RPW 2007/3 S. 364
Konsumkredit
Rubrum
Unzulässige Wettbewerbsabrede; Art. 5 und 7 KG
Accord illicite; art. 5 et 7 LCart
Accordo illecito; art. 5 e 7 LCart
Schlussbericht des Sekretariates der Weko vom 7. Mai 2007 i.S. Vorabklärung gemäss Art. 26 KG betreffend Konsumkredit
Sachverhalt
1. Am 20. Oktober 2005 erschien in der Zeitung Cash ein Artikel mit dem Titel "Die Schweiz ist ein Paradies für Kreditfirmen" über die in der Schweiz im Vergleich zu den Nachbarländern deutlich höheren Zinssätze für Konsumkredite. Sodann gingen beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) mehrere Anzeigen betreffend die Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) wegen eines angeblichen Austauschs wettbewerbsrelevanter Daten ein. Aufgrund dessen beschloss das Sekretariat, den Konsumkreditmarkt in der Schweiz sowie die Rolle der ZEK umfassend zu analysieren.
2. Im Rahmen einer kurzen Marktbeobachtung wurden zum einen die ZEK sowie drei repräsentative Kreditinstitute zu einem informellen Gespräch eingeladen, nämlich der Marktleader GE Money Bank, die Credit Suisse (Abteilung Consumer Finance) 1 sowie Cashgate, eine seit März 2005 im Konsumkreditgeschäft tätige Bank, welche von vier Kantonalbanken (Zürcher, Graubündner, Schwyzer, Thurgauer Kantonalbank) sowie der Valiant Holding gehalten wird.
3. Die Marktbeobachtung zeigte, dass in der öffentlichen Wahrnehmung der Preiswettbewerb im Konsumkreditbereich bisher eine untergeordnete Bedeutung einnahm. Um die Gründe hierfür und die allfälligen Bedenken eines mangelnden Wettbewerbs zu klären, hat das Sekretariat am 13. Juni 2006 eine Vorabklärung gemäss Art. 26 KG eröffnet. Gegenstand der Vorabklärung bildeten die Entwicklung des Konsumkreditmarktes und namentlich der Zinskonditionen für Konsumkredite in der Schweiz während den letzten Jahren. Im Rahmen der Vorabklärung wurden sämtliche Anbieter von Konsumkrediten in der Schweiz sowie die ZEK schriftlich als auch mündlich befragt.
4. Im nachfolgenden Kapitel wird auf einen möglichen Verstoss gegen das Kartellgesetz als Grund für den wahrgenommenen Mangel an Wettbewerbeingegangen (B). Im Anschluss daran wird die Frage der hohen Zinssätze in der Schweiz im Vergleich zum Ausland vertieft analysiert. Gegebenenfalls können höhere Zinssätze namentlich auf Faktoren wie die Regulierungsdichte, die Produktionskosten oder das Konsumentenverhalten zurückgeführt werden (C).
B. KARTELLRECHTLICHE WÜRDIGUNG
B.1 Allgemeines
5. Aufgrund der im Rahmen der Vorabklärung gesammelten Informationen sind kartellrechtliche Probleme einerseits im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kreditdatenbanken IKO und ZEK denkbar (B.3). Andererseits stellt sich die Frage der Wettbewerbsintensität auf dem Konsumkreditmarkt im allgemeinen (B.4). Eine geringe Wettbewerbsintensität könnte auf eine Abrede oder auf eine marktbeherrschende Stellung der Kreditinstitute zurückzuführen sein. Nachfolgend soll auf diese Punkte eingegangen werden. Vorab gilt es aber, den relevanten Markt abzugrenzen (B.2).
B.2 Konsumkreditmarkt
B.2.1 Sachlicher Markt
6. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen vom 17. Juni 1996 [VKU; SR 251.4], der hier analog anzuwenden ist).
7. Der Kredit wird definiert als „Geldsumme, die von einer Person, einem Unternehmen oder einer Bank für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt wird. Für die Überlassung dieser Geldsumme muss der Begünstigte ein Entgelt, einen Zins, bezahlen. Meistens muss er der Bank als Garantie für die ausgeliehene Geldsumme auch eine Sicherheit geben. Diese nennt man "Deckung". 2 Beim Konsumkredit wird keine Deckung verlangt. Er ist somit von den Krediten mit Sicherheit zu unterscheiden (z.B. Hypothek). Demgegenüber verlangt der Kreditgeber für Kredite ohne Deckung einen höheren Zins.
8. Der Begriff "Konsumkredit" wird in der Praxis uneinheitlich für verschiedene Produkte verwendet. Je nach der Kredithöhe (Kleinkredit 3), nach der Art der
1 Die Credit Suisse hat per 03.01.2007 ihr Privatkredit- und Autoleasinggeschäft in einer eigenständigen Gesellschaft mit Banklizenz zusammengefasst. Die neue Bank mit Sitz in Horgen wird unter dem Namen BANK-now AG als spezialisierter Anbieter im Schweizer Markt für Privatkredite und Autoleasing auftreten. Da der vorliegende Schlussbericht noch auf Daten aus den Jahren 2005/2006 basiert, wird im folgenden noch von der Credit Suisse gesprochen.
2 Quelle SVRB Bankfach-Glossar; vgl. auch http://www.moneybasics. ch/mb/gr/Home.html.
3 Die Schweizerische Nationalbank verwendet für Konsumkredite ebenfalls den Begriff Kleinkredit und umschreibt diesen als „Teilzahlungsdarlehen von höchstens CHF 60'000.-, deren Kosten um mehr als zwei Prozent über dem für Blankokredite (Kredite ohne Einholen von Sicherheiten, nur Bonitätsprüfung) üblicherweise vereinbarten Nettosatz liegen, an Privatpersonen gewährt werden und mit Einschluss des Zinses in regelmässigen Raten zu zahlen sind.“
Bereitstellung (Barkredit, Warenkredit, Autokredit), nach der Bezahlungsart (Ratenkredit, Teilzahlungsverträge, Festkredit und Kontokorrent-Kredit), nach der Einräumungsfrist (Sofortkredit) oder nach der Verwendung (Konsumkredit) können verschiedene Konsumkredite unterschieden werden. Der Begriff „Konsumkredit“ wird in der Regel als Sammelbegriff für alle diese Kreditarten verwendet. Mit diesem Begriff kann aber auch die engere Bedeutung der Konsumkreditverträge gemäss dem Bundesgesetz vom 23. März 2001 über den Konsumkredit (KKG, SR 221.214.1) gemeint sein. 4
9. Ausgehend von den Statistiken der ZEK können folgende Kategorien der Konsumkredite unterschieden werden.
- Barkredite: Unter "Barkredite" werden Geldkredite verstanden, die in regelmässigen Monatsraten innert der vereinbarten Kreditlaufzeit zurückzuzahlen sind.
- Festkredite: Festkredite sind Kredite, die fix für eine bestimmte Laufzeit gewährt werden, ohne ratenweise Amortisation während der Laufzeit.
- Teilzahlungskredite: Unter Teilzahlungskredite versteht man Abzahlungsverträge (insbesondere für Motorfahrzeuge).
- Kontokorrentkredite: Kontokorrentkredite sind Kredite, die auf kontokorrentmässiger Basis geführt werden (Einräumung einer Kreditlimite mit Ausschöpfung je nach Bedarf des Kreditnehmers; revolvierender Kredit).
- Leasing: Leasingverträge sind langfristige Gebrauchsüberlassungsverträge über bewegliche Konsum- oder Investitionsgüter.
10. Die befragten Kreditinstitute erwähnen noch zwei zusätzliche Kategorien, nämlich die Kontoüberzüge und die Zahlungskartenengagements.
11. Obwohl im Rahmen der Gespräche durchwegs von den Banken betont wurde, dass Barkredite, Teilzahlungsverträge, Leasing, Überzugslimiten sowie Kunden- und Kreditkarten zum selben (Konsumkredit-) Markt gehören, bestehen angesichts der stark divergierenden Konditionen und Anwendungsbereiche dieser Produkte Zweifel über ihre wechselseitige Substituierbarkeit. Kredite wie Barzahlungs- und Festkredite, Teilzahlungskredite und Kontokorrentkredite unterscheiden sich nur aufgrund der Auszahlungsart und weisen im Übrigen mehr oder weniger ähnliche Konditionen auf (freier Verwendungszweck, Zinshöhe, Kredithöhe, etc.). Diese Konsumkreditarten dürften somit als substituierbare Produkte qualifiziert werden. Demgegenüber ist die Abgrenzung zwischen einem Konsumkredit und Kreditmöglichkeiten wie Leasing, Zahlungskarten und Kontoüberzüge schwieriger. Auf diese Kreditprodukte wird im Folgenden besonders eingegangen.
12. Allgemein muss vorerst festgehalten werden, dass die Substitutionsmöglichkeiten verschiedener Kreditprodukte in der Regel von der Bonität des Kreditnehmers abhängig sind, welche die Marktgegenseite
der Kreditgeber darstellen. Je nach Bonität wird es dem Kreditnehmer möglich sein, bessere oder schlechtere Zinskonditionen zu erhalten, was die Attraktivität eines Kreditproduktes im Vergleich zu anderen Kreditprodukten erheblich beeinflussen kann. So werden gewisse Konsumenten mit einer schlechten Bonität gar keinen Zugang zu gewissen Kreditprodukten (z.B. Kreditkarte) haben und andere werden gute Konditionen auf verschiedenen Kreditprodukte erhalten, sodass sich die Frage der Substituierbarkeit zwischen verschiedenen Produkten eher stellt (vgl. auch Rz. 56).
B.2.1.1 Abgrenzung Konsumkredit und Leasing
13. Gemäss gängiger Praxis der Wettbewerbskommission ist das Leasing kein Substitut zum Konsumkredit (vgl. z.B. Entscheid General Electric Capital Corporation / Bank Prokredit (GE/Prokredit); RPW 1999/1, S. 147 ff.). Verschiedene Gründe sprechen für das Abgrenzen eines separaten Marktes für Leasingprodukte:
14. Der Leasingvertrag unterscheidet sich vom Konsumkreditvertrag bezüglich des Eigentumserwerbs. Beim Konsumkredit erwirbt der Konsument das Eigentum an der Kaufsache selber, finanziert den Kaufpreis jedoch mittels Kredit beim Kreditgeber und zahlt diesen in Raten während einer bestimmten Dauer ab. Der Kaufgegenstand geht bereits bei Vertragsschluss zwischen Konsument und Verkäufer in das Eigentum des Konsumenten über. Anders beim Leasinggeschäft: Hier erwirbt der Leasinggeber die Leasingsache vom Lieferanten zu Eigentum und übergibt sie anschliessend (oder lässt sie sogar durch den Lieferanten direkt ausliefern) dem Konsumenten zum Nutzen (analog Miete). Der Konsument entschädigt den Leasinggeber für diese Nutzungsüberlassung über eine feste Vertragsdauer mit in der Regel monatlich zu begleichenden Leasingraten. Mit anderen Worten zahlt der Konsument beim Konsumkredit sein durch Kredit erworbenes Eigentum in Raten ab, während der Leasingnehmer eine ratenweise Nutzungsentschädigung zu entrichten hat, ohne dass er Eigentümer der Leasingsache wird.
15. Ein weiteres Abgrenzungskriterium ergibt sich aufgrund des Anwendungsbereichs. Konsumkredite lassen sich im Hinblick auf beliebige Geschäfte abschliessen (Ferien, Kreditablösung, Wohnungseinrichtung etc.), da der Kreditvertrag unabhängig vom zu finanzierenden Konsumgeschäft ist (es handelt sich um zwei unabhängige Verträge). Leasingkontrakte sind demgegenüber an eine bestimmte Leasingsache gebunden, womit der Anwendungsbereich des Leasings massiv kleiner ist als bei Konsumkrediten. Während der Konsumkredit aus preislichen Gründen kaum eine Alternative zum Leasing darstellt, stellt dieses umgekehrt für Konsumkredite ein preisgünstiger Ersatz dar, entfällt aber in den meisten Fällen aufgrund des beschränkten Anwendungsbereichs von Leasinggeschäften (das Leasen von Ferien z.B. ist nicht möglich).
