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Négociations sur le secret bancaire

8486 · Bulletin officiel

Du 7 mars 2005

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/8486/fr/negociations-sur-le-secret-bancaire

Consulté le 11 sept. 2026

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Objet parlementaire: Négociations sur le secret bancaire (05.5019)

05.5019

Négociations sur le secret bancaire

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.

Herr Kaufmann fragt, ob Verhandlungen über das Bankgeheimnis im Gange seien, wann solche Verhandlungen geführt würden und wer sie führe. Ich kann ihm antworten, dass weder mit Deutschland noch mit anderen Staaten Verhandlungen über das Bankgeheimnis stattfinden oder stattgefunden haben. Mit den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union wurde in Sachen Bankgeheimnis sowohl für den Bereich der direkten als auch für den Bereich der indirekten Steuern eine dauerhafte Lösung gefunden, die für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bestand hat. Das waren die Verhandlungen über die Ihnen bekannten Dossiers der Bilateralen II. Es besteht keinerlei Anlass, Verhandlungen über das Bankgeheimnis zu führen, die weiter gehen würden, als dies im Zusammenhang mit diesen beiden bilateralen Verträgen der Fall war.

Kaufmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Bundesrat, habe ich Sie richtig verstanden? Das würde ja bedeuten, dass Bundeskanzler Schröder Unwahrheiten verbreitete, denn das wurde nach den Verhandlungen über die Bilateralen II gesagt.

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.

Ich möchte mich über diese Äusserung von Herrn Bundeskanzler Schröder nicht äussern, weil ich das Zeitungsinterview nicht gesehen und gelesen habe. Aber ich möchte noch einmal bestätigen, Herr Kaufmann, dass seitens des Bundesrates in keine Richtung Verhandlungen über das Bankgeheimnis stattfinden.