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Neugestaltung des Finanzausgleichs

8316 · Amtliches Bulletin

Du 19 juin 2003

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/8316/de/neugestaltung-des-finanzausgleichs

Consulté le 2 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Réforme de la péréquation financière (01.074)

01.074

Neugestaltung des Finanzausgleichs

Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

1. Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen

1. Arrêté fédéral concernant la réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons

Art. 112b

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 94 Stimmen

Für den Antrag Bruderer .... 58 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 89 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 63 Stimmen

Dritte Abstimmung - Troisième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 93 Stimmen

Für den Eventualantrag Graf .... 60 Stimmen

Vierte Abstimmung - Quatrième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 78 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 72 Stimmen

Fünfte Abstimmung - Cinquième vote

Für den Antrag der Minderheit II .... 78 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 74 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Art. 112c

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 2

Der Bund unterstützt gesamtschweizerische Bestrebungen zugunsten Betagter und Behinderter ....

Art. 112c

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 2

La Confédération soutient les efforts ....

Angenommen - Adopté

Art. 123 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 123 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 128 Abs. 4

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Studer Heiner, Berberat, Bühlmann, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Goll, Rossini, Strahm)

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag Leutenegger Hajo

.... fallen 17 Prozent den Kantonen zu.

Schriftliche Begründung

Bei der Diskussion um den Rückflussanteil der Kantone an der direkten Bundessteuer spielen mehrere Faktoren eine Rolle. So die Unsicherheit bezüglich des aktuellen Wertes von 17 Prozent in Relation zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, dann die Zielsetzung der Kostenneutralität und die Planbarkeit für die Kantone.

Es gibt bis zur Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs zweifellos noch Veränderungen in den materiellen Grundlagen. Andererseits sollte die Kostenneutralität durch Einführung des NFA nicht einseitig nur für den Bund, sondern gesamthaft für unsern Staat gelten. So ist es gefährlich, wenn mit einer Kürzung des Rückflussanteils hier einseitig korrigiert werden könnte.

Vielmehr müssen veränderte Aufgabenabgrenzungen zu entsprechenden gesetzlichen Änderungen führen, was dann auch eine allfällige Korrektur dieses Prozentsatzes erlaubt. Eine feste Verhältniszahl erleichtert zudem die Planung auf allen Stufen.

Art. 128 al. 4

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Studer Heiner, Berberat, Bühlmann, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Goll, Rossini, Strahm)

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Leutenegger Hajo

.... 17 pour cent .... leur est attribué.

Développement par écrit

Dans la discussion sur la part à l'impôt fédéral direct revenant aux cantons, plusieurs facteurs entrent en considération. D'abord l'incertitude au sujet de la valeur réelle des 17 pour cent par rapport à la répartition des tâches entre Confédération et cantons, puis l'objectif de la neutralité des coûts et, enfin, la possibilité pour les cantons de planifier.

Il y aura certainement, d'ici la mise en oeuvre de la réforme, des modifications dans les bases matérielles. D'un autre côté, le principe de la neutralité des coûts induite par la réforme ne doit pas seulement s'appliquer unilatéralement à la Confédération, mais aussi, de manière globale, à notre Etat en général. Il est dangereux, en réduisant la part revenant aux cantons, d'opérer une correction de manière unilatérale.

Il convient plutôt de veiller à ce que des délimitations de dépenses modifiées débouchent sur les modifications de lois en conséquence, ce que permet justement l'éventuelle correction de ce pourcentage. Un chiffre fixe exprimant ainsi un rapport a pour avantage d'alléger la planification à tous les niveaux.

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion

Sie sehen auf Seite 22 der Fahne den Minderheitsantrag. Wenn wir hier ein Urteil fällen wollen, müssen wir uns wieder vergegenwärtigen, dass wir ja die Bundesverfassung ändern und dass in die Bundesverfassung die Grundsätze gehören und nicht Einzelheiten, die die Sache komplizieren. Deshalb ist die Minderheit der Kommission der Überzeugung, dass der ursprüngliche Antrag des Bundesrates der einzig sinnvolle ist - und nicht das, was der Ständerat beschlossen hat und die Mehrheit der Kommission auch empfiehlt.

Inhaltlich sind kaum Unterschiede auszumachen, denn der Bundesrat beantragt ja, dass vom Rohertrag der direkten Bundessteuer mindestens 15 Prozent den Kantonen zufallen. Es gibt hier keine obere Begrenzung, aber auch keine obere Begrenzung bei dem, was der Ständerat beschlossen hat. Aber der Ständerat und die Kommissionsmehrheit gehen von 17 Prozent als Minimum aus - auch wieder ohne obere Begrenzung -, die man dann je nach Situation auf 15 Prozent reduzieren kann. Wenn wir hier flexibel sein wollen, brauchen wir das nicht, dann genügt der ursprüngliche, bundesrätliche Antrag, der mindestens 15 Prozent vorsah.

Wenn Sie eine klare, unmissverständliche Verfassung wollen, bei der nicht nachgefragt werden muss, was das dann heissen solle, dann stimmen Sie dem Bundesrat und der Minderheit unserer Kommission zu.