16. Konsumkredite und Leasingverträge unterscheiden sich, wie die Weko im Zusammenschlussvorhaben GE/Prokredit (RPW 1999/1, S. 144 ff.) festgehalten hat, zudem durch die unterschiedliche Kredithöhe. Gemäss Angaben der Branche beliefen sich die durchschnittlichen Konsumkredite 1998 auf CHF 8'000.- bis CHF 12'000.-, währenddem bei Automobilleasingverträgen von Kredithöhen zwischen 27'000 und 32'000 CHF auszugehen war (a.a.O. S. 150). Die im Rahmen dieser Vorabklärung erhobenen Zahlen für das Jahr 2005 geben eine durchschnittliche Kredithöhe für Leasingverträge zwischen 25'000 und 42'000 CHF an. Demgegenüber ist bei den Konsumkrediten von einer durchschnittlichen Kredithöhe im Jahre 2005 von ca. 19'000 CHF auszugehen (vgl. Tabelle 3, Rz. 51). Es ist allerdings fraglich, ob diese Differenz im Hinblick auf die Frage der Substituierbarkeit von Bedeutung ist. In der Regel werden nämlich Konsumkredite bis zu 80'000 CHF gewährt (vgl. Tabelle 4, Rz. 53). Entsprechend besteht die Möglichkeit, auch grössere Summen über einen Konsumkredit zu beziehen. Entscheidrelevant wird in dieser Hinsicht aus Konsumentensicht nicht so sehr die Kredithöhe, sondern vielmehr die Zinshöhe sein. Die durchschnittliche Zinshöhe differiert zwischen Leasing und Konsumkredit nämlich erheblich. Im genannten Entscheid GE/Prokredit wird hinsichtlich der Zinshöhe des Automobilleasings festgehalten, dass dieser durchschnittlich 4-8% p.a. betrage, während Konsumkredite für 9-14% erhältlich seien (a.a.O., S. 151). Gemäss den heute erhobenen Daten kann von einem durchschnittlichen Zinssatz von 5,8% für Leasingverträge ausgegangen werden. Demgegenüber liegt der durchschnittliche Zinssatz bei Konsumkrediten bei 11,3% (vgl. Tabelle 3, Rz. 51). Ein Konsumkredit kann daher kaum als häufige Alternative zu einem Leasingkontrakt angesehen werden - die Kreditkosten sind praktisch doppelt so teuer.
17. Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Leasing aufgrund seiner rechtlichen Konstruktion, seines Anwendungsbereiches, den unterschiedlichen Kredithöhen und den tieferen Zinssätzen kein Substitut zum Konsumkredit darstellt.
B.2.1.2 Abgrenzung Konsumkredit und Zahlungskarten
18. Die Frage, ob die Kreditoptionen der Kredit- und Kundenkarten demselben Markt wie Konsumkredite angehören, wurde im Entscheid GE/Prokredit bejaht. Allerdings wurde in der Folge in verschiedenen Entscheiden bezüglich des Kartenmarktes ein separater Markt für Karten definiert (vgl. Kreditkarten Akzeptanzgeschäft, RPW 2003/1, S. 106 ff.; Kreditkarten Interchange Fee, RPW 2006/1, S. 65 ff.). Dabei wurde sogar festgehalten, dass Kredit-, Debit- und Kundenkarten untereinander nicht substituierbar sind.
19. Was die Frage der Substituierbarkeit mit dem Konsumkredit anbelangt, so liegt bereits ein Unterschied aufgrund der Kreditzinsen vor. Tabelle 1 gibt einen Überblick einiger Kredit- und Kundenkartenkonditionen in der Schweiz. Dabei ist ersichtlich, dass der Zinssatz bei Zahlungskarten in der Regel zwischen 14,75% und 15% liegt und entsprechend höher ist als der
durchschnittliche Zinssatz bei Konsumkrediten, welcher für das Jahr 2005 bei 11,3% liegt (vgl. Tabelle 3, Rz. 51). Einzig die in den letzten Monaten eingeführten sog. low cost Kreditkarten weisen einen tieferen Zinssatz von 9,9% auf. Dabei muss allerdings erwähnt werden, dass nur Kreditnehmer mit erfolgreicher Bonitätsprüfung (z.B. Einkommen höher als 35'000.- CHF) überhaupt eine Kreditkarte erhalten. Zudem hängt auch die Höhe der Kreditlimite von der Bonität ab.
20. Hinsichtlich der Kredithöhe wird aus Tabelle 1 auch ersichtlich, dass diese bei Kredit- und Kundenkarten i.d.R. 10'000.- CHF nicht überschreitet. Je nach Bonität des Karteninhabers wird diese Limite in der Regel noch tiefer sein. Grundsätzlich kann gemäss Angaben der Issuer davon ausgegangen werden, dass die Kreditlimite das Monatseinkommen nicht überschreitet. Wird diese Limite mit der durchschnittlichen Kredithöhe bei Konsumkrediten, welche bei ca. 19'000.- CHF (vgl. Tabelle 3, Rz. 51) liegt, verglichen, so wird ersichtlich, dass eine Substitutionsmöglichkeit zwischen diesen beiden Produkten allenfalls lediglich zwischen kleineren Beträgen gegeben ist.
Kartentyp Unternehmen Kredithöhe in CHF 5 Zinssatz
Kreditkarten Swisscard MasterCard Standard/ Visa Classic
min. 3'000.- max. 10’000.- 14,75%
UBS Classic Standard Card Visa und MasterCard
Standard 5'000.- max. 10'000.- 15%
Cornèr Banca Classic Standard Card Visa und MasterCard
bonitätsabhängig 15%
Viseca Card Services Basic MasterCard/Visa min. 3'000.- max. 5'000.- 14,93%
Kundenkarten Jelmoli (seit 2006 Visa Bonus Card) min. 500.- max. bonitätsabhängig
15%
Manor min. 1’000.- max. 6’000.- 15%
GE Money Bank/Migros M-Budget MasterCard min. 500.- max. 10’000.- 9,90%
Swisscard/Coop Coop Mastercard SUPER-CARDplus
min. 500.- max. 10'000.- 9,90%
Viseca/Orange Orange Collect Card Visa min. 5'000.- max. 10’000.- 9,90%
Tabelle 1: Kredithöhe und Zinssatz Kredit- und Kundenkarten
21. Was die Kundenkarten anbelangt, so sind diese auch aufgrund ihres beschränkten Anwendungsbereiches - Kundenkarten sind immer auf Einkäufe in bestimmten Geschäften limitiert - nicht als Substitute zu den Konsumkrediten zu bezeichnen.
22. Schliesslich unterscheiden sich beide Produkte im Hinblick auf ihre Anwendung. Währenddem ein Konsumkredit nach Einreichen eines formellen Antrages und einer positiven Bonitätsprüfung vom Finanzinstitut einmalig an den Kreditnehmer ausbezahlt wird und meist auf längere Zeit rückzahlbar ist, beinhaltet der Kreditkartenvertrag eine Klausel, wonach der Ausstand innerhalb von maximal 30 Tagen ab Rechnungsstellung entweder ganz oder anteilsmässig beglichen werden muss. Dadurch erhält der Kreditkarteninhaber stets wieder von neuem die Möglichkeit, seine vom Finanzinstitut gewährte Kreditlimite auszuschöpfen (revolvierender Kredit), ohne dass hierfür ein neuer Antrag erforderlich ist. Auch ist davon auszugehen, dass aus Konsumentensicht ein Konsumkredit erst dann aufgenommen wird, wenn die Konditionen bezüglich Kredit- und Zinshöhe erheblich besser sind oder die Möglichkeit eines Kreditbezuges mit einer Kreditkarte schon gar nicht gegeben ist.
23. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Zahlungskarten mit Kreditoptionen als Finanzierungsmöglichkeit in gewissen Fällen ähnliche Konditionen wie der Konsumkredit vorweisen. In den meisten Fällen werden aber die Konditionen aufgrund des Bonitätsprofils des Kreditnehmers erhebliche Unterschiede aufweisen, sodass sie nicht mehr als Substitute betrachtet werden können. Im Rahmen dieser Vorabklärung kann jedoch auf eine abschliessende Marktabgrenzung in Bezug auf diese beiden Produkte verzichtet werden. Die oben erwähnten Argumente genügen, um in der Wettbewerbsanalyse von einem engen Markt für Konsumkredite auszugehen. Sollte aufgrund der Wettbewerbsanalyse eine Untersuchung eröffnet werden, müsste diese Frage allerdings anhand von Konsumentenbefragungen noch vertieft werden.
B.2.1.3 Abgrenzung Konsumkredit und Kontoüberziehungslimiten
24. In Anlehnung an den Entscheid GE/Prokredit kann davon ausgegangen werden, dass Überziehungslimiten nicht als Substitutionsmöglichkeit zu betrachten sind (vgl. RPW 1999/1, S. 153 Rz. 53-58). Überziehungs-
5 Die Vergabe der Kreditlimite ist abhängig von der Bonität des Kreditnehmers (in der Regel liegt die Limite unter dem Monatseinkommen).
limiten unterscheiden sich in zwei Hauptpunkten vom Konsumkredit. Zum einen liegen die Limiten häufig bei maximal 3'000.- CHF, sodass eine Substituierbarkeit in vielen Fällen schon aufgrund der Kredithöhe scheitert. Zum anderen werden Kredite bei der Benutzung einer Kontoüberziehungslimite für eine kürzere Laufzeit als Konsumkredite gewährt, in der Regel nicht mehr als 3 Monate. Aufgrund von Art. 17 KKG sind nämlich die Banken verpflichtet, bei einer stillschweigend akzeptierten Kontoüberziehung von länger als 3 Monate gewisse Informationspflichten einzuhalten.
B.2.1.4 Zwischenfazit
25. Im Rahmen dieser Vorabklärung kann somit von einem Markt für Konsumkredite ausgegangen werden. Konsumkredite werden unabhängig von ihrer Vertragsform (Barkredit, Festkredite, Teilzahlungskredite, Kontokorrentkredite) definiert. Leasing, revolvierende Kredite bei Zahlungskarten und Kontoüberziehungslimiten gelten demgegenüber nicht als zum Konsumkredit substituierbare Produkte. Diese Zahlungsarten weisen spezifische Kriterien in Bezug auf die Laufzeit, die Produktabhängigkeit, die Zinshöhe usw. auf. Zwar können sich diese Kriterien aufgrund einer sehr guten Bonität in gewissen Fällen angleichen. In der Regel sind aber die Voraussetzungen bezüglich Zins und Laufzeit derart unterschiedlich, dass für diese Produkte nicht von zum Konsumkredit substituierbaren Produkten gesprochen werden kann.
B.2.2 Räumlicher Markt
26. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b, VKU, der hier analog anzuwenden ist).
27. Räumlich ist der Konsumkreditmarkt auf das Gebiet der Schweiz abzugrenzen. Die Kreditinstitute vergeben Kredite nur an in der Schweiz domizilierte Privatpersonen. 6 Dies wird damit begründet, dass die Kreditfähigkeitsprüfung sowie die allfällige Eintreibung nicht bezahlter Kredite die Kenntnis der nationalen Regulierung und Rahmenbedingungen voraussetzt. Aus den gleichen Gründen ist es für eine in der Schweiz domizilierte Person nicht möglich, einen Konsumkredit im Ausland zu erwerben.
28. Auf eine engere Marktabgrenzung (regionale oder kantonale Märkte) kann verzichtet werden (vgl. auch RPW 1999/1, S. 159 Rz. 83-90). Dafür spricht zum einen die Tatsache, dass die Kreditinstitute ihre Produkte einheitlich in der ganzen Schweiz anbieten und keine Anhaltspunkte vorliegen, dass in den Konditionen für Konsumkredit regionale Unterschiede bestehen würden. Zum anderen werden Konsumkredite im Gegensatz zu anderen Retailbanking-Dienstleistungen nicht nur über ein Filialennetz, sondern auch über das Internet, Call-Centers und Broker vertrieben. Entsprechend ist keine nahe Bankbeziehung notwendig und das Produkt kann ohne weiteres auf dem ganzen Schweizer Markt bezogen werden.
