'épidémie de Covid-19, pour une durée courant jusqu'au 31 mars 2022, avec un contingent maximum de 2500 militaires. Le nombre de militaires effectivement engagés devait être déterminé par les demandes exprimées par les cantons, après vérification de l'adéquation de la demande et du respect du principe de subsidiarité. Les tâches prévues concernaient l'assistance au personnel des structures hospitalières de base, le soutien aux campagnes de vaccination, le soutien au transport des malades contagieux, le soutien aux services de soins intensifs des hôpitaux par un renforcement du personnel dans le repositionnement des patients aux soins intensifs.
Les coûts supplémentaires sont imputables au budget ordinaire de l'armée. Les cantons devront assurer la prise en charge, en dehors des emplacements de la Confédération, de l'hébergement et de la subsistance. L'engagement de la troupe s'est interrompu le 19 février 2022, soit quelques jours avant la tenue de la séance de votre commission. Jusqu'à 570 militaires ont été engagés simultanément et ont accompli environ 21 000 jours de service. L'engagement a permis de remplir les missions définies au départ, que ce soit dans les hôpitaux ou lors des campagnes de vaccination.
L'évaluation globale de l'engagement de la troupe a été jugé à première vue très positivement et n'a suscité aucune critique particulière au sein de votre commission. Sur la base de l'article 70 alinéa 2 de la loi sur l'armée, comme l'engagement portait potentiellement sur plus de 2000 militaires et s'est étendu sur plus de trois semaines, la décision prise par le Conseil fédéral doit faire l'objet d'un message et le projet d'arrêté qui l'accompagne doit être approuvé par l'Assemblée fédérale.
Le Conseil des Etats a déjà adopté l'arrêté fédéral la semaine passée. Votre commission l'a accepté à l'unanimité. Elle vous recommande d'en faire de même.
Riniker Maja · Mit-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Liebe Schülerinnen und Schüler aus Suhr, aus meiner Wohnortgemeinde, die ihr heute auf der Tribüne sitzt mit euren Lehrern, Patrick Frei und Anja Wellner: Das ist ein schöner Zufall, und ich freue mich, dass ihr heute hier im Bundeshaus seid.
Ich spreche im Namen der FDP-Liberalen Fraktion zu Ihnen. Es ist uns ein grosses Anliegen, dem Chef der Armee und insbesondere allen Angehörigen der Armee für ihren Einsatz zugunsten der zivilen Bevölkerung im Rahmen der Covid-19-Pandemie zu danken. Sicherheit ist nicht selbstverständlich. Auf ein intaktes und gut funktionierendes Gesundheitssystem vertrauen zu können, ist auch nicht selbstverständlich.
In der Kommission war Eintreten unbestritten. Der befristete Einsatz von maximal 2500 Armeeangehörigen ist uns, der zuständigen Kommission, präsentiert worden. Das war wie gesagt unbestritten. Wir haben alle der Vorlage zugestimmt und bitten Sie, das hier auch zu tun. Es ist nicht das erste Aufgebot der Armee im Rahmen dieser Pandemie in unserem Land, es ist das dritte Aufgebot. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante in der fünften Welle wurden die Anträge von neun gesuchstellenden Kantonen, dass die Armee bei der Verabreichung der dritten Covid-19-Impfdosis Unterstützung leiste, bewilligt.
Zudem hat in der Kommission mit meiner Interpellation 21.4597 ein Thema zu einer Diskussion geführt, das insbesondere im Nachgang der Pandemie, bei der Aufarbeitung, evaluiert werden muss; es ist das Thema der Subsidiarität. Diverse Kantone haben erneut vom Subsidiaritätsprinzip Gebrauch gemacht und den Bund um Unterstützung gebeten. Nur wenn mögliche Alternativen zum Armee-Einsatz geprüft worden sind und diese nicht zur Verfügung stehen, kann um Leistungen der Armee ersucht werden. Selbstverständlich ist uns allen klar, dass es im öffentlichen Interesse ist, angemessen auf die gesundheitlichen Bedürfnisse der Bevölkerung und der Kantone zu reagieren. Wir stehen auch diesbezüglich noch immer in einer Krise, aber wir stehen nicht mehr am Anfang dieser Pandemie. Wir debattieren heute über das dritte Aufgebot im Rahmen des Assistenzdienstes. In diesem Zusammenhang muss es erlaubt sein, Fragen zur Einhaltung der Subsidiarität zu stellen.
