23.048
Loi fédérale sur l’assurance-maladie. Modification (échange de données, compensation des risques)
Nussbaumer Eric · P-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Datenaustausch, Risikoausgleich)
Loi fédérale sur l'assurance-maladie (Echange de données, compensation des risques)
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Wir behandeln die Differenzen in einer Debatte.
Bircher Martina · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Heute machen die Kantone dem Bund zur Überprüfung der sozial- und familienpolitischen Ziele anonymisierte Angaben über die begünstigten Versicherten. Bei meinem Minderheitsantrag geht es darum, dass die Kantone auch die Nationalitäten benennen bzw. dass die Nationalitäten erfasst werden.
In einer ersten Phase folgte der Nationalrat diesem Antrag und ergänzte den Absatz mit dem Erfordernis bezüglich der Nationalitäten: "Diese Angaben umfassen auch die Nationalität." Der Ständerat beschloss dagegen, diesen Satz zu streichen. Die Minderheit beantragt Ihnen nun, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Wie die Verwaltung aufzeigen konnte, können die Nationalitäten über die AHV-Nummer relativ einfach angegeben werden. Es spricht also überhaupt nichts dagegen, die Nationalitäten zu erfassen - ausser, man ist gegen Transparenz und hat etwas zu verstecken.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.
Gysi Barbara · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Die Kommission hat die Vorlage besprochen, und es gibt nur noch eine Minderheit. In den übrigen Punkten hat sich die Kommission dem Ständerat angeschlossen, was die Sozialdemokratische Fraktion, vor allem bei Artikel 23 Absatz 1bis, sehr begrüsst.
In Artikel 23 Absatz 1bis ging es um die Erhebung der Nationalität. Man muss wirklich sagen - wir haben in der Kommission dann auch einen Bericht dazu bekommen -, dass eine solche Erhebung sehr aufwendig ist. Wir fragen uns hier sowieso, was wirklich der Nutzen ist, wenn bei den erbrachten Leistungen die Nationalität derjenigen Personen bekannt ist, welche diese Leistungen erhalten. Denn wir wissen ja: Nicht primär die Nationalität ist entscheidend, wenn es um Gesundheitsleistungen geht, sondern eher die soziale Schicht, was für einen Beruf eine Person hat, ob sie z. B. harte körperliche Arbeit verrichtet, ob sie in einem Schlachthaus oder in einem Kühllager arbeitet oder ob sie einen Bürojob hat. Das hat sehr viel grössere Auswirkungen auf die Gesundheit als die Nationalität. Darum sind wir sehr froh, dass die Kommission beschlossen hat, Absatz 1bis zu streichen. Die Kommission hat ja dann die Motion 24.3470 beschlossen. Unsere Fraktion sieht auch diese Motion sehr kritisch. Aber in dieser KVG-Vorlage ist die Erhebung der Nationalität nicht mehr enthalten, was wir sehr begrüssen. Wir finden, wenn schon, dann muss diese Diskussion separat geführt werden.
Es gibt jetzt noch den Minderheitsantrag Bircher bei Artikel 65 Absatz 6; er wurde soeben begründet. Dort geht es um die Erhebung der Nationalität bei der Prämienverbilligung. Auch hier muss man wirklich sagen: Es macht einfach wenig Sinn, die Nationalität zu erfassen. Es geht hier darum, wie viel Geld eine Familie oder eine Einzelperson, z. B. eine Rentnerin, hat und ob sie eine Prämienverbilligung benötigt. Hier sind dann auch wieder diejenigen Leute betroffen bzw. brauchen diejenigen Leute eine Prämienverbilligung, die im heutigen Kopfprämiensystem die Prämien eben nicht alleine tragen können, die tiefere Löhne haben, die Arbeiten leisten, die eben nicht so gut bezahlt sind und von Schweizerinnen und Schweizern zu diesem Lohn oft sowieso nicht gemacht werden. Irgendwie will man da mit dem Finger auf Menschen zeigen. Wir sehen in der Erhebung der Nationalität wirklich keinerlei Nutzen und sind darum froh, dass die Kommission entschieden hat, Artikel 65 Absatz 6 ebenfalls zu streichen.
Auch die Praktikabilität ist wirklich zu hinterfragen. Man braucht mehr als die Sozialversicherungsnummer. Es gibt 200 Nationalitäten und eine Million Doppelbürgerinnen und Doppelbürger in unserem Land. Wie wollen Sie dann mit diesen Dingen umgehen? Die Forderung ist wirklich nicht praktikabel, sie ist unsinnig. Ich bin darum sehr, sehr froh, dass die Kommission dem Ständerat gefolgt ist und die Erfassung der Nationalitäten bei der Prämienverbilligung nicht unterstützt.
