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Geschäftsbericht des Bundesrates 2024
Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich freue mich, Ihnen heute im Namen der Geschäftsprüfungskommissionen einige zentrale Feststellungen und Einschätzungen zum Geschäftsbericht 2024 des Bundesrates zu präsentieren. Wie jedes Jahr trafen sich die GPK beider Räte gemeinsam, um diesen Bericht gründlich zu prüfen. Wir setzten dafür drei volle Tage ein und hörten alle Bundesratsmitglieder, die in Begleitung der engsten Mitarbeiter waren, sowie den Bundeskanzler an. Die Gespräche waren strukturiert. Zuerst präsentierten die Bundesratsmitglieder zwei bis drei Themen eigener Wahl, dann zwei Themen der GPK, die sogenannten Querschnittthemen, die wir über alle Departemente verglichen. Anschliessend befragte die Kommission die jeweiligen Bundesratsmitglieder.
Zur Gesamteinschätzung des Bundesrates: Frau Bundespräsidentin Keller-Sutter stellte uns den Bericht 2024 vor. Er orientierte sich an den vier Leitlinien der Legislaturplanung 2023-2027; dies sind Wohlstand und Digitalisierung, Zusammenhalt zwischen den Regionen und Generationen, Sicherheit und internationale Verlässlichkeit sowie Schutz von Klima und Ressourcen. Auf dieser Grundlage hatte der Bundesrat 25 Ziele formuliert. Von den 148 geplanten Massnahmen wurden bis jetzt 95 Massnahmen umgesetzt; das ergibt eine Quote von 65 Prozent. Damit kehren wir auf das Niveau vor der Pandemie zurück.
Auch unvorhergesehene Geschäfte wie das neue Länderprogramm 2025-2028 für die Ukraine wurden zielgerichtet bearbeitet. Zudem wurden bereits im Jahr 2024 erste Vorbereitungen für die Wahlen in den USA aufgenommen, trotz der Unsicherheit über deren Ausgang.
Zum ersten Schwerpunkt, der Kollegialität im Bundesrat: Die GPK befassten sich intensiv mit der Kollegialität, einem der zentralen Prinzipien unseres politischen Systems. Mehrere Bundesratsmitglieder wiesen auf eine zunehmende mediale Personalisierung hin. Individuelle Meinungen werden öffentlich isoliert dargestellt, was zu einem Bild der Spaltung führt, das der Realität nicht entspricht. Die Kombination von Departementsprinzip und kollektiver Entscheidungsfindung funktioniert, sie verlangt aber Vertrauen, Koordination und eine starke Rolle der Generalsekretariate. Die Konferenz der Generalsekretäre übernimmt dabei eine wichtige Steuerungsfunktion in der Planung, im Risikomanagement, bei Personalfragen und im Bereich der Digitalisierung.
Zum zweiten Schwerpunkt, der internationalen Entwicklung: Die zweite grosse Frage war, wie gut der Bundesrat internationale Entwicklungen antizipieren kann. Ein gutes Beispiel: Bereits Anfang 2024 leitete das EDA eine Szenarioanalyse zur möglichen Wiederwahl von Donald Trump ein. Mehrere Departemente arbeiteten dabei mit. Der Nachrichtendienst des Bundes und das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik spielten eine zentrale Rolle in der Risikoanalyse. Insgesamt zeigt sich, dass die Regierung vorausschauend, koordiniert und strukturiert arbeitet.
Es gab drei übergreifende Beobachtungen:
1. Lecks aus den internen Beratungen untergraben das Vertrauen im Bundesrat und gefährden das Prinzip der Kollegialität. Solche Indiskretionen sind nicht harmlos, sie schaden dem System.
2. Das Öffentlichkeitsgesetz wurde kritisch diskutiert. Mehrere Mitglieder des Bundesrates vertraten die Ansicht, dass die Vorbereitungsphase von Entscheidungen besser geschützt werden müsste, um offene Diskussionen und Kompromisse zu ermöglichen.