B.3 Wettbewerbsabreden bzw. abgestimmte Verhaltensweisen im Zusammenhang mit den Kreditdatenbanken IKO und ZEK
B.3.1 Die Rolle der zentralen Datenbanken
29. Kreditdatenbanken gibt es in der Schweiz und in fast allen EU-Ländern, jedoch in unterschiedlicher Ausgestaltung 7. Allen gemeinsam ist, dass sie verschiedene Informationen im finanziellen Bereich über Einzelpersonen sammeln. Die gesammelten Daten können von einem bestimmten, genau festgelegten Interessentenkreis eingesehen und zur Bewertung der Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden herangezogen werden.
30. Das Führen von Kreditdatenbanken hat in mehrfacher Hinsicht positive Auswirkungen. Zum einen vermindern Kreditdatenbanken die negativen Auswirkungen der „adverse selection“, indem einerseits aufgrund der Verminderung des Informationsgefälles zwischen Kreditinstitut und potenziellen Kunden die Ausfallquote gesenkt wird und andererseits den Kreditnehmern aufgrund der möglichen Unterscheidung zwischen guten und schlechten Borgern mehr Kredite zu günstigeren Konditionen zur Verfügung gestellt werden können. Zum anderen wird die Zahlungsmoral der Kreditnehmer gestärkt, da die Aussicht auf Erhalt künftiger Kredite bei Registrierung von Ausfällen beeinträchtigt wird. Sodann kann die Kreditgewährung gestützt auf die registrierten Daten weitgehend standardisiert werden, wodurch von Skalenerträgen profitiert werden kann. Nichtsdestotrotz kann das Führen von Kreditdatenbanken in kartellrechtlicher Hinsicht relevant sein, wie nachfolgend dargelegt wird.
B.3.1.1 Verein zur Führung einer Informationsstelle für Konsumkredit (IKO)
31. Das KKG sieht zur Vermeidung einer Überschuldung der Konsumenten infolge eines Konsumkreditvertrags eine Kreditfähigkeitsprüfung vor, welche jeweils vor Vertragsabschluss durchzuführen ist (Art. 22 i.V.m. Art. 28 Abs. 1 KKG). Gemäss Art. 23 KKG gründen die Kreditgeberinnen eine Informationsstelle für Konsumkredit. Diese gemeinsame Einrichtung, welche ein Bundesorgan im Sinne von Art. 3 Bst. h Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) ist, hat die Pflicht, die Daten, die im Rahmen von Art. 25-27 KKG anfallen, zu bearbeiten. Meldepflichtige Daten sind die gewährten Konsumkredite, die Höhe, die Vertragsdauer und die monatlichen Raten bei Leasingverträgen sowie der Gebrauch der Kreditoption bei Kredit- und Kundenkartenkonti. Die Kreditinstitute haben dem Gesetzesauftrag Folge geleistet und den Verein zur Führung einer Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) gegründet. Art. 24 KKG regelt den Zugang zu den IKO-Daten. Nur Kreditgeberinnen, die Kredit- und Leasinggeschäfte abschliessen, die dem KKG
6 Ausnahmen werden lediglich für Grenzgänger, die in der Schweiz ein festes Arbeitsverhältnis haben, gemacht.
7 Vgl. European Commission Directorate-General for Competition, Report on the retail banking sector inquiry, SEC (2007) 106, 31 January 2007, S. 25 ff.
unterstehen, haben Zugang zu den Daten der Informationsstelle; und zwar lediglich insoweit sie die vom KKG vorgeschriebenen Pflichten im Zusammenhang mit der Kreditfähigkeitsprüfung zu erfüllen haben.
B.3.1.2 Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK)
32. Neben dem IKO haben die Kreditinstitute bereits 1968 die Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK), ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, gegründet. Das elektronische Informationssystem wurde 1974 eingeführt. Zweck des Vereins ist die Führung einer Meldezentrale über Kredit-, Leasing- und Kreditkarteninteressenten sowie über Verpflichtungen und Bonitäten von Kreditnehmern, Leasingnehmern und Karteninhabern. Die ZEK sammelt als eigenständige Evidenzzentrale neben der neuen IKO weiterhin im bisherigen Rahmen, d.h. weit über die Anforderungen gemäss KKG hinausgehend (u.a. laufende und abgelehnte Kreditgesuche sowie abgemeldete Verträge) Daten und hält diese ihren Mitgliedfirmen zur Verfügung. Das bedeutet, dass ein Kreditinstitut bei der Kreditfähigkeitsprüfung über die Kreditgesuche, die bei anderen Anbietern gestellt wurden (inklusive Höhe des Betrages), informiert wird. Als Vereinsmitglieder können Unternehmen aufgenommen werden, welche gewerbsmässig Kreditverkäufe finanzieren, Kredite in irgendeiner Form gewähren, Miet- und Leasingverträge über bewegliche Güter abschliessen bzw. bevorschussen oder Kreditkarten und Zahlungsverkehrsarten herausgeben. Aus dem Mitgliederverzeichnis geht hervor, dass die führenden Kreditinstitute sowie eine Vielzahl kleinerer Anbieter in der Schweiz dem Verein beigetreten sind.
B.3.1.3 Paralleler Betrieb von zwei Datenbanken
33. Fraglich ist, ob es zulässig ist, dass neben der IKO eine weitere auf privater Basis geführte Datenbank betrieben wird. Den Banken steht es grundsätzlich frei, eine private Datenbank zu führen. Im EU-Raum bestehen in gewissen Mitgliedstaaten sogar mehrere private Datenbanken nebeneinander. So bestehen z.B. in Grossbritannien diverse private "Credit Bureaus" (z.B. Equifax und Experian). In Italien bspw. bestehen zwei "Credit Bureaus", das CTC und das CRIF. Auch die Botschaft zum Konsumkreditgesetz überlässt es den Kreditgeberinnen, ob die ZEK die Informationsstelle für Konsumkredit gemäss Art. 23 KKG betreiben oder ob eine weitere Informationsstelle gegründet werden soll. 8
34. Die IKO ist wie gesagt gesetzlich vorgesehen und soll die Überschuldung potenzieller Kreditnehmer vermeiden. Zu diesem Zweck sammelt sie die im KKG vorgesehenen Daten. Gemäss Angabe der ZEK können die Banken jedoch gestützt auf diese Daten keine fundierte Bonitätsprüfung vornehmen. Dafür sind sie auf die weiter gehenden Daten angewiesen, welche von der ZEK erhoben werden. Wie nützlich diese Datenbank ist, zeigte sich gemäss ZEK u.a. darin, dass die Ausfallquote in der Schweiz gegenüber dem Ausland relativ gering ist.
35. Sodann können Effizienzgründe für das Weiterbetreiben der ZEK bestehen. Die ZEK erleichtert mit ihrer gegenüber der IKO erweiterten Datensammlung
neuen Marktteilnehmern den Marktzutritt, wie nachfolgend aufgezeigt wird (vgl. Rz. 36 ff). Weiter ist davon auszugehen, dass sich die ZEK durch Effizienzgewinne insgesamt kostensenkend auswirkt (vgl. Rz. 83). Aufgrund dessen ist im Grundsatz das Betreiben der ZEK nicht zu beanstanden.
B.3.2 Diskriminierungsloser Zugang zu einer vollständigen Datensammlung
36. Gemäss dem EU-Report ist für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung des Führens von Kreditdatenbanken u.a. massgeblich, ob sämtliche relevanten Kreditinstitute ohne Diskriminierung Zugang zu den registrierten Daten haben. 9 Besonders problematisch sei das Erfordernis einer Banklizenz sowie die Notwendigkeit, eine Niederlassung im fraglichen Land zu haben. In der Schweiz wird für die Mitgliedschaft bei den beiden Kreditdatenbanken lediglich gefordert, dass die Unternehmen gewerbsmässig im Kreditbereich tätig sind. Tatsächlich haben diverse ZEK-Mitglieder keine Banklizenz. Sodann machen weder die IKO noch die ZEK die Mitgliedschaft beim Verein davon abhängig, dass die Kreditgeberin ihren Sitz in der Schweiz hat. Insofern dürften sich deshalb keine Marktabschottungsprobleme ergeben und der Zugang zu den Kreditdatenbanken auf cross-border-Basis gewährleistet sein.
37. Diskriminierungen könnten sich gemäss dem EU-Report auch aufgrund zu hoher Gebühren (Eintritts- und transaktionsabhängige Gebühren) ergeben. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die ZEK gemäss eigenen Angaben eine "non profit"- Organisation ist. Gemäss Art. 15 der Statuten ist eine einmalige Einkaufsgebühr sowie ein Jahresbeitrag zu leisten. Die Gebühren für den Zugang zu den ZEK-Applikationen sind in der Preisliste ZEK festgelegt. 10 Im Jahr 2006 waren 86 Unternehmen Mitglied des ZEK, d.h. zwei mehr als im Vorjahr. Neben den Marktführern wie z.B. GE Money Bank und Credit Suisse sind auch eine Vielzahl kleinerer Anbietern vertreten. Die von der ZEK verlangten Gebühren scheinen somit kein Hindernis für eine Mitgliedschaft zu sein.
38. Sodann besteht gemäss EU-Report bei Kreditdatenbanken, die von den grossen inländischen Banken gehalten werden, die Gefahr, dass diese relevante Informationen zurückhalten bzw. nicht registrieren, um ihren Konkurrenten die Offertstellung zu erschweren und deren Ausfallquote zu erhöhen, was zu ungünstigeren Angeboten führt. 11 Weiter legt der EU-
8 Botschaft betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über den Konsumkredit vom 14. Dezember 1998, BBl 1999 S. 3180 f.
9 Vgl. European Commission Directorate-General for Competition, Report on the retail banking sector inquiry, SEC (2007) 106, 31 January 2007, S. 32 ff.
10 Die Preisliste umfasst zahlreiche Positionen, welche vorliegend jedoch nicht dargestellt werden.
11 Vgl. European Commission Directorate-General for Competition, Report on the retail banking sector inquiry, SEC (2007) 106, 31 January 2007, S. 36 f.
Report die Gefahr dar, welche entsteht, wenn gewisse Negativ- oder Positivinformationen willentlich zurückgehalten bzw. nicht registriert werden. Insbesondere neue Marktteilnehmer, welche selber noch nicht über viel Datenmaterial verfügen, sind auf detaillierte und vollständige Informationen der Kreditdatenbanken angewiesen.
39. Die ZEK ist ein Verein mit Kopfstimmprinzip, weshalb er von den grossen Banken nicht gehalten werden kann. Sodann sind die Mitglieder der ZEK verpflichtet, sämtliche zu registrierenden Daten zu melden. Aufgrund der Mitgliederliste, welche die Marktführer sowie viele kleinere Anbieter umfasst, kann davon ausgegangen werden, dass die Tätigkeit der kreditaktiven Bevölkerung in der Schweiz nahezu vollständig in der Datenbank der ZEK registriert ist. Weiter registriert die ZEK bezüglich Konsumkrediten und Leasingverträgen sowohl Positivals auch Negativinformationen und insbesondere auch die Benützung der Kreditlimite (Angabe in Prozent), welche im EU-Raum offenbar überwiegend nicht angegeben wird. Aufgrund dessen ist vorliegend anzunehmen, dass die von der ZEK registrierten Daten es allen Kreditinstituten – insbesondere auch den neu auf den Markt getretenen – ermöglicht, sich ein detailliertes und vollständiges Bild über die finanzielle Lage eines potenziellen Kunden zu machen.
B.3.3 Unzulässige Wettbewerbsabreden bzw. abgestimmte Verhaltensweisen?
40. Allgemein kann die Frage gestellt werden, ob gegebenenfalls eine unzulässige Wettbewerbsabrede zwischen der IKO und der ZEK besteht. Abgesehen davon, dass im Moment keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, ist eine derartige Wettbewerbsabrede wenig wahrscheinlich. Die IKO und die ZEK sind beide nicht im Bereich Kreditgeschäft tätig und stehen diesbezüglich nicht im Wettbewerb miteinander. Zudem sammeln sie unterschiedliche Daten und bei der IKO handelt es sich um ein Bundesorgan, welches öffentliche Interessen zu wahren hat. Ein Datenaustausch zwischen den beiden Kreditdatenbanken findet nicht statt. Obwohl der Vorstand beider Kreditdatenbanken aus nahezu den gleichen Personen besteht und es sich ausnahmslos um Vertreter von Kreditinstituten handelt, scheinen die IKO bzw. die ZEK gegenüber ihren jeweiligen Mitgliedern genügend unabhängig zu sein, da die Kreditinstitute keinen Zugang zu den Rohdaten haben (vgl. Rz. 43 ff.). Im Zusammenhang mit der IKO wäre schliesslich zu prüfen, ob ein Vorbehalt gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. b KG besteht, da es sich um eine Dienststelle handelt, welche mit öffentlichen Aufgaben des Bundes betraut ist (Art. 22 KKG i.V.m. Art. 3 Bst. h DSG) und die von der IKO zu sammelnden Daten gesetzlich festgelegt sind (Art. 25-27 KKG).