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf die Interpellation, dass er der Forderung nach einem nachträglichen detaillierten Bericht nicht nachkommen werde, da er dadurch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen würde. Es sei in einem föderalistischen System zu akzeptieren, dass die Kantone von der Möglichkeit der Unterstützung durch den Bund unterschiedlich Gebrauch machen. Der Bundesrat stellt indes fest, dass im Zuge der Erfahrungen mit der Bewältigung der Covid-19-Pandemie das Subsidiaritätsprinzip unterschiedlich aufgefasst werde. Die kantonale Praxis bezüglich der Unterstützungsgesuche würde sich in manchen Fällen nicht allein aus der epidemiologischen Lage und deren Entwicklung erklären.
In diesem Punkt sind wir mit dem Bundesrat einig. Ja, diese Praxis wirft Fragen auf. Sie wirft Fragen auf bezogen auf die Gleichbehandlung der Kantone im Rahmen der Unterstützung durch den Bund. Wenn eine nächste Krise erneut Mittel durch den Bund an die Kantone erfordert und die Priorisierung der Mittelzuweisung nicht objektiv begründet werden kann, dann muss, entgegen der Meinung des Bundesrates, doch ein nachträglicher Bericht diese Fragen zur Subsidiarität beleuchten.
Wir haben in der Kommission auch die Frage gestellt, ob die Kantone nach ihrer Meinung gefragt werden, und es wurde uns mitgeteilt, dass eine Auswertung via die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr vorgesehen sei. Die Evaluation ist wichtig und muss wirklich auch angepackt werden. Uns ist wichtig - es tut mir sehr leid, jetzt habe ich den Faden verloren, weil ich am Ende meines Votums bin. Ich wollte noch einmal um Unterstützung bitten, weil diese in dieser Krise sehr zentral war.
Apropos Unterstützung und als Abschluss meines Votums: Wir unterstützen den Entwurf des Bundesrates, stimmen dem Bundesbeschluss zu und danken herzlich für die geleisteten Arbeiten der Armee.
Porchet Léonore · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Nous traitons d'un sujet qui n'a en définitive pas tellement besoin d'une décision du Parlement, puisque l'engagement dont il est question est déjà passé, mais cela nous permet de montrer notre reconnaissance et de réitérer nos remerciements pour l'engagement de celles et ceux qui se sont mobilisés, parfois pour la troisième fois, pour faire face à la pandémie. C'est aussi l'occasion de remercier vivement toutes les personnes qui ont participé, participent et participeront ces prochaines semaines à maintenir nos structures de soins debout et à sauver des vies.
J'aimerais souligner aussi le fait que si nous saluons aujourd'hui l'effort du personnel militaire, le personnel des hôpitaux, soignant ou non, est toujours en quête de reconnaissance et d'amélioration de ses conditions de travail. Vous avez entendu que la question de la subsidiarité a été débattue en commission, eh bien si nous avons dû mobiliser l'armée deux fois et que nous nous apprêtons à valider le troisième engagement, c'est bien que notre système de santé publique n'est pas dimensionné correctement, et les cantons comme la Confédération doivent en tirer les conclusions et les enseignements qui s'imposent.
Il faut aussi remercier celles et ceux qui, dans l'ombre de l'armée, ont également été des piliers de la sortie de la crise, notamment pour leur aide à la vaccination - je pense à la protection civile et aux civilistes engagés dans les structures de soins.
