23.3936
Recharge des voitures électriques dans les immeubles d'habitation
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen Flavia, Burkart, Crevoisier Crelier, Graf Maya, Müller Damian)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Wasserfallen Flavia, Burkart, Crevoisier Crelier, Graf Maya, Müller Damian)
Adopter la motion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Int. · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Es gibt in der Politik Evergreens, die immer wieder von Neuem auf unsere Traktandenliste kommen, auch wenn sich seit der letztmaligen Beratung wenig bis nichts geändert hat. Dazu gehört auch die Frage, ob bzw. wie die Installation von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge gefördert werden soll.
Der Ständerat hat bisher die staatliche Förderung und Regulierung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Gegensatz zur grossen Kammer wiederholt abgelehnt. Ich erinnere beispielsweise an die Motion Storni 22.3573. Mit dieser sollte der Bundesrat beauftragt werden, das Stockwerkeigentumsrecht dahin gehend anzupassen, dass unter anderem Ladeeinrichtungen für Elektroautos bei solchen Liegenschaften erleichtert vorgenommen werden können. Ich erinnere Sie daran: Unser Rat lehnte den vom Nationalrat unterstützten Vorstoss im Dezember 2023 oppositionslos ab. Das heisst, es gab nicht einmal eine Minderheit. Dieser Vorstoss, den wir heute beraten, betrifft zur Hälfte wiederum das gleiche Thema.
Ich erinnere weiter an die intensiven und kontroversen Diskussionen, die wir zu diesem Thema in der Herbstsession 2023 und der Frühjahrssession 2024 anlässlich der Beratung der Vorlage 22.061, "CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024", geführt hatten. Der Nationalrat wollte in den Jahren 2025 bis 2035 private Ladestationen zuerst mit total 330 Millionen Franken und danach in der zweiten Beratungsrunde noch mit 220 Millionen Franken fördern. Unser Rat lehnte die entsprechende Bestimmung, Artikel 41b des CO2-Gesetzes, ab und trat folgerichtig auch nicht auf einen entsprechenden Bundesbeschluss ein, mit dem die Fördermittel zur Verfügung gestellt worden wären.
Der Motionär, Nationalrat Jürg Grossen, der selber Präsident des Schweizer Elektromobilitätsverbandes Swiss E-Mobility ist und gemäss eigenen Aussagen als Elektroplaner auch beruflich mit Ladeinfrastrukturen für Elektroautos zu tun hat, hatte schon 2021 die Motion "Mieterinnen und Mieter sollen Elektroautos laden können" eingereicht. Mit dieser wollte er den Bundesrat beauftragen, gesetzliche Grundlagen für einen Anspruch von Mietern und Stockwerkeigentümern auf den Zugang zu einer Ladestation für Elektroautos zu schaffen. Diese Motion 21.3371 wurde im März 2023 abgeschrieben, weil sie nicht innert zwei Jahren behandelt wurde. Nationalrat Grossen reichte daher vor zwei Jahren eine neue Motion mit derselben Stossrichtung ein. Mit der nun vorliegenden Motion 23.3936 möchte er den Bundesrat beauftragen, den Zugang zu Ladeinfrastrukturen für Elektroautos auch im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum sicherzustellen. Der Nationalrat stimmte der Motion am 13. Juni 2024 mit 110 zu 82 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. In seiner Stellungnahme vom 30. August 2023 wiederholt der Bundesrat weitgehend die Überlegungen, die er bereits in seiner Stellungnahme vom 19. Mai 2021 in Beantwortung der Motion Grossen Jürg 21.3371 dargelegt hatte. Der vom Nationalrat verlangte gesetzlich sichergestellte Anspruch von Mietenden und Stockwerkeigentümern auf Ladestationen im eigenen Mehrparteiengebäude würde eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts bzw. des Zivilgesetzbuches nötig machen, so die Einschätzung des Bundesrates. Der Bundesrat bezeichnete die Verfassungsmässigkeit solcher Rechtsansprüche als fraglich, da sie in die Eigentumsgarantie sowie in die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit eingreifen. Eine Verletzung dieser verfassungsmässigen Grundrechte setzt gemäss Artikel 36 der Bundesverfassung nicht nur eine gesetzliche Grundlage voraus, die mit der Motion angestrebt wird, sondern muss durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und - das ist wahrscheinlich entscheidend - auch verhältnismässig sein. Beide Voraussetzungen sieht der Bundesrat als nicht erfüllt an.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie unseres Rates hat die Motion Grossen Jürg an ihren Sitzungen vom 13. Juni 2024 und vom 1. April 2025 vorberaten. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen mit 8 zu 5 Stimmen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit Wasserfallen Flavia beantragt Ihnen die Annahme der Motion. Es liegt Ihnen ein Kommissionsbericht vor.
Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates. Sie anerkennt, dass der angestrebte vollständige Übergang zur Elektromobilität bis 2050 einen flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur voraussetzt. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Installation von Ladestationen in Mietgebäuden sowie in Gebäuden im Stockwerkeigentum systemfremd wäre und einen unverhältnismässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsgarantie sowie in die Privatautonomie darstellen würde. Die Kommission ist überzeugt, dass der Markt bestimmen wird, welche Infrastruktur wo zur Verfügung gestellt wird und zur Verfügung zu stellen ist. Wo eine Nachfrage besteht und entsprechende Installationen in Wert gesetzt werden können, wird es auch zu den entsprechenden Investitionen kommen. Ist die Nachfrage so gross, wie es der Motionär darstellt, werden Stockwerkeigentümergemeinschaften und auch Vermieter die geforderten Installationen vornehmen. Eine gesetzliche Pflicht erachtet die Kommission daher nicht nur als verfassungswidrig, sondern auch als unverhältnismässig und gesamthaft als nicht zielführend.
Nicht übersehen werden darf im Übrigen, dass die Installation von Ladeeinrichtungen für Elektroautos von zahlreichen Kantonen, Gemeinden und Städten mit namhaften finanziellen Zuschüssen unterstützt wird, zum Teil in Kombination mit Förderinstrumenten der Stromversorger.
Ich habe in den letzten Tagen bei der Diskussion dieser Motion verschiedentlich gehört, dass der Ausbau der Elektromobilität deshalb stockt, weil es in Mietgebäuden und in Stockwerkeigentümergemeinschaften nicht möglich sei, entsprechende Installationen vorzunehmen. Ich glaube, wir müssen heute aufpassen. Wir fällen mit unserem Entscheid zu dieser Motion nicht einen Entscheid für oder gegen die Elektromobilität. Wir haben nur zu entscheiden, ob wir zulasten der Vermietenden und zulasten aller Stockwerkeigentümergemeinschaften eine gesetzliche Pflicht zur Installation verankern.
Ich bin persönlich überzeugt davon - ich glaube, das lässt sich auch nicht bestreiten -, dass Ladeinstallationen die Grundlage dafür sind, dass am Schluss der Ausbau der Elektromobilität gelingt. Es wäre aber falsch - das ist meine zweite Überzeugung -, zu behaupten, der Ausbau der Elektromobilität stocke deshalb, weil es an den nötigen Infrastrukturen fehle. Natürlich sind Langsamladestationen in den Wohngebäuden wichtig. Allein die Ladestationen im öffentlichen Raum, die dort an sich in genügender Anzahl vorhanden sind, genügen nicht. Nur, das allein bremst den Ausbau der Elektromobilität nicht. Wenn Sie sich selbst auch schon mit dem Erwerb eines Elektromobils befasst und mit Branchenvertretern, mit Garagisten gesprochen haben, dann haben Sie wahrscheinlich erfahren, dass der Kauf von Elektrofahrzeugen aus verschiedenen Gründen zurückgegangen ist. Jene Bevölkerungsgruppe, die es sich leisten kann, ein Elektromobil zu kaufen - diese sind immer noch teurer als ein Automobil mit einem normalen Verbrennungsmotor -, hat das zu einem guten Teil auch bereits gemacht.
