22.001
Geschäftsbericht des Bundesrates 2021
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich berichte Ihnen über das EJPD und die Bundeskanzlei. Ich beginne mit dem EJPD und berichte dabei über die Kriminalitätslage in der Schweiz und in diesem Kontext über die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf unser Land: Bereits vor zwei Jahren habe ich über die Strategie des EJPD zur Kriminalitätsbekämpfung 2020-2023 berichtet. Dieses Jahr wurde dieses Thema mit der Frage verbunden, ob der Krieg in der Ukraine Auswirkungen auf die Kriminalitätslage in der Schweiz hat oder haben könnte. Dabei nahmen die beiden GPK zur Kenntnis, dass sich in der Schweiz im Bereich der Kriminalität noch keine Auswirkungen feststellen lassen.
Die GPK nahmen zustimmend zur Kenntnis, dass die Bekämpfung der Mafia ein Schwerpunkt dieser Legislatur ist und bleibt. Ein Ziel dabei ist, das Lagebild der Netzwerke und der Strukturen der Mafia in unserem Land zu verbessern und die Zusammenarbeit im Ausland zu vertiefen. Doch auch innerstaatlich besteht offenbar noch Verbesserungsbedarf. Erfreulich ist immerhin, dass mit dem Wechsel des Bundesanwalts die Zusammenarbeit zwischen dem Fedpol und der Bundesanwaltschaft verbessert werden konnte. Ob die Bundesanwaltschaft, das Fedpol und die Polizeikorps über genügend Handlungsinstrumente verfügen, wird derzeit abgeklärt. Fortschritte bei der Bekämpfung der Mafia sind unabdingbar, denn die Mafia braucht die Schweiz nicht mehr nur als Ruhezone und für Geldwäscherei, sie ist auch bei uns vor allem in den Bereichen Betäubungsmittel und Menschenhandel sehr aktiv und gilt als gewalttätig.
Im zweiten Teil meiner kurzen Berichterstattung komme ich noch auf die Bundeskanzlei zu sprechen, mit einem Fokus auf die Themen Digitalisierung und Evaluation Krisenmanagement Covid-19. Die Digitalisierung der Bundesverwaltung ist und bleibt eine Grossbaustelle. Um die Digitalisierung vorantreiben zu können, ist eine ganze Reihe grösserer Projekte unabdingbar. Rund fünfzig Vorhaben gelten als unverzichtbar und sind gesetzt, von den weiteren Vorhaben werden dreizehn als hochprioritär eingestuft und sollten ebenfalls zeitnah umgesetzt werden. Grössere Baustellen im Bereich der Digitalisierung sind z. B. die E-ID, bei der als Nächstes bundesintern ein "proof of concept" gemacht wird, die Cloud-Strategie oder die Schnittstellen.
Konzeptionell ist der Bund daran, die Digitalisierungsstrategie der Bundesverwaltung neu aufzugleisen. Die neue Strategie wird mit einem Aktionsplan ergänzt, in dem jeweils die entsprechenden Massnahmen aufgeführt sind. Gemäss Bundeskanzler Walter Thurnherr hat die Bundesverwaltung bei der Digitalisierung ein Architekturproblem. Dieses könne nicht planwirtschaftlich gelöst werden, einerseits, weil die Finanzstrukturen departemental sind, andererseits, weil die jeweiligen Abteilungen selber merken müssen, wie man die Digitalisierung am besten nutzen kann.
Zum Schluss komme ich noch auf die Evaluation des Krisenmanagements in der Covid-19-Pandemie zu sprechen. Der Bundesrat hatte die Bundeskanzlei bereits im Mai 2020 damit beauftragt, das Krisenmanagement in der Covid-19-Pandemie einer Evaluation zu unterziehen. Die Bundeskanzlei ihrerseits legte dem Bundesrat schon am 11. Dezember 2020 einen ersten Bericht vor. Dieser setzte sich kritisch mit dem Krisenmanagement auseinander und formulierte vierzehn Aufträge an die Bundesverwaltung, mit deren Umsetzung letztes Jahr begonnen wurde. Die Bundeskanzlei ihrerseits begann im Berichtsjahr, also 2021, mit der zweiten Phase der Evaluation. Der Bericht dazu befindet sich aktuell in der Ämterkonsultation. Ende Jahr wird der Bundeskanzler dem Bundesrat ein Aussprachepapier zur Krisenorganisation vorlegen. Dabei sollen unter anderem die von der GPK kritisierte Einsetzung, Zusammensetzung und Zusammenarbeit der Krisenstäbe thematisiert werden, aber auch die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen.
Reichmuth Othmar · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich berichte Ihnen kurz über vier Schwerpunktthemen, die wir in der Subkommission EFD/WBF behandelt haben. Da ist zum Ersten das Personalreporting und -controlling 2021. Wir haben die Verantwortlichen der Departemente und der Bundeskanzlei, alle Departementsvorstehenden und sechs Sozialpartner, die gesamthaft 20 000 Bundesmitarbeitende vertreten, zur Personalthematik angehört und befragt. Die wichtigsten Gegebenheiten und Erkenntnisse kann ich wie folgt zusammenfassen: Die strategischen Soll-Werte beim Anteil Lernende, bei den Hochschulpraktika und bei der Sprachverteilung wurden erreicht. Noch nicht erreicht sind die Vorgaben bei der Geschlechterverteilung und beim Anteil an Menschen mit Beeinträchtigungen. Allerdings kann festgehalten werden, dass die Entwicklung in die richtige Richtung geht.
Die wichtigsten Kennzahlen aus dem Personalreporting: Es gab 5359 Neurekrutierungen, das sind 253 weniger als im Vorjahr. 27,5 Prozent der Angestellten arbeiteten in einem Teilzeitpensum. Die durchschnittlichen Abwesenheiten betrugen 6,8 Tage wegen Krankheit und 1,1 Tage wegen Unfall. 1500 Mitarbeitende wurden mit einem Fragebogen bedient. Die Rücklaufquote betrug 71 Prozent. Dabei zeigte sich, dass die Personalführung und die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben gegenüber dem Vorjahr leicht besser abschneiden. Gemäss der Umfrage werden das Commitment, das Gesundheitsempfinden und die Arbeitszufriedenheit gegenüber dem Vorjahr aber als leicht schlechter beurteilt. Vor allem bei den Gewerkschaften bereitet der Transformationsprozess beim Bundesamt für Zoll und Grenzschutz etwas Sorgen. Hierzu verweise ich aber auf den detaillierten Bericht, den wir am 23. Mai dieses Jahres veröffentlicht haben. Bei unseren umfangreichen Anhörungen und Befragungen haben wir keinen Sachverhalt festgestellt, der eine vertiefte Untersuchung im Personalbereich notwendig machen würde.