Müller Erich · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, die Mehrheit der Kommission zu unterstützen und damit dem Ständerat zu folgen.

In Artikel 128 geht es um die Neuverteilung der Kantonsanteile an den Steuereinnahmen des Bundes, also den direkten Bundessteuern. Dabei kommt es zu einem Systemwechsel. Statt nach der Finanzkraft erfolgt die Verteilung der Kantonsanteile neu nach dem effektiven Steueraufkommen. Das ist richtig und gut so, denn das bestehende System bietet keinen wirklichen Anreiz, die Finanzkraft zu verbessern.

Mit dem NFA haben wir die Aufgaben neu verteilt. Dies muss zwangsläufig auch dazu führen, dass die Kantonsanteile an den direkten Bundessteuern neu festgesetzt werden. Bisher haben die Kantone 30 Prozent erhalten, neu wurden vom Bundesrat nur 15 Prozent vorgeschlagen. Dies, obwohl die Modellrechnung zeigt, dass 17 Prozent gerechtfertigt wären. Der Bundesrat hat damit, vorsichtig, wie er nun einmal ist, bereits eine zweiprozentige Sicherheitsmarge zu seinen Gunsten eingebaut.

Das ist nicht notwendig und auch nicht richtig. Der Ständerat hat dies erkannt und festgelegt, dass der Anteil der Kantone im Prinzip 17 statt 15 Prozent betragen soll. Damit soll einer laufenden schleichenden Kürzung des Kantonsanteils der Riegel geschoben werden, denn auch in den Kantonen steigen laufend die Aufgaben, die sie zu bewältigen haben. Wenn nicht klare, eindeutige Gesetzesbestimmungen bestehen, nimmt man den Kantonen den für sie wichtigen finanziellen Handlungsspielraum. Es ist jedoch niemand sicher, ob die Modellrechnung bei Inkrafttreten des NFA auch den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen wird. Darum will der Ständerat in Artikel 128 festhalten, dass im besonderen Notfall der Kantonsanteil bis auf maximal 15 Prozent gekürzt werden kann.

Die FDP-Fraktion ist klar der Meinung, dass im Gesetz jetzt die 17 Prozent als Normalfall festgeschrieben werden sollen und zugleich die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass im Notfall der Kantonsanteil auf 15 Prozent gesenkt werden kann, ohne dass die Bundesverfassung geändert werden muss. Dies schafft Sicherheit für den Bund und für die Nehmer- und die Geberkantone.

Ich bin der Meinung, dass aus Gründen der Planbarkeit der Antrag Leutenegger Hajo streng genommen am korrektesten wäre - eine fixe Zahl, zur zeitgemässen Modellrechnung mit 17 Prozent, ohne Wenn und Aber. Die Mehrheit der FDP-Fraktion billigt allerdings dem Bedürfnis des Bundes nach Spielraum mehr Gewicht zu als dem Bedürfnis der Kantone nach Planungssicherheit.

Deshalb ersuche ich Sie im Namen der FDP-Fraktion, der Mehrheit und damit dem Ständerat zu folgen.

Binder Max · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die CVP-Fraktion stimmt dem Antrag der Mehrheit zu.

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sie haben es gehört: Bisher hat der Anteil der Kantone an der Erhebung der direkten Steuer 30 Prozent betragen. Mit der Neuverteilung der Aufgaben soll dieser jetzt gesenkt werden. Der Bundesrat schlägt vor, einen Mindestanteil festzulegen, jedoch nicht einen Höchstanteil, den er zurückgeben will. Die Ständeratsmehrheit und die Kommissionsmehrheit haben sich bei 17 Prozent gefunden - das entspricht auch etwa den Modellrechnungen -, mit der Möglichkeit der Senkung auf 15 Prozent, "sofern die Auswirkungen des Finanzausgleichs dies erfordern".

Hajo Leutenegger verlangt explizit 17 Prozent und begründet seinen Einzelantrag meiner Ansicht nach durchaus folgerichtig damit, dass einerseits mit dem NFA nicht einseitig Vorteile für den Bund entstehen sollten und andererseits für die Kantone eine gewisse Sicherheit gewährleistet wird. Bisherige Modellrechnungen - ich habe es gesagt - zeigen, dass auch bei 17 Prozent Rückerstattung eine Kostenneutralität gewährleistet werden könnte. Allerdings, und das muss man einräumen, sind verschiedene Unsicherheitsfaktoren vorhanden. Die besten Modellrechnungen werden die Wirklichkeit nicht sauber simulieren können. Daher hat die Kommission diskutiert, ob man diese Bestimmung auch als Übergangsregelung in den Artikel 197 "hineintransplantieren" könnte. Wir haben in der Kommission aber gesehen, dass die Zeitachse, bis die Auswirkungen des NFA durchschlagen, nicht definierbar ist; also kann die Regelung nicht als Übergangsbestimmung aufgenommen werden.

Die Mehrheit der Kommission hat der ständerätlichen Lösung zugestimmt, weil die finanziellen Auswirkungen noch nicht hundertprozentig beziffert werden können. Bund und Kantone haben vereinbart, dass aus dem NFA keine Bevorteilung dieser oder jener Seite entstehen sollte. Mit dem Antrag Leutenegger Hajo wird, das ist ganz klar, für die Kantone eine Sicherheit geschaffen. Daher geniesst dieser Vorschlag in unserer Fraktion sehr viele Sympathien.