Es gibt zudem weiterhin Probleme in Bezug auf die Frage der Batterieproduktion und der Batterieentsorgung. Ich bin überzeugt, dass sich das lösen lässt, aber es ist eine ökologische Herausforderung. Die Anschaffungskosten sind höher, und zu guter Letzt - ich glaube, das ist eine neue Erkenntnis, zumindest für mich als Laien - ist der Occasionsmarkt bei den Elektrofahrzeugen bedeutend schwächer als bei den Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Ich habe die Zahlen gelesen: Die Insertionsdauer hat sich bei den Elektrofahrzeugen in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr um 21 Prozent verlängert. Bei den Autos mit Verbrennungsmotoren hat sich demgegenüber nichts geändert. Und die Preise für Occasionsfahrzeuge im Bereich der Elektromobilität sind deutlich gesunken. Diese sind bis zu 50 Prozent günstiger geworden. Weshalb sind sie günstiger geworden? Weil Kaufinteressenten davor zurückschrecken, ein Elektro-Occasionsfahrzeug zu erwerben, dies aus verschiedenen Gründen. Wenn die Ladeleistung einer Batterie abnimmt, dann ist das Auto erfahrungsgemäss nicht mehr viel wert.
Ich wiederhole es nochmals: Wir sagen heute nicht Ja oder Nein zur Elektromobilität; die soll und die wird kommen, wir wollen in der Mobilität klimaneutral werden. Wir haben aber darüber zu entscheiden, ob es diesen Eingriff in die Eigentumsgarantie und die Privatautonomie braucht.
Die Kommission meint Nein und beantragt Ihnen mit 8 zu 5 Stimmen die Ablehnung der Motion. Die Minderheit Wasserfallen Flavia beantragt Ihnen demgegenüber die Annahme. Ich gehe davon aus, dass uns Frau Wasserfallen die Überlegung der Minderheit darlegen wird.
Wasserfallen Flavia · Mit-F · Conseil des Etats · Berne · Groupe socialiste
Ich darf diese starke Minderheit vertreten, welche Ihnen die vorliegende Motion zur Annahme empfiehlt. Ich glaube, es lohnt sich, diese Motion urteilsfrei gegenüber dem Motionär und ohne den Kontext vergangener Entscheide zur Elektromobilität im Detail anzuschauen und zu erkennen, was sie eigentlich fordert. Wir beschliessen heute über keinen einzigen Förderfranken, wie das suggeriert wurde. Es geht schlicht darum, ob wir die Rahmenbedingungen für die Lademöglichkeiten für viele Menschen, die in Mietobjekten oder in Stockwerkeigentum wohnen, vereinfachen wollen.
Bevor ich aber auf die Forderung der Motion eingehe, möchte ich doch noch in Erinnerung rufen, dass wir uns sowohl im Klima- und Innovationsgesetz wie auch im CO2-Gesetz Ziele gesetzt haben, die wir erreichen wollen und müssen. Beim Verkehr ist die Reduktion der fossilen Energien ein besonders herausforderndes Unterfangen, weil viele Menschen nicht auf den privaten Automobilverkehr verzichten können oder verzichten wollen. Eine Möglichkeit, die Ziele, welche wir uns selber vorgegeben haben, auch im Verkehrsbereich zu erreichen, ist die Elektrifizierung des Individualverkehrs. Wir müssen leider feststellen, auch wenn das in der vorangehenden Motion nicht gleich getönt hat, dass der Verkauf von Elektrofahrzeugen ins Stocken geraten ist. Ein Grund ist gerade die fehlende Lademöglichkeit im privaten Bereich, von der die grosse Mehrheit der Mietenden und der Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer in der Schweiz betroffen ist. Damit die Menschen auch in der Schweiz von Verbrennern auf elektrisch betriebene Autos umstellen, ist es absolut wichtig, dass sie die Möglichkeit haben, ihr Auto praktisch, pragmatisch und auch für das Netz effizient zu laden. Wann ist das möglich? Das ist dann der Fall, wenn die Autos zuhause oder am Arbeitsplatz herumstehen. Genau diese Zeit muss für den Ladevorgang genutzt werden.