Zu einem weiteren Thema: Auch wir haben uns mit der Digitalisierung und vor allem mit den Cyberrisiken befasst. Anlässlich einer gemeinsamen Sitzung der beiden GPK im Januar dieses Jahres haben wir uns über den Stand der Digitalisierung beim Bund in genereller Art informieren lassen. Wir konnten feststellen, dass vieles im Fluss ist. Im internationalen Vergleich sind wir auf Rang 16 und haben damit offensichtlich noch Luft nach oben. Das Projekt Digitale Schweiz ist gestartet, wie wir vom Vorredner gehört haben. Dabei werden alle drei Staatsebenen mit einbezogen. Das ist notwendig, aber auch sehr, sehr anspruchsvoll. Digitalisierung ist eben nicht bloss eine elektronische Abbildung analoger Prozesse, sondern bedingt umfassende Verwaltungsreformen. Die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungseinheiten aller Staatsebenen ist entsprechend wichtig.
Einhergehend mit der Digitalisierung steigen auch die Cyberrisiken. Ihre Subkommission lässt sich seit Legislaturbeginn regelmässig über die Entwicklung des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit und über dessen Aufgaben informieren. Es muss festgestellt werden, dass in den öffentlichen Verwaltungen, aber auch in der Privatwirtschaft, dem Thema noch nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die Häufigkeit von Cyberangriffen nimmt auch in der Schweiz zu. So stiegen die Meldungen von 68 im Jahr 2020 auf über das Doppelte im Jahr 2021. Um uns ein Bild über das Vorgehen und den Ablauf bei einem Cyberangriff zu machen, haben wir uns über den Angriff auf die Daten der Gemeinde Rolle und über den unerlaubten Datenzugriff auf Easygov - da ging es um die Daten von rund 130 000 Firmen, die einen Covid-Kredit beantragten - vertiefter orientieren lassen.
Ihre Subkommission sieht aktuell auch hier keinen Bedarf an einer vertieften Untersuchung über das Vorgehen und die Arbeitsweise in Bezug auf die Bekämpfung der Cyberkriminalität. Allerdings bleibt sie am Thema dran und wird sich über die Entwicklung und Sensibilisierung zu diesem Thema weiter orientieren lassen.
Noch ein paar Ausführungen zum Stand aus dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, insbesondere zu den Programmen Horizon und Erasmus plus: Wir haben uns von Herrn Bundesrat Guy Parmelin informieren lassen und können die wichtigsten Aussagen wie folgt zusammenfassen. Es wird anerkannt, dass durch den aktuellen Drittstaatenstatus die Situation für Forschende, für Innovatoren und für unsere Hochschulen ausgesprochen schwierig ist. Es gibt Übergangsmassnahmen wie zum Beispiel die Finanzierung der Schweizer Beteiligung an Projekten des Programms Horizon Europe durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation oder den Auftrag an den Schweizerischen Nationalfonds oder Innosuisse, Massnahmen umzusetzen, welche die nicht mehr zugänglichen Teile des Programms Horizon Europe abdecken.
Bei Erasmus wie auch beim Programm Horizon will die Europäische Kommission die Entwicklung der bilateralen Beziehung zur Schweiz insgesamt berücksichtigen. Aus diesem Grund weigert sie sich nach wie vor, mit der Schweiz Verhandlungen über die beiden Programme aufzunehmen, obwohl der Bundesrat das Verhandlungsmandat bereits Anfang 2021 verabschiedet hat.
Noch ein paar Worte zu den Embargomassnahmen im Rahmen der Ukraine-Krise: Anlässlich der jährlichen Aussprache mit Herrn Bundesrat Parmelin zum Rapport der Kriegsmaterialausfuhr haben wir uns am 25. April auch über den aktuellen Stand der Embargomassnahmen gegen Russland informieren lassen. Die GPK des Nationalrates hatte bereits vorgängig einige Fragen an das SECO gerichtet. In der Kurzorientierung wurde uns der Sachverhalt der damals in der Kritik stehenden Lieferung bzw. Nichtlieferung von Gefechtsköpfen via Grossbritannien sowie des abgewiesenen Antrages über die Lieferung von Schutzwesten an die Zivilbevölkerung in der Ukraine dargelegt.
Die Diskussion und die verschiedenen öffentlich vorgetragenen Kritikpunkte zeigen, dass es angebracht ist, eine vertieftere Untersuchung einzuleiten. Da die Subkommission Ihres Rates die Arbeiten zur Nachkontrolle bezüglich der Beteiligung des Bundes an Wirtschaftssanktionen bereits aufgenommen hat, wird der Untersuchungsbereich auf die Embargomassnahmen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise ausgeweitet. Die ersten Abklärungs-, Auftrags- und Aussprachetermine sind gesetzt. Es wird zu gegebener Zeit einen gesonderten Bericht dazu geben.
Dies waren meine vorläufigen Informationen aus der Subkommission EFD/WBF zu den gewählten Schwerpunktthemen.
Juillard Charles · Mit-M · Ständerat · Jura · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Il m'appartient de relever quelques points en lien avec le Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports (DDPS) et du Département fédéral des affaires étrangères (DFAE). En ce qui concerne le DDPS, je vais m'arrêter sur deux points, à savoir le rapport sur la politique de sécurité et la cybersécurité. En ce qui concerne le DFAE, je m'arrêterai sur la stratégie de politique étrangère 2020-2023, avec l'évaluation intermédiaire et les perspectives dont parle le Conseil fédéral.