Wenn wir Menschen unterstützen wollen, ist die Prämienverbilligung nötig, weil die Löhne nicht genügend hoch sind. Wir stimmen am 9. Juni über die Prämien-Entlastungs-Initiative ab. Wir haben ein Kopfprämiensystem, bei dem alle die gleichen Prämien zahlen, unabhängig davon, wie viel sie verdienen. Das sind die Gründe für die Prämienverbilligung, und es ist auch ein wichtiges System. Aber daraus irgendwie eine Nationalitätenfrage zu machen, ist völlig fehl am Platz.
Besten Dank für die Unterstützung der Kommissionsmehrheit.
de Courten Thomas · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die Statistik der obligatorischen Krankenversicherung wird vom BAG, der Aufsichtsbehörde über die soziale Krankenversicherung der Schweiz, herausgegeben. Laut Angabe des BAG gibt sie einen umfassenden zahlenmässigen Überblick über die vom Bund anerkannten Krankenversicherungen und die entsprechenden Kosten im Gesundheitswesen.
Die neuesten Zahlen des Bundesamtes für Statistik sind am 18. April dieses Jahres publiziert worden. Demgemäss nahmen die Gesundheitskosten gegenüber dem Vorjahr wieder um 2,5 Prozent zu. Einzeln werden darin die Daten aufgeschlüsselt: die Kosten nach Leistungserbringer, also Spitäler, Arztpraxen, Pflege, Prävention usw.; Kosten nach Leistungsart, stationär, ambulant usw.; Kosten nach Finanzierungsregime; Kosten nach Alter und Gesundheit. Eine Aufschlüsselung nach Aufenthaltsstatus und Nationalität fehlt jedoch. Auch lässt sich aus der Statistik nicht herauslesen, wie gross der Anteil ausländischer Empfänger von individuellen Prämienverbilligungen ist.
In Anbetracht der steigenden Kosten und der ständigen Revisionen des KVG ist die Forderung nach einer umfassenden statistischen Grundlage nicht nur nachvollziehbar, sondern eine Notwendigkeit. Massnahmen zur Bekämpfung der Kostensteigerungen machen nämlich wenig Sinn, wenn eine verlässliche statistische Grundlage fehlt. Auch Präventionskampagnen lassen sich nicht gezielt einsetzen, wenn die statistischen Grundlagen lückenhaft sind. Gerade im benachbarten Ausland, genannt sei Deutschland als Beispiel, haben sich Migranten als Kostentreiber erwiesen, weil sie gewisse Leistungen überdurchschnittlich beanspruchen.
Wir haben in dieser Vorlage versucht, dieses Anliegen aufzunehmen, einzubringen und die statistischen Grundlagen zu optimieren. Immerhin geht es in dieser Vorlage um die Transparenz der Kostentreiber; das ist hier des Pudels Kern. Der Bundesrat hat uns gesagt, diese Transparenz lasse sich nicht feststellen, die gesetzlichen Grundlagen fehlten und der administrative Aufwand sei enorm, unvorstellbar gross. Wir haben uns im Nationalrat aber davon überzeugen lassen, wie Frau Bircher bereits argumentiert hat, dass diese Daten ja bereits vorhanden sind und dass die Erfassung und Auswertung eine reine Frage des politischen Willens ist. Wir haben dem im Nationalrat anfänglich zugestimmt. In der Differenzbereinigung kommen wir nun dem Ständerat in vielen Punkten entgegen. Der Ständerat misst dieser Frage weniger Gewicht bei.
In der letzten verbleibenden Differenz aber geht es darum, dass die Kantone dem Bund zur Überprüfung der sozialen und finanzpolitischen Ziele, auch der familienpolitischen Ziele anonymisierte Angaben über den Kreis der begünstigten Versicherten, die Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, machen. Wir wollen, dass diese Angaben auch die Nationalität umfassen, weil Personen ausländischer Nationalität gerade einen grossen Anteil derjenigen, die Anspruch auf Prämienverbilligung haben, ausmachen.
Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit Bircher zu unterstützen.
Weichelt Manuela · Mit-F · Conseil national · Zoug · Groupe des VERT-E-S
Die Grüne Fraktion beantragt Ihnen, bei der Differenz in Artikel 65 Absatz 6 KVG dem Beschluss des Ständerates zu folgen, da der Minderheitsantrag Bircher schon so oft diskutiert und immer wieder abgelehnt wurde; er wurde auch im Zusammenhang mit der Diskussion zur Volksinitiative zur Prämienverbilligung diskutiert. Der Bundesrat hat dieses Anliegen bisher ebenfalls abgelehnt. Die Begründung, wir haben sie gehört, ist einleuchtend: Der Aufwand für die involvierten Stellen wäre zu gross.