Rund vier von fünf Personen, Sie wissen das sehr gut, leben in der Schweiz in einem Mietverhältnis oder im Stockwerkeigentum. Vielen von ihnen wird der Zugang zu Ladestationen von den Vermietern oder der Eigentümerschaft bis heute nicht gewährt. Sie müssen sich deshalb notgedrungen bei der Beschaffung von Fahrzeugen für Verbrenner entscheiden.
Wir können an dieser Wohnstruktur nichts ändern. Sie bedeutet für uns als Land eine ungünstige Voraussetzung für die notwendige Elektrifizierung des Verkehrs. Wir können aber nach Lösungen suchen. Wir können Lösungen finden, damit uns diese ungünstige Voraussetzung in der Energiewende nicht ausbremst. Genau hier setzt die Motion an. Sie bietet eine niederschwellige Lösung, damit das Laden zuhause einfacher wird.
Das Ziel ist klar: Wir wollen verbindliche Rahmenbedingungen für den Ausbau des privaten, verteilnetzschonenden Heimladenetzes schaffen. Offen formuliert ist, das müssen Sie eingestehen, über welchen Weg dieses Ziel erreicht werden soll. Der Motionär hat in seinem Votum im Nationalrat betont - das war auch Gegenstand unserer Diskussionen in der Kommission -, dass mit der Forderung die Eigentumsrechte der Immobilienbesitzenden gewahrt werden sollen. Wir haben in unseren Unterlagen gesehen, dies wurde auch bestätigt, dass eine Umsetzung solcher Rahmenbedingungen gemäss Aussagen des Bundesamtes für Justiz verfassungsmässig wäre.
Eine Möglichkeit, um die Eigentumsverhältnisse zu wahren und gleichzeitig das Ziel der Motion, verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen, umzusetzen, wäre eine ähnliche Umsetzung, wie wir sie im Fernmeldegesetz (FMG) mit der Glasfaserregelung bereits etabliert haben. In Artikel 35a FMG gibt es eine Art Duldungsregel mit der Unverbietbarkeitsklausel für Durchleitungen, welche Hauseigentümerinnen und -eigentümer und Mietende gleichermassen schützt. Die Idee ist - das ist mir wichtig zu erwähnen, weil ich diesbezüglich auch im Vorfeld viel Skepsis gehört habe -, dass die zusätzlichen Kosten, welche mit der Installation einer Ladestation den Hausbesitzenden anfallen, auf die Mietenden abgewälzt werden können.
Wie das im Detail funktioniert, haben verschiedene betroffene Branchen in einem Leitfaden niedergeschrieben. Dieser Leitfaden heisst "Ladeinfrastruktur in Mietobjekten". Ich muss Ihnen sagen, dass ich sehr beeindruckt davon bin, wie breit abgestützt dieser Leitfaden erarbeitet worden ist und schlussendlich auch getragen wird. Mit dabei sind Akteure von Swiss E-Mobility über den Hauseigentümerverband Schweiz, den Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz bis hin zu Electrosuisse. Die Bundesverwaltung hat mitgearbeitet, ebenso Versicherungen, Vertreter der Autobranche usw. Es ist also möglich, es wird praktiziert. Aber hier geht es jetzt darum, ob wir einen Schritt weiter machen oder uns mit dem Status quo zufriedengeben wollen.