Tout d'abord, pour ce qui a trait au rapport sur la politique de sécurité, conformément à son programme de législature, le Conseil fédéral a publié son rapport sur la politique de sécurité. Dans ce rapport, il indique qu'une escalade militaire à la frontière orientale de l'Otan était à prévoir, que la Russie s'efforçait de se mettre en mesure de mener une guerre conventionnelle en Occident, qu'elle pourrait mener des actions militaires qui conduisent à l'escalade, que la confrontation entre la Russie et les Etats occidentaux n'est pas un phénomène à court terme et que la Russie revendique une sphère d'influence.
Le Conseil fédéral décrit également l'impact indirect d'un tel conflit sur l'ensemble de l'Europe. Malheureusement, vous le savez, cela s'est produit. Ce qui nous a tous surpris, ce sont la rapidité et la brutalité des évènements. Cette guerre affecte également la Suisse, par exemple en raison d'un grand nombre de personnes en quête de protection ou de perturbations du marché de l'énergie.
Le rapport décrit de nouvelles menaces et de nouveaux dangers, tels que les cyberattaques et la désinformation ainsi que les activités d'influence. La désinformation a également augmenté. Le rapport sur la politique de sécurité note que l'instabilité et le risque de conflits violents aux portes de l'Europe ont aussi considérablement augmenté et que notre environnement est devenu encore moins sûr.
Les principes et les intérêts de la politique de sécurité de la Suisse restent pertinents. Il s'agit essentiellement de la renonciation à la violence, du soutien à un ordre international fondé sur le droit et les conventions, l'autodétermination et la liberté d'action, la neutralité et la coopération internationale, la démocratie, le respect du droit international et de l'Etat de droit, le fédéralisme et la subsidiarité, la milice et le service obligatoire.
Sur cette base, le rapport définit neuf objectifs concrets et montre ce qui doit être mis en oeuvre, notamment renforcer la détection précoce des menaces et des crises, l'accent accru mis sur les menaces hybrides, y compris la modernisation des ressources de l'armée, renforcer davantage la protection contre les cybermenaces, les mesures contre la désinformation et l'influence, ainsi que renforcer la résilience et la sécurité de l'approvisionnement. Nous devons bien admettre la pertinence de ces observations.
En ce qui concerne la cybersécurité, à côté des mesures à prendre pour garantir les moyens traditionnels de l'armée, il faut renforcer la cybersécurité. La cyberdéfense et la cybersécurité occupent de plus en plus la politique et la population. C'est ce que montrent également les nombreuses initiatives parlementaires et les reportages des médias de ces derniers mois. La protection contre les cyberattaques est essentielle pour notre pays, pas seulement à court terme selon l'actualité, mais à long terme également. Cette stratégie doit aussi se comprendre dans le cadre d'une collaboration indispensable entre les diverses institutions de notre pays, les milieux académiques, l'économie et surtout aussi la communauté internationale.
Avec ces considérations, nous pouvons affirmer que le Conseil fédéral a pris la mesure de l'enjeu et a compris qu'il fallait agir avec célérité et compétence. De toute évidence, il s'agit d'un sujet qui nous occupera encore longtemps.
La stratégie de politique étrangère 2020-2023 du DFAE - je devrais plutôt dire celle du Conseil fédéral, puisqu'il l'a adoptée en janvier 2020 - définit l'orientation de la politique étrangère durant cette législature. Selon les propos du président de la Confédération Ignazio Cassis, il s'agit d'une boussole, parce qu'il n'y a pas de loi fédérale sur la politique étrangère. La stratégie est construite autour de quatre fonctionnalités nouvellement définies. Les priorités thématiques du Conseil fédéral sont: la paix et la sécurité; la prospérité; la durabilité; la numérisation, qui a été nouvellement ajoutée.
Pour la première fois, le Conseil fédéral a fixé des objectifs dans une telle stratégie. L'atteinte de ces objectifs n'est pas toujours clairement mesurable. La volonté du Conseil fédéral a été que chaque département participe à la réalisation de la politique extérieure de la Suisse, et pas uniquement le DFAE, comme cela était le cas par le passé. De l'avis du Conseil fédéral, cet objectif a été atteint dans cette phase intermédiaire.
La quatrième innovation est le suivi des stratégies sur les régions et les thèmes les plus importants. Ainsi, le Conseil fédéral a développé une stratégie pour la Chine, voulue aussi par le Parlement, et des stratégies pour la région Moyen-Orient et Afrique du Nord (Mena), l'Afrique et les Amériques. Il existe aussi des stratégies thématiques pour la coopération internationale, la communication nationale, la politique étrangère numérique, ainsi que la maîtrise des armements et le désarmement. Dans ces stratégies, le Conseil fédéral définit des objectifs et des mesures qui permettent également de veiller, dans le réseau externe, à ce que le changement constant de diplomates n'entraîne pas de lacunes ou de désorientation.
Selon le DFAE, la nouvelle méthodologie a un effet positif. Elle renforce la cohérence de la politique étrangère sans interruption. Elle aiguise le profil de la politique étrangère suisse. Elle exige et promeut une culture de coopération entre les départements, ce qui n'est pas toujours évident en raison de l'architecture politique.
Dans l'ensemble, l'évaluation intermédiaire de la mise en oeuvre est positive, bien que la pandémie ait beaucoup entravé l'organisation d'importantes conférences. Toujours selon le DFAE, dans l'ensemble, nous sommes sur la bonne voie pour atteindre la majorité des objectifs, à l'exception majeure de la politique européenne, dont l'objectif de consolider la voie bilatérale ne sera probablement pas réalisable durant cette législature.
Comment cela se traduit-il dans l'activité de la politique extérieure de la Suisse? Premièrement, les bons offices de la Suisse sont toujours très sollicités. Dans le domaine de la médiation, la Suisse est impliquée actuellement dans pas moins de 17 processus de paix. La Genève internationale reste une plateforme essentielle pour le dialogue et la gestion des défis mondiaux. Deuxièmement, la coopération internationale a pu s'adapter rapidement à la nouvelle donne liée à la pandémie et à la guerre en Ukraine. Grâce à des crédits supplémentaires approuvés par le Parlement, la Suisse a aussi pu soutenir d'importantes initiatives multilatérales. Troisièmement, la diplomatie scientifique, cofinancée par la Confédération, se met en place et s'impose petit à petit, notamment dans une gouvernance internationale axée sur l'avenir et sur les défis liés aux nouvelles technologies.
