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Potenzial für die Schweizer KMU-Wirtschaft bei einem Anschluss an den EU-One-Stop-Shop zur Abrechnung der MWST prüfen
Nussbaumer Eric · 2VP-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme des Postulates
Antrag der Minderheit
(Friedli Esther, Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Matter Thomas, Tuena)
Ablehnung des Postulates
Proposition de la majorité
Adopter le postulat
Proposition de la minorité
(Friedli Esther, Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Matter Thomas, Tuena)
Rejeter le postulat
Walti Beat · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
In einer entwickelten, innovativen und dienstleistungsorientierten Wirtschaft spielen elektronische Güter und Dienstleistungen eine immer wichtigere Rolle. Solche Angebote werden dann aber auch regelmässig über die Landesgrenzen hinweg vertrieben respektive verkauft. Skaleneffekte, also die grosse Menge, und dadurch erzielte Effizienzgewinne spielen eine wichtige Rolle.
Für Anbieter aus der Schweiz ist die Erschliessung ausländischer Märkte besonders wichtig, weil unser Heimmarkt, wie Sie wissen, sehr klein ist. Damit solche Angebote wirtschaftlich erbracht werden können, ist die Internationalisierung also oft entscheidend. Der Markt in den EU-Staaten ist dabei natürlich besonders bedeutsam; das liegt auf der Hand.
Beim Unterfangen, die europäischen Märkte zu erobern, manifestiert sich dann aber ein erheblicher bürokratischer Nachteil für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gegenüber ihren Wettbewerbern aus der EU. Diese können nämlich ihre Mehrwertsteuerpflichten gesamthaft gegenüber der zuständigen Steuerbehörde in ihrem Sitzstaat abrechnen, und diese Behörde wiederum kümmert sich um die Abwicklung mit den Steuerbehörden der anderen EU-Marktstaaten; man nennt das One-Stop-Shop. Die Schweizer Unternehmen haben aber diese Möglichkeit nicht, sie müssen die einzelnen Abrechnungen aufwendig selbst bewerkstelligen. Der Hinweis in der bundesrätlichen Stellungnahme zum Postulat, die Schweizer Unternehmen könnten vom One-Stop-Shop innerhalb der EU durch eine zentrale Abrechnung in einem EU-Mitgliedstaat ebenfalls profitieren, löst dieses Problem eben gerade nicht, weil dieses Vorgehen ebenfalls einen zusätzlichen Aufwand, nämlich eine Struktur oder eine Repräsentanz in der EU, mit sich bringt oder voraussetzt.
Gerade für junge Unternehmen sind solche strukturellen Nachteile häufig matchentscheidend bei der Standortwahl. Diese bürokratischen Komplikationen sind denn auch mit ein Grund, weshalb in der Schweiz zwar in grosser Zahl innovative Geschäftsideen entwickelt und gestartet werden, die jungen Unternehmen ihre Zelte dann aber für die volkswirtschaftlich besonders interessante Wachstumsphase - wenn es also wirklich darum geht, das Geschäftsmodell auszurollen und durchzustarten, wenn Sie so wollen - ins Ausland verlegen. Das hindert die Innovationskraft und die Wohlstandsentwicklung in unserem Land - etwas, das wir uns immer weniger leisten können und leisten sollten.
Mit dem Postulat wird entsprechend ein Bericht vom Bundesrat verlangt, der diese Fragestellung aufarbeitet und nach Möglichkeiten sucht, wie die Situation verbessert werden könnte. Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass es dafür regulatorisch und im Vollzug keine einfache Lösung gibt; wahrscheinlich wäre sogar eine staatsvertragliche Grundlage für eine solche Regelung erforderlich. Das ist natürlich aufwendig, das ist klar.
Wie Sie in der Stellungnahme des Bundesrates nachlesen können, ist es der Kommissionsmehrheit auch bewusst, dass dieses Problem in den Jahren 2016 und 2017 in Interpellationen thematisiert wurde. Ich nehme an, die Minderheitssprecherin wird das alles dann noch weiter ausführen.