41. Hingegen muss geprüft werden, ob die beiden Kreditdatenbanken nicht als Plattform für den Abschluss von Wettbewerbsabreden zwischen den Kreditinstituten oder für abgestimmte Verhaltensweisen der Kreditgeberinnen missbraucht werden.
42. Eines der wettbewerbsrechtlichen Grundprinzipien besteht darin, dass jeder Wettbewerber seine Preise
und Konditionen eigenständig und unabhängig von den anderen Konkurrenten festlegen muss. Da die Kreditinstitute ihre Preise und Konditionen u.a. gestützt auf die gesammelten Kreditdaten erarbeiten, stellt sich die Frage, ob der Austausch dieser Daten als unzulässige Wettbewerbsabrede zu qualifizieren ist oder zu einer abgestimmten Verhaltensweise führt.
43. Gemäss IKO-Reglement sind bei Barkrediten und Teilzahlungsverträgen oder ähnlichen Finanzierungshilfen sowie bei Leasingverträgen u.a. die folgenden Angaben zu melden: Vertragsbeginn und –ende, Anzahl Raten, Bruttobetrag des Kredits inklusive vertraglich vereinbarte Zinsen und Kosten bzw. Höhe der Leasingverpflichtung sowie die Höhe der Tilgungsraten bzw. der monatlichen Leasingraten. Die ZEK sammelt in einem weiteren Umfang Daten (vgl. ZEK-Reglement), u.a. offene und abgelehnte Kreditanträge, laufende und erfüllte Verpflichtungen aus den Konsumkreditverträgen sowie Angaben zum Zahlungsverhalten (insbesondere erfüllte und nicht erfüllte Verpflichtungen sowie Inkassomassnahmen). Bei diesen Angaben handelt es sich um potenziell wettbewerbsrelevante Daten. Die kartellrechtliche Zulässigkeit des Austausches dieser Daten hängt demnach davon ab, in welcher Form die einzelnen Informationen registriert sind und welche Schlüsse die konkurrierenden Kreditgeberinnen daraus ziehen können.
44. Die Analyse von Registerauszügen der ZEK hat ergeben, dass die Kreditinstitute keinen vollständigen Zugriff auf die von den Konkurrenten gemeldeten Daten (Rohdaten) haben, da die Identität der Kreditgeberin mit einem Code angegeben wird, der von den Vereinsmitgliedern nicht eingesehen werden kann. Sodann werden der Kreditbetrag und der zu bezahlende Zins nicht gesondert angegeben, sondern die gesamte ausstehende Verpflichtung einschliesslich des Zinses. Die dergestalt registrierten Daten ermöglichen es somit nicht, in Erfahrung zu bringen, welche Kreditgeberin einer bestimmten Person welchen Kredit unter welchen Konditionen gewährt hat. Genaue Rückschlüsse auf die Preispolitik und die gewährten Konditionen sind gestützt auf die registrierten Kreditdaten somit nicht möglich. Bei den Kreditgesuchen werden u.a. der Status des Gesuchs sowie der Ablehnungsgrund angegeben. Es erfolgen jedoch keine Angaben zum Gesamtbetrag etc. Die Analyse der registrierten Kreditgesuche ermöglicht oder erleichtert es einem Kreditinstitut somit nicht, das eigene Verhalten im Rahmen eines potenziellen Kreditvertragsabschlusses an die bereits registrierten Angebote der übrigen Konkurrenten anzupassen.
45. Das Sekretariat hat sich schliesslich mit der Anzeige eines potenziellen Kreditnehmers auseinandergesetzt, gemäss welcher die Kreditinstitute einem potenziellen Kunden keine Offerte mehr unterbreiten würden, wenn ein Kreditgesuch in der Datenbank der ZEK bereits registriert sei. Der ZEK und der IKO sind keine Fälle bekannt, in welchen Konkurrenzkreditinstitute einem potenziellen Kunden wegen eines bestehenden Kreditgesuchs keine Offerte unterbreitet hätten. Vielmehr führe eine bestehende Offerte bei Kunden mit guter Bonität zu mehr Wettbewerb, da
andere Konkurrenten bestrebt seien, ein noch vorteilhafteres Angebot zu machen. Gemäss Angaben der befragten Kreditinstitute führt ein bestehendes Kreditgesuch weder zu schlechteren noch zu besseren Konditionen. Zudem verlangen die meisten Kreditinstitute den Rückzug aller anderen Kreditgesuche erst vor der Auszahlung der Kreditsumme und nicht bereits vor der Unterbreitung einer Offerte. Es erscheint daher plausibel, dass der verlangte Rückzug – wie von der ZEK geltend gemacht – tatsächlich der Ausfallverminderung und der Vermeidung der Überschuldung dient.
B.3.4 Zwischenfazit
46. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass keine Diskriminierung beim Zugang zu den registrierten Daten der ZEK erfolgt und dass diese Daten es den Kreditinstituten ermöglichen, sich ein detailliertes und vollständiges Bild über die finanzielle Lage eines potentiellen Kunden zu machen. Weiter liegen keine Indizien vor, wonach die Datenbanken des IKO und der ZEK als Plattform für den Abschluss von Wettbewerbsabreden zwischen den Kreditgeberinnen oder für abgestimmte Verhaltensweisen der Kreditinstitute missbraucht werden. Es wurden in diesem Zusammenhang somit keine Indizien für Wettbewerbsbeschränkungen festgestellt, wie sie im EU-Report beschrieben werden.
B.4 Wettbewerb im Konsumkreditmarkt
47. Im Folgenden wird die Wettbewerbsintensität auf dem Konsumkreditmarkt untersucht. Eine geringe Wettbewerbsintensität könnte auf eine Abrede im Sinne von Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 KG oder auf eine (kollektiv) marktbeherrschende Stellung der Kreditinstitute gemäss Art. 4 Abs. 2 und Art. 7 KG zurückzuführen sein. Da die Bestimmungsfaktoren horizontaler Wettbewerbsabreden und kollektiver Marktbeherrschung weitgehend identisch sind, muss bei der Wettbewerbsanalyse nicht zwischen beiden Rechtstatbeständen unterschieden werden.
B.4.1 Aktuelle Konkurrenz
48. Auf dem schweizerischen Markt für Konsumkredite sind zur Zeit verschiedene Anbieter tätig. Das Sekretariat hat im Rahmen der Vorabklärung 11 Anbieter von Konsumkrediten befragt. Aufgrund der eingegangenen Antworten lassen sich die folgenden Marktanteile für die Jahre 2001-2005 berechnen:
Kreditinstitut 2001 2002 2003 2004 2005
GE Money Bank (& Prokredit) 1 2 60%-70% 60%-70% 60%-70% 50%-60% 50%-60%
Credit Suisse (& City Bank) 1 3 20%-30% 20%-30% 20%-30% 20%-30% 20%-30%
Migrosbank 0%-10% 0%-10% 0%-10% 0%-10% 0%-10%
BC Vaudoise 0%-10% 0%-10% 0%-10% 0%-10% 0%-10%
Cashgate - - - - 0%-5%
Raiffeisen - - - 0%-5% 0%-5%
BC Genève 0%-5% 0%-5% 0%-5% 0%-5% 0%-5%
BC Neuchâteloise 0%-5% 0%-5% 0%-5% 0%-5% 0%-5%
BC Valais 0%-5% 0%-5% 0%-5% 0%-5% 0%-5%
BEKB 0%-5% 0%-5% 0%-5% 0%-5% 0%-5%
BC Fribourg 0%-5% 0%-5% 0%-5% 0%-5% 0%-5%
HHI 4706 4741 4348 3942 3830
Tabelle 2: Marktanteile und HHI
12 1997 hat die General Electric Capital Corporation (GECC) von der ehemaligen Schweizerischen Bankgesellschaft die im Konsumkredit aktive Bank Aufina übernommen. Diese Übernahme wurde von der Weko am 18. August 1997 als unbedenklich erklärt (vgl. RPW 1997/3, S. 358 ff.). 1998 hat die GECC sodann auch die Bank Prokredit vom ehemaligen Schweizerischen Bankverein erworben und somit ihre Stellung im schweizerischen Konsumkreditmarkt verstärkt. Trotz dem Erreichen von Marktanteilen von ca. 50%, hat
die Weko diesen Zusammenschluss unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Marktentwicklung bewilligt (vgl. RPW 1999/1, S. 168 ff.).
13 Credit Suisse hält seit [...] eine Beteiligung an der City Bank AG. [...]. 2007 wurden die Geschäftsbereiche Privatkredit und Leasing der Credit Suisse sowie der City Bank in die BANK-now integriert (vgl. Fn. 1). Der Marktanteil der City Bank beträgt im Durchschnitt für die fünf betrachteten Jahre ca. [...]%.
49. Als erstes kann festgehalten werden, dass die Befragung des Sekretariats als repräsentativ bezeichnet werden kann. Insbesondere wurden die vier wichtigsten Akteure auf dem Konsumkreditmarkt (GE Money Bank, Credit Suisse, Migrosbank, BC Vaudoise) von der Befragung erfasst, welche zusammen in den Jahren 2001-2005 einen Marktanteil von über 90% hatten. Die restlichen Akteure verfügen hingegen über Marktanteile von deutlich weniger als 5%. Der Markt für Konsumkredite kann folglich als sehr konzentriert bezeichnet werden, was auch in den hohen Werten des Herfindahl-Hirschmann Index (HHI) zum Ausdruck kommt.
50. Trotzdem zeigt sich über die betrachteten fünf Jahre eine gewisse Dynamik im Konsumkreditmarkt. So hat der grösste Akteur auf dem Markt, GE Money
Bank, mit einer Reduktion von rund [...]% deutlich an Marktanteilen verloren, während die Credit Suisse ca. [...]% an Marktanteilen dazu gewinnen konnte. Diese Entwicklung widerspiegelt sich auch in der Abnahme des HHI von 4706 Punkten im Jahre 2001 auf 3830 Punkte im Jahre 2005. Auch die erfolgreichen Markteintritte von Raiffeisen im Jahre 2003 und der Cashgate im Jahre 2004 weisen auf eine Zunahme des Wettbewerbs hin, auch wenn diese zwei Akteure zur Zeit noch über keine bedeutenden Marktanteile verfügen.
51. Indizien für die Existenz eines gewissen Wettbewerbs im Bereich der Konsumkredite lassen sich auf aggregiertem Niveau ebenfalls aus nachfolgender Tabelle ersehen:
Kreditvolumen (in CHF) Anzahl Kredite Durchsch. Kredithöhe (in CHF) Durchsch. Zinssatz
2001 4'549 Mio. 237'453 19’156 12,45%
2002 5'123 Mio. 256'228 19’993 12,38%
2003 4'831 Mio. 233'002 20’773 12,21%
2004 4'492 Mio. 239'996 18’716 11,78%
2005 4'571 Mio. 237'336 19’259 11,34%
Tabelle 3: Marktentwicklungen
52. Das aggregierte Kreditvolumen in CHF, die Anzahl vergebener Konsumkredite sowie die durchschnittliche Höhe der vergebenen Kredite war in den betrachteten fünf Jahren nur relativ geringen Schwankungen unterworfen. Gleichzeitig sank der durchschnittliche Zinssatz zwischen 2001 und 2005 um etwas mehr als ein Prozent.
53. Um ein besseres Bild des Konsumkreditmarktes zu erhalten, ist es sinnvoll, nicht nur aggregierte Daten zu betrachten, sondern die einzelnen Kreditinstitute miteinander zu vergleichen. Die nachstehende Tabelle erlaubt einen Überblick über die Konditionen der Vergabe von Konsumkrediten per Anfang 2006 14.