3. Trotz aller Komplexität funktioniert der Entscheidungsprozess im Bundesrat gut, und zwar von der Dossiererstellung in den Ämtern über die Koordination in den Departementen, die interne Konsultation und die Mitberichte bis zur Entscheidungsfindung im Kollegium. Alle sieben Bundesratsmitglieder betonten in unterschiedlichen Tonlagen, dass der Bundesrat funktioniere, und zwar oft besser, als es von aussen erscheine. Die Koordination, insbesondere über die Generalsekretariate, wird als effizient erlebt. Strukturen wurden angepasst, neue Instrumente eingeführt, etwa zur Krisenabwicklung und Digitalisierung. Kollegialität und Konkordanz sind und bleiben die tragenden Säulen unseres politischen Systems. Beides muss geschützt und, wo nötig, weiterentwickelt werden.
Frau Präsidentin, ich hätte zehn Minuten zur Verfügung; Sie haben mir nur fünf Minuten eingestellt.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Herr Hess, es sind zwanzig Minuten für die vier Berichterstatter.
Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich komme also zum Schlusswort. Der Bericht zeigt ein stabiles, verantwortungsvolles Regierungshandeln auf. Die Geschäftsprüfungskommissionen haben den Bericht einstimmig genehmigt und empfehlen Ihnen, diesen Bundesbeschluss ebenfalls zu genehmigen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit - somit hören Sie jetzt noch drei weitere Subkommissionssprecher.
de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich orientiere über die prioritären Themen Ihrer GPK aus dem UVEK und dem EDI. Es geht in beiden Fällen um die Versorgungssicherheit.
Zuerst zur Versorgungssicherheit hinsichtlich Energie: Aufgrund der angespannten geopolitischen Lage haben die Risiken für eine sichere Energieversorgung in Europa, aber auch in der Schweiz in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Der Bundesrat hat dazu einen ganzen Massnahmenkatalog formuliert. Der Bundesrat setzt dabei technologieoffen auf alle Energieträger. Die GPK begleiten und prüfen diesen Prozess laufend, so auch im letzten Jahr. Es gibt bekanntlich bereits bundesrätliche Massnahmen für die Bereitstellung einer Stromreserve. Kurzfristig müssen dafür Reservekraftwerke zur Verfügung stehen. Die Wasserkraftreserve wurde bereits Anfang 2025 gesetzlich festgelegt. Die thermische Reserve, bestehend aus Reservekraftwerken, Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen sowie einer Verbrauchsreserve, soll ebenfalls gesetzlich verankert werden. Diese Vorlage ist derzeit im Parlament. Die Schlussabstimmung findet noch in dieser Session statt.
Hinsichtlich der Reservekraftwerke stellt sich die Frage nach der Dimensionierung. Die Verträge für die bestehenden Reservekraftwerke in Birr, Cornaux und Monthey laufen Ende 2026 aus. Um die Reserve weiterhin zur Verfügung zu haben, wurden mit potenziellen Anbietern Direktverhandlungen geführt. Der Entscheid zum Zuschlag für die neuen Reservekraftwerke wurde vom BFE mittlerweile bekannt gegeben. Es informierte im Mai 2025, dass das UVEK entschieden habe, fünf Projekten mit einer Gesamtleistung von insgesamt 583 Megawatt den Zuschlag zu erteilen. Es werden nun die Verträge mit den Anbietern ausgehandelt, und die GPK werden diese sicher auch anschauen.
Mittelfristig läuft die Diskussion über den Zubau erneuerbarer Energien weiter. Wir kämpfen an allen Fronten, und trotzdem geht es nicht oder zu langsam vorwärts. Es geht insbesondere um die vom Volk verabschiedeten sechzehn Wasserkraftprojekte oder um mindestens zwei Drittel davon, darunter die Projekte Grimsel, Trift und Gorner, die umgesetzt werden müssen. Ebenso erwartet der Bundesrat den Bau von einigen alpinen Solarwerken und etwa 200 Windturbinen, sodass die Windstromproduktion bis in etwa zehn Jahren ungefähr um 10 Prozent erhöht werden kann. Das ist notwendig, um im Winter auf der sicheren Seite zu sein. Dafür will der Bundesrat die Bewilligungsverfahren kürzen. Dazu zählt auch ein Beschleunigungserlass zur Verstärkung der Netzwerke, der noch in diesem Sommer vom Bundesrat ans Parlament überwiesen wird.
