24.3290
Transparenz in die Gründe der Asylgewährungen bringen
Steinemann Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Asyl wird gewährt, wenn eine Person Fluchtgründe darzulegen vermag. Diese können etwa ernsthafte Nachteile im Heimatstaat wegen der Rasse, der Religion, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen der politischen Anschauung sein - so weit die Theorie. Aber wie sieht die Praxis aus? Keiner hat einen Einblick, ja nicht einmal eine Ahnung, und das sollte sich schnellstens ändern.
In den letzten 25 Jahren sind in der Schweiz ziemlich genau 500 000 Asylgesuche gestellt worden. Bedenkt man, dass rund 60 Prozent der Gesuchstellenden entweder als anerkannte Flüchtlinge oder als vorläufig Aufgenommene ein Bleiberecht erhalten haben, sieht man, dass es sich hierbei um eine ganz wesentliche Frage handelt, die unsere Gesellschaft massgeblich beeinflusst.
Es gibt Individualverfolgung, Kollektivverfolgung und Reflexverfolgung, so klärt uns das Handbuch Asyl und Rückkehr auf. Unruhen, Krieg oder Bürgerkrieg stellen für sich allein keine relevanten Asylgründe dar, so das Handbuch weiter. Aber was bedeutet das konkret? Wir tappen im Dunkeln. 2022 haben beispielsweise 24 500 Personen in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt. Davon waren 7054 Personen Staatsangehörige von Afghanistan, von Türken kamen 3788 Primärgesuche, von Eritreern 426, von Algeriern 1341 sowie von Syrern 725 Asylgesuche. Aber welche genauen Gründe legten sie dar, und welche Gründe haben die Verwaltung dazu bewogen, den Menschen den Flüchtlingsstatus zu verleihen? Wie gewichten sich Ethnie, Religion, Herkunft und Individualverfolgung oder Kollektivverfolgung? Wir wissen heute überhaupt nichts. Die Behörden erwarten Solidarität mit den Flüchtlingen, aber Informationen will der Staat keine geben. Heute werden das Parlament und die Öffentlichkeit bloss über die Anzahl Personen und Nationalitäten in Kenntnis gesetzt. In Zukunft soll ein regelmässig erscheinender Bericht des SEM darüber unterrichten.
Und noch eine Tatsache und Zahl ist interessant: Von 1990 bis Ende 2023 haben insgesamt 132 011 Personen den Flüchtlingsstatus erhalten. Gleichzeitig wurde 34 747 Personen die Flüchtlingseigenschaft aberkannt. Auch über die Gründe hierfür werden wir völlig im Dunkeln gelassen. Warum ist Transparenz in diesem Bereich nötig? Weil diese Personen ein Bleiberecht auf alle Ewigkeit bei uns begründen. In unserem modernen Bundesstaat sollten solche Informationen eine Selbstverständlichkeit sein. Transparenz ist eine Basis für Vertrauen und wird nicht zuletzt genau von jenen gefordert, die in dieser speziellen Materie aus ideologischen Gründen keine haben wollen. Aber Transparenz wird zunehmend und zu Recht in allen Organisationen, in allen Projekten, Firmen und auch in der Politik gefordert. Der Flüchtlingsbereich soll keine Ausnahme bilden.
Stimmen Sie daher diesem Postulat zu.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Geschätzte Frau Nationalrätin Steinemann, das Postulat 24.3290 fordert einen regelmässig erscheinenden Bericht des Staatssekretariats für Migration (SEM) mit Angaben, warum Personen in der Schweiz einen Asylantrag stellen, welche Gründe sie vorbringen und weshalb sie Asyl erhalten. Weshalb Menschen in der Schweiz Asyl erhalten, können Sie bereits heute im Asylgesetz (AsylG) nachlesen. Gemäss Artikel 3 Absatz 1 AsylG sind Flüchtlinge " Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden". Weitere Gründe, um Asyl zu erhalten, gibt es nicht.
In der Praxis kommen bei einer Asylgewährung oft inhaltliche Überschneidungen zwischen verschiedenen Verfolgungsgründen vor. Das SEM schaut jeden Fall einzeln an. Eine automatisierte statistische Auswertung der jeweils ausschlaggebenden Asylgründe wäre daher nicht möglich. Die vom Postulat verlangten Angaben müssten stattdessen aufwendig manuell erfasst werden. Nötig wären dafür entweder mehr personelle Ressourcen beim SEM und beim Bundesverwaltungsgericht, oder es käme zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung der Asylgesuche. Angesichts der Finanzlage des Bundes wäre wohl eher Zweites der Fall. Das Asylsystem würde dadurch zusätzlich belastet. Der Abbau der Pendenzen würde weiter verlangsamt. Gerade für die Kantone und Gemeinden wäre das eine schlechte Nachricht. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das SEM sich weiterhin auf den Pendenzenabbau konzentrieren soll und die bestehende Asylstatistik sowie die regelmässig veröffentlichten Berichte zum Asylwesen bereits ausreichende Transparenz bieten.
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 128 Stimmen
Dagegen ... 62 Stimmen
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