Ich fasse zusammen: Die Notwendigkeit zum Handeln in dieser Sache ist gegeben. Es gibt praktikable Umsetzungsvorschläge, die sehr breit getragen werden und pragmatische Lösungen bieten.
Ich bitte Sie daher, jetzt diesen dringend notwendigen Schritt für die Verkehrswende zu machen und der Motion zuzustimmen.
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Conseil des Etats · Thurgovie · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich bin Vizepräsidentin des Hauseigentümerverbandes Schweiz. Dieser Verband spricht sich weder gegen die Elektromobilität noch gegen die Möglichkeit, Ladestationen zuhause zu errichten, aus. Er hat im Mai 2022 die Roadmap Elektromobilität 2025 mit 75 Massnahmen zur Erreichung der neuen Ziele mitunterzeichnet. Ein konkretes Ziel ist das nutzerfreundliche und netzdienliche Laden zuhause, am Arbeitsort und unterwegs. Im Rahmen einer Untergruppe wurden zusammen mit den wichtigsten Stakeholdern, darunter auch dem Hauseigentümerverband Schweiz, die zwei Leitfäden "Ladeinfrastruktur in Mietobjekten" und "Ladeinfrastruktur im Stockwerkeigentum" ausgearbeitet. Die zweite Etappe der Roadmap Elektromobilität wird unterstützt, da sie basierend auf freiwilligen Massnahmen unterstützende Programme und beratende Angebote schaffen und mehr Akzeptanz und Innovation auslösen möchte.
Ein gesetzlicher Zwang, ein sogenanntes Recht auf Laden, ist aber abzulehnen. Dies wäre ein Eingriff in die Eigentumsgarantie und würde dem geltenden Miet- und Stockwerkeigentumsrecht klar zuwiderlaufen. Es ist Sache des Vermieters respektive der Stockwerkeigentümerschaft, zu entscheiden, welche Investitionen getätigt werden sollen und ob eine Infrastruktur für Ladestationen bereitgestellt oder ob eine Bewilligung zum Einrichten von Ladestationen erteilt werden soll. Bereits heute entscheiden sich viele Vermieter- und Stockwerkeigentümergemeinschaften für die Einrichtung einer Ladeinfrastruktur, da dies auch eine wertvermehrende Investition darstellt und die Nachfrage danach steigt. Grosse Kosten und Schwierigkeiten in der Umsetzung, in der Praxis zulasten der Immobilieneigentümer, wären aber die Folgen eines sogenannten Rechts auf Laden. Streitigkeiten und Gerichtsfälle wären vorprogrammiert. Zweifel und Vorbehalte können nicht mittels Vorschriften und einem staatlichen Zwang abgebaut werden.
Zudem - das ist wichtig zu betonen - würde die Umsetzung der Forderung der Motion in die Kompetenz der Kantone eingreifen. Die Kantone sind vor allem für Massnahmen zuständig, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen. Dem Bund kommt hier lediglich eine koordinative Rolle zu. Entsprechend hat der Bund nicht die Kompetenz, in diesem Bereich Regelungen zu erlassen.
Ich danke Ihnen für die Ablehnung der Motion.
Burkart Thierry · Mit-M · Conseil des Etats · Argovie · Groupe libéral-radical
In der Tat haben wir hier eine Frage, die meines Erachtens nicht ganz einfach zu beantworten ist. Die Argumente, die insbesondere vom Kommissionssprecher vorgetragen wurden, haben durchaus etwas an sich, und insofern bin ich grundsätzlich geneigt, diese Motion abzulehnen. Aber ich glaube, wichtig ist die Frage, wie so etwas umgesetzt wird.
Erlauben Sie mir zuerst zwei, drei Vorbemerkungen. Wenn wir davon ausgehen, und davon müssen wir ausgehen, dass das Schweizervolk im Jahr 2023 entschieden hat, dass wir per 2050 das Netto-null-Ziel erreichen sollen, dann muss auch die Mobilität berücksichtigt werden. Entsprechend ist die Elektrifizierung der Mobilität nicht nur, aber auch ein Gebot der Stunde, das wir nicht aus den Augen verlieren dürfen.