Die Mehrheit der SVP-Fraktion stellt sich jedoch hinter die Mehrheit der Kommission.

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion unterstützt die Minderheit Studer und damit den Bundesrat und lehnt den Antrag Leutenegger Hajo entschieden ab.

Es geht hier um eine Neuregelung des Anteils der Kantone an der direkten Bundessteuer. Dies ist nötig, weil wir jetzt eine Entflechtung von Aufgaben und Finanzierung haben; deshalb brauchen wir einen neuen Absatz 4. Es geht darum, wie viele Mittel für den horizontalen Ressourcenausgleich zur Verfügung gestellt werden. In den Diskussionen in der Kommission wurde uns eigentlich ständig gesagt, man dürfe nirgends irgendetwas ändern, weil das alles ein ausgehandelter Kompromiss mit den Kantonen sei. Ich habe nie so ganz daran geglaubt, aber die Entscheide, die wir bisher gefällt haben, gehen ja ganz in diese Richtung. Auch diese Zahl von 15 Prozent zugunsten der Kantone, mit dem Wort "mindestens" davor, ist so ein Aushandlungsresultat. Bund und Kantone haben hier für sich eine Lösung gefunden, von der sie beide finden, dass sie nicht übervorteilt werden und auch die andere Seite nicht übervorteilen.

Für mich ist es ganz wichtig, dass wir eine gewisse Flexibilität zulassen, denn die Berechnungen, die mit Hilfe einer Simulation gemacht wurden, wo man dann herausgefunden hat, dass der Anteil wahrscheinlich etwa 17 Prozent sein soll, beruhen auf relativ alten Zahlen. Das ist übrigens auch ein Mangel in der ganzen Vorlage. Wir haben sehr viele Berechnungen bekommen, die nur auf relativ alten Zahlen beruhen. Es ist in der Kommission ganz klar gesagt worden, dass sich bis zum Inkrafttreten des NFA hier einiges geändert haben könnte, dass es also nicht 17 Prozent sind, die hier für diesen Ausgleich benötigt werden, sondern 15 Prozent.

Also nochmals: Bund und Kantone haben sich darüber geeinigt, was den Kantonen als frei verfügbare Mittel zur Verfügung gestellt werden soll. Es ist richtig, dass wir das hier definitiv und nicht in einer Übergangsbestimmung regeln. Die Formulierung des Ständerates ist etwas willkürlich und auch interpretationsbedürftig. Wenn es da heisst: "Der Anteil kann bis auf 15 Prozent gesenkt werden, sofern die Auswirkungen des Finanzausgleichs dies erfordern", dann ist das für uns zu interpretationsbedürftig.

Noch etwas zu den Aussagen von Herrn Müller und Herrn Zuppiger zum Antrag Leutenegger Hajo. Der Antrag verlangt ganz konkret 17 Prozent, ohne "mindestens" oder "höchstens" oder so. Das wurde von den beiden Rednern damit begründet, dass die Kantone Planungssicherheit bräuchten. Das ist natürlich überhaupt nicht der Fall, wenn man "17 Prozent" schreibt, oder es ist nicht eher der Fall, als wenn man "mindestens 15 Prozent" schreibt, denn Planungssicherheit gibt es in diesem Bereich nicht. Wir wissen nie, wie hoch die Einnahmen der direkten Bundessteuer auf Franken und Rappen genau sind. Es ist blauäugig zu behaupten, die Kantone könnten besser planen, wenn sie wüssten, dass sie genau 17 Prozent der direkten Bundessteuer erhalten. Man weiss nie, wie viel hereinkommt - schauen Sie die letzte Rechnung an und wie wir uns da verrechnet haben, weil die Unternehmen viel weniger direkte Bundessteuer bezahlt haben!

Mit der Zahl 17 tut man nur so, als hätte man Planungssicherheit. Ich möchte Sie bitten, hier dem von Bund und Kantonen ausgehandelten Kompromiss zuzustimmen - wie Sie es jetzt die ganze Zeit gemacht haben - und damit dem Bundesrat und der Minderheit Studer Heiner zu folgen.

Binder Max · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die grüne Fraktion lehnt den Antrag Leutenegger Hajo ab.

Antille Charles-Albert · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion

A l'article 128 alinéa 4, il s'agit de la perception par les cantons de l'impôt fédéral direct. Le projet du Conseil fédéral alloue au minimum 15 pour cent du revenu de la Confédération (produit brut de l'impôt) aux cantons, alors que le Conseil des Etats fixe ce pourcentage à 17 pour cent. Ces 2 pour cent de différence font environ 200 millions de francs.

En commission, nous avons longuement discuté de la possibilité de régler cette divergence dans le cadre des dispositions transitoires, mais avec l'argumentation du Conseil fédéral, il nous paraît juste d'inscrire cette disposition dans la constitution.