Le Conseil fédéral et le département se disent satisfaits de la nouvelle stratégie adoptée et développée. Elle est compatible avec la nouvelle situation internationale, même si les priorités devront être établies en fonction de son évolution.
J'ai ainsi fait le tour, en résumé, bien sûr, du rapport du Conseil fédéral sur sa gestion pour le DDPS et le DFAE.
Chiesa Marco · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich werde mich zu zwei Themen äussern: erstens zur Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und zweitens zur Covid-19-Impfung und zur Normalisierung der Situation.
Die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung wurde in der Plenarsitzung vom 16. Mai behandelt, die dem Geschäftsbericht des Bundesrates gewidmet war. Wir hörten in der GPK die Vorsteherin des UVEK zum zentralen Thema der Stromversorgungssicherheit an. Ich werde Ihnen kurz die wichtigsten Informationen vorstellen, die uns in diesem Rahmen übermittelt wurden.
Aufgrund der geopolitischen Spannungen und deren Auswirkungen auf die Energiemärkte hat das UVEK vor Weihnachten 2021 eine Taskforce zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit eingesetzt. Darüber hinaus wurde ein Lenkungsausschuss für Versorgungssicherheit eingerichtet, um die Energieversorgung der Schweiz auch unter sehr schwierigen Bedingungen sicherzustellen. Zur kontinuierlichen Überwachung und Beurteilung der Situation hat sich der Lenkungsausschuss seit Beginn des Krieges in der Ukraine etwa alle zwei Wochen mit Vertretern des Strom- und Gassektors, der Kantone, der Swissgrid und der Elcom getroffen. Damit soll die gemeinsame Arbeit in all diesen Bereichen auf technischer Ebene begleitet und sollen auch Richtungsentscheidungen getroffen werden. Wir stellen fest, dass der Bundesrat bestrebt ist, die Widerstandsfähigkeit der schweizerischen Strom- und Gasversorgungssicherheit im Vorfeld des kommenden Winters rasch zu erhöhen. Er hat zu diesem Zweck verschiedene Massnahmen ergriffen.
Wir konnten zudem zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat am 3. März 2022 Vorsichtsmassnahmen im Gassektor beschlossen hat. Eine grosse Herausforderung besteht darin, dass die Schweiz aufgrund des Krieges in der Ukraine stärkere Preisschwankungen erlebt, wie wir sie in der Geschichte noch nie gesehen haben. Dies erhöht natürlich das Risiko neuer Kettenreaktionen in einem enger vernetzten europäischen Energiemarkt, zu dem auch wir gehören. Diese Liquiditätsengpässe und Kettenreaktionen könnten auch die Sicherheit der Schweizer Stromversorgung beeinträchtigen. Der Bundesrat hat daher beschlossen, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um mögliche Liquiditätsengpässe zu vermeiden und sich auf den schlimmsten Fall vorzubereiten.
Am 27. April eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung für ein dringliches Bundesgesetz zur Schaffung eines Rettungsschirms für systemkritische Stromunternehmen. Der Zweck des Rettungsschirms ist es, die Liquidität grösserer, systemkritischer Stromunternehmen im Falle sprunghafter Preiserhöhungen und grossflächiger Ausfälle von Handelspartnern zu gewährleisten. Dies ist eine sehr kurzfristige Reaktion, um einen Zusammenbruch der Liquidität des Systems zu vermeiden. Schliesslich wäre der Schaden für die Bevölkerung und die Volkswirtschaft im Falle eines Systemzusammenbruchs immens. Wie Sie wissen, werden die verschiedenen Aspekte jeweils auch in den Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie behandelt.
Ich fahre weiter mit dem Themenbereich Impfung und Normalisierung. An unserer Sitzung im Mai zum Geschäftsbericht des Bundesrates sprachen wir auch mit dem Vorsteher des EDI, Herrn Bundesrat Berset, über die aktuelle Lage und die Lehren aus dem Umgang mit der Covid-19-Krise. Der Vorsteher des EDI ging insbesondere auf das Krisenmanagement im Zeitraum vom Sommer 2021 bis zum Frühjahr dieses Jahres ein. Im Mai 2021 verabschiedete der Bundesrat das sogenannte Dreiphasenmodell für die nachfolgenden Phasen und legte damit eine Strategie bis zum Ende der Pandemie fest. Diese Strategie wurde gemäss dem Vorsteher des EDI von den Kantonen weitgehend unterstützt. Im Sommer ging die Zahl der Fälle ziemlich stark zurück. Aufgrund der Erfahrungen mit der Saisonalität des Virus im Jahr 2020 war jedoch bekannt, dass es im Herbst 2021 eine weitere Welle geben würde. Daher wurden die Vorbereitungsaufgaben des Bundes und der Kantone für den Herbst 2021 in einem Dokument festgelegt.
Als wichtigste Ziele dieser mittelfristigen Planung wurden die Förderung der Impfbereitschaft und der Aufbau der Intensivpflegekapazitäten definiert. Der Vorsteher des EDI vertritt die Meinung, dass die Förderung der Impfung nicht so schlecht lief, die Erhöhung der Intensivpflegekapazitäten der Kantone in diesem Zeitraum im Vergleich zum Winter 2020 jedoch ungenügend gewesen sei. Dies mobilisierte das Parlament, das im Dezember 2021 einen Artikel in das Covid-19-Gesetz einfügte, der die Kantone verpflichtete, noch mehr Kapazitäten zu entwickeln.
Die vierte Phase, die aktuelle Periode mit dem Übergang von der Sondersituation zur normalen Situation am 1. April 2022, änderte erneut die Reihenfolge der Kompetenzen von Bund und Kantonen. Mit der Abschaffung der Massnahmen auf Bundesebene sind nun die Kantone für die Anordnung von Massnahmen zuständig. Der Bundesrat spricht von einer Übergangsphase zwischen Pandemie und Endemie, in der erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit erforderlich seien.