14 Bereits haben einzelne Anbieter in den vergangenen Monaten ihre Zinssätze unter 8% gesenkt (so z.B. [...]).
Kreditinstitut Zinssatz (%) Min Max Laufzeit (Mt.)
8,5-14,5 1'000 80'000 6-60
11,5-13,95 1'000 80'000 12-60
9,9-12,5 500 60'000 6-60
10,0-14,5 1'000 80'000 12-48
8,25-11,0 3'000 80'000 12-60
10,9 1'000 80'000 6-60
8,4-9,99 3'000 60'000 12-60
8,25-9,25 1'000 80'000 6-60
8,95 -- -- 3-60
8,95 3'000 40'000 12-48
8,5 2'500 70'000 6-60
8,5 1'000 50'000 12-60
8,0 1'000 40'000 12-60
Tabelle 4: Konditionen für Konsumkredite
54. In Tabelle 4 fällt insbesondere die grosse Differenz von 6,5% zwischen dem höchsten Zinssatz von 14.5% ([...] und [...]) und dem niedrigsten Zinssatz von 8% ([...]; Stand Anfang 2006) auf. Dies lässt einerseits auf das Bestehen eines gewissen Wettbewerbs zwischen den einzelnen Kreditinstituten schliessen und kann anderseits dahingehend gedeutet werden, dass die Kreditinstitute mit ihren Angeboten nicht alle dasselbe Konsumentensegment ansprechen. So kann angenommen werden, dass Kreditinstitute, welche Konsumkredite nach relativ restriktiven Kriterien der Kreditwürdigkeit und -fähigkeit vergeben, tendenziell Zinssätze unter 10% anbieten. Zinssätze über 10% weisen hingegen auf eine weniger restriktive Kreditvergabepolitik hin, welche ein höheres Ausfallrisiko in sich birgt. Dies bestätigt auch eine Analyse der durchschnittlichen Zinssätze der vier grössten Anbieter von Konsumkrediten, welche eine deutliche Segmentierung des Konsumkreditmarktes aufzeigt (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: durchschnittliche Zinssätze
55. Es lassen sich in der Schweiz folglich grob zwei Gruppen von Konsumkreditanbietern unterscheiden: Zur ersten Gruppe gehören die etablierten Kreditinstitute GE Money Bank, Credit Suisse sowie die kürzlich auf den Markt getretene Cashgate, welche vor allem im "Hochzins-Segment" operieren und zur Zeit über
einen gemeinsamen Marktanteil von über 80% verfügen. Die zweite Gruppe besteht aus den nicht in Cashgate vertretenen Kantonalbanken, der Migrosbank und Raiffeisen, welche sich auf bessere Risiken zu konzentrieren scheinen und in diesem "Tiefzins-Segment" einen Marktanteil von über 10% erreichen.
7
8
9
10
11
12
13
14
15
2001 2002 2003 2004 2005
Zinssatz (%)
GE Money Bank
Cedit Suisse
Migrosbank
BC Vaudoise
Dabei kann angenommen werden, dass die Kantonalbanken Konsumkredite in erster Linie zur Vervollständigung ihres Produkteportfolios führen und diese vor allem ihren eigenen Kunden anbieten, was ihren kleinen Marktanteil erklärt. Aufgrund der bereits bestehenden Kundenbeziehung, was eine bessere Einschätzung der Kreditwürdigkeit und -fähigkeit erlaubt, und einer eher restriktiven Kreditvergabepolitik ist es diesen Banken möglich, relativ tiefe Zinssätze anzubieten.
56. Aufgrund dieser Segmentierung könnte sogar die Frage gestellt werden, ob der relevante Markt nicht in ein "Hochzins-" und ein "Tiefzins-Segment" unterteilt werden müsste. 15 So sind insbesondere für Kunden mit einer tiefen Kreditwürdigkeit und -fähigkeit die Angebote aus dem "Tiefzins-Segment" (Migrosbank, Raiffeisen und Kantonalbanken) kaum als Substitute zu betrachten. Umgekehrt können die Angebote aus dem "Hochzins-Segment" für Personen mit einer höheren Kreditwürdigkeit und -fähigkeit nicht als effektive Substitute bezeichnet werden, da kaum jemand bereit wäre, einen teuren Konsumkredit zu beziehen, solange billigere Kredite verfügbar sind. Viel eher wäre im "Tiefzins-Segment" zu prüfen, ob allenfalls andere Kreditformen, wie z.B. Überzugslimiten auf Privatkonti, als Substitute zu Konsumkrediten in Frage kommen. Einen Anhaltspunkt dafür, dass Konsumkredite für Personen mit einer höheren Kreditwürdigkeit und -fähigkeit weniger attraktiv sind und diesen Personen vermutungsweise in der Regel andere Finanzierungsmöglichkeiten offen stehen, lässt sich auch an den Marktanteilen ablesen. So vereinen die Kreditinstitute im "Tiefzins-Segment", in dem für die Kunden Ausweichmöglichkeiten bestehen dürften, typischerweise einen Marktanteil von weniger als 15% auf sich. Die Frage, ob eine engere Marktabgrenzung vorzunehmen ist, kann jedoch vorliegend offen gelassen werden.
57. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Konsumkreditmarkt zwar stark konzentriert ist, trotzdem jedoch keine hinreichenden Anzeichen für ein koordiniertes Verhalten unter den Marktteilnehmern zu finden sind.. Folgende Punkte sprechen für die Existenz von aktueller Konkurrenz im Markt:
- Auf aggregierter Ebene ist in den letzten Jahren das Zinsniveau sowie die Marktkonzentration gesunken.
- Die grosse Differenz von 6,5% zwischen dem höchsten Zinssatz von 14,5% ([...] und [...]) und dem niedrigsten Zinssatz von 8% ([...]; Stand Anfang 2006) lässt ebenfalls auf das Bestehen eines gewissen Wettbewerbs zwischen den einzelnen Kreditinstituten schliessen.
- Im "Hochzins-Segment" hat insbesondere der Marktleader GE Money Bank trotz stetiger Zinsanpassungen nach unten bedeutend Marktanteile eingebüsst ([...]%). Gleichzeitig konnte die Credit Suisse ca. [...]% an Marktanteilen dazu gewinnen, was auf eine gewisse Dynamik im Markt hinweist.
- Durch die Markteintritte von Cashgate und Raiffeisen kommen zwei neue Anbieter auf den Markt, welche ebenfalls für mehr Wettbewerb sorgen.
- Zudem ist davon auszugehen, dass aufgrund der beiden Markteintritte von Cashgate mit einem einheitlichen Zinssatz von [...]% und Raiffeisen mit einem maximalen Zinssatz von [...]% die Zinsen im "Hochzins-Segment" tendenziell weiter unter Druck kommen.
- Auch im „Tiefzins-Segment“ zeigt sich eine Tendenz zu sinkenden Zinsen. Im "Tiefzins-Segment" kann zudem davon ausgegangen werden, dass alternative Finanzierungsformen wie z.B. Überzugslimiten auf Privatkonti eine gewisse disziplinierende Wirkung auf den Markt ausüben.
58. Zur weiteren Abklärung der Wettbewerbsintensität auf dem Konsumkreditmarkt wäre auch eine Analyse der Gewinnsituation der Kreditinstitute, insbesondere im Vergleich mit dem Ausland, aufschlussreich gewesen. Aufgrund der identifizierten Faktoren, welche auf einen gewissen Wettbewerb hindeuten, sowie der Schwierigkeit Vergleichsdaten aus dem Ausland zu beschaffen, wurde im Rahmen der vorliegenden Vorabklärung jedoch auf eine solche Analyse verzichtet.
B.4.2 Potenzielle Konkurrenz
59. Im Rahmen der Analyse der potenziellen Konkurrenz im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss GE/Prokredit im Jahre 1998 (vgl. Fn. 12) kam die Weko zum Schluss, dass insbesondere aufgrund genügender potenziellen Konkurrenz der Zusammenschluss zugelassen werden kann (RPW 1999/1, S. 164 ff.). In der Zwischenzeit sind effektiv Marktzutritte erfolgt (z.B. Cashgate, Raiffeisen). Diese Entwicklung dauerte jedoch sechs bis sieben Jahre, was in der Regel aus kartellrechtlicher Sicht als eine zu lange Zeitdauer eingeschätzt wird, um sich im Sinne potenzieller Konkurrenz disziplinierend auf den Markt auszuwirken. Deshalb bietet es sich an, die potenzielle Konkurrenz erneut zu beurteilen.
60. Grundsätzlich sind auf dem Markt für Konsumkredite zwei Arten von Markteintritten denkbar: einerseits durch weitere Schweizer Banken, anderseits durch ausländische Kreditinstitute.
61. Betreffend weiterer schweizerischer Anbieter von Konsumkrediten ist davon auszugehen, dass neue Markteintritte in der kurzen Frist eher unwahrscheinlich sind. Mit den Markteintritten von Cashgate und Raiffeisen ist heute der Grossteil der Schweizer Banken, mit Ausnahme der UBS, im Konsumkreditgeschäft vertreten. Letztere hat in der Presse verschiedentlich verlauten lassen, dass sie aus Reputationsgründen derzeit nicht gedenkt, in den Konsumkreditmarkt einzusteigen.
15 Ähnliche Überlegungen wurden von der Wettbewerbskommission bereits im Rahmen des Zusammenschlussvorhabens GE/ Prokredit angestellt (vgl. RPW 1999/1, S. 155 ff.).
62. Bezüglich ausländischer Kreditinstitute zeigt die starke Präsenz der GE Money Bank auf dem schweizerischen Konsumkreditmarkt, dass Markteintritte grundsätzlich möglich sind. Es kann jedoch festgehalten werden, dass der schweizerische Konsumkreditmarkt relativ klein ist und verglichen mit anderen europäischen Ländern durch eine geringe Marktpenetration gekennzeichnet ist. Gemäss der Studie "Consumer Credit in Europe" 16 machen Konsumkredite in der Schweiz, gemessen am Bruttoinlandprodukt, nur gerade etwas mehr als 2% aus, während diese Rate in anderen Ländern massiv höher liegt (vgl. Tabelle 5). 17
Land % von BIP Land % von BIP
England 15%-16% Spanien 7%-8%
Norwegen 12%-13% Belgien 5%-6%
Deutschland 10%-11% Holland 4%-5%
Österreich 9%-10% Italien 3%-4%
Frankreich 8%-9% Schweiz 2%-3%
Tabelle 5: Anteil Konsumkredit am BIP
Inwiefern Markteintritte für noch nicht etablierte ausländische Kreditinstitute attraktiv wären, kann an dieser Stelle nicht abschliessend beantwortet werden. So kann die geringe Marktpenetration in der Schweiz ein Indiz für einen kleinen, gesättigten Markt sein oder aber auf ein bestehendes zusätzliches Entwicklungspotenzial im Markt hindeuten. Es gibt jedoch einige Anhaltspunkte, welche die Wahrscheinlichkeit von Markteintritten ausländischer Kreditinstitute negativ beeinflussen dürften. Zum Beispiel die vergleichsweise hohen Produktionskosten in der Schweiz, die negative Wahrnehmung von Konsumkreditprodukten in der Bevölkerung, die relativ strengen gesetzlichen Vorschriften oder die Dreisprachigkeit der Schweiz. Die erwähnten Faktoren werden unter Abschnitt C vertieft analysiert.
63. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die potenzielle (inländische und ausländische) Konkurrenz auf dem Markt für Konsumkredite aus den oben ausgeführten Gründen eher schwach sein dürfte.
B.4.3 Zwischenfazit
64. Der schweizerische Konsumkreditmarkt zeichnet sich durch eine sehr hohe Konzentration aus. Die vier wichtigsten Akteure auf diesem Markt (GE Money Bank, Credit Suisse, Migrosbank, BC Vaudoise) erreichen gemeinsam einen Marktanteil von über 90%. Die hohen Werte des Herfindahl-Hirschmann Index (HHI) weisen ebenfalls auf eine starke Konzentration hin.