Dans le cadre de ce déploiement, ceux qui étaient mobilisés par l'armée ont été appelés à participer au renforcement des moyens. Toutefois, il a été rapporté à plusieurs reprises que parmi les personnes désignées, certaines faisaient partie du personnel hospitalier, non soignant certes, mais indispensable pour le maintien des capacités hospitalières. En commission, j'ai donc demandé des précisions à ce sujet, ce à quoi on m'a répondu qu'il ne s'agissait jamais de personnel soignant - tant mieux - et que le cas du personnel hospitalier avait été évalué au cas par cas. Nous avons exprimé notre incompréhension face au fait de ne pas avoir exclu d'office l'ensemble du personnel de santé dans cette mobilisation. Les cuisiniers, les techniciens de surface, le personnel d'accueil tout comme le personnel hôtelier sont garants du bon fonctionnement de nos hôpitaux. A ce titre, je souhaiterais demander à nouveau des précisions au Conseil fédéral quant au nombre de personnes qui ont été mobilisées alors qu'elles travaillaient dans des hôpitaux, même si ce n'était pas du personnel soignant.
En conclusion, le groupe des Verts réitère ses remerciements et soutiendra la demande du Conseil fédéral pour répondre aux appels des différents cantons en vue de soulager le personnel de santé, tout en souhaitant, évidemment, que le principe de subsidiarité reste respecté. C'est maintenant aux cantons et à la Confédération de se pencher sur le redimensionnement du système de santé en Suisse.
Heimgartner Stefanie · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Schulklasse aus dem Aargau, als Aargauerin freut es mich natürlich sehr, dass eine Schulklasse aus Suhr hier ist, auch ich heisse Sie herzlich willkommen im Bundeshaus.
Vorweg: Wir stimmen hier über etwas ab, das faktisch bereits in der Vergangenheit liegt. Nachdem mehrere Kantone im November und Dezember den Bund um Unterstützung in Form eines Assistenzdienstes der Armee für die Verabreichung der dritten Dosis des Covid-19-Impfstoffs und für ihre Spitäler ersucht hatten, beauftragte der Bundesrat am 7. Dezember 2021 erneut das VBS, das zivile Gesundheitswesen mit der Armee zu unterstützen. Die hohen Fallzahlen, der Ressourcenmangel bei der Verabreichung der Auffrischungsimpfungen, die Zunahme der Zahl der Patientinnen und Patienten auf den Intensivpflegestationen und die Zunahme der Todesfälle hatten unser Gesundheitssystem an die Grenzen gebracht. Die Voraussetzung der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips war gegeben, und so hat der Bundesrat ein Truppenaufgebot von maximal 2500 Armeeangehörigen und einen Einsatz bis längstens zum 31. März 2022 beschlossen.
Glücklicherweise hatten oder haben wir es mit der neusten Variante des Covid-19-Virus, der Omikron-Variante, mit einer Variante zu tun, welche mit der Delta-Variante absolut nicht zu vergleichen ist und insbesondere unser Gesundheitswesen alles andere als überlastet. Einmal mehr hat sich aber gezeigt, dass die Armee bereit ist, innert kürzester Zeit eine grosse Zahl an Helferinnen und Helfern aufzubieten, wenn es darauf ankommt. Die Unterstützungsleistungen der Armee wurden in erster Linie von Truppenkörpern und Einheiten erbracht, die sich im Wiederholungskurs befanden, ergänzt durch Freiwillige mit Sanitätsausbildung sowie durch Sanitäts-Durchdienerinnen und -Durchdiener.
Um den Bestand der Angehörigen von Sanitäts- und Spitalformationen, die im Pflegebereich stark gefragt waren, zu schonen, hat die Armee andere Kategorien von Armeeangehörigen ausgebildet und beim Impfen eingesetzt. Dieses Vorgehen begrüssen wir natürlich sehr. Die Armee soll zur Unterstützung aufgeboten werden. Es darf aber bei solchen Einsätzen nicht sein, dass dieses Fachpersonal dann in seinem Fachberuf, insbesondere in solch schwierigen Situationen in den Pflegeeinrichtungen, fehlt.