In diesem Kontext sprach der Vorsteher des EDI von einer ziemlich schwierigen Diskussion mit den Kantonen. Die Kantone vertreten die klare Position, dass der Bund weiterhin in der Verantwortung stehe, während der Bundesrat den Standpunkt vertritt, dass sich die Kantone im Falle eines Wiederauftretens von Infektionen untereinander abstimmen müssten. Aus Sicht des EDI-Vorstehers ist ein Übergang zu einer besonderen Situation weder wünschenswert noch möglich, es sei denn, die Situation gerate ausser Kontrolle und die öffentliche Gesundheit sei gefährdet. Ansonsten müssten die Kantone in der Lage sein, die Situation zu bewältigen.
Je termine par quelques mots sur les travaux de la Commission de gestion, au sein de laquelle nous avons encore abordé la thématique du Covid-19. Les deux Commissions de gestion continueront à mener différentes inspections liées à la gestion de la pandémie par les autorités fédérales.
En novembre 2021, la Commission de gestion du Conseil national a notamment publié un rapport sur les contacts entre les autorités fédérales et les entreprises Lonza et Moderna au printemps 2020 concernant la production de vaccins. Au mois de mai dernier, les deux Commissions de gestion ont publié un important rapport commun consacré à l'organisation de crise de la Confédération pour la gestion de la pandémie, dans lequel plusieurs recommandations ont été adressées au Conseil fédéral. Des interventions parlementaires ont été déposées et seront traitées au Conseil des Etats lors de la session d'automne.
La sous-commission DFI/DETEC de la Commission de gestion du Conseil des Etats continue par ailleurs à approfondir la question de la collaboration entre la Confédération et les cantons pour la gestion de la pandémie. Un rapport à ce sujet devrait être achevé au début de l'année prochaine.
Michel Matthias · Mit-M · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion
In der Genugtuung darüber, dass mindestens das Amtliche Bulletin unsere Ausführungen registriert, schliesse ich nun den Reigen der Sprechenden zur Genehmigung des Geschäftsberichtes des Bundesrates 2021. Wir haben diesen Bericht an unseren GPK-Sitzungen vom 16./17. Mai zusammen mit der Schwesterkommission beraten. Wie üblich haben wir die jeweiligen Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher sowie den Bundeskanzler zur Aussprache empfangen.
Sie haben meine Kollegen gehört. Sie haben sich auf die selbst definierten Schwerpunkte der Departemente konzentriert. Ich habe nun zu zwei Querschnittthemen zu rapportieren, die wir als GPK den Departementen vorgelegt haben. Erstens fragten wir nach den Lehren aus dem bundesrätlichen Entscheid über den Abbruch der Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen mit der EU. Zweitens fragten wir nach dem Einfluss der Ukraine-Krise auf die Arbeit in den Departementen. Gerade letzteres Beispiel zeigt, dass die Beratung des Berichtes über ein abgelaufenes Jahr durch neue Ereignisse und damit verbundene Herausforderungen überrollt werden kann. Deshalb haben wir auch nicht für die Geschichtsschreibung gearbeitet, sondern uns mit zwei Querschnittthemen beschäftigt, welche die Schweiz anhaltend herausfordern. Wie gesagt, fokussiere ich auf die zwei erwähnten Querschnittthemen.
Zum Entscheid, die Verhandlungen betreffend das institutionelle Rahmenabkommen abzubrechen, und zu den Lehren daraus: Ich erwähne zuerst das, was im Geschäftsbericht 2021 steht; das war eigentlich der Gegenstand unserer Beratung. Hier lautet das Ziel 12: "Die Schweiz verfügt über geregelte Beziehungen mit der EU." Zu diesem Ziel rapportiert der Bundesrat im Geschäftsbericht in knappen sieben Sätzen den Abbruchentscheid. Angesichts der weitreichenden Bedeutung der Beziehungen zur EU und nun eben dieses Abbruchentscheids erstaunt diese sehr knappe Rapportierung.
Klar, der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 gleichzeitig mit dem Abbruchentscheid auch einen 35-seitigen Bericht über die jahrelangen Verhandlungen und die Gründe für seinen Entscheid vorgelegt. Ich habe diesen Bericht mehrfach gelesen, er heisst "Bericht betreffend die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU". Dieser Bericht ist eine kritische Würdigung, aber die eigentliche Würdigung sowie das Thema des weiteren Vorgehens werden dort doch auch etwas stiefmütterlich behandelt. Für uns war es entsprechend wichtig und interessant, uns mit jedem Departementsvorsteher, mit jeder Departementsvorsteherin über die Learnings aus diesem Abbruchentscheid zu unterhalten.
Wir haben festgestellt, dass die Aussagen der Bundesratsmitglieder zu dieser Würdigung, zu den Learnings recht kohärent sind. Ich nenne zwei Hauptgründe, die gemäss den Bundesratsmitgliedern zu diesem Nichtergebnis, zu diesem Abbruchentscheid geführt haben. Diese zwei Hauptgründe aus Sicht der Bundesratsmitglieder möchte ich zuerst erwähnen.
1. Es gab zu viele rote Linien und damit ein zu enges Verhandlungsmandat, das keinen ausreichenden Verhandlungsspielraum mehr offenliess.
2. Es war primär oder fast ausschliesslich eine Verhandlung über institutionelle Fragen, also über Grundsätze der Rechtsübernahme, Streitbeilegung, gerichtliche Überwachung; Sie kennen die Themen. Es fehlte gleichzeitig an Verhandlungsmasse mit Blick auf materielle Interessen, also inhaltliche Fragen. Das war bei den Bilateralen I und II eben anders. Oder, pointiert gesagt: Dem Gerüst fehlte das Fleisch.
Das nun gewählte neue Vorgehen des Bundesrates trägt diesen Punkten aus unserer Sicht Rechnung, insbesondere dadurch, dass die erwähnten institutionellen Fragen eben nicht mehr isoliert, sondern im Rahmen eines Gesamtpaketes, das auch materielle Anliegen und Interessen der Schweiz umfasst, angegangen werden. Ich erläutere diesen Vorgehensbeschluss des Bundesrates vom Februar dieses Jahres nicht weiter; Sie kennen diesen Beschluss.
