Verschiebung bestehende Mobilfunkanlage
Domanda di costruzione · Deisrütistrasse 6, 8472 Seuzach
Progetto
- Progetto
- Verschiebung bestehende Mobilfunkanlage
- Luogo
- Deisrütistrasse 6, 8472 Seuzach
- Comune
- Seuzach
- Cantone
- Zurigo
- Fondi
- 5759
- EGRID
- CH767745928421
- Zona
- Zona artigianale (G)
Procedura
- Pubblicata
- 24 lug 2026
- Opposizioni
- fino al 14 ago 2026, 20 giorni
- Atti consultabili presso
- Gemeinde Seuzach Stationsstrasse 1 8472 Seuzach
Opposizione
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).