65. Trotz dieser hohen Konzentration konnten keine hinreichenden Anzeichen auf dem Konsumkreditmarkt identifiziert werden, welche auf ein koordiniertes Verhalten der Akteure schliessen lassen und die Eröffnung einer Untersuchung rechtfertigen würden. Die in der Vorabklärung vorgefundenen Faktoren deuten eher auf eine Zunahme des Wettbewerbs in den letzten Jahren: Erstens ist der Marktanteil des grössten Marktteilnehmers GE Money Bank bei praktisch unverändertem Gesamtkreditvolumen von [...]% in 2001 auf [...]% in 2005 gesunken. Zweitens weisen die Markteintritte der Raiffeisen im Jahre 2003 und der Cashgate im Jahre 2004 auf eine Zunahme des Wettbewerbs hin. Drittens kann im Hinblick auf die Preise im Konsumkreditmarkt festgestellt werden, dass der durchschnittliche Zinssatz für Konsumkredite um mehr als 1% gesunken ist. Schliesslich zeigt die Differenz von 6,5% zwischen dem höchsten Zinssatz von 14,5% und dem niedrigsten Zinssatz von 8% (Stand Anfang 2006), dass die Angebote zwischen Kreditinstitute heterogen sind.
66. Im Unterschied zur aktuellen Konkurrenz, welche auf einen gewissen Wettbewerb im Konsumkreditmarkt hindeutet, wird die potenzielle Konkurrenz durch in- und ausländische Anbieter als eher gering eingestuft.
67. Für das Sekretariat bestehen aufgrund der obigen Ausführungen keine genügenden Anhaltspunkte für eine unzulässige Preisabrede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 KG oder eine kollektive Marktbeherrschung im Sinne von Art. 7 KG auf dem Markt für Konsumkredite, welche die Eröffnung einer Untersuchung rechtfertigen würden.
C. PREISDIFFERENZ
C.1 Allgemeines
68. Wie einleitend erwähnt, war einer der Auslöser der vorliegenden Vorabklärung ein Zeitungsbericht, welcher ausführte, dass die Zinsen für Konsumkredite in der Schweiz deutlich höher liegen würden als im vergleichbaren Ausland. Dabei soll gemäss dem Cash Artikel der durchschnittliche Zinssatz im europäischen Raum bei 7,7% liegen. Demgegenüber ist der durchschnittliche Zinssatz in der Schweiz in Höhe von 11,3% tatsächlich deutlich höher. Aus den obigen Ausführungen folgt, dass verschiedene Kriterien auf das Bestehen eines gewissen Wettbewerbs auf dem Schweizer Konsumkreditmarkt hindeuten. Genügend Indizien für das Eröffnen einer Untersuchung konnten weder im Zusammenhang mit den Kreditdatenbanken noch zwischen den Kreditinstituten gefunden werden. Somit stellt sich die Frage, inwiefern weitere Faktoren die Höhe des Zinssatzes in der Schweiz sowie die bestehenden Zinsunterschiede zum Ausland beeinflussen können (C.3). Anschliessend wird kurz auch
16 Mercer Oliver Wyman, “Consumer Credit in Europe: riding the wave”, November 2005.
17 Unter Konsumkrediten summieren die Autoren „Revolving credits “, „Personal loans and cars“ sowie „Other credits”. Der Anteil der Konsumkredite, wie der Begriff in diesem Bericht verwendet wird, am Bruttoinlandprodukt dürfte folglich in der Schweiz bedeutend unter 2% liegen.
das Verhalten der Konsumenten betrachtet (C.4). Vorab muss allerdings präzisiert werden, dass ein direkter Vergleich von in- und ausländischen Zinsniveaus im Bereich der Konsumkredite mit verschiedenen Problemen behaftet ist (C.2).
C.2 Beschränkte Möglichkeit des Zinsvergleiches mit dem Ausland
69. Im Unterschied zur Schweiz führen die meisten europäischen Zentralbanken Zinsstatistiken im Bereich der Konsumkredite.
18 Aus verschiedenen Gründen lässt jedoch ein Vergleich von in- und ausländischen Zinsstatistiken keine schlüssigen Aussagen über die Wettbewerbsverhältnisse zu. Erstens geht aus diesen Statistiken in der Regel nicht hervor, wie Konsumkredite in den entsprechenden Ländern genau definiert werden. So ist davon auszugehen, dass in verschiedenen Ländern beispielsweise auch pfandgesicherte Kredite (Lombardkredite etc.) in die Statistiken miteinbezogen werden, was das durchschnittliche Zinsniveau sinken lässt. Zweitens ist aus den Statistiken in der Regel nicht ersichtlich, ob es sich um Netto- oder Bruttozinssätze handelt, da Kreditnehmer oftmals neben den Zinskosten andere Kosten, wie Administrationsgebühren etc. tragen müssen (vgl. auch Rz. 91). Drittens ist nicht auszuschliessen, dass sich die Risikoprofile der Kreditnehmer in den einzelnen Ländern fundamental unterscheiden, was einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe des durchschnittlichen Zinsniveaus ausüben kann. Für solche Unterschiede im Risikoprofil können einerseits regulatorische Faktoren verantwortlich sein. Die Festsetzung eines gesetzlichen Höchstzinssatzes für Konsumkredite beeinflusst z.B. die Kreditvergabepolitik der Kreditinstitute entscheidend, indem sie beispielsweise gewisse schlechte Risiken aus dem Markt ausschliesst, welche ohne gesetzliche Regelung Kredite zu höheren Zinssätzen bekommen hätten (vgl. Rz. 72 ff.). Anderseits können auch sozioökonomische Faktoren ausschlaggebend sein, wie beispielsweise die Zahlungsmoral, das Image von Konsumkrediten in der Gesellschaft etc (vgl. Rz. 82f.).
70. In verschiedenen Ländern existieren Internetseiten, auf denen nationale Kreditvergleiche angestellt werden können.
19 Auf diese Weise ist es möglich, sich einen Überblick über die Konsumkreditangebote in einzelnen Ländern zu verschaffen. Ein Zinsvergleich mit dem Ausland ist jedoch auch auf diese Weise nicht möglich. So kennt England beispielsweise keine gesetzlichen Höchstzinssätze, was für eine Kreditanfrage von £ 8'000 (ca. CHF 20'000) zu Offerten mit Zinssätzen von 5.6% bis zu über 30% führen kann, während in Deutschland die Zinssätze für eine analoge Anfrage zwischen ca. 7% und 14% variieren. Um einen effektiven Vergleich von Zinssätzen zwischen verschiedenen Ländern zu bewerkstelligen, müsste in jedem Land eine inländische Person mit identischem Risikoprofil bei verschiedenen Kreditinstituten konkrete Offerten einholen. Nur so wäre wohl ein aussagekräftiger Zinsvergleich zwischen der Schweiz und anderen europäischen Ländern möglich.
71. Die Frage, ob die Zinsen für Konsumkredite in der Schweiz effektiv höher liegen als im umliegenden
Ausland, lässt sich folglich ohne eine vertiefte Analyse nicht abschliessend beantworten. Eine vertiefte Analyse wird jedoch durch nicht leicht zugängliche Daten im In- und Ausland erschwert. Unterschiedlich erfasste und dadurch kaum vergleichbare Daten sind ebenfalls ein Problem. Für weitere Untersuchungen wäre es diesbezüglich hilfreich und wünschenswert, wenn zumindest die Durchschnittszinssätze auf dem Konsumkreditmarkt in der Schweiz statistisch erfasst würden (z.B. durch SNB, BfS, etc.).
C.3 Mögliche Faktoren für Zinsunterschiede im Vergleich zum Ausland
72. Obwohl die Frage der relativen Höhe der Schweizer Konsumkreditzinsen im Vergleich zum Ausland nicht abschliessend beantwortet werden kann, soll im Folgenden auf verschiedene Faktoren eingegangen werden, welche sich in der Schweiz gemäss den befragten Kreditinstituten kostensteigernd auswirken können.
C.3.1 Regulierungsdichte in der Schweiz
73. Die meisten befragten Banken argumentierten, dass sich die in der Schweiz im Vergleich mit dem Ausland besonders hohe Regulierungsdichte im Konsumkreditbereich kostensteigernd auswirkt. Diese Aussage gilt es nachfolgend zu beleuchten.
74. Die gesetzliche Grundlage für das Konsumkreditgeschäft in der Schweiz stellt das KKG vom 23. März 2001 dar. Es löste das von 1993 datierende erste KKG ab, welches seinerseits praktisch unverändert der einschlägigen EG-Richtlinie 87/102 nachempfunden war. Diese Richtlinie wurde von den Mitgliedsländern der EU mittlerweile vollständig umgesetzt, so auch von den im Folgenden zu betrachtenden Nachbarländern der Schweiz (vgl. Tabelle 6, Rz. 76). Ferner setzte das Fürstentum Liechtenstein im Oktober 1992 ein mit dem KKG 1993 (und damit auch der europäischen Richtlinie) weitgehend identisches Konsumkreditgesetz in Kraft, das bis heute praktisch unverändert geblieben ist.
75. Die EG-Richtlinie 87/102 stellt sogenannte Mindeststandards für den Konsumentenschutz auf. Ein Rechtsvergleich mit den EU-Staaten erweist sich insofern als einfach. Die EU-Staaten dürfen allerdings auch Landesrecht schaffen, das über die EG-Richtlinie hinausgeht, was die meisten Länder auch getan haben. Genau hier liegt aber auch die Schwierigkeit, die verschiedenen staatlichen Regelungen zu vergleichen: Konsumentenschutz ist ein Querschnittsproblem, sodass sich entsprechende Bestimmungen nicht nur im jeweiligen Konsumkreditgesetz zu finden sind, sondern verstreut auf die gesamte jeweilige Rechtsord-
18 Die Schweizerische Nationalbank kann in diesem Zusammenhang als eine Ausnahme bezeichnet werden. Sie führt nur Zinsstatistiken von Märkten, in welchen systemische Risiken auftreten können. Das Volumen des Konsumkreditmarktes in der Schweiz ist dafür zur Zeit zu klein.
19 Vgl. z.B. http://www.moneysupermarket.com/ für England, http:// www.kredit-magazin.com/ für Deutschland, http://www.espace credit.com für Frankreich oder http://www.comparis.ch für die Schweiz.
nung. Eine Übersicht findet sich in der bundesrätlichen Botschaft zum geltenden KKG (BBl 1999, S. 3170 f.). Sie ist allerdings teilweise bereits überholt.
76. Tabelle 6 verschafft einen Überblick mit den wichtigsten Konsumentenschutzbestimmungen einzelner Länder, welche für den Kreditgeber tendenziell kostensteigernd wirken können.
Land/ Schutzbest.
Sanktion bei Gesetzesverletzungen Widerrufsrecht Höchstzinsen Kreditfähigkeitsprüfung
EG-Richtlinie Nicht geregelt Nicht geregelt Nicht geregelt Nicht geregelt
Schweiz KK-Vertrag nichtig; Rückzahlung bis Ablauf Kreditdauer ohne Zinsen; Verstoss Kreditfähigkeitsprüfung: Verlust Kreditsumme und Zinsen des Kreditgebers
Widerrufsfrist 7 Tage ab Vertragszustellung; falls Kredit vorzeitig ausbezahlt: Rückzahlung bis Ablauf Kreditdauer ohne Zinsen
Ja, derzeit 15 % (Art. 14 KKG)
Art. 22 ff. KKG (IKO); kantonale Unterschiede hinsichtlich Existenzminimum
Deutschland KK-Vertrag nichtig; wenn Kredit ausbezahlt, gültig, Fehler bei Zins-Kostenangaben: Gesetzlicher Zinssatz geschuldet, nicht offengelegte Kosten sind nicht geschuldet
Widerrufsfrist 14 Tage ab Mitteilung einer deutlich gestalteten Belehrung über das Widerrufsrecht
Keine Regelung im KKG, aber Wucherverbot
Nur Begrenzung Verzugszinssatz und Pflicht, zur Inhaltskontrolle von Verträgen, die Vertragspartner ungewöhnlich stark belasten (Rechtsprechung/BGB)
Österreich KK-Vertrag gültig; Zins geschuldet, aber (strafrechtliche) Geldstrafe
Widerrufsrecht nur bei Haustürgeschäften
Nicht geregelt Richterl. Mässigungsrecht der Kreditrückzahlung, falls der Konsument als Dritter für Konsumkredit einsteht
Frankreich KK-Vertrag nichtig; Zins nicht geschuldet, Kreditgeber muss erhaltene Leistungen verzinst zurückzahlen
Widerrufsfrist 7 Tage ab Vertragszustellung
Nicht geregelt Nicht geregelt
Italien KK-Vertrag gültig; Gesetzlicher oder vom Ministro del tesoro festgelegter Zinssatz geschuldet
Widerrufsrecht nur bei Haustürgeschäften
Keine Regelung im KKG, aber strafrechtliches Wucherverbot: Von der Banca d’Italia berechneter Durchschnittszinssatz darf um die Hälfte überschritten werden
Nicht geregelt
Liechtenstein KK-Vertrag nichtig; Rückzahlung bis Ablauf Kreditdauer ohne Zinsen; Verstoss Kreditfähigkeitsprüfung: Verlust Kreditsumme und Zinsen
Widerrufsrecht nur bei Haustürgeschäften
Nicht geregelt Ja, in der Bankenverordnung
Tabelle 6: Vergleich Konsumentenschutzbestimmungen
(Quelle: Botschaft vom 14. Dezember 1998 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über den Konsumkredit, BBl 1999 III 3170 f.)