Wir fordern immer wieder den Abbau der Bürokratie, und hier liegt uns erneut ein Antrag vor, der zu mehr Bürokratie führt. Der Nutzen dieser Statistik wurde nicht ausgeführt. Es gibt zudem über 200 Nationalitäten in der Schweiz, das heisst, die Aussagekraft dieser Statistik wäre relativ gering. Zudem haben wir ungefähr eine Million Doppelbürger und -bürgerinnen. Wie sollen diese in den Statistiken festgehalten werden, und wie soll dann die Schlussfolgerung bei den Doppelbürgerinnen und -bürgern lauten? Es handelt sich hier um einen wenig durchdachten Antrag, der viele administrative Leerläufe auslösen würde. Die Grüne Fraktion bittet Sie, dem Ständerat, der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat zu folgen.
Ich erlaube mir schlussendlich noch eine Bemerkung zuhanden der antragstellenden Fraktion: Es wäre ein echter Gewinn, wenn Sie mit dem gleichen Fleiss wie bei diesem Antrag bezüglich Nationalitäten Anträge stellten, die bewirken würden, dass die Statistiken nach Frauen und Männern aufgeschlüsselt würden. Gerade im Gesundheitswesen wäre dies ein echter Gewinn für die Behandlung von Frauen.
Besten Dank für die Unterstützung des Antrages der Mehrheit.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura
Les discussions qui ont eu lieu au sein de votre commission permettent aujourd'hui d'éliminer les divergences restantes avec le Conseil des Etats. En suivant les propositions de la majorité de votre commission, il subsistera alors une seule divergence, de nature rédactionnelle, n'ayant donc aucune portée matérielle.
Je vous invite donc à soutenir les propositions de la majorité de votre commission.
De manière un peu plus détaillée, je souhaite m'arrêter brièvement sur deux points: premièrement, votre commission a étudié des alternatives à l'article 23 alinéa 1bis de la LAMal visant à obtenir une statistique des coûts par nationalité. Plusieurs options ont été discutées, comme le dépôt d'un postulat ou d'une motion, et votre commission a estimé que le dépôt d'une motion complétant l'annexe de l'ordonnance sur les relevés statistiques était convaincant.
So reichte Ihre Kommission diesen Text als Kommissionsmotion ein, die eine neue Erhebung der Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach der Nationalität der Versicherten vorsieht.
En vue du dépôt de cette motion, qui vise les mêmes objectifs que l'article 23 alinéa 1bis LAMal, votre commission a finalement décidé de suivre le Conseil des Etats et de supprimer l'article précité, ce que j'apprécie à sa juste valeur.
Deuxièmement, le Conseil des Etats, tout comme la majorité de votre commission, a supprimé du projet l'obligation pour les cantons de transmettre la nationalité des bénéficiaires de réduction des primes à la Confédération. Les cantons, l'institution commune et les assureurs échangent d'ores et déjà des données concernant la réduction des primes, mais avec cette disposition, ils devraient donc intégrer la nationalité dans l'échange.
Die zusätzliche Arbeitsbelastung, die ihnen auferlegt würde, stünde jedoch in keinem Verhältnis zum Nutzen dieser Informationen. Denn alle in der Schweiz wohnhaften Versicherten unterliegen dem Versicherungsobligatorium, und die Prämienverbilligungen sollen die einkommensschwächsten Haushalte entlasten, unabhängig von ihrer Nationalität.
La minorité Bircher souhaite, quant à elle, que cette disposition soit conservée. Je vous invite donc à rejeter la proposition de minorité et à soutenir la proposition de majorité de la commission de votre conseil de manière à biffer cette disposition et, comme je l'ai dit en préambule, à éliminer cette divergence avec le Conseil des Etats.
En résumé, je vous remercie de suivre la majorité de la commission de votre conseil.
Porchet Léonore · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Dans ce dossier, nous en sommes à l'élimination des divergences avec le Conseil des Etats concernant le projet de révision de la loi fédérale sur l'assurance-maladie (LAMal) en matière d'échange de données et de compensation des risques. Le Conseil national a adopté le projet lors de sa session d'hiver 2023 par 132 voix contre 0 et 62 abstentions au vote sur l'ensemble. Le Conseil des Etats l'a examiné lors de la session de printemps 2024 et l'a adopté au vote sur l'ensemble par 40 voix contre 0 et 1 abstention.
