24.3109
Existenzgefährdung der betroffenen Kreise im Tierseuchenfall verhindern
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Schaffner, Aebischer Matthias, Baumann, Brizzi, Fivaz Fabien, Hässig Patrick, Piller Carrard, Prelicz-Huber, Rosenwasser)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Schaffner, Aebischer Matthias, Baumann, Brizzi, Fivaz Fabien, Hässig Patrick, Piller Carrard, Prelicz-Huber, Rosenwasser)
Rejeter la motion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Blunschy Dominik · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Motion 24.3109 fordert den Bundesrat auf, im Falle des Auftretens von Tierseuchen Lösungen und Kapazitäten für die Jägerschaft sowie die Schlacht-, Zerlege-, Verarbeitungs- und Entsorgungsbetriebe zu schaffen, um sie für die negativen Auswirkungen und Mehrkosten im Seuchenfall zu entschädigen. Bisher sieht das Tierseuchengesetz Entschädigungen nur für Tierhalterinnen und Tierhalter vor. Die vorberatende WBK-N beantragt mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen, die Motion anzunehmen und damit dem Ständerat zu folgen.
Die Mehrheit der Kommission erachtet die Annahme der Motion als notwendig, weil im Seuchenfall die bestehenden Entschädigungsmechanismen ungenügend sind. Es besteht das Risiko, dass Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe bei einer Schlachtanordnung aufgrund von Seuchen präventiv geschlossen werden oder dass sie mit massiven Einschränkungen umgehen müssen, was Tage oder gar Wochen beanspruchen kann. Dies betrifft nicht nur kleine, regionale Betriebe, sondern auch die wenigen grossen Schlachtbetriebe, von denen die Schweizer Fleischversorgung besonders stark abhängt. Eine solche Stilllegung könnte gravierende wirtschaftliche Folgen haben.
Die Kommissionsminderheit argumentiert, dass die geforderte Entschädigung den betroffenen Betrieben eine ungerechtfertigte Vorzugsbehandlung gegenüber den Tierhalterinnen und Tierhaltern gewähren würde. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Tierseuchengesetz in ausserordentlichen Situationen bereits Entschädigungsmöglichkeiten für Schlachthöfe vorsieht. Allerdings weist die Mehrheit darauf hin, dass die bestehenden Mechanismen bei Weitem nicht ausreichen, um die spezifischen Mehrkosten und betrieblichen Herausforderungen im Seuchenfall zu decken.
Die Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist real und drängend. Die Tierseuche nähert sich von Deutschland und Norditalien her unseren Landesgrenzen. Angesichts dieser Umstände stellt sich nicht mehr die Frage, ob, sondern nur noch die Frage, wann die ersten ASP-Fälle in der Schweiz auftreten werden - sowohl bei Wildschweinen als auch bei Hausschweinen. Die Konsequenzen könnten verheerend sein.
Ein Seuchenfall in einem Schlachtbetrieb kann nicht ausgeschlossen werden. Dies hat ein Beispiel aus Deutschland besonders eindrücklich gezeigt, wo ein grösserer Schlachthof aufgrund eines ASP-Falles mit enormen logistischen und finanziellen Folgen konfrontiert war. Die Entsorgung von rund 1000 Tonnen tierischem Material verursachte immense Kosten.
Darüber hinaus verursachen Seuchenfälle eine Vielzahl von zusätzlichen betrieblichen Mehraufwänden, darunter die Beurlaubung oder der verstärkte Einsatz von Personal, die aufwendige Reinigung und Desinfektion von Teilbereichen bis hin zum gesamten Betrieb, erschwerte Betriebs- und Transportabläufe, die Entsorgung von tierischen Materialien sowie massive Einschränkungen der Verkaufskanäle im Markt. Diese Mehraufwände können von Betrieb zu Betrieb stark variieren. Eine Übung mit einem mittelgrossen Schlachtbetrieb ergab Mehrkosten von 0,6 Millionen Franken - nicht etwa gesamthaft, sondern pro Tag! Das verdeutlicht die existenzbedrohende Lage, in die Betriebe in einem solchen Fall rasch einmal geraten können.