C'est par 14 voix contre 8 que la commission vous invite à suivre sa majorité, donc la décision du Conseil des Etats, et à retenir le taux de 17 pour cent à l'alinéa 4.

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir sind jetzt still und leise von der Aufgabenzuweisung zur Aufgabenfinanzierung übergegangen, und nun beginnt die "Märterei".

Frau Fässler, Sie haben absolut Recht: Planungssicherheit bei der direkten Bundessteuer mit Schwankungen im Rahmen von 2 Prozent - das kann's nicht sein. Der Herr Finanzdirektor wäre wahrscheinlich froh, wenn sich die Schwankungen des Skontobetrages im Ausmass von 2 Prozent bewegten. Jetzt geht es vielmehr darum - und darüber haben Sie zu entscheiden -: Wollen Sie einen festen Satz, die Zuweisung eines festen Anteils, wollen Sie einen höheren oder einen tieferen Satz, 15 oder 17 Prozent, oder wollen Sie die Variante des Ständerates, die zwar von 17 Prozent ausgeht und diese festschreibt, aber einen gewissen Spielraum erhalten will? Diesem Spielraum hat die Mehrheit der Kommission zugestimmt; die Kommission hat sich mit 14 zu 8 Stimmen für die Version des Ständerates ausgesprochen.

Ich halte daran fest und bitte Sie, dem zu folgen.

Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern

Wir befinden uns hier in der eigenartigen Situation, dass eine Bilanz eine Zahl ergibt, die noch nicht ganz fest ist, und dass man, um etwas sicherer zu sein und eine gewisse Spannweite zu haben, einen Mindestsatz festlegt und dass diese Zahl nun plötzlich heilig gesprochen wird. Plötzlich bekommt sie eine metaphysische Bedeutung, plötzlich heisst es, es müssten 15 Prozent sein, weil es sonst anders sei, weil es sonst nicht gehe und die Kantone keine Sicherheit hätten.

Die Herkunft dieser Zahl ist eigentlich ganz einfach. Erstens einmal haben wir bei der Verteilung der Bundeseinnahmen an die Kantone neu keine Berücksichtigung der Finanzkraft mehr, weil wir das ja nachher mit diesen Ausgleichszahlungen machen. Warum mussten wir nun von den 30 Prozent Kantonsanteil weggehen? Wir mussten nur deshalb davon weggehen, weil wir mit den Kantonen vereinbart haben, dass wir das partnerschaftlich so gestalten, dass am Schluss jeder gleich viel Kosten oder gleich viel Ertrag hat. Und zwar gilt das nicht für die einzelnen Kantone - sonst müssten wir ja gar keine Übung machen -, sondern für die Kantone als Ganzes und für den Bund als Ganzes.

Dann hat sich gezeigt: Wenn wir diese Aufgabenentflechtung machen, dann gibt es - nach der Globalbilanz, die wir damals hatten - für die Kantone am Schluss eben nur noch einen Anteil in der Grössenordnung von 17 Prozent. Die Globalbilanz hätte auch 16 Prozent oder 14 Prozent oder 18 Prozent ergeben können. Wir wissen nun nicht, wie viel die aktualisierten Zahlen ergeben würden.

Das ist die ganze Bedeutung dieser Zahl. Wenn wir diese Globalbilanz jetzt aufgrund der aktuellsten Zahlen machten und statt auf 17 auf 16 oder auf 14 Prozent kämen: Was hätte das zur Folge, wenn Sie beispielsweise dem Antrag Leutenegger Hajo folgten? Der Bund müsste den Kantonen die 17 Prozent belassen, und damit die Neutralität des Ausgleichs gegeben wäre, müsste er seine Zahlungen an die Kantone in den andern Gefässen um den gleichen Betrag kürzen. Das heisst, die Kantone hätten nichts gewonnen. Es wäre einzig eine Verteilung, die nicht nach den eigentlichen Bedürfnissen ginge, weil die Kantone 2 Prozent mehr behalten dürfen - über das, was nicht mehr nach Finanzkraft verteilt wird. So fehlt dann etwas, was der Bund nach Bedürfnissen verteilen würde. Das würde bedeuten, dass die Ausgleichswirkung schlechter würde. Deshalb, meine ich, ist es nicht nur zum Schutze von irgendwem, sondern es ist objektiv falsch, wenn Sie hier eine zu grosse Fessel anlegen. Umgekehrt wollten wir den Kantonen mit den 15 Prozent doch eine gewisse Sicherheit geben, dass es nicht auf 10 Prozent heruntergeht. Ich glaube auch nicht, dass die Zahl gemäss neuen Berechnungen so stark verändert würde. Es ist denkbar, dass die Neuberechnung anstelle von 17 Prozent 18 Prozent ergeben wird usw. Dann ist das Ganze relativ unerheblich.