Eine Schwierigkeit, die in den Anhörungen zutage trat, möchte ich noch erwähnen: Offenbar wurden im Hinblick auf das Rahmenabkommen die Positionen relativ früh verbindlich mit Verhandlungsmandaten formalisiert. Es gab also nicht nur viele Vorgaben und rote Linien, sondern diese wurden auch zeitlich relativ früh festgelegt. Früher, bei den Bilateralen I und II, sei das anders gewesen. Man habe sehr lange vorsondiert, im vertraulichen Gespräch, ohne bereits rote Linien zu ziehen. Diese Vorsondierungsgespräche, dieses Erspüren von Möglichkeiten sei bei den Bilateralen I und II wichtig gewesen und sollte es eigentlich wieder sein. Das ist zum Learning aus Sicht der Bundesratsmitglieder anzumerken. Hinzu komme, dass der persönliche Austausch und das Netzwerk zentral seien. Entsprechend begrüssen wir es, dass sich der Bundespräsident auf EU-Ebene und direkt mit der EU-Kommission um einen Dialog bemüht.
Nun komme ich zum zweiten Querschnittthema, zu den Herausforderungen des Ukraine-Krieges für die Departemente: Diese sind sehr unterschiedlich betroffen, auch in unterschiedlichen Zeiträumen. Seit Beginn der Krise in der Ukraine sind primär das EJPD mit dem SEM und das WBF mit dem SECO anhaltend gefordert. Das EJPD rief in Erinnerung, dass die Schweiz im Verhältnis zur eigenen Bevölkerung - mit Ausnahme der direkten Nachbarstaaten der Ukraine - am meisten Ukraine-Flüchtlinge aufgenommen habe. Bei der wichtigen Koordination mit der EU hätten sich das aufgrund der Schengen/Dublin-Abkommen bestehende und wiederum auch das persönliche Netzwerk bewährt. Ebenso bewährt habe sich die erstmalige Anwendung des Schutzstatus S.
Gefordert war der Gesamtbundesrat bekanntlich bei der Sanktionspolitik. In Bezug auf die Kritik am nicht sofortigen Entscheid des Bundesrates zu den Sanktionen erinnerte der WBF-Vorsteher daran, dass das SECO über die EU-Vorgaben nicht vorzeitig informiert worden sei. Mittlerweile habe sich die Situation gebessert. Auch das VBS war mit der erhöhten Bereitschaft des Nachrichtendienstes rund um die Uhr und mit der Armeeunterstützung für das SEM sofort gefordert; sodann wurden die Sitzungen des bundesrätlichen Sicherheitsausschusses intensiviert. Mittelfristig stehen die Analysen und Konsequenzen in sicherheitspolitischer Hinsicht im Vordergrund. Uns wurden Berichte noch für den Juni und dann wieder für den Herbst in Aussicht gestellt.
Ebenso steht mittelfristig die Definition der Neutralitätspolitik der Schweiz unter der Federführung des EDA an. Zur Neutralitätspolitik gehören sicher auch die traditionellen guten Dienste sowie die Friedensförderung der Schweiz, welche während der kriegerischen Auseinandersetzung von Natur aus kaum Raum haben, umso mehr aber vor und während der Zunahme von Spannungen und dann wieder im Hinblick auf die Nachkriegsphase. Ich glaube, Kollege Juillard hat die Bedeutung der Friedensförderung und der guten Dienste schon erwähnt. Wir begrüssen die diesbezüglichen Anstrengungen des EDA, sei es für ein Schutzmachtmandat für beide Seiten oder auch für die bald stattfindende Ukraine Recovery Conference.
Dass der Ukraine-Krieg weit mehr als sicherheitspolitische Herausforderungen nach sich zieht, zeigen die Versorgungsprobleme, die wir auf verschiedenen Ebenen kennen. Am augenfälligsten und dringendsten erscheinen die Gasproblematik und generell die Energieversorgung. Kurzfristig ist das Parlament mit einer Vorlage gefordert, die wir heute beraten, nämlich mit dem Rettungsschirm für Elektrizitätsunternehmen. Die Vorsteherin des EJPD schloss nicht aus, dass notfalls auf bundesrätliches Notverordnungsrecht zurückgegriffen werden müsste, wenn die Vorlage nicht oder nicht rechtzeitig von beiden Räten verabschiedet würde. Das hat die Vorsteherin des EJPD einfach aus rechtlicher Sicht gesagt, auch als indirekte Chefin des BJ. Mittelfristig zeigt sich hier auch das Problem, dass die Verhandlungen über einen Stromhandel mit einzelnen EU-Ländern kaum möglich sind, da die Energiepolitik in der EU zunehmend zentralisiert wird. Sie wird also nicht mehr durch die einzelnen Länder, sondern durch die Zentrale in Brüssel betrieben. Ein Stromabkommen wäre auch unter diesem Blickwinkel zentral.
Abschliessend: Je mehr die beiden erwähnten Querschnittthemen, das Verhältnis zur EU und die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, beleuchtet werden, desto mehr zeigen sich Grundfragen, die ihnen gemeinsam sind, z. B.: Wie gross soll unsere Eigenständigkeit, wie gross unser Entgegenkommen sein, um Fragen von gemeinsamem Interesse gemeinsam zu lösen? Oder: Wie stark soll die institutionelle Einbindung sein? Oder: Soll es bloss eine Zusammenarbeit auf punktueller oder projektmässiger Ebene sein? Mit diesen offenen Fragen schliesse ich.
Ich bitte Sie, unsere Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und den Geschäftsbericht des Bundesrates 2021 zu genehmigen.
Cassis Ignazio · BPR-M · Bundesrat · Tessin
Avec le présent rapport de gestion, le Conseil fédéral présente les objectifs qu'il s'était fixés au début de l'année 2021 et les mesures qu'il a mises en oeuvre durant cette même année. Alors que tout le monde, aujourd'hui, aimerait parler de la guerre en Ukraine et des conséquences de cette guerre, le rapport de gestion ressemble à un regard en arrière sur un passé révolu, comme le disait ma collègue conseillère fédérale Simonetta Sommaruga il y a deux ans, dans le même contexte de présentation du rapport de gestion, en faisant allusion au Covid-19.
