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Weniger Bürokratie für kleine Genossenschaften
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stocker Simon · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich muss Sie von der weltpolitischen Lage zurück in die Niederungen der Provinz holen. Das ist gedanklich eine Herausforderung, aber es wird uns allen gelingen.
Mich hat Anfang Jahr der Präsident einer kleinen Genossenschaft im malerischen Stein am Rhein angerufen; Sie wissen, das ist im Kanton Schaffhausen. Sie hätten viel Geld in die Hand nehmen müssen, um eine Revision ihrer Genossenschaft vorzunehmen. Das sei ein Aufwand gewesen, den sie lange Jahre nicht gehabt hätten und der sie vor finanzielle und bürokratische Probleme stelle. Man solle doch bitte die Einführung dieser Pflicht wieder rückgängig machen, so der Appell dieses Kollegen aus Stein am Rhein.
Das neue Obligationenrecht trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Es sieht neu eine Revisionspflicht für Genossenschaften vor. Jetzt, nachdem die Gesetzesanpassung in Kraft getreten ist, entfaltet sich deren Wirkung, und kleine Genossenschaften spüren es konkret im Alltag. Sie spüren durchaus negative Auswirkungen.
Wir machen Gesetze in der Erwartung und im Glauben, dass sie positive Effekte erzielen, und zwar Effekte, die wir uns im Vorfeld überlegen, diskutieren und nachher beschliessen. Hier zeigt sich dann jedoch immer mal wieder der Spiegel der Realität. So zeigt sich jetzt, dass die Umsetzung dieser Gesetzesanpassung unnötigen Mehraufwand verursacht. Wir müssen deshalb attestieren: Wir haben uns in diesem Punkt geirrt.
Die Antwort des Bundesrates zu diesem Vorstoss vermag mich auch nicht zu überzeugen. Erstens erachtet der Bundesrat nämlich die von ihm ursprünglich vorgesehene Lösung als zielführender, weshalb er meinen Lösungsvorschlag ablehnt. Aber eben: Die Lösung, die von ihm ursprünglich vorgeschlagen wurde, wurde ja vom Parlament abgelehnt. Die nun von mir vorgeschlagene Abgrenzung bietet deshalb eine andere, eine praxisnahe und verständliche Lösung, die kleine Genossenschaften von unnötigen administrativen und finanziellen Belastungen befreit und gleichzeitig eine klare Grenze setzt. Ich habe diese Lösung übrigens auch mit dem Schweizerischen Dachverband für Genossenschaften besprochen. Sie ist durchaus hinterlegt mit der Erfahrung von vielen kleinen Genossenschaften, die in diesem Bereich tätig sind und die Gesetzesanpassung auch spüren.
Zweitens ist der Bundesrat der Meinung, dass die Revision zu wenig lang zurückliege und es nicht angezeigt sei, bereits jetzt wieder eine Revision durchzuführen. Der Bundesrat war sich des Problems bewusst und hat eine entsprechende Änderung sogar angedacht, jedoch darauf verzichtet. Ich finde: Zeigen wir doch, dass wir lernfähig sind und konkrete Probleme auch wieder schnell lösen können.
Insgesamt würde eine solche Gesetzesanpassung zur Entlastung kleiner Genossenschaften beitragen und ihre operative Flexibilität erhöhen, ohne dabei den Schutz und die Transparenz, die die öffentliche Beurkundung bieten soll, zu gefährden.
Ich bitte Sie deshalb, meine Motion anzunehmen.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die öffentliche Beurkundungspflicht stammt aus der Aktienrechtsrevision, die wir erst kürzlich in einem Monsterprozess hier durch den Rat gebracht haben. Die Bestimmungen über die öffentliche Beurkundungspflicht für Aktiengesellschaften und Genossenschaften wurden eingehend mit allen beteiligten Akteuren geprüft. Einerseits geht es dabei um Rechtssicherheit und andererseits um den Kampf gegen illegale Tätigkeiten, insbesondere Geldwäscherei. Aufgrund dieser Aspekte haben wir diese Beurkundungspflicht auch für Genossenschaften eingeführt.
Die Unterscheidung zwischen grösseren und kleineren Genossenschaften, wie sie Kollege Stocker gerne machen möchte, wird in der Praxis sehr schwierig sein. Ich bitte Sie, nicht eine Motion anzunehmen, welche eine Gesetzesregelung ändert, die wir erst kürzlich hier in diesem Rat verabschiedet haben. Warten Sie doch zuerst einmal ab, was für Erfahrungen der Markt damit macht.
Ich hatte gestern die Gelegenheit, an einer Tagung zum neuen Aktienrecht teilzunehmen. Dort wurde dieses Anliegen nicht vorgebracht. In der Praxis ist man eigentlich mit dem Gesetz, das wir verabschiedet haben, sehr zufrieden. Daher finde ich: Dieser Vorstoss kommt zu früh und ist ein Schnellschuss.
Ich danke Ihnen, wenn Sie diese Motion ablehnen.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Seit dem 1. Januar 2023 müssen die Statuten einer Genossenschaft von einer Notarin oder einem Notar öffentlich beurkundet werden. Früher galt diese Regelung nur für die Statuten von Aktiengesellschaften und von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Der Bundesrat hatte im Entwurf zur letzten Aktienrechtsrevision eine Vereinheitlichung bei der öffentlichen Beurkundung von Statuten vorgeschlagen, und zwar sollten neu Genossenschaften, gleich wie Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, ihre Statuten öffentlich beurkunden lassen. Von dieser Regelung ausgenommen wären einzig Gesellschaften und Genossenschaften gewesen, die sehr einfach strukturiert sind. Bei diesen hätte ausnahmsweise die Schriftform genügt.
Das Parlament folgte jedoch dem Entwurf des Bundesrates nicht. Nach ausführlichen Diskussionen nahm es den Grundsatz der öffentlichen Beurkundung von Statuten an, lehnte die Ausnahmeregelung hingegen ab. Deshalb gelten seit dem 1. Januar 2023 für alle die gleichen Regeln. Für Genossenschaften wurde damit eine neue Pflicht eingeführt, für Aktiengesellschaften und für Gesellschaften mit beschränkter Haftung änderte sich im Vergleich zu früher aber nichts.
Der Bundesrat erachtet es nicht als sinnvoll, die neuen Bestimmungen bereits anderthalb Jahre nach Inkrafttreten wieder infrage zu stellen. Er respektiert den Entscheid des Parlamentes und beantragt daher die Ablehnung der Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 13 Stimmen
Dagegen ... 25 Stimmen
(0 Enthaltungen)