Die Stilllegung eines mittleren oder grösseren Schlachtbetriebs hätte nicht nur Folgen für die betroffenen Unternehmen und Arbeitsplätze, sondern für die gesamte Fleischverarbeitungskette. Das Phänomen des "Schweinestaus" wäre eine unausweichliche Konsequenz, indem Schweine, die nicht geschlachtet werden könnten, in landwirtschaftlichen Betrieben zurückgehalten werden müssten. Da die Ställe jedoch auf normale Schlachtgewichte ausgelegt sind, könnten die Schweine dort über kurz oder lang nicht mehr tiergerecht gehalten werden. Dies würde zu erheblichen Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung führen. Das ist eine Situation, die wir unbedingt verhindern müssen.
Die von der Motion geforderten Massnahmen betreffen keine üblichen unternehmerischen Risiken. Es geht vielmehr um die Schaffung von staatlichen Entschädigungsmechanismen für aussergewöhnliche Ereignisse, die den Unternehmen existenziell schaden. Schlachtkörper und Schlachtnebenprodukte, die aufgrund der ASP oder anderer Seuchen nicht vermarktet werden können, verursachen unmittelbare Verluste, die die Betriebe ohne staatliche Unterstützung nicht tragen können.
Mit der Annahme der Motion Regazzi können wir in Fällen wie der ASP oder anderer Seuchen Arbeitsplätze und Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette schützen. Zudem soll sichergestellt werden, dass auch im Krisenfall genügend Verarbeitungskapazitäten zur Verfügung stehen und damit die wegen ausbleibender bzw. verzögerter Schlachtungen befürchteten tierschutzwidrigen Zustände verhindert werden.
Ich appelliere daher an Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und diese Motion anzunehmen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität unserer Lebensmittelversorgung, zum Schutz von Arbeitsplätzen und Unternehmen sowie zum Wohl der Tiere.
Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Geschätzter Kollege Blunschy, Sie haben sehr präzise argumentiert, dass es um die Entschädigung von Schlachtbetrieben gehe. Können Sie bestätigen, dass der grösste Kostenblock, um den es in einem solchen Fall geht, nämlich die Entschädigung für die Tiere an sich, aber schon gedeckt ist?
Blunschy Dominik · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ja, Frau Schaffner. Sie werden das später in Ihrem Minderheitsvotum sicher noch einmal wiederholen. Sie haben mir bestimmt zugehört; ich habe das ebenso erläutert.
Freymond Sylvain · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
La motion Regazzi vise à répondre à un problème de plus en plus pressant: l'impact des épizooties, notamment de la peste porcine africaine, sur les entreprises et les acteurs directement touchés. Elle propose de mettre en place des solutions pour indemniser les chasseurs ainsi que les entreprises d'abattage, de découpe, de transformation et d'élimination en cas de frais occasionnés par une épizootie. La peste porcine africaine, qui progresse depuis des années en Europe, se rapproche dangereusement de nos frontières. En 2024, elle était déjà à moins de 65 kilomètres du Tessin. Il ne s'agit plus de savoir si elle touchera la Suisse, mais quand.
Une telle épizootie aurait des conséquences dramatiques pour nos éleveurs, nos entreprises de la filière porcine et notre économie rurale. Actuellement, la loi sur les épizooties prévoit une indemnisation limitée aux pertes animales. Mais les coûts indirects - nettoyage, désinfection, interruption d'activité - ne sont pas pris en charge. Ces charges financières peuvent mettre en péril des structures locales essentielles à la sécurité alimentaire et à l'économie régionale. Les entreprises d'abattage, de découpe et de transformation sont des maillons essentiels de notre chaîne d'approvisionnement. Si ces structures venaient à disparaître en raison d'un manque de soutien, cela fragiliserait notre sécurité alimentaire.
Selon la majorité de la commission, il faut agir de manière préventive pour éviter des ruptures. Elle considère également que la motion Regazzi propose une solution mesurée et justifiée, en prévoyant d'utiliser des fonds existants, comme les recettes issues des enchères des contingents tarifaires, pour financer ces indemnisations. Cela permettrait d'agir sans imposer une charge supplémentaire au budget de la Confédération.
Les chasseurs, quant à eux, jouent un rôle crucial dans la surveillance et la gestion des maladies de la faune sauvage. Leur mobilisation serait indispensable pour contenir une telle maladie et il est légitime qu'ils soient indemnisés pour leur contribution.