En plus des nombreux messages sur lesquels je reviendrai, plusieurs stratégies figurent parmi les points forts de l'année écoulée, notamment une première stratégie Chine, une stratégie nationale en matière d'égalité entre hommes et femmes et la stratégie pour le développement durable 2030.
En 2021, le Conseil fédéral a également décidé de ne pas signer l'accord institutionnel avec l'Union européenne, comme nous venons de l'entendre de la bouche du rapporteur de la commission - j'y reviendrai. En revanche, le Conseil fédéral a adopté l'année passée plus de 140 objets en lien avec la crise du coronavirus. Un chapitre du rapport est spécialement consacré aux décisions que le Conseil fédéral a prises dans le contexte de la pandémie.
J'aimerais remercier tous les rapporteurs et la Commission de gestion. Comme chaque année, le rapport de gestion offre une très bonne opportunité de dialogue entre le Parlement, le législatif, et le Conseil fédéral, l'exécutif.
Avant d'entrer dans les détails, j'aimerais rappeler brièvement le cadre dans lequel s'inscrit la politique du Conseil fédéral.
Le gouvernement s'est doté de trois lignes directrices pour la législature 2019-2023. Ces trois lignes directrices sont subdivisées en 18 objectifs qui regroupent un total de 123 mesures pour l'année passée, dont 83 ont été mises en oeuvre par le Conseil fédéral.
Gerne gehe ich nun detailliert auf die erste Leitlinie ein. Sie heisst: "Die Schweiz sichert ihren Wohlstand und nutzt die Chancen der Digitalisierung sowie der nachhaltigen Entwicklung."
Zur nachhaltigen Entwicklung und zum Wohlstand in unserem Land gehören natürlich gesunde Finanzen. Sie kennen ja die drei Säulen der Nachhaltigkeit. Deshalb gehe ich zuallererst auf die Covid-19-Verschuldung ein. Der Bundesrat hat letztes Jahr die Vernehmlassung zur Reduktion der Corona-Schulden eröffnet und im ersten Halbjahr 2022 die Botschaft zum Abbau dieser Verschuldung verabschiedet. Der Nationalrat hat das Geschäft bekanntlich letzte Woche beraten.
In der vorliegenden Berichtsperiode hat der Bundesrat verschiedene Weichen gestellt, um die Schweiz digital fit zu machen. Neben der Etablierung des neuen Lenkungsmodells für die digitale Transformation der Bundesverwaltung wurde die Rahmenvereinbarung über die Digitale Verwaltung Schweiz genehmigt; diese regelt die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in diesem Bereich. Zudem hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur neuen Datenschutzverordnung eröffnet und einen Richtungsentscheid zur staatlich anerkannten elektronischen Identität getroffen. Sie mögen sich erinnern: Das Volk hatte Nein zum entsprechenden Gesetz gesagt. Der Entwurf zum neuen E-ID-Gesetz soll Mitte dieses Jahres in die Vernehmlassung gehen.
In der Wirtschaftspolitik hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Kartellgesetzes eröffnet. Damit soll die Fusionskontrolle modernisiert werden. Mit der Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb sollen die Beherbergungsbetriebe mehr Freiheit in ihrer Preisgestaltung erhalten. Auf der Grundlage der Informationen des Parlamentes hat der Bundesrat im letzten Jahr ausserdem die Vernehmlassung zu einem Gesetz zur Senkung der Regulierungskosten und zur Einführung einer Regulierungsbremse eröffnet. Beide Botschaften sollten bis Ende dieses Jahres ausgearbeitet werden.
Wechseln wir nun zur Aussenwirtschaftspolitik, wo der Bundesrat ebenfalls eine neue Strategie verabschiedet hat. Diese nimmt Bezug auf das globale Umfeld und dient dem Bund für die kommenden Jahre als Kompass. In der internationalen Steuerpolitik hat der Bundesrat die Position der Schweiz zur OECD-Mindestbesteuerung festgelegt und bereits die Vernehmlassung zur Umsetzung eröffnet. Zudem hat der Bundesrat im Einklang mit der Mind-the-Gap-Strategie wichtige Beschlüsse zur Stärkung der bilateralen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich gefasst. Zum Beispiel hat er Schritte unternommen, um den Aufenthalt von Dienstleistungserbringern zu sichern. Da die Europäische Union die Schweizer Börsenregulierung nach wie vor nicht als äquivalent anerkennt, hat der Bundesrat beschlossen, die Massnahmen zum Schutz der Börseninfrastruktur zu verlängern und in ordentliches Recht zu überführen.
Im Bereich Forschung und Innovation hat der Bundesrat die Botschaft zur Beteiligung der Schweiz an der Forschungsinfrastruktur Square Kilometre Array Observatory verabschiedet. Es handelt sich dabei um einen Verbund von Radioteleskopen zur Erforschung der Ursprünge von Sternen und Galaxien. Mit der Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation soll ausserdem die Innosuisse gestärkt und die Förderung von Start-ups verbessert werden.
Kommen wir nun zur Verkehrspolitik. Der Bundesrat hat mit der Verabschiedung der Botschaften zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zwei wichtige Pflöcke eingeschlagen. Zudem hat er im Strassen- und im Schienenbereich wichtige Grundsatzentscheide getroffen. Einerseits soll auf eine Auslagerung von Bau und Betrieb der Nationalstrassen aus der Bundesverwaltung verzichtet werden. Andererseits hat der Bundesrat die Stossrichtung für die Weiterentwicklung des Schienengüterverkehrs zur Kenntnis genommen. Die Vernehmlassungsvorlage mit diversen Massnahmen soll bis Mitte dieses Jahres erarbeitet werden.
Widmen wir uns nun der zweiten Leitlinie der Legislatur. Diese heisst: "Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit." In der Gesellschaftspolitik hat der Bundesrat letztes Jahr die Vernehmlassung zur Revision des schweizerischen Zivilgesetzbuchs eröffnet, mit dem Ziel, den Schutz von minderjährig verheirateten Personen zu verbessern. Der Bundesrat hat ausserdem beschlossen, die Vorlage zur "Ehe für alle" am 1. Juli dieses Jahres in Kraft zu setzen.