77. Die Tabelle zeigt, dass die Schweiz mit dem neuen KKG wie alle Nachbarländer ebenfalls über den Mindeststandard der europäischen Richtlinie hinaus ging,
indem sie etwa ein Widerrufsrecht der Konsumenten, Höchstzinsvorschriften, eine systematische Kreditfähigkeitsprüfung mit einer vorgängig obligatorisch zu
konsultierenden Informationsstelle zur Kreditvergabe (IKO) einführte.
20 Ob diese Änderungen zu einer massiven Verschärfung des Konsumentenschutzes und damit zu einer tendenziellen Verteuerung der Konsumkredite geführt haben, ist umstritten: Der Jahresbericht 2002 des Verbandes Schweizerischer Kreditbanken und Finanzierungsinstitute (VSKF) bezeichnet das neue KKG als das restriktivste in Europa, ohne dies allerdings zu begründen (vgl. Jahresbericht VSKF 2002, S. 2). Im Übrigen steht der VSKF dem KKG jedoch weitgehend positiv gegenüber, abgesehen von dem durch den Bundesrat zu bestimmenden Höchstzinssatz.
21 Das Bundesamt für Justiz betont hingegen die „Unauffälligkeit des schweizerischen Konsumkreditrechts“ im europäischen Umfeld und bezeichnet die Unterschiede zwischen der schweizerischen und ausländischen Konsumkreditgesetzgebung als marginal. 22
78. Effektive kostenrelevante Unterschiede zwischen den untersuchten Ländern bestehen bei der Kreditfähigkeitsprüfung, die in der Schweiz vergleichsweise streng gehandhabt wird und (im Gegensatz zu den umliegenden Ländern) im KKG selber geregelt ist. Als kostentreibend erweist sich dabei gemäss Angaben der befragten Kreditinstitute vor allem der Umstand, dass für den pfändbaren Teil des Einkommens das Existenzminimum des Wohnsitzkantons des Kreditnehmers zu ermitteln ist. Da das Existenzminimum in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich berechnet wird, haben die Kreditinstitute für jeden Kanton eine softwareseitig gesonderte Berechnungsformel zu implementieren und diese bei jeder Änderung entsprechend anzupassen.
79. Die Tatsache, dass die Schweiz einen Höchstzinssatz im Kreditbereich kennt, kann sich kostenmässig indirekt auswirken, indem gewisse (riskante) Kredite, die aufgrund der Ausfallquote einen höheren Zins als die vorgesehenen 15% rechtfertigen, nicht vergeben werden, was das Kreditvolumen und somit allfällige Skalenerträge reduziert. Die einschränkenden Wirkungen eines Höchstzinssatzes können bis zu einem gewissen Grad dadurch gemildert werden, dass riskantere Kredite vergeben werden, deren Risiken aber teilweise durch sicherere Kredite quersubventioniert werden. Eine solche Strategie kann jedoch nur funktionieren, falls die besseren Risiken keine Ausweichmöglichkeiten haben, d.h. nicht bei einem anderen Kreditinstitut einen ihrem Risikoprofil entsprechend billigeren Kredit beziehen können. In Ländern ohne Höchstzinssätze, wie beispielsweise in den USA werden Konsumkredite mit Zinssätzen bis zu über 300% gewährt (z.B. für kleine Kredite, welche bis zum nächsten Gehalt gewährt werden, sogenannte payday-loans), was ein vollumfängliche, risikogerechte Abdeckung des Marktes erlaubt.
80. Die übrigen gesetzlichen Abweichungen fallen aufgrund der geringen Unterschiede oder der fehlenden Kostenrelevanz kostenmässig nicht ins Gewicht. Insgesamt betrachtet ist somit fraglich, ob allein aufgrund der Gesetzgebung im Bereich des Konsumkreditwesens auf eine gegenüber den Nachbarländern
unterschiedliche Zinshöhe für Konsumkredite in der Schweiz geschlossen werden kann. 23
81. Möglich wäre schliesslich eine Beeinflussung der Zinsen durch die übrigen bankenrechtlichen Gesetzesbestimmungen. Diese wurden jedoch von den befragten Instituten im Vergleich zu den ausländischen Regelungen weder als besonders restriktiv noch als kostentreibend bezeichnet, sodass ein diesbezüglicher Vergleich unterbleiben kann.
C.3.2 Produktionskosten
82. Gemäss den Befragten Instituten ist das höhere Kostenniveau in der Schweiz im Vergleich zu Europa, ein weiterer erklärender Faktor für das höhere Zinsniveau. Einerseits werden dabei die hohen Lohn- und Mietkosten in der Schweiz erwähnt. Andererseits soll die schweizerische Eigenheit der Dreisprachigkeit zusätzliche Kosten verursachen. Im Gegensatz zum Ausland müssen in der Schweiz alle Prospekte, Formulare etc. in allen drei Landessprachen gedruckt werden. Auch der Vertrieb der Produkte wird durch die Dreisprachigkeit teurer, müssen die Internetseiten und die Call-Center jeweils in drei Sprachen zugänglich sein. Dies führt zu einer Beschränkung der Möglichkeit zur Zentralisierung und verringert somit die potenzielle Erzielung von Effizienzgewinnen. Zudem entstehen dadurch auch höhere Investitionskosten in die IT-Infrastruktur. Diesbezügliche Zahlenvergleiche liegen dem Sekretariat nicht vor. Allfällige Differenzen mit dem Ausland dürften nach den von den Instituten vorgelegten Preismodellen allerdings nur einen sehr begrenzten Einfluss auf die Zinshöhe haben, da die Produktionskosten neben der Refinanzierung, der Kosten für credit losses, der Eigenkapitalkosten und der Kommissionen, nur einen geringen Anteil des Zinses darstellen.
83. Die Kostenüberwälzung der beiden Zentraldatenbanken IKO und ZEK (vgl. Rz. 31 und Rz. 32) wurde von verschiedenen Kreditinstituten als zusätzliches Argument für höhere Zinssätze angeführt. Dem ist zu entgegnen, dass die Banken insbesondere die ZEK freiwillig betreiben. Es ist folglich davon auszugehen, dass sich der ZEK durch entsprechende Effizienzgewinne, z.B. in Form tieferer Kredit Ausfallquoten, insgesamt kostensenkend auswirkt.
C.3.3 Marktdurchdringung
84. Gemäss den Angaben der befragten Institute ist die Verbreitung von Konsumkrediten in der Schweiz im Vergleich zu Europa gering (vgl. Rz. 62 und
2 0 Die Schweiz führte ferner (aus der Tabelle 6 nicht ersichtlich) eine Bewilligungspflicht für gewerbliche Kreditanbieter ein. 2 1 Vgl. die Position des VSKF zum KKG unter http:// www.vskf.org/de/position_vskf.shtml (besucht am 16.8.2006). 2 2 Vgl. Referat von Felix Schöbi, Verantwortlicher im Bundesamt für Justiz für das KKG, im Rahmen der VSKF-GV, S. 16 f. (http://www.vskf.org/de/konsumkreditnormen.shtml ([besucht am 16.8.2006]).
23 Zur besseren Vergleichbarkeit der verschiedenen Konsumkreditzinssätzen im In- und Ausland wird angeregt, eine Studie in Auftrag zu vergeben.
Tabelle 5). So liegt die durchschnittliche Verschuldung für Konsumkredite in der Schweiz bei lediglich 924 Euro pro Kopf. In Deutschland sind es dagegen 2798 Euro und in Grossbritannien sogar 4122 (vgl. Panorama Raiffeisen 4/06, S. 19). Dies ist u.a. auf das schlechte Image von Konsumkrediten beim Schweizer Publikum zurückzuführen.
24 Zudem führt die Tatsache, dass Konsumkredite nicht landesübergreifend angeboten werden dazu, dass das Kreditvolumen in einem kleinen Land wie die Schweiz nie das Ausmass der grossen Nachbarländer annehmen kann. Die kleineren Volumen haben zur Folge, dass geringere Skalenerträge erzielt werden, was zu höheren Zinsen führen kann.
C.3.4 Ausfallquote
85. Gemäss dem Bericht "Consumer Credit in Europe" (vgl. MERCER OLIVER WYMAN, "Consumer Credit in Europe: riding the wave", November 2005, S. 17) variieren die Ausfallquoten im europäischen Raum erheblich und sind insbesondere von der wirtschaftlichen Stabilität des Landes abhängig. So können die Ausfallquoten in sich noch entwickelnden Märkten wie Ungarn und Polen 7% erreichen. Demgegenüber sind sie in der Regel in stabilen Märkten wie Österreich, Deutschland und Holland im Bereich von 1%. In hoch entwickelten Märkten wie England sind sie wiederum höher, da die Risikobereitschaft der Kreditunternehmen bei der Kreditvergabe viel höher ist.
86. Die befragten Kreditinstitute geben an, dass als Folge des schlechten Ansehens der Konsumkredite in der Schweiz die tieferen Einkommensschichten mit schlechtem Risikoprofil überproportional vertreten sind. Dies führe, verglichen mit anderen Ländern, zu einer höheren Ausfallsrate und somit zu höheren Zinsen. Gemäss den Angaben der Kreditinstitute berechnete das Sekretariat für 2005 eine durchschnittliche Ausfallsrate von ca. 4%, was auf den ersten Blick die Aussage der Kreditinstitute stützen würde. Bei der Interpretation dieser Zahl ist jedoch Vorsicht geboten. Einerseits ist die berechnete Ausfallquote aufgrund unterschiedlicher Definitionen und Erfassungsmethoden der einzelnen Kreditinstitute nur bedingt aussagekräftig. Anderseits wird die Ausfallquote [...] getrieben, [...]. So betrug die durchschnittliche Ausfallquote der befragten Kreditinstitute ohne [...] nur rund 1.5%, was darauf hindeutet, dass die Ausfallquoten in der Schweiz nicht signifikant höher eingeschätzt werden müssen als in anderen europäischen Ländern mit stabilen Märkten.
87. Dies wird auch durch den Jahresbericht 2005 des VSKF unterstrichen, der festhält:
„Die von unseren Mitgliedern gelieferten Zahlen zu den Kreditnehmern mit Zahlungsrückständen im Jahr 2005 zeugen von einer nach wie vor guten Zahlungsmoral und professionellen Kreditfähigkeitsprüfung der Kredit- und Leasinganbieter. So betrug der Anteil der pro Monat im Jahresmittel fälligen Raten, für die eine Betreibung eingeleitet werden musste, 0.29 Prozent (Vorjahr 0.23 Prozent). Ein Fortsetzungsbegehren musste pro
Monat im Jahresmittel für 0.24 Prozent (Vorjahr 0.19 Prozent) gestellt werden.“
88. Zusammenfassend ist also zu bezweifeln, dass die Risikokosten einen Faktor darstellen, welcher zur Erklärung von unterschiedlichen Zinsniveaus in der Schweiz und umliegenden Ländern dienen kann.