Après la première délibération des deux conseils, quatre divergences subsistaient. A l'article 3 alinéa 5 concernant la suspension de l'obligation de s'assurer pour les assurés fantômes, notre commission s'est ralliée à la décision du Conseil des Etats à l'unanimité, la divergence étant formelle.
A l'article 16 alinéa 3bis et au chiffre II alinéa 3, le Conseil des Etats a ajouté une nouvelle disposition afin d'assurer la coordination, notamment avec le projet de financement uniforme des prestations (Efas). Là aussi, notre commission s'est ralliée à la décision du Conseil des Etats, sans proposition de minorité.
A l'article 23 alinéa 1bis, le Conseil des Etats s'est prononcé contre le relevé de la nationalité dans les statistiques relatives aux prestations selon la LAMal. Le Conseil national avait décidé, par 100 voix contre 94 et 0 abstention, d'obliger l'Office fédéral de la statistique à relever les statistiques dans les prestations selon la LAMal, également selon la nationalité des personnes assurées. Cette disposition a donc été supprimée par le Conseil des Etats.
Lors de sa séance du 2 mai 2024, votre commission a déposé, par 13 voix contre 12, une motion visant à ce que la nationalité des assurés soit prise en compte concernant cette prestation. Le Conseil fédéral serait ainsi chargé d'apporter les modifications nécessaires au niveau de l'ordonnance. En même temps, la commission renonce à poursuivre le même but par l'ajout d'une disposition dans la LAMal et se rallie ainsi à la décision du Conseil des Etats. Une minorité Crottaz propose de rejeter la motion, qui sera débattue par votre conseil.
A l'article 65 alinéa 6, le Conseil des Etats a également supprimé le relevé de nationalité dans les statistiques relatives à la réduction des primes. La majorité de la commission du Conseil national renonce à maintenir sa décision et se rallie ainsi à la décision du Conseil des Etats de ne pas exiger l'intégration de la nationalité relative aux assurés bénéficiaires dans les données devant être transmises par les cantons à la Confédération. Une minorité Bircher propose de maintenir cette exigence. La raison évoquée est celle de la transparence.
La majorité de la commission a, elle, considéré qu'un recensement de la nationalité entraînerait beaucoup de bureaucratie, sans bénéfice pour le système de santé. Ce travail supplémentaire devrait par ailleurs être financé par les assurances avec un risque pour le montant des primes.
Je vous remercie de suivre la majorité de la commission sur ce dernier point et ainsi d'éliminer la dernière divergence sur cet objet. Cet échange de données supplémentaires entre les cantons et les assureurs permettra en effet de simplifier les tâches des uns et des autres et introduira une compensation des risques plus juste, en incluant les assurés qui ont leur domicile à l'étranger et en excluant ceux avec lesquels les assureurs ne parviennent plus à entrer en contact depuis un certain temps.
Je vous remercie de suivre la majorité de la commission.
Sauter Regine · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Wir führen heute die erste Differenzbereinigung in diesem Geschäft durch. Der Nationalrat hatte dieses in der Wintersession 2023 behandelt, der Ständerat in der Frühjahrssession 2024. Dieser hat mit 40 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen.
Nach der Erstberatung in beiden Räten verbleiben vier Differenzen.
In der ersten Differenz geht es um die Versicherungspflicht für sogenannte Phantomversicherte in Artikel 3 Absatz 5. Der Ständerat hat hier den Beschluss des Nationalrates ergänzt. Es geht um eine Klärung der Stellung der sogenannten Phantomversicherten. Die Absicht ist es, diese aus dem Risikoausgleich zu nehmen, damit man für sie nicht auch noch eine Risikoabgabe leisten muss. Der Nationalrat hat dann beschlossen, für diese auch gleich die Versicherungspflicht zu sistieren. Der Ständerat hat sich dem angeschlossen. Der Nationalrat hatte diese Sistierungsbestimmung nur in Artikel 6b festgehalten, in dem es um den Datenaustausch geht. Es zeigt sich aber, dass dies im Grundsatz auch in Artikel 3 verankert werden sollte. Eine weitere kleine Anpassung ergibt sich zudem in Artikel 16a Absatz 1 Buchstabe d. Die Kommission hat dieser Änderung einstimmig zugestimmt.