Für die Kommissionsmehrheit sind diese praktischen Schwierigkeiten aber kein Argument, um nicht nach fünf Jahren den aktuellen Status in dieser sehr wichtigen Frage zu klären und unter aktuellen Gegebenheiten nach Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen. Allenfalls ist ja sogar der Aufwand für einen Postulatsbericht entsprechend kleiner, wenn auf diese Vorarbeiten aus den Vorjahren zurückgegriffen werden kann.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen namens der Mehrheit Ihrer WAK, das vorliegende Kommissionspostulat zu unterstützen.
Friedli Esther · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Seit dem 1. Juli 2021 hat die EU einen sogenannten One-Stop-Shop, der das zwischenstaatliche Abrechnungsverfahren für die Mehrwertsteuer erleichtern soll. Die Freigrenze von 22 Euro ist gefallen, und elektronische Güter und Dienstleistungen bis 150 Euro sollen neu mit dem Land abgerechnet werden, in dem sie verkauft bzw. erbracht werden. Die einzelnen Länder rechnen die Mehrwertsteuer dann untereinander ab. Doch so einfach ist es nicht. Für die Verrechnung beim Kunden gelten nämlich nach wie vor die Steuersätze und Vorschriften jenes Landes, in dem sich der Privatkunde befindet.
Dazu, dass die Schweiz hier mitmachen sollte, gab es in der Vergangenheit schon mehrere Vorstösse. Der Bundesrat hat auch schon mehrmals über die Vor- und die Nachteile Auskunft gegeben. Trotzdem möchte eine Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben mit einem Postulat nochmals wissen, was die Vor- und die Nachteile wären, wenn die Schweiz da mitmachen würde.
Ich beantrage Ihnen, dieses Postulat abzulehnen. Wir müssen nicht alle Fragen mehrmals klären lassen. Es sind aber vorwiegend folgende Gründe, weshalb ich die Ablehnung beantrage:
Wir kennen die Vor- und die Nachteile eines Anschlusses der Schweiz an den EU-One-Stop-Shop schon. Wenn die Schweiz an diesem One-Stop-Shop teilnehmen würde, wäre der einzige Vorteil für Schweizer Unternehmen, dass sie ihre Umsätze aus elektronischen Gütern und Dienstleistungen in der EU bis 150 Euro in der Schweiz bei unserer Steuerverwaltung, also der Eidgenössischen Steuerverwaltung, abrechnen könnten; sie müssten dies nicht mehr entweder bei einer Steuerniederlassung in einem EU-Land oder sonst mit jedem einzelnen EU-Land tun.
Bei einem Anschluss müsste die Eidgenössische Steuerverwaltung dann das Geld in die EU-Länder verteilen oder umgekehrt von den EU-Ländern auch wieder eintreiben. Es täte sich hier also ein komplett neues Betätigungsfeld für die Steuerverwaltung auf. Die Unternehmen würden allenfalls bürokratisch etwas entlastet, müssten mit ihren Steuern aber wieder die vielen neuen Beamtenstellen, die geschaffen würden, bezahlen.
Mit solch einem Verfahren würde auch die Steuerhoheit der Schweiz infrage gestellt. Denn das Prinzip gilt ja nicht nur für Lieferungen aus der Schweiz, sondern auch für Lieferungen in die Schweiz. Hier würden dann neu die Länder der EU für die Schweiz die Mehrwertsteuer eintreiben. Ob das klappen würde, ist völlig offen.
Der Beitritt der Schweiz zu diesem One-Stop-Shop der EU macht zudem einen völkerrechtlichen Vertrag mit der EU nötig. Da Liechtenstein auch Teil des Schweizer Mehrwertsteuergebiets ist, müsste auch da noch ein neuer völkerrechtlicher Vertrag erstellt werden. In der Zusammenarbeit mit der EU haben wir im Moment ganz andere Baustellen als das Aushandeln eines neuen bilateralen Vertrags in diesem Bereich.
Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, das Postulat abzulehnen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Was auf den ersten Blick nach einer Vereinheitlichung oder nach einer Verbesserung aussieht, könnte sich im Nachhinein dann durchaus als Erschwernis oder auch als Nachteil für die Schweiz erweisen. Denn jede einzelne Firma, jedes Schweizer Unternehmen, das eine Leistung für Endverbraucher in der EU erbringt, muss gemäss Mehrwertsteuergesetz die entsprechenden Leistungen im Zielland definieren. Das heisst, man muss als Firma feststellen: Wo liegt der Ort der Leistung? Ist die Leistung steuerbar oder von der Steuer ausgenommen? Welcher Steuersatz kommt zur Anwendung? Diese Arbeiten sind trotzdem entsprechend zu machen.
Ausserdem wären die EU-Vorschriften an die Rechnungsstellung zu beachten. Das kann dann, gerade für KMU, die Sie allenfalls damit fördern wollen, auch wieder zu Problemen führen, weil die Rechnungsstellung analog dem Recht in der EU erfolgen müsste.
Die Mehrwertsteuer-Umsätze müssten von den Schweizer Unternehmen in einer separaten Deklaration nach EU-Land getrennt erfasst werden, damit die von den Unternehmen eingezogene Mehrwertsteuer von der Schweiz direkt an die betreffenden EU-Staaten weitergeleitet werden kann. Sie sehen also: Ein Teil der Administration würde sich möglicherweise von den Unternehmen einfach auf den Bund verschieben, und das könnte dann wieder zu entsprechenden Rückfragen und entsprechender Bürokratie und Belastung führen.
Wie schon gesagt wurde, müsste die Schweiz diesbezüglich mit der EU einen Staatsvertrag abschliessen, und das Gleiche wäre auch für Liechtenstein der Fall, weil Liechtenstein in diesem Bereich ein Teil des Mehrwertsteuer-Inlandes ist. Also würden Sie damit auch Liechtenstein dazu zwingen.
Was wir als etwas gefährlich betrachten, ist auch ein gewisser Souveränitätsverlust der Schweiz, denn der Anschluss an einen Import-One-Stop-Shop könnte zur Folge haben, dass die Schweiz mehrwertsteuerrechtlich nicht mehr als Drittstaat gelten würde. Die Schweiz könnte für diese Belange dann für einen Teil des EU-Zollgebietes und EU-Mehrwertsteuergebietes gehalten werden.
Das sind die entsprechenden Befürchtungen, und wenn Sie das alles sehen, dann zeigt sich: Wenn die Schweiz im jetzigen Moment solche Fragen stellt, ist nicht damit zu rechnen, dass wir von der EU Erleichterungen erfahren, sondern man wird hier eher noch einmal Hürden aufstellen. Das Problem ist aus unserer Sicht nicht so dringend, wenn überhaupt, als dass wir das jetzt im Vorfeld dieser Diskussionen, die wir mit der EU führen, noch anpacken sollten.
Es kann tatsächlich gewisse Vorteile für Schweizer Unternehmen geben. Aber ob die Bürokratie wirklich abgebaut werden kann, gerade für kleinere Unternehmen, das bezweifeln wir. Wir können Ihnen in einem Bericht nicht viel mehr sagen. Wir haben schon Vorstösse in diesem Sinne detailliert beantwortet. Ich empfehle Ihnen, das Postulat nicht anzunehmen und das Problem auf dem Radar zu behalten. Wenn es sich dann einmal aufdrängt, könnte man es anpacken und allenfalls lösen. Im Moment besteht die Gefahr, dass es zusätzliche Belastungen im Verhältnis zur EU geben wird. Die Vorteile, die sich im Vergleich dazu ergeben könnten, erachten wir als zu klein, um hier tätig zu werden.
Ich bitte Sie also, das Postulat abzulehnen.
Nussbaumer Eric · 2VP-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, zweiter Vizepräsident): Die Mehrheit beantragt die Annahme des Postulates. Eine Minderheit Friedli Esther und der Bundesrat beantragen die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 137 Stimmen
Dagegen ... 51 Stimmen
(0 Enthaltungen)