Beim ersten Einsatz zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie rückten durchschnittlich über 80 Prozent der aufgebotenen Armeeangehörigen zum befohlenen Zeitpunkt an den Einrückungsort ein. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Rest nicht gekommen wäre. In den anschliessenden Tagen rückten noch die Nachzügler ein, die vorher wichtige private und/oder berufliche Vorkehrungen zu treffen hatten. Insgesamt sind schliesslich rund 91 Prozent der Aufgebotenen eingerückt. Rund 6 Prozent hatten ordentliche Gründe, nicht einrücken zu müssen, etwa infolge eines Auslandaufenthalts oder aufgrund ihres Gesundheitszustands. Nur rund 3 Prozent sind dem Aufgebot wirklich nicht nachgekommen. Sie wurden auf dem ordentlichen Weg der Militärjustiz zugeführt.
Im zweiten und dritten Armee-Einsatz waren dann zahlreiche Freiwillige im Einsatz. Daher mussten nur noch gezielt Armeeangehörige aufgeboten werden, die aufgrund ihrer Funktion und Sprachkenntnisse benötigt wurden. Wiederholt in den Einsatz kamen zudem vorab die Spital- und Sanitätsformationen mit französischsprechenden Armeeangehörigen.
Im Gegensatz zu den Armeeangehörigen haben sich beim Zivildienst unter 10 Prozent gemeldet. Es ist klar, dass der Zivildienst nicht als Ersteinsatzorganisation konzipiert ist. Trotzdem ist hier Handlungsbedarf angezeigt. Diese Situation hat einmal mehr aufgezeigt, dass die Schweiz eine starke und einsatzfähige Armee braucht. Von der Ukraine-Krise sprechen wir hier noch nicht einmal.
Nun sind wir aber alle glücklich, dass wir den schlimmsten Teil dieser Pandemie hoffentlich überstanden haben. Wir danken allen Beteiligten für ihre Einsätze und stimmen diesem Assistenzdienst der Armee selbstverständlich zu. Wir bitten Sie, Gleiches zu tun.
Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Leider kann ich keine Schulklasse begrüssen; die Schülerinnen und Schüler, die ich hätte begrüssen können, waren gestern hier im Bundeshaus.
Während Jahren stand unsere Armee nie ausserplanmässig im Einsatz. Jetzt beraten wir in kurzer Zeit schon die zweite Botschaft zu einem Assistenzdienst der Armee. Nachdem beim ersten Einsatz oft die Kritik zu hören war, dass die Armee, obwohl sie kurzfristig aufgeboten worden war, keine oder zu wenige Aufgaben hatte, hat das VBS viel dazugelernt und für diesen erneuten Einsatz klare Vorgaben definiert. Dass die Kantone ihre eigenen Möglichkeiten der Hilfeleistung zuerst ausschöpfen mussten, finden wir von der Mitte-Fraktion richtig. Die Ressourcen der Armee wurden so nicht unnötig strapaziert.
Gleichzeitig finden wir es auch richtig, dass der Kanton ausweisen musste, dass nicht gleichzeitig Kurzarbeit beansprucht wurde und dass die Armeeangehörigen wirklich nur für die angeforderten Dienstleistungen eingesetzt wurden. Ich weiss, dass auch mein Kanton die Armee zur Hilfe aufgefordert hatte und diese dort effizient eingesetzt wurde. Der Kanton hat sich dann auch offiziell bei der Armee für diesen Einsatz bedankt.
Wir von der Mitte-Fraktion finden es richtig, dass durch die Armee dort Hilfe geleistet werden konnte, wo es wichtig war, diesmal vor allem im Sanitätsbereich. Wir begrüssen es aber auch, dass die Subsidiarität berücksichtigt wurde und die Kantone aufzeigen mussten, welche Aufgaben von ihnen wirklich schon im Voraus geleistet worden waren.
