22.3225
Vereinfachung von Bewilligungsverfahren für bestimmte Ausnahmetransporte
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Bundesrat wird mit meiner Motion, die ich mit einem Mitarbeiter eines Strassenverkehrsamts erarbeitet habe, welcher genau für diesen Bereich zuständig ist, beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, um die Bewilligungspflicht für Transporte mit unteilbarem Ladegut für Fahrzeuge bis zu 3 Meter Breite, 4 Meter Höhe, 30 Meter Länge, 44 Tonnen Gewicht und einer Achsenbelastung von maximal 12 Tonnen aufzuheben.
Nach geltendem Recht können die Kantone bei Transporten, welche obige Ausmasse haben, heute schon routinemässig eine schweizweit gültige Bewilligung erteilen. Besondere Abklärungen werden nicht durchgeführt. Es handelt sich also um einen rein administrativen Vorgang, um einen rein administrativen Prozess. Der Verzicht auf die Erteilung einer formellen Bewilligung und die dazugehörigen Gebühren würde zu einer beträchtlichen Entlastung sowohl der Transporteure als auch der zuständigen kantonalen Verwaltungsbehörden führen, ohne jegliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.
Ich weise darauf hin, und dies herauszustreichen ist mir wirklich sehr wichtig, dass es hier nicht um übergrosse Sondertransporte geht, für welche nach wie vor eine spezielle Bewilligung inklusive detaillierter Abklärungen notwendig ist. Für übergrosse Sondertransporte müssen richtigerweise weiterhin Spezialbewilligungen eingeholt werden.
Der Bundesrat beantragt leider die Ablehnung der Motion, mit dem Argument, die Aufhebung der Bewilligungspflicht könnte zu vermehrtem Missbrauch führen und zu einer Zunahme von Ausnahmetransporten auch auf Strassen, die für solche Transporte nicht geeignet sind. Diese Argumentation ist nicht haltbar. Zum einen werden Ausnahmetransporte nur durchgeführt, wenn sie aus betrieblichen oder eben wirtschaftlichen Gründen notwendig sind, denn sie sind mit einem grossen technischen, aber auch finanziellen Aufwand für die durchführenden Unternehmen verbunden. Kein normaler Transporteur oder Spediteur würde dies ohne Notwendigkeit und Dringlichkeit tun, da es einfach nicht wirtschaftlich wäre. Zum andern ist es völlig realitätsfremd, anzunehmen, dass eine Transportfirma eine Strasse wählen würde, die dazu nicht geeignet ist, denn die Routen müssen ja sorgfältig geplant werden, um einen reibungslosen und auch zeitgerechten Transport sicherzustellen.
2009, im Rahmen der damaligen Revision der Verkehrsregelnverordnung, sprach sich auch der Bundesrat für eine Aufhebung der Bewilligungspflicht aus. Sie wurde schlussendlich aber beibehalten, weil damals das Nacht- und Sonntagsfahrverbot, z. B. für die Lebensmitteltransporte, aufgehoben wurde und man das Fuder im wahrsten Sinne des Wortes nicht überladen wollte.
Alle reden immer von der Notwendigkeit, die Bürokratie abzubauen. Nun haben wir die Gelegenheit, die Bürokratie im kleinen Rahmen zu reduzieren. Es gibt mehrere Gründe, warum wir die Bürokratie unbedingt abbauen sollten: Ein Grund ist sicher die Effizienzsteigerung, die damit verbunden ist, ein anderer sind natürlich die Kostenreduktionen, die sowohl bei der Bundesverwaltung und bei den kantonalen Verwaltungen als eben auch bei unseren Unternehmerinnen und Unternehmern resultieren könnten. Insgesamt trägt der Abbau von Bürokratie dazu bei, Organisationen und Regierungen flexibler, effizienter und vor allem - und das ist mir wichtig - auch kundenorientierter zu machen, was langfristig zu einer besseren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz führt.
Lassen wir den Worten Taten folgen und heben wir diese wirklich unnütze Bewilligungspflicht auf - zugunsten der Volkswirtschaft im Allgemeinen und des Gewerbes im Besonderen. Ich freue mich auf Ihre Unterstützung für die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren für bestimmte Ausnahmetransporte.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Der Motionär, Herr Egger, möchte die Bewilligungspflicht für Ausnahmetransporte aufheben, also für Transporte mit Fahrzeugen bis zu 3 Metern Breite, 4 Metern Höhe, 30 Metern Länge und 44 Tonnen Gewicht bei einer maximalen Belastung von 12 Tonnen pro Achse. Er möchte die Aufhebung der Bewilligungspflicht für diese Transporte zur Reduktion des administrativen Aufwands nutzen, was mir sehr sympathisch ist. Das sollten wir überall tun, wo wir das tun können. Nur ist der Bundesrat der Meinung, dass hier - es wurde bereits angetönt - der falsche Ansatz gewählt wird.
Weil der Bundesrat den Aufwand im administrativen Bereich durchaus reduzieren will, hat er im Bereich Ausnahmetransporte bereits Massnahmen getroffen, die zu einer Reduktion des Verwaltungsaufwands für das Transportgewerbe führen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit von Dauerbewilligungen.
Eine Aufhebung der Bewilligungspflicht, wie sie der Motionär verlangt, lehnt der Bundesrat aber aus folgenden Gründen ab: Die bestehende Bewilligungspflicht stellt sicher, dass Ausnahmetransporte rechtskonform durchgeführt werden. Eine Aufhebung der Bewilligungspflicht für gewisse Dimensionen bedeutet nichts anderes, als dass grössere Dimensionen dann die Regel werden könnten. Die Hauptbefürchtung des Bundesrates ist, dass man dann einfach mit grösseren Transporter herumfährt. Die bestehenden gesetzlichen Gewichte und Abmessungen würden damit faktisch aufgehoben oder angepasst.
Dadurch würde die Anzahl der Transporte mit höheren Gewichten und Abmessungen auch zunehmen, möglicherweise auch auf Strassen, die für solche Transporte nicht geeignet sind. Dem haben Sie widersprochen. Praktiker werden wahrscheinlich schon Strassen suchen, da gebe ich Ihnen sogar recht, die breit genug sind. Ob die nötige Sicherheit dann auch gewährleistet ist, sollte jedoch abgeklärt werden. Hinzu kommen die negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur, die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss, die Fahrzeuge mit höheren Gewichten und Abmessungen mit sich bringen.
Zudem hat das bestehende Regime mit einem Bewilligungsverfahren Vorteile für die Vollzugsbehörden: Es ermöglicht die statistische Erfassung der Transporte und gibt den Kantonen und dem Bund eine gewisse Steuerungs- und Kontrollmöglichkeit. Eine Aufhebung der Bewilligungspflicht würde diese Möglichkeiten verringern, der Kontroll- und Verwaltungsaufwand würde zulasten der Polizei verschoben. Aus diesem Grund beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Ich darf Ihnen auch noch sagen: Im Jahr 2023 hat das ASTRA 4036 Bewilligungen erteilt und nur 57 Gesuche abgelehnt. Es ist also nicht so, dass die Behörde das Transportgewerbe schikaniert. Aber sie prüft halt die Sachgerechtigkeit, hat so eine Übersicht und Sicherheit. Grundsätzlich gilt: Wenn man transportieren will, ist das möglich.
Abstimmung
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 92 Stimmen
Dagegen ... 94 Stimmen
(6 Enthaltungen)