Müllerinnen und Müller auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- sie nehmen Rohwaren an, prüfen und beurteilen diese und bewirtschaften sie fachgerecht;
- sie bereiten die Produktionsanlagen vor und stellen sie ein;
- sie mahlen Rohwaren, kontrollieren den Produktionsablauf sowie die Qualität und ergreifen im Bedarfsfall die notwendigen Korrekturmassnahmen;
- sie stellen die Produktelogistik gemäss Auftrag und Charge sicher;
- sie zeichnen sich aus durch hohe Selbstständigkeit, hohes Qualitätsbewusstsein und technisches Verständnis;
- sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit pflichtbewusst um und arbeiten nachhaltig.
Innerhalb des Berufs Müllerin auf Stufe EFZ oder Müller auf Stufe EFZ gibt es folgende Fachrichtungen:
- Lebensmittel (LM);
- Tiernahrung (TN).
Die Fachrichtung wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.