Auch beim dritten Einsatz der Armee waren die Folgen der erneuten Pandemiewelle nicht absehbar. Wir begrüssen es, dass zuerst die Leute vor Ort, der Zivilschutz und allenfalls auch der Zivildienst, sofern er aufgeboten werden konnte, für die Aufgaben der Pandemiebewältigung eingesetzt wurden. Wir finden es richtig, dass nach der Aufhebung der meisten Massnahmen der Pandemiebekämpfung der Einsatz der Armee beendet wurde. Aber einmal mehr war die Planung dieses Einsatzes mit vielen Herausforderungen verbunden. Zum Schluss danken wir allen Armeeangehörigen, die einmal mehr im Einsatz waren und unsere Kantone und unseren Staat mit ihrer Arbeit aktiv unterstützt haben.
Die Mitte-Fraktion tritt auf diese Botschaft ein und wird ihr zustimmen.
Pointet François · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion
Je vais être bref, non pas que le sujet ne soit pas important, mais bien parce que les expériences des deux premiers engagements ont permis un appui qui n'a apporté aucun commentaire négatif. En bref les points suivants semblent réglés. La notion de subsidiarité a été bien définie et bien comprise de tous les partenaires. Cela a permis aussi aux cantons et organisations sur place de prendre la responsabilité de l'engagement sur le terrain de manière plus consciente. L'utilisation des ressources a été fluide et efficace. Les cantons ont mieux maîtrisé leurs demandes et la gestion des tâches. Nous devons garder cette expérience positive dans l'engagement subsidiaire, ce qui est un défi, pour les éventuelles futures opérations de ce type.
Nous saluons aussi le fait que le Conseil fédéral revienne au décompte des jours de service selon la loi, à savoir au maximum l'équivalent d'un cours de répétition par année. Nous avons toujours été critiques face à l'assouplissement décidé pour les deux premiers engagements. Il en va de la disponibilité de nos ressources militaires. Je peux le dire aujourd'hui encore plus qu'il y a quelques mois: nous ne savons pas ce que nous réserve l'avenir.
Nous vous proposons évidemment d'entrer en matière et d'accepter le projet tel qu'il est présenté.
Roth Franziska · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Ich hatte noch ein technisches Problem, aber das ist jetzt dank unserer Weibelinnen und Weibel gelöst - dafür auch einmal ein Danke.
Es braucht bei diesem Traktandum aufgrund der Einigkeit nicht viele Worte. Es braucht aber zwingend ein aufrichtiges Dankeschön an die Männer und Frauen, die im Rahmen des neuen Armee-Einsatzes in dieser Pandemie ihren Einsatz geleistet und so die Gesellschaft unterstützt haben. Ich denke, für jede und jeden von uns war die erneute verschlechterte epidemiologische Lage im letzten Dezember ein weiteres Mal besorgniserregend. Aufgrund des ersten Einsatzes besser vorbereitet war diesmal die Armee. Sie hat subsidiär wirklich gut gearbeitet, und zwar in vier festgelegten Bereichen: in der allgemeinen Grund- und Behandlungspflege in zivilen Spitaleinrichtungen, in der personellen Verstärkung auf den Intensivpflegestationen, in der Unterstützung beim Impfen unter ziviler Einsatzleitung und kantonaler medizinischer Verantwortung und - was auch wichtig war - beim Transport infektiöser Patientinnen und Patienten, die besonders auf Unterstützung angewiesen waren. Unsere Leute von der Armee haben umgehend angepackt. Es ist ja schön, wenn wir so auch einmal Danke sagen können.
Es kann zudem festgehalten werden, dass im Vergleich zu den ersten Assistenzdiensten Anpassungen vorgenommen wurden und die Kontrollen bezüglich Subsidiarität, die schon von den Vorrednerinnen und Vorrednern angesprochen wurden, verschärft worden sind. Der Bundesrat und die Armee haben also ihre Lehren aus dem ersten Einsatz gezogen. Verglichen mit der ersten Mobilisierung, die überdimensioniert war, hat man in diesem Einsatz den echten Bedürfnissen entsprochen. Die Mobilisierung der Angehörigen der Armee war angemessen, und man ist so keine Risiken - auch nicht für sie - eingegangen. Die Kriterien betreffend die Subsidiarität wurden verschärft und so durchgezogen. Es wurde strenger beurteilt, ob die Kantone ihr Potenzial ausgeschöpft haben und ob sie tatsächlich unter Personalnot leiden und deshalb die Hilfe der Armee benötigen.