Auch in der Gleichstellungspolitik war der Bundesrat nicht untätig. Er hat die Nationale Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2020-2023 verabschiedet, die auf zentrale Themen wie Gleichstellung im Erwerbsleben und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fokussiert.
In der Sozialpolitik hat der Bundesrat beschlossen, das Bundesgesetz über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose auf den 1. Juli 2021 - das war vor fast einem Jahr - in Kraft zu setzen. Weiter hat der Bundesrat in der Gesundheitspolitik die Botschaft für die Vorgabe von Kostenzielen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verabschiedet. Als Teil des laufenden Kostendämpfungsprogramms sollen Bund und Kantone jährliche Ziele für das maximale Kostenwachstum festlegen.
In der Aussenpolitik hat der Bundesrat seine neuen Strategien verabschiedet, erstens die China-Strategie, mit der die Kohärenz der schweizerischen Aktivitäten mit China gestärkt werden soll, zweitens die Subsahara-Afrika-Strategie 2021-2024.
Die GPK hat im Rahmen der Behandlung des Geschäftsberichtes alle Departemente zu möglichen Lehren aus den Verhandlungen zum institutionellen Abkommen befragt. Wie von der vorberatenden Kommission gewünscht, gehe ich an dieser Stelle gerne auf das Thema ein: Der Bundesrat unterzog das Resultat der Verhandlungen einer Gesamtevaluation. Dabei kam er zum Schluss, dass zwischen der Schweiz und der EU in zentralen Bereichen dieses Abkommens weiterhin substanzielle Differenzen bestehen. Die Bedingungen für einen Abschluss waren für ihn nicht gegeben. Der Bundesrat hat daher, nach Konsultation der Kantone und der Aussenpolitischen Kommissionen, entschieden, das institutionelle Abkommen nicht zu unterzeichnen, und er hat diesen Entscheid der EU mitgeteilt. Rückblickend ist ein zentrales Learning, dass das damalige Verhandlungsmandat zu eng gefasst war, was den Verhandlungsspielraum zu stark eingeschränkt hat. Daraus geht hervor, dass in Zukunft einerseits strikte rote Linien möglichst zu vermeiden sind und dass andererseits die Verhandlungsmasse durch einen Paketansatz möglichst gross sein sollte.
Veniamo ora alla terza ed ultima linea guida. La Svizzera garantisce la sicurezza, s'impegna per la protezione del clima e delle basi naturali della vita e si propone come partner affidabile nel mondo.
Nel campo della politica migratoria, nel 2021 il Consiglio federale ha adottato il messaggio concernente il patto globale ONU sulla migrazione. Il messaggio fornisce al Parlamento la base per esaminare i contenuti del patto in modo approfondito.
Nell'ambito della politica d'integrazione, la Confederazione e i cantoni hanno completato la fase di progetto dell'Agenda Integrazione Svizzera. Insieme hanno concordato un nuovo sistema di finanziamento nel settore dell'asilo, orientato agli obiettivi d'efficacia.
Passiamo ora al campo della sicurezza. Il Consiglio federale ha deciso di chiedere al Parlamento di acquistare 36 aerei da combattimento F-35A e cinque unità di fuoco Patriot. Nella fase di valutazione i due sistemi hanno dimostrato di presentare globalmente il maggior numero di benefici a fronte dei minori costi complessivi.
Il Consiglio federale ha anche adottato diversi messaggi in materia di sicurezza: il messaggio sull'esercito 2021, per esempio, o il decreto federale sul finanziamento di un'alimentazione elettrica sicura degli impianti di trasmissione Polycom della Confederazione.
Kommen wir zur Energie- und Klimapolitik: In Sachen Stromversorgung hat der Bundesrat die Botschaft zu einem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit den Änderungen im Energiegesetz und im Stromversorgungsgesetz bezweckt der Bundesrat, die Ziele der Energiestrategie 2050 und der langfristigen Klimastrategie zu erreichen. Im Energiegesetz werden neu verbindliche Zielwerte für den Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien festgelegt. In Bezug auf die Klimapolitik hat der Bundesrat über das weitere Vorgehen entschieden. Die Schweiz soll demnach ihre Emissionen bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990 halbieren. Auf Instrumente, die massgeblich zum Nein der Stimmbevölkerung zum CO2-Gesetz am 13. Juni 2021 beigetragen haben, soll verzichtet werden. Der Bundesrat hat im Rahmen einer Teilrevision der CO2-Verordnung bereits notwendige Anpassungen an den Ausführungsbestimmungen beschlossen.
Es fehlt noch ein Blick auf den Themenbereich Cybersicherheit. Der Bundesrat will in der Armee ein Kommando Cyber schaffen und die Milizbestände in diesem Bereich ausbauen. Er hat dazu die Botschaft zur Stärkung der Cyberdefence der Armee verabschiedet.
Vous le voyez, le Conseil fédéral est actif dans tous les domaines. Mais l'année 2021 n'a pas été une année facile. Nous avons géré les affaires courantes, mais la pandémie nous a aussi beaucoup absorbés. Les crises occupent toujours fortement le Conseil fédéral, comme c'est aujourd'hui le cas avec la guerre en Ukraine.
Pour conclure, permettez-moi de dire deux mots de la situation actuelle. La guerre en Ukraine impacte fortement tous les départements. Elle relève de questions difficiles et le traitement de différents dossiers en parallèle nécessite beaucoup de force de travail et, surtout, beaucoup de coordination. Pourtant, il me semble que la Confédération y est bien préparée. La coordination interdépartementale est assurée par le groupe IKUR et je constate une grande solidarité parmi les différents services de l'administration et parmi les départements, à savoir qu'une centaine de collaboratrices et de collaborateurs se sont par exemple précipités pour aider le SEM à gérer la situation migratoire en lien avec la guerre en Ukraine.
Au nom du Conseil fédéral, je vous remercie pour l'analyse attentive de l'activité du gouvernement en l'année 2021 et vous remercie également pour votre reconnaissance.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über den Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 2021
Arrêté fédéral approuvant le rapport de gestion du Conseil fédéral de l'année 2021
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Da Eintreten obligatorisch ist, findet keine Gesamtabstimmung statt.