De son côté, une minorité de la commission estime que cette motion crée une inégalité de traitement en privilégiant certains acteurs de la chaîne agroalimentaire, comme les entreprises d'abattage ou les chasseurs, au détriment des éleveurs qui ne recevront qu'une indemnisation partielle en cas de perte animale. La minorité considère que les instruments législatifs en vigueur, ainsi que les possibilités pour les entreprises de souscrire des assurances privées, sont suffisants pour gérer ce type de risque.
La Commission de la science, de l'éducation et de la culture a accepté cette motion, par 13 voix contre 12. La majorité de la commission pense qu'il est de notre responsabilité d'agir maintenant pour prévenir une crise qui pourrait coûter beaucoup plus cher et avoir des conséquences catastrophiques si nous restons passifs.
La majorité de la commission vous invite donc à adopter la motion Regazzi.
Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich vertrete hier als Ersatzmitglied der WBK die Minderheit der Kommission. Die Entscheidung fiel äusserst knapp. Ich war aber nicht nur als Stimmvieh - um hier die passende Terminologie zu verwenden - in der Kommission, sondern habe mich intensiv mit den Unterlagen befasst und in der Kommission aufmerksam zugehört. Es wurde schnell klar, dass es bei dieser Motion eine grosse Differenz zwischen dem Titel und dem Inhalt gibt. Der Titel spricht von "Existenzgefährdung betroffener Kreise im Tierseuchenfall". Dieser Titel weckt Assoziationen an Bauernbetriebe, die vor dem finanziellen Ruin stehen, da sie ohne eigenes Verschulden ihren ganzen Tierbestand verlieren. Ja, einem solchen Anliegen würde ich wohlwollend gegenüberstehen.
Aber diese Vorstellung ist dreifach falsch. Erstens gibt es schon eine gesetzliche Grundlage, gemäss der die Betriebe für Tierverluste im Seuchenfall zu 90 Prozent des Schätzungswertes entschädigt werden. Dies gilt für lebende Tiere im Stall, auf dem Transport und im Schlachthof, aber auch für Schlachtkörper und Fleisch. Zweitens geht es bei dieser Motion nicht um die Bauern, sondern um die nachgelagerten Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe sowie um die Jägerschaft. Drittens ist das Wort "existenzgefährdend" fehl am Platz. Kein Schlacht- oder Verarbeitungsbetrieb ist in seiner Existenz gefährdet, wenn er einmal einen Betriebsunterbruch von einigen Tagen hat. Völlig deplatziert ist dieses Wort bei den Jägern. Diese leisten zwar einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft und stecken oft viel Zeit in die Jagd, aber es gibt in diesem Land niemanden, dessen Existenz von der Jagd abhängig ist.
Was Ihnen mit der Motion Regazzi vorliegt, ist eine geschickte Lobbyarbeit der fleischverarbeitenden Industrie, die mit leicht abgeänderten Vorstössen - beispielsweise im Ständerat mit der Motion Stark oder im Nationalrat mit der Motion Müller Leo - immer wieder das Gleiche fordert, nämlich eine Vollkaskoversicherung zum Nulltarif auf Kosten der Steuerzahlenden. Sie fordert damit eine Vorzugsbehandlung gegenüber allen anderen Branchen, die von einer Tierseuche ebenfalls betroffen wären. Allen voran sind eben genau die Bauern zu nennen, die, gleich wie nachgelagerte Betriebe, 90 Prozent der Tierverluste entschädigt erhalten. Anders als es die vorliegende Motion für die fleischverarbeitende Industrie fordert, sind aber die Folgekosten, die Produktionsausfälle und der Zusatzaufwand aufseiten der Bauern nicht gedeckt. Das gilt sowohl für die Prävention wie auch für die Bewältigung einer Seuche. Gleiches gilt für weitere Branchen wie diejenigen der Futtermittelproduzenten und der milch- oder eierverarbeitenden Industrie oder gar für den Tourismus, die von einer Tierseuche in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.
In der letzten Session haben Sie ein Schreiben von Proviande und weiteren Verbänden erhalten, mit dem Ihnen diese weismachen wollen, dass im Seuchenfall enorme ungedeckte Kosten auf die Fleischverarbeiter zukommen, die nicht als gängiges unternehmerisches Risiko gelten können. Es wird darin impliziert, dass für Schlachtkörper und Schlachtnebenprodukte, die infolge eines Seuchenfalls vernichtet werden müssen, keine Entschädigungen bezahlt werden.