Für die SP-Fraktion ist es aber wichtig, dass auch die Lehren aus dem Assistenzdienst gezogen werden und der Dienst im Nachgang erneut gut analysiert wird. Bei der Beratung dieser Vorlage waren wir sicher, dass keine zusätzlichen Personen mehr aufgrund der Pandemie aufgeboten werden müssen und wir in Ruhe analysieren können. Wer hätte gedacht, dass wir quasi ohne eine Minute Pause von der einen Krise in die andere gehen? Auch in dieser kommt der Armee eine besondere Rolle zu. Es ist der SP-Fraktion wichtig - auch wenn die Zeiten hektisch und streng sind -, aus allen Einsätzen die nötigen Lehren zu ziehen, in der Hoffnung, dass wir keine weiteren Einsätze benötigen.
Die SP-Fraktion wird der Vorlage zustimmen.
Amherd Viola · BR-F · Bundesrat · Wallis
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2021 entschieden, dass bis maximal 2500 Armeeangehörige das zivile Gesundheitswesen bis am 31. März 2022 unterstützen können. Letzten Dezember war die epidemiologische Lage noch besorgniserregend, insbesondere wegen der Omikron-Variante. Für die Kantone war es deswegen wesentlich, mit der Verabreichung der Auffrischimpfung voranzukommen. Mehrere Kantone baten deshalb Ende November den Bundesrat um Unterstützung durch die Armee in der Grundpflege und auf Intensivpflegestationen.
Wie bereits beim zweiten Covid-19-Einsatz der Armee mussten die Kantone für jedes Gesuch aufzeigen, dass sie alle zur Verfügung stehenden eigenen Mittel wie auch das Potenzial der interkantonalen Zusammenarbeit ausgeschöpft haben. Dabei kam wiederum das gleiche Verfahren zur Anwendung, das sich bereits beim zweiten Armee-Einsatz bewährt hatte: Der Bundesstab Bevölkerungsschutz prüfte bei jedem Antrag eines Kantons anhand einer präzisen Kriterienliste, ob die Subsidiarität gegeben war. Unterstützung durch die Armee erhielten nur die Kantone, die diesmal zusätzlich nachweisen konnten, dass sie für Impfkampagnen auch medizinisch erfahrenes Personal aus anderen Bereichen eingesetzt hatten. Unter Leitung der Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit entschied der Bundesstab Bevölkerungsschutz nach jeweiliger Prüfung, ob und in welchem Mass einem kantonalen Gesuch um Unterstützung durch die Armee stattgegeben werden konnte.
Vor Beginn der konkreten Unterstützungsleistung der Armee schloss die Kommandantin bzw. der Kommandant der eingesetzten Armeeangehörigen zudem mit den jeweiligen zivilen Institutionen eine Leistungsvereinbarung ab. Falls die tatsächliche Verwendung der Armeeangehörigen nicht dieser Vereinbarung entsprochen hätte oder wenn die Truppe unterbeschäftigt gewesen wäre, hätte man die Unterstützung reduziert oder ganz eingestellt. Zu solchen Massnahmen ist es aber nicht gekommen. Damit wurde sichergestellt, dass die Subsidiarität vor Beginn und auch während des Einsatzes eingehalten war.