Ich komme zur Versorgungssicherheit bei den Heilmitteln. Eine ausreichende Versorgung mit Medikamenten in unserem Land ist von entscheidender Bedeutung. Aber leider müssen wir feststellen, dass die Situation in der Schweiz wie auch weltweit weiterhin angespannt ist. Die Engpässe betreffen vor allem billige Medikamente, die nicht mehr durch Patente geschützt sind, wie starke Schmerzmittel oder Antibiotika und Impfstoffe. Es handelt sich also um wichtige und regelmässig verwendete Medikamente.
Die Situation, in der wir uns heute befinden, ist gewissermassen das Ergebnis einer langen Entwicklung, die auf mehrere Faktoren zurückzuführen ist: die Verlagerung kritischer Produktionsschritte nach Asien, die Konzentration auf wenige Zulieferungen, der zunehmende behördliche Preisdruck, der günstige Medikamente aus dem Markt drängt, oder auch die Reduzierung der Lagerbestände. Das hat zur Folge, dass die Lieferketten anfällig sind. Die Marktlage zeigt, dass wir uns nicht auf dieses globale Lieferkettennetz verlassen können.
Der Bundesrat setzte dafür bereits im Frühjahr 2023 eine Taskforce ein, die konkrete Massnahmen konzipieren sollte. Diese werden entsprechend umgesetzt. Am 21. August prüfte der Bundesrat eine weitere Reihe von Vorschlägen und erteilte mehrere Aufträge. Unter anderem soll die Pflichtlagerhaltung ausgeweitet werden. Die Reserven und Bestände sind so zu konsolidieren, dass die Lagerung grosser Mengen von Arzneimitteln in ihrer teuren Form auch Kapital bindet. Pflichtlagerpflichtige Medikamente sind Eigentum der Unternehmen, die auch die Kosten dafür tragen. Es ist daher notwendig, alternative Finanzierungsmodelle zu prüfen, um negative Auswirkungen auf die Marktattraktivität unseres Landes zu vermeiden. Diese Massnahmen werden derzeit umgesetzt, und auch das wird die GPK weiter prüfen.
Jost Marc · Mit-M · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Im Namen der Geschäftsprüfungskommission präsentiere ich Ihnen heute die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Geschäftsbericht des Bundesrates zu den Themen Kriegsmaterialausfuhr und Personalmanagement.
Der Wert der Schweizer Kriegsmaterialausfuhren ist im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um knapp 5 Prozent gesunken, von knapp 697 auf rund 665 Millionen Franken. Dies entspricht einem Rückgang um 32 Millionen Franken, was dem relativ kleinen Anteil von 0,17 Prozent der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft entspricht. Kriegsmaterial wurde in sechzig verschiedene Länder ausgeführt. Unsere Hauptabnehmer sind Deutschland mit Material im Wert von rund 204 Millionen Franken, gefolgt von den USA mit 76, Italien mit 51 und Schweden mit 42 Millionen.
Ein zentraler Punkt, der uns in diesem Kontext immer wieder beschäftigt, ist die Anwendung unserer Neutralitätspolitik. Wir haben das vorhin auch in der Fragestunde gehört. Die Schweiz hält in ihrem Verhältnis zu Russland und zur Ukraine auch nach der Annexion der Krim 2014 am Neutralitätsrecht fest. Das bedeutet, dass wir keine Anfragen zur Weitergabe von Kriegsmaterial Schweizer Ursprungs an die Ukraine bewilligen können, solange diese in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Dazu sind ja nun im Parlament Debatten im Gange. Der Ständerat hat letzte Woche darüber entschieden, es wird nächstens bei uns weitergehen.
Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt dazu war die in der GPK aufgekommene Frage, wie der Rüstungsbedarf der Schweiz bei der Beurteilung von Exportanträgen berücksichtigt wird. Bundesrat Parmelin führte dazu aus, dass der eigene Rüstungsbedarf nicht zu den Bewilligungskriterien des Kriegsmaterialgesetzes gehöre. Im Falle eines ausserordentlich grossen Exportgesuchs, das die nationalen Produktionskapazitäten beeinträchtigen könnte, müsste der Bundesrat daher auf Notrecht gemäss den Artikeln 184 und 185 der Bundesverfassung zurückgreifen. Ein solches Szenario scheint jedoch aktuell unwahrscheinlich, da die Schweizer Rüstungsindustrie derzeit nicht am Kapazitätslimit operiert und sogar in der Lage wäre, eine grössere Nachfrage zu absorbieren. Zudem beziehen wir viele unserer Waffensysteme, wie die F-35A oder das Patriot-System, von ausländischen Herstellern. Daher besteht aktuell keine systematische Konkurrenz zwischen der Befriedigung der Nachfrage aus dem Ausland und der Befriedigung der Bedürfnisse unserer eigenen Landesverteidigung.