Weiter ist eine Koordination mit der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen (Efas) nötig, und zwar bei Artikel 16 Absatz 3bis. Hier hat der Ständerat eine Ergänzung vorgenommen, die diese Koordination vorsieht. Mit der Efas-Vorlage wurde beschlossen, dass für im Ausland wohnhafte Versicherte, die keinen Anknüpfungspunkt in der Schweiz haben - das sind insbesondere Rentnerinnen und Rentner -, künftig der Bund und nicht ein Kanton den Betrag von 26,9 Prozent bezahlen soll. Hier geht es nun darum, dass die im Ausland wohnhaften Versicherten in den Risikoausgleich einbezogen werden und der Kantonsbeitrag abgezogen wird. Bei denjenigen, für die es einen Bundesbeitrag gibt, muss somit eben dieser Bundesbeitrag abgezogen werden, deshalb diese Ergänzung. Sie war in der Kommission nicht bestritten.
Schliesslich wurde in der Kommission intensiv die Frage der Erhebung der Nationalität der versicherten Personen diskutiert. Bei Artikel 23 Absatz 1bis war dies das erste Mal der Fall. Der Nationalrat hatte beschlossen, das Bundesamt für Statistik zu verpflichten, die Statistiken über die Leistungen nach KVG auch nach Nationalität der versicherten Personen zu erheben. Der Ständerat hat diese Bestimmung mit 20 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen gestrichen.
Die Kommission hat die Frage diskutiert, inwieweit die Erhebung der Nationalität im Zusammenhang mit der Erbringung von Gesundheitsleistungen zum einen relevant, zum andern in diesem Gesetz zu regeln wäre. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die Nationalität der Versicherten heute einzig im stationären Bereich bekannt ist. Im ambulanten Bereich müsste die systematische Erfassung dieser Daten neu durch die Leistungserbringer, also beispielsweise Arztpraxen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten usw., erfolgen. Zudem müsste das Bundesamt für Statistik diese Daten bei den Leistungserbringern erheben. Damit wäre einerseits ein grosser administrativer Aufwand verbunden, andererseits würde dies dem Once-only-Prinzip widersprechen.
Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass es administrativ einfacher wäre, das BFS damit zu beauftragen, bestehende Daten zu verknüpfen. Das wäre nicht eine neue Erhebung, sondern eine Verknüpfung bestehender Daten, von Krankenversicherungsdaten auf der einen und Daten zur Nationalität auf der anderen Seite. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist dieser Argumentation gefolgt und hat eine entsprechende Kommissionsmotion beschlossen. Diese wird Ihnen in einer der nächsten Sessionen zur Beschlussfassung unterbreitet.
Schliesslich noch zu Artikel 65 Absatz 6: Hier geht es um die Statistiken der Prämienverbilligung und wiederum um die Frage, ob diese Angaben auch die Nationalität der begünstigten Versicherten enthalten sollen. Der Ständerat hat die Verpflichtung der Kantone, die Nationalität der Empfänger von Prämienverbilligungen zu übermitteln, nicht übernommen. Das Argument war, dass eine derart detaillierte Statistik kaum sinnvoll genutzt werden könnte. Die Kantone und die Versicherer müssten die Nationalität in den Datenaustausch über die Prämienverbilligungen einbeziehen. Das würde einen zusätzlichen Aufwand bedeuten, der in keinem Verhältnis zur Relevanz der Daten stehe. Ihre Kommission hat sich dieser Argumentation angeschlossen und empfiehlt mit 14 zu 10 Stimmen, dem Ständerat zu folgen. Eine Minderheit Bircher beantragt, an der Version des Nationalrates festzuhalten.
Im Ergebnis empfiehlt Ihnen die Mehrheit Ihrer SGK-N, den redaktionellen Bereinigungen im Text zuzustimmen und die bestehenden Differenzen auszuräumen.
Nussbaumer Eric · P-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Art. 3 Abs. 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 3 al. 5
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 6b Abs. 4
Antrag der Kommission
Streichen
Art. 6b al. 4
Proposition de la commission
Biffer
Angenommen - Adopté
Art. 16 Abs. 3bis; 16a Abs. 1 Bst. d, 4; 23 Abs. 1bis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 16 al. 3bis; 16a al. 1 let. d, 4; 23 al. 1bis
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 65 Abs. 6
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Bircher, Aeschi Thomas, Amaudruz, de Courten, Glarner, Gutjahr, Thalmann-Bieri, Wyssmann)
Festhalten
Art. 65 al. 6
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Bircher, Aeschi Thomas, Amaudruz, de Courten, Glarner, Gutjahr, Thalmann-Bieri, Wyssmann)
Maintenir
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 126 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 64 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Nussbaumer Eric · P-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Ziff. II Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. II al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.