Das führt mich zu folgender Schlussfolgerung: Die Minderheitsposition, die von Herrn Studer Heiner vertreten wurde, ist die sauberste. Sie entspricht der Abmachung mit den Kantonen. Die 15 oder 16 Prozent würden nur aktuell, wenn die neuen Berechnungen objektiv nachweisbar und beweisbar ergeben würden, dass die Übereinstimmung, dass die Neutralität nicht anders machbar wäre. Der Antrag der Mehrheit ist für den Bundesrat an sich akzeptabel. Er ist nicht besonders schön formuliert, aber der Bundesrat kann mit diesem Antrag leben, weil bei einem objektiven Ergebnis der Berechnung eben dann eine andere Zahl möglich wird. Wenn Sie vorne gesagt haben: "sofern die Auswirkungen des Finanzausgleichs dies erfordern", so wäre das nach der Botschaft eben das Erfordernis, dass diese gegenseitige Ausgeglichenheit der Gesamtsummen gewährleistet wird. Die ständerätliche Lösung, also der Antrag der Mehrheit, ist für den Bundesrat akzeptabel, aber sie ist verfassungstechnisch weniger schön. Hingegen muss ich Sie bitten, den Antrag Leutenegger Hajo abzulehnen, weil er eben ein fremdes Element hier einbringen könnte, weil wir dann nicht mehr auf die Bilanz abstellen könnten, weil wir dann eigentlich den Vertrag mit den Kantonen brechen müssten und das, um beim Bund trotzdem nicht zu teuer wegzukommen, auf andere Weise kompensieren müssten.

Also: Die erste Präferenz des Bundesrates ist die Minderheit. Wir können uns fügen, wenn Sie der Mehrheit zustimmen. Aber ich empfehle Ihnen dringend, den Einzelantrag Leutenegger Hajo abzulehnen.

Binder Max · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag Leutenegger Hajo .... 62 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 60 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 104 Stimmen

Für den Antrag Leutenegger Hajo .... 24 Stimmen

Art. 129

Antrag der Mehrheit

Unverändert

Antrag der Minderheit

(Strahm, Berberat, Bühlmann, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Goll, Marti Werner, Rossini, Studer Heiner)

Abs. 2

Die Harmonisierung erstreckt sich auf Steuerpflicht, Gegenstand und zeitliche Bemessung der Steuern, Steuersätze, Steuertarife, Steuerfreibeträge, Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht.

Abs. 2bis

Die Harmonisierung der Steuersätze, Steuertarife und Steuerfreibeträge beschränkt sich auf die von den Kantonen und Gemeinden erhobenen Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen sowie auf die Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen. Die Kirchensteuern sind von der Harmonisierung ausgenommen.

Abs. 2ter

Kantone und Gemeinden können die Steuerbelastung um insgesamt 20 Prozent vermindern oder erhöhen.

Abs. 3

Der Bund erlässt Vorschriften gegen ungerechtfertigte steuerliche Vergünstigungen. Er verpflichtet die Kantone insbesondere zur Veröffentlichung und Begründung steuerlicher Vergünstigungen.

Art. 129

Proposition de la majorité

Inchangé

Proposition de la minorité

(Strahm, Berberat, Bühlmann, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Goll, Marti Werner, Rossini, Studer Heiner)

Al. 2

L'harmonisation s'étend à l'assujettissement, à l'objet et à la période de calcul de l'impôt, aux taux, aux barèmes, aux montants exonérés de l'impôt, au droit de procédure et au droit pénal en matière fiscale.

Al. 2bis

L'harmonisation des taux, des barèmes et des montants exonérés de l'impôt se limite aux impôts sur le revenu et la fortune des personnes physiques ainsi qu'aux impôts sur les gains et sur le capital des personnes morales. Les impôts ecclésiastiques ne sont pas soumis à l'harmonisation.

Al. 2ter

Les cantons et les communes peuvent diminuer ou augmenter la charge fiscale de 20 pour cent au total.

Al. 3

La Confédération légifère afin de lutter contre l'octroi d'avantages fiscaux injustifiés. Il oblige les cantons à publier et à justifier les avantages fiscaux accordés.

Präsident (Binder Max, erster Vizepräsident): Der Minderheitsantrag Strahm bezieht sich auch auf Artikel 135 Absatz 4 und auf Artikel 197 Ziffern 5 und 6 der Übergangsbestimmungen.

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Mein Minderheitsantrag ist nicht nur einfach ein punktueller Detailantrag, sondern ein Konzept. Wie der Ratspräsident schon sagte, sind Artikel 135 Absatz 4 und Artikel 197 Ziffern 5 und 6 der Übergangsbestimmungen betroffen. Es ist ein Konzept, praktisch zu verstehen als Gegenkonzept zur Vorlage des Bundesrates. Wir möchten nämlich den reinen Finanzausgleich mit einer materiellen Steuerharmonisierung kombinieren.

Wiederholt ist in der Eintretensdebatte von bürgerlicher und von bundesrätlicher Seite mit der materiellen Steuerharmonisierung gedroht worden. Ich glaube, das ist langfristig ein Konzept, um das die Schweiz nicht herumkommt.