Zum Personalmanagement: Der Bundesrat hat, wie Ihnen bekannt ist, ein Entlastungspaket für den Bundeshaushalt beschlossen. Auch das Bundespersonal wird zwischen 2026 und 2028 einen Beitrag von 180 bis 200 Millionen Franken leisten müssen, davon 100 Millionen durch Anpassungen bei den Anstellungsbedingungen. Das Eidgenössische Personalamt hat dazu Massnahmen in den Bereichen Lohn, Besoldungsstruktur und übrige Anstellungsbedingungen identifiziert. Eine Vergleichsstudie zeigt, dass die Gesamtvergütungen in der Bundesverwaltung tiefer liegen als im Vergleichssektor, primär wegen der höheren variablen Anteile in der Privatwirtschaft. Trotzdem sind die Ergebnisse der Personalbefragung vom Herbst 2024 erfreulich: Arbeitszufriedenheit, Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, Führung und Digitalisierung wurden positiv bewertet. Auch wenn beim Commitment ein leichter Rückgang zu beobachten ist, ist es dennoch weiterhin hoch.
Die Personalstrategie Bundesverwaltung 2024-2027 befindet sich in der Umsetzung. Ziel ist es, insbesondere die demografischen Herausforderungen zu meistern, aber auch Innovationen zu fördern. So wurde die neue Arbeitgebermarke "Die Schweiz mitgestalten" lanciert, Stelleninserate werden modernisiert und insbesondere die Präsenz auf Social Media ausgebaut, um Talente zu gewinnen. Das Innovation-Fellowship-Programm wurde erweitert und ein Demografie-Check eingeführt, um Führungskräfte auf zukünftige Rekrutierungen vorzubereiten. Aktuell laufen die Arbeiten zur Optimierung des Lohnsystems; sie wurden im zweiten Halbjahr 2024 aufgenommen.
Wehrli Laurent · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Selon les modalités habituelles de ce type de rapport et conformément à la décision des Commissions de gestion, je me concentrerai sur deux sujets, un par département.
Le thème concernant le Département fédéral des affaires étrangères (DFAE) est la fin de la participation de la Suisse au Conseil de sécurité de l'Organisation des Nations Unies (ONU) après deux ans de mandat. Le 31 décembre 2024, le premier mandat de la Suisse au sein de ce conseil a donc pris fin. Le bilan est considéré comme positif par le Conseil fédéral et de nombreux analystes. La Suisse a été perçue comme un membre préparé et sérieux, faisant l'effort nécessaire pour bâtir des ponts. Le bon accomplissement de ce mandat a renforcé le réseautage et la reconnaissance de la Suisse tant au sein de l'ONU que dans ses relations internationales. La question de la neutralité avait été largement débattue au regard de la candidature de la Suisse à un poste de membre non permanent. L'expérience a démontré que la Suisse a pu assumer ses fonctions sans remettre en cause sa neutralité, comme d'autres pays, à l'image de l'Irlande, l'avaient fait avant le nôtre. Des résultats concrets ont été obtenus pour chacune de nos quatre priorités thématiques, qui étaient, je le rappelle : construire une paix durable ; protéger la population civile ; agir pour la sécurité climatique ; renforcer l'efficience du Conseil de sécurité. Ce mandat a également donné l'occasion de mettre en avant le travail de l'ONU à Genève et, d'une manière plus générale, l'importance de la Genève internationale.
La collaboration avec le Parlement s'est déroulée dans le cadre prévu dans le rapport de postulat 19.3967. Les deux Commissions de politique extérieure (CPE) ont été régulièrement informées. Dans deux cas urgents, les présidents des CPE ont été consultés au sujet des résolutions importantes. La collaboration entre les départements a également bien fonctionné. La Suisse a pu démontrer qu'elle était en mesure de répondre aux exigences demandées à un membre non permanent du Conseil de sécurité et d'être crédible. Le budget de 24,5 millions de francs alloué pour le financement de la candidature et du siège pour la période allant de mi-2020 à mi-2025 a été respecté. Par ailleurs, le département compétent de l'ONU au sein du Secrétariat d'État du DFAE a identifié des mesures pour que les résultats et le savoir-faire acquis continuent à porter leurs fruits, en particulier en faveur de la prochaine présidence suisse de l'Organisation pour la sécurité et la coopération en Europe.