Wenn wir schauen, was gemäss Umfragen die Gründe sind, weshalb die Elektromobilität nicht stärker wächst bzw. sogar etwas zurückgegangen ist, dann sehen wir drei Gründe: erstens die hohen Anschaffungskosten, zweitens die begrenzte Reichweite und drittens die mangelnde Ladeinfrastruktur, besonders zuhause oder am Arbeitsplatz. Das heisst, die Frage, die wir hier besprechen, hat einen Einfluss auf den Markt der Elektromobilität.
Wenn es so wäre, dass man einen Zwang macht, der zulasten des Eigentümers geht, wäre ich in der Tat auch dagegen. Ich möchte hier klar sagen, dass ich immer gegen staatliche Förderungen war, und ich habe auch die Subventionierungen abgelehnt. Aber wenn wir es wie bei der Fernmeldeinfrastruktur - Artikel 35a FMG - umsetzen würden, dann, so meine ich, wäre das eine Möglichkeit, dies zu tun, ohne die Eigentumsrechte auszuhebeln; wir würden im Rahmen der Verhältnismässigkeit die entsprechenden Bedürfnisse berücksichtigen. Artikel 35a FMG sieht nämlich vor, dass ein Eigentümer zu dulden hat, dass man den Anschluss für die Fernmeldedienste bis zum Haus bringt, dies erfolgt aber auf Kosten des Anbieters. Die Nutzungsentgelte gehen dann zulasten des Nutzers bzw. der Nutzerin. So müsste es meines Erachtens auch hier ausgestaltet sein.
Artikel 35a FMG liegt zugrunde, dass die Infrastruktur im Zusammenhang mit den Anschlüssen für Fernmeldedienste zu einer Grundinfrastruktur gehört. Das ist dann hier die Kernfrage, die wir beantworten müssen: Ist die Lademöglichkeit zuhause eine Grundinfrastruktur oder nicht? Ich meine Ja, das ist sie, denn in Zukunft wird die Elektromobilität massiv zunehmen, und dann ist es notwendig, dass man zuhause laden kann. Es ist eben nicht vergleichbar mit dem Verbrennungsmotor. Der Verbrennungsmotor hätte sich auch nie durchgesetzt, wenn wir keine Tankstellen hätten. Dort funktioniert das Tanken aber sehr schnell. Beim Ladevorgang hingegen braucht es mehr Zeit, und umso wichtiger ist, dass man dies zuhause oder am Arbeitsplatz tun kann.
In diesem Sinne lade ich Sie ein, die Motion Grossen Jürg anzunehmen, aber nicht im Sinne einer Beschneidung der Eigentumsrechte, so wie dies der Kommissionssprecher beschrieben hat, das würde ich auch ablehnen, sondern im Sinne einer Umsetzung per analogia zu Artikel 35a FMG, also so, wie es der Gesetzgeber im Zusammenhang mit den Fernmeldediensten bereits vorgesehen hat.
Parmelin Guy · VPBR-M · Conseil fédéral · Vaud
L'électromobilité joue un rôle clé dans la transition énergétique. Le développement de la mobilité électrique dépend en grande partie de la possibilité de recharger le véhicule électrique directement sur le lieu d'habitation. Le rapport du Conseil fédéral du 28 juin 2023, en réponse aux postulats Grossen Jürg 20.4627, Jauslin 20.4640 et Romano 20.4694, dresse une vue d'ensemble des bases légales en vigueur ainsi que des obstacles et des mesures possibles.
Tout d'abord, le rapport rappelle la répartition des compétences en vertu de la Constitution fédérale. L'article 89 de la Constitution précise que les mesures concernant la consommation d'énergie dans les bâtiments relèvent en premier lieu de la compétence des cantons. Différents cantons prévoient actuellement de modifier leur législation en matière de construction. Ils le font dans le but que davantage de stations de recharge puissent être installées. Dans quelques cantons, la loi a déjà été modifiée.