Seit dem Bundesratsbeschluss vom 7. Dezember 2021 haben neun Kantone Unterstützung durch die Armee erhalten. Es wurden den Kantonen bis zu 570 Armeeangehörige gleichzeitig zur Verfügung gestellt; rund 160 davon waren Freiwillige. Zu Beginn des Einsatzes lag der grösste Bedarf bei der Impfunterstützung. Im weiteren Verlauf des Einsatzes wurde zunehmend Unterstützung in der Grund- und Behandlungspflege nachgefragt. Für diesen dritten Assistenzdienst der Armee wurden, wann immer möglich, zuerst Durchdienerformationen und im Dienst stehende Truppen eingesetzt. Zusätzlich wurden freiwillige Armeeangehörige aufgeboten. Nur in letzter Priorität wurden darüber hinaus, ausgehend vom realen Bedarf, zusätzliche Armeeangehörige eingesetzt. Am 18. Februar 2022 endeten die letzten Unterstützungsleistungen von 32 Angehörigen der Armee zugunsten der Kantone Bern und Freiburg. Diese Armeeangehörigen wurden gleichentags entlassen. Die Rückmeldungen der Kantone hinsichtlich der Einsatzbereitschaft und der Kompetenzen der eingesetzten Armeeangehörigen sind sehr positiv.
Nun zu den Kosten dieses Einsatzes: Die Kosten des ersten und des zweiten Armee-Einsatzes konnten im Rahmen des ordentlichen Budgets des VBS aufgefangen werden. Auch wenn die Kosten für diesen dritten Armee-Einsatz noch nicht bekannt sind, können wir davon ausgehen, dass auch diese im Rahmen des ordentlichen Budgets getragen werden können. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, wird das VBS einen Zusatzkredit für das Jahr 2022 beantragen.
Ich bitte Sie, auf den Bundesbeschluss einzutreten und ihm ohne Änderung zuzustimmen.
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Hat das VBS die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips flächendeckend bei allen Kantonen geprüft? Ist die Prüfung nur aufgrund der Selbstdeklarationen oder vor Ort vorgenommen worden?
Amherd Viola · BR-F · Bundesrat · Wallis
Die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips wurde bei allen Kantonen geprüft, erstens auf der Basis von Unterlagen, die eingereicht werden mussten, und zweitens durch die Kommandantin oder den Kommandanten vor Ort. Es wurden jeweils Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, und es wurde dann immer überprüft, ob die Realität mit den Leistungsvereinbarungen übereinstimmte. Wäre das nicht der Fall gewesen, hätte man sofort korrigierend eingegriffen. Das war aber nicht nötig, weil es überall übereinstimmte.
Porchet Léonore · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Madame la conseillère fédérale, merci pour tous les efforts qui ont été faits dans les différentes mobilisations pour "calibrer" la subsidiarité. Je pense que c'est à souligner et à saluer. J'ai une question spécifique sur l'engagement du personnel hospitalier non soignant, parce que je sais que plusieurs personnes ont été convoquées et qu'il a été parfois difficile pour elles de ne pas rester mobilisées. Est-ce que vous savez combien de personnes comme celles dont je parle ont été mobilisées? Est-ce que cela a causé des problèmes dans certains hôpitaux cantonaux notamment?
Amherd Viola · BR-F · Bundesrat · Wallis
En principe, on a mis en service des personnes qui effectuaient déjà un cours de répétition ou leur école de recrues. En plus de cela, on a pris des personnes qui étaient d'accord d'entrer en service, qui n'étaient pas convoquées mais qui étaient volontaires. On a dû prendre un petit nombre de personnes qui n'étaient pas déjà en service et, dans ces cas, on a toujours trouvé des solutions, puisque le commandant a toujours la possibilité de libérer des personnes qui doivent rester à leur poste de travail. Nous n'avons pas rencontré de problèmes particuliers à ce niveau.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über den dritten Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der Gesundheitsmassnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
Arrêté fédéral sur le troisième service d'appui de l'armée en faveur des autorités civiles dans le cadre des mesures sanitaires destinées à lutter contre l'épidémie de Covid-19
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Bevor wir abstimmen, informiere ich Sie, dass auch unsere Kollegin Isabelle Pasquier-Eichenberger wegen ihrer Isolation von zuhause aus abstimmen wird.
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 183 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Da beide Räte übereinstimmende Beschlüsse gefasst haben, ist der Bundesbeschluss definitiv angenommen.