Parmi les éléments relevant du Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports (DDPS), la gestion au sein de Ruag MRO a particulièrement retenu l'attention. En février 2025, le Contrôle fédéral des finances a en effet publié des rapports d'audit révélant de graves irrégularités au sein de Ruag MRO. À leur suite et de manière complémentaire à ces investigations, divers éclaircissements ont été demandés au DDPS par la Commission de gestion. Les Commissions de gestion, et plus particulièrement leurs sous-commissions en charge du suivi de ce département, poursuivront par ailleurs leurs analyses au cours des prochains mois, afin d'examiner plus en détail la gestion et le pilotage de Ruag MRO et la collaboration entre les deux représentants du propriétaire, à savoir le DDPS et l'Administration fédérale des finances. Il s'agira de déterminer si ces deux entités ont rempli leurs rôles de manière adéquate, et si les événements au sein de Ruag doivent mener à une adaptation du pilotage de Ruag MRO par la Confédération. Il conviendra aussi d'étudier si les enseignements déjà tirés sont bien pris en considération lors de l'examen de la forme juridique de Ruag MRO par le Conseil fédéral.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen verzichten auf ein Votum.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Bundesrat · St. Gallen
Gerne nehme ich im Namen des Bundesrates Stellung zum Geschäftsbericht 2024. Der Bericht gibt Auskunft über den Stand der wichtigsten für das vergangene Jahr geplanten und ungeplanten Geschäfte und nennt auch die Gründe für Verspätungen. Ich gebe Ihnen eine allgemeine Übersicht. Im Übrigen verweise ich auf die Berichterstattung der Subkommissionen. Sie hatten ja die Gelegenheit, in der GPK, mit sämtlichen Mitgliedern des Bundesrates das Gespräch zu führen.
Ich spreche zunächst zu den Leitlinien. Für das Jahr 2024 wie auch für die Folgejahre gab sich der Bundesrat mit der Legislaturplanung 2023-2027 Leitlinien. Die Leitlinie 1 lautet: "Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung." Die Leitlinie 2 lautet: "Die Schweiz fördert den nationalen und generationengerechten Zusammenhalt." Die Leitlinie 3 lautet: "Die Schweiz sorgt für Sicherheit, setzt sich für Frieden ein und agiert kohärent und verlässlich in der Welt." Die Leitlinie 4 lautet: "Die Schweiz schützt das Klima und trägt Sorge zu den natürlichen Ressourcen." Der Bundesrat hat diesen vier Leitlinien 25 Ziele zugeordnet. 2024 umfassten diese Ziele 148 geplante Geschäfte. Davon hat der Bundesrat 95 erfolgreich umgesetzt. Nach herausfordernden Jahren mit der Covid-19-Pandemie und dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine liegt der Bundesrat mit einem Realisierungsgrad von 65 Prozent wieder auf dem Niveau von 2019.
Ich komme zu den Schwerpunkten 2024. Lassen Sie mich auf einige ausgewählte Punkte eingehen.
In Bezug auf Leitlinie 1 bzw. auf die Sicherung des Wohlstandes und die Nutzung der Digitalisierung möchte ich drei Geschäfte hervorheben:
In der Europapolitik hat der Bundesrat 2024 nach 197 Verhandlungsrunden vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU Kenntnis genommen. Das ausgehandelte Paket beinhaltet Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Auch die systematischere Teilnahme an EU-Programmen, insbesondere bei Forschung und Innovation, ist darin enthalten. Die im Verhandlungsmandat festgesetzten Ziele wurden erreicht. Sie haben gesehen, dass der Bundesrat am letzten Freitag die Vernehmlassung über die Abkommen und die verschiedenen Texte eröffnet hat.
Im Bereich der Finanzpolitik hat der Bundesrat im vergangenen Jahr eine Expertengruppe mit einer umfassenden Aufgaben- und Subventionsüberprüfung beauftragt. Die Expertengruppe hat zahlreiche Massnahmen identifiziert, mit denen der Bundeshaushalt in den kommenden Jahren um 4 bis 5 Milliarden Franken entlastet werden könnte. Basierend auf diesen Empfehlungen hat der Bundesrat ein Entlastungspaket 2027 erarbeitet und dazu von Januar bis Mai 2025 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet.