Auch ohne Vorwissen in der Thematik stelle ich jedoch aufgrund der Unterlagen und der Ausführungen in der Kommission fest, dass die Sachlage äusserst klar ist. Eine Entschädigung für Tierverluste ist gesetzlich vorgesehen, und es gibt die Option von zusätzlichen Entschädigungen in ausserordentlichen Situationen. Was Ihnen im erwähnten Lobbyschreiben weisgemacht werden soll, entspricht also nicht den Tatsachen und muss als bewusste Irreführung angesehen werden.
Lassen Sie mich noch ein paar Worte zur Prävention sagen. Die Prävention ist ausserordentlich wichtig, um grosse Schäden von allen abzuwenden, also auch von den Bundesfinanzen. Bund und Kantone unternehmen deshalb grosse Anstrengungen in der Prävention von Tierseuchen. Damit diese Massnahmen aber wirklich wirken, braucht es auch die Mitwirkung anderer Akteure. Eine Entschädigung, die jegliche möglichen Folgen einer Seuche abdeckt, hat eine falsche Anreizwirkung. Sie senkt potenziell die Investitionen in die Prävention, die von den Betrieben geleistet werden müssten.
Zuletzt: Die Risiken, die neben den Tierverlusten sowohl für die Landwirtschafts- wie auch für die nachgelagerten Betriebe verbleiben, können auf privatwirtschaftlicher Basis versichert werden. Bemühen Sie bitte nicht den Staat als Versicherer für unternehmerische Risiken, schaffen Sie nicht ungleich lange Spiesse zwischen fleischverarbeitenden Betrieben und allen anderen.
Lehnen Sie, so wie eine starke Minderheit der Kommission, die Motion Regazzi ab.
Haab Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Schaffner, nehmen wir an, die Afrikanische Schweinepest kommt in unser Land. Das ist nur eine Frage der Zeit. Die Frage ist also nicht, ob sie kommt, sondern nur, wann sie kommt. Schlachtbetriebe müssen dann die Schlachtungen wegen der Tierseuche einstellen. Glauben Sie nicht, dass es auch für den Tierschutz auf den Betrieben relevant ist, wenn kein Schlachthof mehr existiert, der die schlachtreifen Tiere schlachten könnte?
Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Tierschutzgründe sind ein Aspekt, der in der Motion aufgeführt wird. Es wurde jedoch auch von der Verwaltung ausgeführt, dass sie mit Einschränkungen von wenigen Tagen rechnet. Ich glaube nicht, dass das grosse Auswirkungen auf den Tierschutz hätte.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Frau Kollegin Schaffner - ich lege zuerst meine Interessen offen: Ich bin Mitglied und Vizepräsident des Fleischfachverbands St. Gallen-Liechtenstein -, Sie haben gesagt, es sei für einen mittelständischen Betrieb nicht existenzgefährdend, wenn zusätzliche Kosten von 0,6 Millionen Franken pro Tag anfallen, weil beispielsweise die Afrikanische Schweinepest ausbricht. Das ist doch existenzgefährdend, das wurde vom Kommissionssprecher erläutert. Was sagen Sie dazu?
Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Vorab: Sie haben es ausgeführt, Sie arbeiten in diesem Bereich. Ich möchte Sie aber an ein anderes Votum erinnern: Zum Thema Stahl Gerlafingen haben Sie in der letzten Session sehr markige Worte gewählt - Neuauflage des Marxismus oder Bürokratiemonster. Ich glaube, in diesem Fall befinden wir uns genau auf derselben Ebene. Sie fordern eine Vollkaskoversicherung zum Nulltarif für die fleischverarbeitenden Betriebe. Seien Sie da konsistent und lehnen Sie das ab.
Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Nachdem der Fleisch-Lobbyist gesprochen hat, nun zu meiner Interessenbindung: Ich komme aus dem Kanton Luzern; bis vor Kurzem hatten wir mehr Schweine als Menschen im Kanton, jetzt ist dieses Verhältnis aber gekippt.
Ich glaube, es ist schon ein wichtiges Anliegen, dass bei einer Seuche wirklich die kleinen Betriebe gestützt werden. Können Sie nochmals sagen, wer wirklich profitieren würde? Wären das die kleinen, regionalen Betriebe oder die grossen wie Micarna und Bell?
Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
In dieser Motion wird nicht unterschieden. Es gäbe eine Entschädigung für alle fleischverarbeitenden Betriebe, für die gesamten Kosten. Gerne mache ich auch Sie noch darauf aufmerksam, dass Versicherungen für genau diese Fälle angeboten werden. Es ist nicht Sache des Staates, jedes Geschäftsrisiko abzudecken.
Hug Roman · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollegin Schaffner, Sie haben jetzt in harschen Worten verschiedene Mitwirkende kritisiert. In einem Nebensatz haben Sie auch den Einsatz und die Arbeit der Jägerschaft kritisiert. Ich möchte Sie fragen: Ist Ihnen bewusst, dass beim Ausbruch einer Tierseuche, sei es die Schweinepest oder die Tuberkulose, die noch nicht erwähnt wurde, die Bekämpfung ohne den Einsatz der Milizjäger überhaupt nicht funktionieren würde?
Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Wenn Sie genau hingehört haben, haben Sie gehört, dass ich den Einsatz der Jäger gewürdigt habe. Ich habe aber auch gesagt, dass das Wort "Existenzgefährdung" absolut nicht zutreffend ist und eine Entschädigung der Jäger nicht gerechtfertigt ist, weil niemand aus der Jägerschaft von der Jagd lebt.
Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Chère collègue, je suis complètement d'accord: les épizooties sont un défi monstrueux et les autorités cantonales et fédérales en sont très conscientes. Ma question est la suivante: est-ce que la commission qui, à une courte majorité, souhaite privilégier un certain secteur, celui des chasseurs et des abattoirs, s'est posé la question de la politique industrielle qui sous-tend cette discussion?
Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Nein, Frau Michaud Gigon, ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass wir dies diskutiert hätten. Klar aus der Kommissionsberatung herausgekommen ist aber, dass nicht einzelne Zweige der Fleischwirtschaft bevorzugt werden sollten, wie dies in der Motion gefordert wird.
Rüegsegger Hans Jörg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Schaffner, können Sie bestätigen, dass es in der Kommissionsdiskussion schlussendlich vor allem um die Mehrkosten von Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben ging, die nicht durch Versicherungen gedeckt sind? Können Sie uns das hier bestätigen?
Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich kann Ihnen bestätigen, dass es Versicherungsmöglichkeiten gibt. Ich habe mich diesbezüglich bei der Verwaltung noch einmal schlaugemacht, und sie hat mir bestätigt, dass diese Risiken versichert werden können.
Knutti Thomas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Schaffner, sind Sie nicht auch der Meinung, dass wir sämtliche Risiken für die Betriebe, aber auch für die Bevölkerung minimieren sollten?
Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Absolut, ja. Wir sollten die Risiken für Seuchenfälle möglichst zu minimieren versuchen. Deshalb braucht es vor allem bei der Prävention die Mitwirkung aller beteiligten Betriebe. Aber die Prävention ist nicht Teil dieser Motion, sondern diese Motion will spezifisch für einen Betriebszweig eine Vollkaskoversicherung schaffen.
Nicolet Jacques · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Chère collègue, ne pouvez-vous pas imaginer que cette motion puisse justement permettre d'assurer aux plus petites structures, comme les abattoirs régionaux, qui génèrent des emplois et de la valeur ajoutée, et qui assurent également la qualité et la proximité avec les éleveurs et les animaux - je déclare mes intérêts: je suis président d'un abattoir régional -, une certaine protection ou couverture des risques?
Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Natürlich würde diese Motion - darauf zielen Sie ab, wenn ich Sie richtig verstanden habe - eine Absicherung bieten. Die Frage, die ich Ihnen stelle, ist aber: Wieso will diese Industrie diese Versicherung nicht auf privatwirtschaftlicher Basis abschliessen?
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
La présente motion vise la mise sur pied d'un système qui permette d'indemniser les chasseurs, mais aussi les entreprises d'abattage, de découpe, de transformation et d'élimination, pour les frais occasionnés dans le sillage d'une épizootie. Elle vise en premier lieu la peste porcine africaine. La Suisse, à l'heure actuelle, et on peut s'en réjouir, est encore préservée de la peste porcine africaine, mais le Conseil fédéral est conscient que la maladie se rapproche de nos frontières puisque, cela a été dit, elle est déjà présente, par exemple, en Lombardie et au Piémont. Le Conseil fédéral prend très au sérieux ce danger pour les animaux et pour l'agriculture en général, car il faut s'attendre à ce que cette maladie atteigne tôt ou tard notre pays.
