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Sounding Boards: Übersicht schaffen, Rechtsgrundlage klären, Überprüfung der Zahl, Aufgaben und Notwendigkeit
Rossi Viktor · BK-M · Bern
Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz enthält Rechtsgrundlagen für die Einsetzung von Projektorganisationen des Bundesrates sowie den Einbezug von externen Experten und Expertinnen durch Bundesrat und Bundesverwaltung. Die Einsetzung von Projektorganisationen mit beratenden Gremien ist indessen auf allen Stufen auch ohne explizite Rechtsgrundlage möglich.
Der Begriff "Sounding Board" ist eine Bezeichnung für ein temporäres Konsultationsgremium und rechtlich nicht festgelegt. Ein solches Gremium hat eine beratende Funktion. Ständige Beratungs- und gegebenenfalls Entscheidungsgremien sind die ausserparlamentarischen Kommissionen. Diese sind in der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung aufgelistet. Sie sind auch in einer durch die Bundeskanzlei geführten Datenbank verzeichnet, die öffentlich zugänglich ist; dort sind auch die Mitglieder ersichtlich. Zu weiteren Beratungs- bzw. Konsultationsgremien wie Sounding Boards, die gesetzlich nicht geregelt sind bzw. temporär bestehen, wird keine alle Verwaltungseinheiten des Bundes umfassende Übersicht geführt.
Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, ich danke für die Antworten. Sie haben eine Frage nicht beantwortet: Wie viele und welche Sounding Boards gibt es? Können Sie mir dazu eine Übersicht geben oder vielleicht auch zustellen? Oder muss ich dafür eine Interpellation machen?
Rossi Viktor · BK-M · Bern
Herr Nationalrat, ich habe ganz am Schluss der Beantwortung der Frage aufgezeigt, dass eben zu weiteren Beratungs- und Konsultationsgremien wie Sounding Boards keine Übersicht über alle Verwaltungseinheiten des Bundes hinweg geführt wird. Wir haben also keine Übersicht, anhand der die Frage mit einer Zahl beantwortet werden könnte.