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Evaluation der Revision der elterlichen Verantwortung nach Trennung oder Scheidung

57271 · Amtliches Bulletin

Du 8 juin 2022

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/57271/de/evaluation-der-revision-der-elterlichen-verantwortung-nach-trennung-oder-scheidung

Consulté le 11 sept. 2026

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  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Révision de la responsabilité parentale après une séparation ou un divorce. Évaluation (20.3972)

20.3972

Evaluation der Revision der elterlichen Verantwortung nach Trennung oder Scheidung

Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Die Lebens- und Familienformen sind diverser geworden, und viele Kinder wachsen nicht mehr bei verheirateten Eltern auf. Diesen gesellschaftlichen Wandel vollzogen wir Mitte 2014 mit der Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Anfang 2017 mit der Revision des Kindesunterhalts nach. Vielleicht mögen Sie sich an unsere damalige Debatte erinnern. Ein zentrales Anliegen begleitete uns durch die beiden Gesetzesrevisionen: Das Kindeswohl soll im Zentrum aller Überlegungen stehen.

Heute, fünf respektive siebeneinhalb Jahre später, brennt mir die Frage unter den Nägeln, ob sich die Beschlüsse von damals auch wirklich positiv auf das Wohl des Kindes ausgewirkt haben. Wer etwas Neues erschafft, sollte nach einiger Zeit überprüfen, ob die gesteckten Ziele erreicht worden sind und welche Auswirkungen das neu Erschaffene auf die betroffenen Menschen hat. Diese Überprüfung ist besonders wichtig, wenn keine direkten Rückmeldungen der Zielgruppen erwartet werden können. Wir können nicht erwarten, dass sich Kinder melden, wenn gewisse Aspekte der gemeinsamen elterlichen Sorge oder der neuen Regelung des Kindesunterhalts für sie nachteilig sind.

So frage ich mich beispielsweise, welche Auswirkungen die gemeinsame elterliche Sorge auf hochstrittige Familiensituationen hat. Führt die gemeinsame elterliche Sorge, also die Pflicht von Eltern, wichtige Fragen der Erziehung gemeinsam zu entscheiden, zu mehr schweren Konflikten oder gar zu Gewalt? Oder sind es vielmehr Obhutsfragen, die schwere und für die Kinder sehr belastende Konflikte auslösen? Was bedeutet der mit der gemeinsamen elterlichen Sorge eingeführte Zügelartikel für betroffene Kinder und ihre Familien? Geht es Kindern nach der Trennung ihrer Eltern dank der Neuregelung des Kindesunterhalts finanziell auch wirklich besser?

Es sind also gewichtige Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Neuregelung des Kindesunterhalts stellen und zu denen ich Antworten verlange. Im Kern geht es um Fragen des Kindeswohls und der Entwicklungschancen von Kindern, denn elterliche Konflikte und finanzielle Nöte gefährden die gesunde Entwicklung und das Wohl von Kindern erwiesenermassen.

Wir können nicht einfach darauf hoffen, dass die Wirkung der beiden Gesetzesrevisionen irgendwann einmal in einem Nationalfondsprojekt evaluiert wird, wie der Bundesrat dies in seiner Stellungnahme zu meinem Postulat vorschlägt. Wir haben die Gesetze geändert, und wir sind auch dafür verantwortlich, dass die vorgenommenen Änderungen nach einer gewissen Zeit überprüft werden. Der Zeitpunkt für diese Überprüfung ist ideal, denn die gemeinsame elterliche Sorge wurde vor mehr als sieben Jahren eingeführt und der Kindesunterhalt vor fünf Jahren neu geregelt.

Mit einem Ja zu meinem Postulat tun wir, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Wir initiieren die Überprüfung unserer Gesetzesarbeit. Vielen Dank, wenn Sie mein Postulat unterstützen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Es ist an sich unbestritten, da bin ich mit Frau Nationalrätin Feri einig, dass es auch zur Aufgabe der Verwaltung gehört, Gesetze zu evaluieren. Wenn Sie aber den Fragenkatalog anschauen, der in diesem Postulat aufgeführt ist, dann sehen Sie, dass es um einen Umfang geht, der den Rahmen gewöhnlicher Evaluationen der Verwaltung sprengen würde. Es müsste hier ein multidisziplinärer Ansatz gewählt werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das sehr viel Aufwand und Kosten generieren würde und dass eine Evaluation in diesem Umfang der Wissenschaft und Forschung überlassen werden sollte. Im Übrigen haben Sie in jüngerer Zeit das Postulat Silberschmidt 21.4141 angenommen. Dort geht es um die Gerichtspraxis zur Obhuts- und Besuchsregelung. Der Bericht zu diesem Postulat wird auch einige Antworten geben. Zudem haben wir die Roadmap zur häuslichen Gewalt, mit welcher es auch Überschneidungen gibt.

Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, das Postulat abzulehnen.

Abstimmung

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 68 Stimmen

Dagegen ... 120 Stimmen

(0 Enthaltungen)