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Beteiligung des Bundes beim Aufbau und Betrieb des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit

57897 · Amtliches Bulletin

Du 12 sept. 2022

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/57897/de/beteiligung-des-bundes-beim-aufbau-und-betrieb-des-nationalen-testinstituts-fur-cybersicherheit

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Participation de la Confédération à la création et au fonctionnement de l'institut national de test pour la cybersécurité (20.4495)

20.4495

Beteiligung des Bundes beim Aufbau und Betrieb des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit

Grüter Franz · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Vizepräsident des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit (NTC).

Kritische Infrastrukturen, die bei Behörden und in der Wirtschaft eingesetzt werden, werden heute in zunehmendem Masse von internationalen Hard- und Softwareanbietern abhängig. Bei Produkten dieser Anbieter wurden in der Vergangenheit vermehrt gravierende Sicherheitslücken festgestellt. Im Hinblick auf die gesellschaftliche, wirtschaftliche und geopolitische Stabilität der Schweiz ist es inakzeptabel, dass Einkäufer und Betreiber von kritischen Komponenten keine hinreichenden Möglichkeiten haben, die Qualität der einzusetzenden Produkte hinsichtlich der Cybersicherheit durch eine unabhängige, vertrauenswürdige nationale Organisation prüfen zu lassen. Was zurzeit also fehlt, ist eine Art "Cyber-Empa" - das ist das, was in der Schweiz bisher gefehlt hat.

Unter der Schirmherrschaft des Kantons Zug ist eine Initiative entstanden, die genau diese Lücke durch die Schaffung des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit schliessen will. Die Initiative wird fachlich bereits durch das Nationale Zentrum für Cybersicherheit des Bundes unterstützt. Dieses macht aus meiner Sicht übrigens - das sei an dieser Stelle erwähnt, Herr Bundesrat - einen hervorragenden Job. Um das Testinstitut auf nationaler Ebene zu etablieren, ist aber zusätzlich ein verbindliches, langfristiges und rechtlich abgestütztes Engagement des Bundes notwendig. Das NTC erfüllt hier nachweislich eine Aufgabe, die von nationaler Bedeutung ist.

Die Schweiz braucht ein unabhängiges Testinstitut. Das hat sich auch bei verschiedenen Produkten wie beispielsweise der Covid-App gezeigt, die durch das Nationale Testinstitut geprüft wurde: Das NTC konnte im Anschluss fast hundert Schwachstellen aufzeigen, die dann auch behoben wurden. Es zeigt sich also, dass insbesondere die Wirtschaft, aber auch die Behörden solche Testinstitute brauchen.

Nun stellt sich die Frage, die auch aus der Antwort des Bundesrates ersichtlich ist, ob das nicht die Privatwirtschaft übernehmen kann. Man muss klar sagen, dass solche Tests eigentlich keine Anreize für private Unternehmungen bieten. Es braucht hier eine Überprüfung von Schwachstellen. Diese ist sehr aufwendig, und kommerzielle Anreize, insbesondere in vielen nicht regulierten Sektoren, fehlen. Deshalb werden auch private Unternehmen - sogenannte Penetration Tester - und Sicherheitsfirmen nur in den seltensten Fällen die Notwendigkeit von Prüfungen erkennen oder diese sogar auf eigene Kosten durchführen. Entsprechend finden dringend benötigte Prüfungen heute nicht in benötigter Zahl und hinreichender Tiefe statt.

Deshalb bitte ich Sie darum, diese Motion zu unterstützen, die bezweckt, dass sich der Bund am Aufbau und Betrieb des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit, das heute ausschliesslich vom Kanton Zug getragen wird, beteiligt und es unterstützt, insbesondere auch mit einer Anschubfinanzierung. Ich danke Ihnen, wenn Sie dieses Anliegen unterstützen.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Der Vorstoss geht auf die letztjährige Budgetdebatte zurück. Beide Räte haben damals eine Aufstockung des Budgets gefordert, um in diesen Bereichen Anschubfinanzierungen leisten zu können. Wir haben diese Budgetaufstockung abgelehnt, und Sie sind uns gefolgt, weil es, wie wir gesagt haben, dafür keine Rechtsgrundlage gab. Aus diesem Grund wurde diese Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragen würde, eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen.

Wie Sie sehen, beantragt der Bundesrat die Ablehnung, weil er der Meinung ist, dass wir zwar in der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft Lösungen in Bezug auf die Cyberabwehr finden können, dass wir uns aber nicht an einzelnen Projekten beteiligen sollten. Das Fehlen einer Rechtsgrundlage hat dazu geführt, dass der Ständerat in der Beratung des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG), das heute ursprünglich auf Ihrem Tagesplan stand, einen Artikel eingebaut hat, der die Rechtsgrundlage schafft, die jetzt auch Herr Grüter eigentlich will.

Diese Rechtsgrundlage war auch in Ihrer vorberatenden Kommission nicht umstritten. Es wird im EMBAG den Artikel 16a geben, der die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung schafft. Da dieser Artikel im Ständerat locker durchgegangen ist, nehme ich an, dass das auch bei Ihnen passieren wird. Sie hätten dann eigentlich die gesetzliche Grundlage geschaffen, die Sie in der Budgetdebatte gefordert haben und die Herr Grüter jetzt fordert.

Allerdings werden wir in der Anwendung sehr zurückhaltend sein müssen. Es kann nicht sein - davor möchte ich jetzt schon warnen -, dass der Bund überall und jederzeit auch noch Anschubfinanzierungen leistet, denn aus Anschubfinanzierungen werden meist längerfristige einseitige Zahlungen. Das möchten wir verhindern. Wie wir damals schon gesagt haben, kann es aber in Einzelfällen durchaus sinnvoll sein, dass man für ein Leuchtturmprojekt, das eine gewisse Bedeutung hat, einen gewissen Input gibt. Die entsprechende Möglichkeit werden Sie mit dem EMBAG schaffen.

Ich bleibe jetzt einmal beim Antrag des Bundesrates, den Vorstoss nicht anzunehmen. Wenn Sie ihn annehmen, werden wir ihn Ende Jahr abschreiben, wenn die Vorlage des EMBAG angenommen wurde, denn es wäre dann das erreicht, was Sie hier gegen den Willen des Bundesrates möchten. Die Annahme würde bedeuten, dass wir in der Umsetzung sehr vorsichtig sein müssen, nicht nur, weil wir nicht alles unterstützen wollen, sondern einfach auch, weil wir kein Geld mehr haben. Ich mutiere immer mehr vom Finanzminister zum Schuldenverwalter, und diese Rolle liegt mir nicht so ganz.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Wenn Sie sie annehmen, werden wir sie abschreiben. Mit der Gesetzesvorlage, die der Ständerat verabschiedet hat, ist das Ziel eigentlich erfüllt.

Abstimmung

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 153 Stimmen

Dagegen ... 32 Stimmen

(5 Enthaltungen)