Avant de parler des indemnisations, il me semble utile d'insister sur l'importance de la prévention. Je crois pouvoir affirmer que nous ne restons pas du tout passifs. L'Office fédéral de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires (OSAV) a élaboré un plan de crise. Il a mis sur pied des campagnes d'information répétées auprès des détenteurs de porcs, auprès des chauffeurs de poids lourd, auprès des voyageurs et des chasseurs. Des directives techniques sur les mesures de lutte chez les sangliers ont été édictées, de même que sur l'estampillage et le traitement des viandes qui proviennent de zones concernées par la peste porcine africaine. Dans ce cadre, l'OSAV travaille en étroite collaboration - et c'est aussi important de le mentionner - avec les cantons, mais aussi avec les acteurs des différentes branches concernées, de même qu'à l'échelle internationale avec les pays voisins.
Concrètement, si un animal d'un troupeau est atteint d'une épizootie hautement contagieuse, la loi prévoit la mise à mort et l'élimination de tous les animaux du troupeau. Dans ce cas, la Confédération verse les indemnités dues pour la perte du bétail, c'est-à-dire pour la perte des animaux, à leur détenteur. Il s'agit d'un dédommagement équivalent à 90 pour cent de la valeur des animaux. Cette indemnisation est également prévue pour un abattoir si, malgré toutes les mesures de précaution, un porc positif à la peste porcine africaine devait y être découvert et que tous les animaux devaient être abattus, ou encore les carcasses être éliminées. Il y a donc une possibilité de soutien.
Je me permets aussi de préciser qu'il existe cinq grands abattoirs de porcs et plus de 100 petits abattoirs dans le pays et qu'actuellement 80 pour cent des porcs sont abattus dans les grands abattoirs. C'est juste pour remettre en perspective les petits entrepreneurs et les grandes entreprises.
Les pertes d'animaux ne représentent, il faut en être bien conscient, qu'une partie des pertes possibles. Nous devons partir du principe qu'en cas d'apparition de la peste porcine africaine, la demande en viande de porc diminuera de manière significative. Même de petites différences entre l'offre et la demande ont des effets importants sur les prix à la production sur le marché extrêmement sensible et volatil du porc. Ces effets ne peuvent pas être compensés par l'indemnisation visée par la motion. Il y aurait là une inégalité de traitement. Prévoir une solution particulière pour certaines entreprises reviendrait donc à les privilégier par rapport à d'autres filières.
Dans la mesure où les éleveurs n'ont pas droit à des indemnités pour perte de revenus, il paraît incohérent que le secteur de l'abattage ou encore les chasseurs y aient droit. De plus, ce serait ouvrir une boîte de Pandore, car d'autres acteurs, pour d'autres épizooties ou dans d'autres domaines, pourraient fort bien faire valoir des prétentions similaires.
Concernant les chasseurs, il y a lieu de préciser qu'à ma connaissance, peu de chasseurs vivent exclusivement de leur activité. Lorsqu'ils interviennent, notamment pour l'abattage de sangliers ou autres, dans le cadre de la lutte contre les épidémies, ils sont indemnisés par les cantons concernés - il s'agit là aussi d'une question qui a été indirectement posée.
Je voudrais encore préciser, avant de conclure, qu'en vertu de l'article 45a de la loi sur les épizooties, la Confédération peut, dans des situations exceptionnelles et dans les limites des crédits approuvés, octroyer des contributions aux frais d'élimination des sous-produits animaux. Ces contributions sont alors versées aux détenteurs d'animaux, mais aussi aux abattoirs. Il serait donc possible d'augmenter ces contributions par le biais d'un crédit supplémentaire, mais, vous en conviendrez, les plans de la Confédération ne vont pas dans cette direction.
Es gilt nämlich, der angespannten Lage des Bundeshaushalts Rechnung zu tragen. Der Bundesrat hat am 29. Januar im Rahmen seines Entlastungsprogramms für den Bundeshaushalt 2027 vorgeschlagen, Artikel 45a des Tierseuchengesetzes und den Beitrag an Tierhalter und Schlachtbetriebe aufzuheben. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Mai.
Vous l'aurez compris, le Conseil fédéral vous recommande de rejeter la motion.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit Schaffner und der Bundesrat beantragen, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 95 Stimmen
Dagegen ... 92 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr
La séance est levée à 12 h 45