Wir haben in der Schublade eine ausformulierte Volksinitiative, formuliert vom emeritierten Finanzwissenschaftsprofessor Hans Schmid, St. Gallen. Mit diesem Konzept möchten wir die Steuerdisparitäten zwischen den Kantonen eingrenzen. Wir möchten keinen Einheitssteuersatz in der Schweiz, das ist unmöglich, im Zeichen des Föderalismus undenkbar. Aber wir möchten die Steuerbelastung innerhalb einer Bandbreite eingrenzen. Wenn Sie die Steuerbelastung der Schweiz im Mittel annehmen - das Mittel ist 100 Prozent -, so möchten wir z. B. für die Steuerbelastung 20 Prozent Abweichung nach unten und oben, also eine Steuerbelastung zwischen 80 und 120. Heute ist die Steuerdisparität zwischen 50 bis 130. Es ist undenkbar, dass das auf die Dauer weitergeht.

Ich muss auch sagen, dass der neue Finanzausgleich diese Disparitäten nur geringfügig reduziert. Ich habe drei Gründe:

1. Die aktuellen Steuerdisparitäten sind anstössig; sie verstossen gegen den nationalen Zusammenhalt. Wenn Sie einen Steuerpflichtigen mit 60 000 bis 80 000 Franken steuerbarem Einkommen nehmen, etwa einen Medianwert, so zahlt die genau gleiche Person in Neuenburg oder im Jura - immer in der Hauptstadt gemessen - dreimal mehr als in Zug. Wenn Sie die Disparitäten der Gemeinden anschauen, so haben Sie die Situation, dass z. B. in einer armen Gemeinde im Berner Oberland, Stechelberg oder Lauterbrunnen z. B., fünfmal mehr bezahlt wird als in einer Zürichsee-Goldadergemeinde wie Freienbach oder anderen. Fünfmal mehr! Das ist anstössig.

2. Das ist nicht nur eine Blitzaufnahme, eine statische Betrachtung, sondern auch in der dynamischen Betrachtung nehmen die Disparitäten in der Schweiz zu. Sie nehmen mit dem neuen Finanzausgleich mehr zu, als heute korrigiert wird. In der Zeit von 1995 bis 2005, in diesen zehn Jahren, in denen der neue Finanzausgleich diskutiert wird, werden die Steuerdisparitäten in der Schweiz mehr zugenommen haben, als der neue Finanzausgleich dies korrigiert.

3. Der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen: Das ist ein Begriff, der im Laufe der Jahre einfach eingeführt worden ist. Er steht in keiner Verfassung, er steht nicht in einem Staatskonzept, aber der Steuerwettbewerb unter den Kantonen ist gegen den verfassungsmässigen Geist des nationalen Zusammenhaltes gerichtet. Dieses gegenseitige "Abluchsen" von Steuerpflichtigen durch die Kantone, vor allem von Holdings, ist unwürdig. Es führt zu einem "rise to the bottom", zu einer Senkung nach unten. Es ist ineffizient, wenn Wirtschaftsstandorte im Binnenmarkt Schweiz sich gegenseitig unterbieten, schädigen und prellen. Es ist auch anstössig, dass das vor allem von Holdings ausgenützt wird, die sehr mobil sind, oder auch von Herrn Vasella, der in Basel sämtliche Infrastruktur nutzt, dessen Kinder in Basel die Schulen nutzen, der aber seine Villa am Zugersee hat und sich jeden Morgen mit der Limousine nach Basel führen lässt - das kann so nicht weitergehen.

Wir wollen mit unserem Konzept den Ressourcenausgleich im engen Sinn mit der Steuerharmonisierung kombinieren. Wir unterstützen den Ressourcenausgleich im engen Sinn. Was uns am Paket stört, ist diese restaurative Kantonalisierung von Aufgaben im Geiste von 1847. Wir wollen einen Ressourcenausgleich, aber kombiniert mit einem materiellen Finanzausgleich, mit einer Eingrenzung der Steuerdisparitäten.

Zum Schluss: Ich mache mir keine Illusionen über die heutige Abstimmung. Aber die Vertreter aus der Romandie, die Vertreter der wirtschaftsstrukturschwachen Kantone, auch meines Kantons, haben noch nicht gemerkt, was jetzt mit ihnen gespielt wird. Mit dieser Vorlage des Bundesrates werden die Disparitäten nicht verhindert, sondern unwesentlich korrigiert. Ohne Kombination mit einer materiellen Harmonisierung kommen Sie nicht weiter.

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Steuergerechtigkeit beruht auf zwei Säulen: Die eine ist die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, und die andere ist die Gleichbehandlung derjenigen, welche Steuern bezahlen müssen. Der NFA macht in dieser Hinsicht zu wenig; in diesem Bereich wird vor allem die zweite Forderung, jene nach Gleichbehandlung, nicht erfüllt. Die Ausgleichswirkung ist nicht so gross, dass wir tatsächlich einen Schritt weiterkommen.

Es ist auch nicht behauptet worden, dass diese Disparitäten im NFA zum grossen Teil verschwinden werden. Aufgrund der Instrumente, die wir über den Ressourcenausgleich haben, ist das auch gar nicht möglich; ich habe begriffen, dass wir damit allein keine allzu grosse Ausgleichswirkung erzielen. Deshalb ist es unseres Erachtens nötig, dass wir halt nun zum Schritt der materiellen Steuerharmonisierung kommen müssen. Wenn der NFA Zahlen bringt, wonach z. B. das Verhältnis der Steuerbelastung in den Kantonen Zug und Jura immer noch ungefähr eins zu zwei ist, lässt sich daraus dies folgern: Für die Bevölkerung ist es nach wie vor nicht einsichtig, warum man in einem Kanton so viel mehr Steuern bezahlen muss - bei der gleichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und beim gleichen Angebot durch den Staat - als in einem anderen. Das ist für die Leute nicht einsichtig; der NFA macht hier zu wenig.