Ausserdem hat der Bundesrat im Bereich Bankenwesen 2024 den Bericht zur Bankenstabilität gutgeheissen und eine eingehende Evaluation der Regulierung systemrelevanter Banken durchgeführt. Die Analyse der Krise der Credit Suisse hat gezeigt, dass das Too-big-to-fail-Dispositiv weiterentwickelt und gestärkt werden muss. Am 6. Juni 2025 hat der Bundesrat nun basierend auf diesen Erkenntnissen eine erste Verordnungsanpassung in die Vernehmlassung geschickt und die Eckwerte für Gesetzesanpassungen verabschiedet. Die beschlossenen Massnahmen betreffen die drei Stossrichtungen "Stärkung der Prävention", "Stärkung der Liquidität" und "Erweiterung des Kriseninstrumentariums".
Ich komme nun zur zweiten Leitlinie über den nationalen und generationengerechten Zusammenhalt. In der Sozialpolitik hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung verabschiedet. Damit will er die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den AHV-Hinterlassenenrenten beseitigen und das System an die gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Zudem hat der Bundesrat im Bereich Gesundheitspolitik die Vernehmlassung für den Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege eröffnet. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, mehr Pflegefachkräfte auszubilden und die Zahl der Berufsaustritte zu senken.
Laut der dritten Leitlinie sorgt die Schweiz für Sicherheit, setzt sich für Frieden ein und agiert kohärent und verlässlich in der Welt. In den Bereichen der Aussenpolitik und der internationalen Zusammenarbeit hat der Bundesrat die Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 verabschiedet. Sie definiert die Ziele der Schweiz für die nächsten vier Jahre mit Fokus auf Regionen mit grossem Unterstützungsbedarf sowie auf humanitärer Hilfe, Gesundheit, Migration und Zusammenarbeit mit dem Privatsektor.
Betreffend den Wiederaufbau in der Ukraine hat der Bundesrat beschlossen, dass die Schweiz verstärkt investiert, um den betroffenen Menschen zu helfen und zur Stabilität des europäischen Kontinents beizutragen. Eine zentrale Rolle soll dabei dem Schweizer Privatsektor zukommen.
Zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität hat der Bundesrat 2024 die Botschaft zum Flugpassagierdatengesetz verabschiedet. Das neue Gesetz regelt die Bekanntgabe von Flugpassagierdaten durch schweizerische und ausländische Fluggesellschaften an die Behörden sowie die Bearbeitung dieser Daten.
Im sicherheitspolitischen Bereich hat der Bundesrat die Armeebotschaft 2024 verabschiedet. Diese beinhaltet Verpflichtungskredite für die Beschaffung von Armeematerial, das Rüstungsprogramm und das Immobilienprogramm. Damit unterbreitet der Bundesrat dem Parlament erstmals Eckwerte zur strategischen Ausrichtung der Armee über zwölf Jahre.
Dann komme ich noch zu den Themen "Klimaschutz" und "Umgang mit natürlichen Ressourcen" laut der vierten und letzten Leitlinie: In der Energiepolitik hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes verabschiedet. So sollen bestehende Massnahmen wie die Winterstromreserve gesetzlich verankert und unbefristet weitergeführt werden. In der Vorlage sind neu auch Regelungen für Reservekraftwerke und Notstromgruppen enthalten.
Für detaillierte Angaben zu den Geschäften verweise ich auf die entsprechenden Kapitel im publizierten Geschäftsbericht 2024.
Frau Präsidentin, geschätzte Nationalräte, ich bedanke mich herzlich bei den Berichterstattern der GPK für ihre Berichterstattung heute und auch für ihre Arbeit. Ich bedanke mich auch bei allen Mitgliedern der GPK und der Subkommissionen für die konstruktive Zusammenarbeit und ihren Einsatz - es ist ein grosses Engagement, das nicht immer gewürdigt wird. Ich danke Ihnen.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über den Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 2024
Arrêté fédéral approuvant le rapport de gestion du Conseil fédéral de l'année 2024
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des États
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Da Eintreten obligatorisch ist, findet keine Gesamtabstimmung statt.