Le rapport montre en outre qu'un droit à l'installation dans le code des obligations, pour les locataires, et dans le code civil, pour les copropriétaires, pourrait représenter une atteinte à la garantie de la propriété ainsi qu'à la liberté économique et contractuelle prévue par la Constitution. De plus, tant le code des obligations que le code civil visent en premier lieu à régler des rapports de droits privés et non à atteindre des objectifs de portée générale pour la société.
En novembre de l'année dernière, l'administration fédérale a été mandatée par votre commission afin de lui présenter un rapport complémentaire concernant les options envisageables pour garantir un accès sûr aux infrastructures de recharge des voitures électriques, en tenant particulièrement compte des dispositions constitutionnelles et en présentant des solutions alternatives pour atteindre l'objectif. L'analyse contenue dans le rapport du 21 mars 2025 ne permet pas de répondre de manière définitive à la question de savoir si la mesure tombe dans la compétence réservée des cantons ni à la question de la justification de l'atteinte aux droits fondamentaux. Il est également souligné que, si la motion était adoptée, des réglementations alternatives dans d'autres actes législatifs devraient faire l'objet d'un examen approfondi.
En résumé, votre commission s'est prononcée contre la motion présentée, ce qui correspond à la proposition du Conseil fédéral. Néanmoins, je tiens à dire que le Conseil fédéral soutient le développement de la mobilité électrique par l'accès à davantage de stations de recharge. D'ailleurs, si vous vous en souvenez, le Conseil fédéral avait proposé, dans le message relatif à la révision de la loi sur le CO2 pour la période postérieure à 2024, que l'installation de bornes de recharge dans les immeubles d'habitation soit encouragée à hauteur de 180 millions de francs au total. Mais le Parlement a rejeté cette proposition lors du débat concernant la loi sur le CO2.
Cependant, les activités dans le cadre de la feuille de route pour la mobilité électrique et du programme Suisse Énergie vont être poursuivies et complétées. La feuille de route a donné lieu à l'élaboration de diverses aides, telles que des guides pour la recharge des véhicules électriques dans les objets locatifs ou en propriété par étage, et Suisse Énergie a lancé en mai 2023 le programme "Recharge au point", qui fournit de nombreux outils visant à développer les infrastructures de recharge destinées à l'électromobilité. Ces instruments contribuent à ce que de plus en plus de stations de recharge soient installées. Cela se fera pour des raisons économiques, par exemple pour augmenter la valeur d'un immeuble, ou pour améliorer l'attractivité d'un lieu de travail. Les incitations sous forme de subventions cantonales ou communales ou d'éventuels allégements fiscaux contribuent à encore améliorer la rentabilité de telles infrastructures. Il en va de même en vertu de la jurisprudence du Tribunal fédéral dans le droit du bail, qui a pour effet que les investissements créant des plus-values, par exemple l'installation d'une borne de recharge, deviennent nettement plus rentables. Par ailleurs, l'Union suisse des propriétaires fonciers et l'Association suisse des locataires se sont accordées sur des valeurs de référence pour la durée d'amortissement d'une station de recharge, ce qui contribue aussi à la sécurité du droit.
L'objectif principal de la motion, à savoir garantir l'accès aux infrastructures de recharge également dans les immeubles d'habitation en location ou en propriété par étage, revient toutefois à exiger un droit d'accès à une borne de recharge, une option que le Conseil fédéral continue de rejeter. Il a déjà clairement exprimé cette position dans son avis relatif à la motion Grossen Jürg 21.3371.
Pour toutes ces raisons, le Conseil fédéral vous propose de suivre la majorité de votre commission et de rejeter la motion.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 24 Stimmen
Dagegen ... 18 Stimmen
(2 Enthaltungen)