Es könnte sogar sein, dass bis zum Inkrafttreten des NFA die jetzt vorgesehene Ausgleichswirkung schon wieder aufgebraucht ist; wir kennen ja die Zahlen nicht. Wir wissen auch nicht, ob die Mechanismen, die wir für den Ressourcenausgleich haben, tatsächlich immer in Richtung auf eine Angleichung wirken. Ich habe es schon beim Eintreten gesagt: Wir haben halt das Problem, dass wir auf der einen Seite Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und auf der anderen Seite einen Ausgleich wollen. Dieser Widerspruch wird nicht dazu führen, dass der Ausgleichsmechanismus tatsächlich verstärkt wird.

Wenn Sie also einen echten Schritt zu einer Angleichung der Steuerbelastung von Leuten machen wollen, die dieselbe wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit haben, kommen Sie nicht darum herum, eine materielle Steuerharmonisierung anzuvisieren. Wir wollen nicht eine Gleichbehandlung über alle Kantone hinweg; was vorgeschlagen wird, ist ein Bandbreitenmodell, sodass immer noch Unterschiede zwischen den Kantonen bestehen dürfen, aber nicht mehr so extreme, wie sie heute bestehen.

Tun Sie heute einen ersten Schritt. Es ist eine Ergänzung zu den Instrumenten, die wir im NFA im engeren Sinne haben. Es ist ein Schritt, der zu mehr Steuergerechtigkeit führen wird.

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Einmal mehr versucht Kollege Strahm, zusammen mit der linken Ratsseite, einem seiner politischen Steckenpferde, nämlich der materiellen Steuerharmonisierung, zum Durchbruch zu verhelfen, dieses Mal bei der Beratung der Vorlage zum NFA. Obwohl diese Forderung der Linken als alter Ladenhüter in diesem Rat bereits mehrfach Schiffbruch erlitten hat, bezeichnet Kollege Strahm diesen Vorschlag als "konstruktiven Beitrag der SP zur Verbesserung der NFA-Vorlage" - am Schluss lehnt sie den NFA ja doch dann wieder ab. Ich rate ihm, sich einmal mit den Finanz- und Steuerspezialisten aus unserem nördlichen Nachbarland zu unterhalten, wohin diese materielle Steuerharmonisierung in Deutschland geführt hat.

Die NFA-Vorlage hat einen wesentlich konstruktiveren und wesentlich kreativeren Ansatz, um die Finanzkraft zwischen den Kantonen auszugleichen. Dieser Ansatz heisst Ressourcenausgleich. Damit wird echte Solidarität zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen gelebt, ohne jedoch den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen einerseits, aber auch im internationalen Kontext andererseits wesentlich zu behindern. Die Disparitäten - und wenn Sie das nicht glauben, schauen Sie einmal auf Seite 2505 der Botschaft nach - werden wesentlich verringert. Es gibt sogar eine Ausgleichswirkung, die fast besser ist, als es Herr Strahm haben möchte.

Wir dürfen es nicht zulassen, dass der Steuerwettbewerb ausgeschaltet wird, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Die Steuerbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes werden damit steigen. Eine Nivellierung nach oben ist programmiert.

2. Der Anreiz und die Verpflichtung für den sparsamen Umgang mit den Steuergeldern fallen in wesentlichen Teilen dahin. Weniger sparsam umgehen mit den Finanzen wäre die Folge.

3. Der internationale Steuerwettbewerb wird geschwächt und damit auch der Wirtschaftsstandort Schweiz, der in diesem internationalen Kontext im Moment noch gut dasteht.

4. Dem Zentralismus werden Tür und Tor geöffnet. Damit wächst die Ineffizienz des staatlichen Handelns.

Es gäbe wahrscheinlich noch weitere Gründe, die für einen funktionierenden Steuerwettbewerb sprechen. Sicher kann die Schweiz, auch wenn die letzten zehn Jahre in der Steuerpolitik kein Ruhmesblatt waren, im internationalen Wettbewerb dank dem Steuerwettbewerb noch mithalten. Helfen Sie - ihr Bürgerlichen in diesem Rat! - mit, dass dies auch in Zukunft geschehen kann! Die Fiskal- und die Steuerquote müssen in unserem Land tief bleiben. Das ist unsere Chance für Prosperität.

Lehnen Sie also das ganze Paket und Konzept Steuerharmonisierung ab.

Maillard Pierre-Yves · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Monsieur Zuppiger, je vais vous poser la même question qu'hier, dans une séance que nous avons eue avec M. Villiger, conseiller fédéral. Mais hier, vous n'avez pas eu le temps ou l'envie de répondre.