C.3.5 Refinanzierung
89. Nebst Faktoren, welche sich im schweizerischen Konsumkreditmarkt möglicherweise kostentreibend auswirken, besteht zumindest ein Faktor, welcher sich im europäischen Vergleich kostensenkend auswirken sollte. Allgemein können sich Kreditinstitute entweder über den Einsatz von Spareinlagen oder den Interbankenhandel refinanzieren. Dabei wird normalerweise davon ausgegangen, dass der Interbankenzinssatz die Opportunitätskosten des Kapitals widerspiegelt. Da Konsumkredite vorwiegend in der Landeswährung ausgestellt werden, sind für die Kreditinstitute in erster Linie die Interbankzinssätze in der entsprechenden Währung relevant. Wie aus Abbildung 2 ersichtlich ist, liegen die Interbankzinssätze in der Eurozone für britische Pfund und US-Dollars signifikant höher als in der Schweiz. So betrug die Differenz zwischen kurzfristigen CHF- und Euro-Anlagen in den letzten Jahren immer ca. 1.5 - 2.5%.
(Quelle: SNB, Quartalsheft, September 2006)
Abbildung 2: Internationale Kurzfristzinsen
C.4 Konsumentenverhalten
90. Gemäss Angaben der Kreditinstitute ist der Zinssatz nicht der entscheidende Wettbewerbsfaktor im Konsumkreditmarkt. Konsumenten würden insbesondere wenig Druck auf der Zinsebene machen, weshalb wenig Anreize vorliegen, tiefe Zinssätze anzubieten. Abbildung 3 kann entnommen werden, dass dem Zinssatz im Durchschnitt 25 keine herausragende Bedeutung zukommt. Faktoren wie der Service, die
24 Der schlechte Ruf der Konsumkredite in der Schweiz wird z.B. durch die Stellung der UBS bestätigt, welche aus Reputationsgründen aus diesem Geschäft ausgestiegen ist (vgl. auch Rz. 61).
25 Der Durchschnitt wurde nach dem Marktanteil gewichtet (Marktanteil vgl. Tabelle 2, Rz. 48).
Schnelligkeit oder die Diskretion werden von den Kreditinstituten ähnlich stark wie der Zinssatz gewichtet. In der Schweiz ist auch die Werbung von grosser Bedeutung.
0
1
2
3
4
5
6
Service Preis = Zinshöhe Kundenvertrauen Kreditpolitik Werbung
Wichtigkeit der Wettbewerbsfaktoren
Abbildung 3: gewichtete Übersicht über die Wichtigkeit der verschiedenen Wettbewerbsfaktoren nach Angaben der befragten Institute
91. Nebst der aggregierten Auswertung der Wettbewerbsfaktoren lassen sich jedoch vor allem aus den individuellen Angaben der Instituten interessante Schlüsse ziehen: Betrachtet man die drei grössten Anbieter auf dem Konsumkreditmarkt (GE Money Bank, Credit Suisse und Migrosbank) zeigt sich insbesondere, dass die Bewertung des Faktors Zinssatz mit der Zins- und Marktanteilsentwicklung korreliert. D.h. GE Money Bank, welche in den letzten fünf Jahren über [..]% Marktanteil verloren hat und den durchschnittlichen Zinssatz um ca. [...]% senken musste, bewertet den Faktor Zinssatz verglichen mit den anderen erfassten Wettbewerbsfaktoren viel stärker, als die beiden anderen Kreditinstitute, welche ihre Marktanteile halten oder sogar vergrössern konnten und keine nennenswerten Zinskorrekturen vornehmen mussten. Dies steht in einem gewissen Widerspruch zu der Aussage der Instituten, dass der Zinssatz in der Schweiz keine entscheidende Grösse darstellt.
92. Im europäischen Raum werden des Weiteren oft hohe "Switching Costs" als Grund für die geringe Preissensibilität der Konsumenten geltend gemacht. 26 Als Gründe für hohe "Switching Costs" im Retailbanking Sektor werden dabei unter anderem Verwaltungskosten, Informationsassymetrien und Preisintransparenz, Produktekoppelungen sowie Kontoabschlusskosten geltend gemacht. Allgemeine Überlegungen zum Schweizer Konsumkreditmarkt zeigen aber, dass die Switching Costs in der Schweiz tendenziell tief sein sollten. Erstens besteht in der Schweiz eine hohe Transparenz bezüglich der verschiedenen Angebote. Die Preisbekanntgabeverordnung des Bundes 27 gibt nämlich vor, dass die effektiven Preise publiziert werden müssen. Somit können effektive Zinsen verglichen werden. Demgegenüber werden im Ausland oft nur Nettozinse publiziert. Die Transparenz wird zusätzlich durch Internetvergleichsportale gefördert, welche dem Konsumenten einen raschen Offertenvergleich ermöglichen. Zweitens fallen die Eröffnungsgebühren für einen Konsumkredit nicht ins Gewicht. Schliesslich gibt es in der Schweiz keine Abschlussgebühren. Gemäss Art. 17 KKG muss eine frühzeitige Rückzahlung des Konsumkredits jederzeit möglich sein.
93. Zusammenfassend läst sich festhalten, dass im Konsumkreditgeschäft nebst dem Zinssatz auch anderen Wettbewerbsfaktoren, wie der Service, das Kundenvertrauen etc., eine gewisse Bedeutung zukommt. Dies mag teilweise dazu führen, dass die Konsumenten in den letzten Jahren weniger preissensitiv waren als in anderen Branchen und Bereichen. Aufgrund der Markt- und Zinsentwicklungen sowie der niedrigen "Switching Costs" im Bereich der Konsumkredite kann jedoch das Argument der fehlenden Preissensitivität kaum zur Erklärung unterschiedlicher Zinsniveaus zwischen der Schweiz und den umliegenden Ländern herangezogen werden.
C.5 Zwischenfazit
94. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die genannten Faktoren einen Einfluss auf die Zinshöhe in der Schweiz haben können. Während die restriktive Kreditvergabepolitik, das Risikoprofil, die schlechte Marktdurchdringung, die kleinen Volumen und die Produktionskosten eher eine kostensteigernde Auswirkung auf die Schweizer Zinsen haben sollten, sprechen der vorteilhafte Refinanzierungssatz sowie die tiefen "Switching Costs" für Schweizer Franken für einen tiefen Zinssatz in der Schweiz.
95. Nur ein Vergleich der jeweiligen Kostenstrukturen im Konsumkreditbereich auf europäischer Ebene könnte zeigen, ob und wie die Kostenstruktur in der Schweiz einen höheren Zinssatz bedingt. Ein solcher Vergleich ist aber im Rahmen dieser Vorabklärung nicht machbar. Es ist zudem fraglich, inwiefern das Sekretariat das für einen Vergleich nötige Zahlen- und
26 vgl. z.B. European Commission Directorate-General for Competition, Report on the retail banking sector inquiry, SEC (2007) 106, 31 January 2007, S. 65 ff. 27 Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV; SR 942.211)
Legende 1 = überhaupt nicht 2 = wenig 3 = neutral 4 = mässig 5 = stark
6 = sehr stark
Datenmaterial im Ausland erheben könnte.
D. ZUSAMMENFASSUNG
96. Die vorliegende Vorabklärung hat gezeigt, dass trotz der sehr hohen Konzentration auf dem Konsumkreditmarkt (die vier wichtigsten Akteure auf diesem Markt erreichen gemeinsam einen Marktanteil von ca. 95%), keine hinreichenden Anzeichen für ein koordiniertes Verhalten unter den Marktteilnehmern bestehen, welche die Eröffnung einer Untersuchung rechtfertigen würden. Eher deuten verschiedene Faktoren auf eine Zunahme des Wettbewerbs. Insbesondere zu erwähnen sind die in den letzten fünf Jahren gesunkenen Zinssätze, der markante Verlust von Marktanteilen des Branchenleaders GE Money Bank, die erfolgreichen Markteintritte der Raiffeisen und der Cashgate sowie die relativ heterogenen Konditionen für Konsumkredite zwischen den Anbietern. Indizien für einen Verstoss gegen das Kartellgesetz konnten weder im Zusammenhang mit den Kreditdatenbanken noch zwischen den Kreditinstituten gefunden werden.
97. Die Frage, ob die Zinsen für Konsumkredite in der Schweiz effektiv höher liegen als im umliegenden Ausland, lässt sich ohne eine vertiefte Analyse nicht abschliessend beantworten. Um einen effektiven Vergleich von Zinssätzen zwischen verschiedenen Ländern zu bewerkstelligen, müsste in jedem Land eine inländische Person mit identischem Risikoprofil bei verschiedenen Kreditinstituten konkrete Offerten einholen. Nur so wäre ein aussagekräftiger Zinsvergleich zwischen der Schweiz und anderen europäischen Ländern möglich. Ob das dafür notwendige Datenmaterial europaweit verfügbar und vergleichbar wäre, ist fraglich. In Bezug auf die Schweiz wäre diesbezüglich wünschenswert, dass wenigstens die Durchschnittszinssätze des Konsumkreditmarktes sowie deren Entwicklung in einer öffentlichen Statistik erfasst würde (z.B SNB, BfS).
98. Allgemein lässt sich sagen, dass die Zinsen für Konsumkredite von der Kreditvergabepolitik des einzelnen Landes abhängen. Währenddem in der Schweiz Konsumkredite mit Zinssätzen von bis max. 15% vergeben werden, findet man z.B. im Ausland Konsumkredite mit bis zu über 300% Zinsen. Weitere Faktoren, wie das Risikoprofil, die schlechte Marktdurchdringung, die kleinen Kreditvolumen und die Produktionskosten können möglicherweise einen kostensteigernden Effekt auf die Zinsen in der Schweiz ausüben. Demgegenüber sollten sich die tiefen "Switching Costs" und der vorteilhafte Refinanzierungssatz für Schweizer Franken tendenziell zinssenkend auswirken.
99. Aufgrund des Fehlens von stichhaltigen Indizien für einen Verstoss gegen das Kartellgesetz stellt das Sekretariat die Vorabklärung ein. Das Sekretariat geht davon aus, dass sich die beobachteten Marktentwicklungen in Richtung einer Kostensenkung für die Konsumenten fortsetzen. Ein wichtiger Faktor, welcher Innovationen auf dem Konsumkreditmarkt beschleunigen könnte, dürfte in diesem Zusammenhang auch das Konsumentenverhalten, insbesondere auch eine erhöhte Akzeptanz des Konsumkredites in der Schweiz sein. In dieser Hinsicht ist zu erwarten, dass die Konsumenten sei es durch das Einhohlen verschiedener Offerten oder durch das Ausreizen der unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreditkarten versus Konsumkredit) einen erhöhten Druck auf der Zinsebene der Konsumkredite ausüben. Sollte sich die Tendenz zur Senkung der Zinskosten in den nächsten Jahren nicht fortsetzen, behält sich das Sekretariat vor, eine vertiefte Untersuchung des Schweizer Marktes durchzuführen.
100. Das Sekretariat nimmt überdies zur Kenntnis, dass die EU derzeit eine Neufassung Ihres Rechts zu den Verbraucherkrediten plant. Die hierzu vorgesehene Richtlinie soll die bisher nationalen Märkte in Europa öffnen und zu einer Erhöhung der Transparenz zu Gunsten der Konsumenten führen. Da es sich bei der Marktöffnung und Erhöhung der Transparenz aus wettbewerbsrechtlicher Sicht um zentrale Anliegen für die Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs handelt, wird auch das Sekretariat das weitere Vorgehen in der EU eng mitverfolgen und falls nötig, entsprechende Empfehlungen an die zuständigen Schweizer Behörden abgeben oder auf die Konsumkreditwirtschaft einwirken.
E. SCHLUSSFOLGERUNG
Das Sekretariat, gestützt auf die erfolgten Sachverhaltsabklärungen und die vorangehenden Erwägungen, beschliesst:
1. Die Vorabklärung wird abgeschlossen.
2. Das Sekretariat behält sich die Eröffnung einer Untersuchung für den Fall vor, dass sich in den nächsten Jahren keine Veränderungen der Wettbewerbsparameter zu Gunsten der Konsumkreditnehmer feststellen lässt.
3. Das Sekretariat regt an, der Nationalbank oder dem Bundesamt für Statistik vorzuschlagen, auch preisbezogene Daten zu den Konsumkrediten zu sammeln und auszuwerten.