Vous avez vu, dans toute la presse d'hier, et notamment dans la "NZZ", qu'une étude allemande montre que la Suisse est la meilleure du monde en termes de compétitivité fiscale pour les entreprises: les entreprises ont la meilleure position fiscale, paient le moins d'impôts en Suisse, par rapport à la plupart des régions du monde. Pourtant, nous sommes en récession. Alors, ma question est la suivante: si véritablement la compétitivité fiscale, la concurrence fiscale, en Suisse contribue à une fiscalité basse, comment expliquez-vous que ce pays soit en récession?

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich glaube, eine Rezession ist nicht nur durch die steuerliche Belastung eines Landes bedingt. Unser Land ist sehr stark exportabhängig - das wissen Sie auch. Die Exportabhängigkeit führt natürlich dazu, dass es bei uns auch zu Absatzschwierigkeiten führt, wenn in den stärksten Absatzländern in unserer Nachbarschaft eine Rezession eintritt, und dass wir hier dann auch nicht mehr Waren und Dienstleistungen verkaufen können. Sie wissen ja, jeder zweite Franken geht in den Export. Wenn wir hier in diesem globalen Kontext in einer tieferen wirtschaftlichen Baisse sind, ist die Schweiz auch betroffen. Das hat aber nichts mit dem Steuervorteil, sondern mit der internationalen Wirtschaftslage zu tun.

Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der Bundesrat schlägt in seiner Fassung dieses Artikels eine formale Steuerharmonisierung vor und will damit den materiellen Steuerwettbewerb ausdrücklich und bewusst offen halten. Die FDP-Fraktion unterstützt diese Haltung und lehnt den Minderheitsantrag Strahm entschieden ab.

Unser kleines Land ist auf eine international verflochtene Wirtschaft angewiesen, sowohl bei der Industrie und beim Tourismus als aber insbesondere auch im Bereich der Dienstleistungen. Dies bedeutet, dass der wirtschaftlichen Attraktivität unseres Landes besonderes Augenmerk zu schenken ist; dies in der Erkenntnis, dass wir als Binnenmarkt zu klein sind. Wir müssen also darauf achten, auch in der steuerlichen Belastung tief zu bleiben, damit international tätige, vom Standort unabhängig funktionierende und operierende Unternehmen hier Fuss fassen, und wir müssen dafür sorgen, dass sie hier bleiben. Nur der Steuerwettbewerb sichert, dass die wirtschaftlich attraktiven Standorte im internationalen Vergleich auch attraktiv bleiben. Standortentscheide von Firmen fallen bekanntlich aufgrund lokaler Gegebenheiten, welche durch den Steuerwettbewerb mitgeprägt werden.

Die materielle Steuerharmonisierung, wie sie die Minderheit Strahm fordert, würde dafür sorgen, dass unsere starken Wirtschaftsstandorte unattraktiv würden, Mittelmass würden. Damit wäre niemandem geholfen, denn die weniger attraktiven Standorte würden deswegen ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit noch keineswegs entscheidend verbessern können; sie könnten kaum zu Magneten werden. Nur dank Steuerwettbewerb attraktive Standorte ziehen ausländische Firmen an, was wiederum dem ganzen Land zugute kommt.

Der Ansatz des Bundesrates trägt mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs diesem Umstand durchaus Rechnung. Man will an geeigneten Standorten attraktiv bleiben, damit die finanzstarken Kantone als solche erhalten bleiben und die anderen Kantone über den NFA am Nutzen teilhaben. Gerade diese Kantone tragen ja auch einen überdurchschnittlichen Anteil zur direkten Bundessteuer bei. Dies ist wesentlich effektvoller, als mit einer materiellen Steuerharmonisierung nach oben zu nivellieren und damit als ganzes Land die Magnetwirkung zu verlieren. Wenn eine Luftseilbahn die Gäste nur an der Mittelstation einsteigen liesse, hätte sie nicht nur weniger Gäste, sondern auch weniger Einnahmen. Behalten wir also unsere Talstationen im internationalen Steuerwettbewerb, damit die Gäste bei uns einsteigen. Mit der materiellen Steuerharmonisierung würden wir genau das Gegenteil bewirken.

Eine materielle Steuerharmonisierung führt aber auch zu einer weiteren Verlagerung der Kostenverantwortung von den lokalen zu den zentralen Behörden - und dies würde sicherlich wieder zu steigenden Steuern führen. Unsere Nachbarstaaten - Herr Zuppiger hat es gesagt - machen uns dies ja schon vor. Die Identifikation des Bürgers mit den Leistungen des Gemeinwesens geht zurück. Die Bereitschaft, Steuern zu zahlen, sinkt. Mit einer materiellen Steuerharmonisierung würden wir einen der besten Vorteile unseres Landes im internationalen Wettbewerb aufgeben, entgegen unseren föderalen Strukturen.

Diese Überlegungen, die Nachteile eines fehlenden Steuerwettbewerbs und die kostensteigernden Auswirkungen einer materiellen Harmonisierung, veranlassen uns, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen. Der Minderheitsantrag Strahm ist aus Sicht der FDP-Fraktion ebenso abzulehnen wie der dazugehörige Minderheitsantrag in den Übergangsbestimmungen zu Artikel 197 Ziffern 5 und 6.

Verfahrensbeitrag

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr

La séance est levée à 13 h 00