Bauzonenplan Änderungen 1993

Piano d'utilizzazione · Bünzen

Documento

Numero
1993-000341
Tipo
Piano d'utilizzazione
Comune
Bünzen
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
GR
Adottato
21 dic 1993
In vigore dal
21 dic 1993

Carta

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File

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Testo

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

Me/ek

21. Dezember 1993

(6457) Gemeinde Bünzen; Kulturlandplan, Aenderungen Bauzonenplan, Bau- und Nutzungsordnung4Genehmigung mit Auflagen und Hinweis; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 13. Oktober 1993. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Eintreten ist unbestritten. Zur Detailberatung wird das Wort nicht verlangt. Anschliessend wird in gemeinsamer Abstimmung mit 107 Stimmen, ohne Gegenstimme, Abt. Raumplanung beschlossen: 1.

Chef

GK

R+Ü

82

Mostra tutto il testo

RPG und

Es werden folgende Vorlagen der Gemeinde 147 BauG genehmigt: 1.1

Der Kulturlandplan vom 10. Dezember 1991, bereinigt aufgrund der Einspracheentscheide des Regierungsrates, mit folgender Auflage: Die Gemeinde wird aufgefordert, die Zonierung im Gebiet "Aumatte" bezüglich der Nutzung durch die bestehende Gärtnerei zu überprüfen und diese soweit nötig neu festzulegen. 1.2 Die Bauzonenplanänderungen vom 10. Dezember 1991, bereinigt aufgrund der Einspracheentscheide des Regierungsrates, mit folgender Auflage: Die Gemeinde Bünzen wird aufgefordert, die Gesamtrevision des Bauzonenplanes - zur Lösung der zahlreichen hängigen Fragen - umgehend einzuleiten. 1.3 Die Bau- und Nutzungsordnung vom 10. Dezember 1991 mit folgendem Hinweis: 3 2.,

1H3

-

-

2

Es wird festgestellt, dass Ziffer 3.28.2. (Unterhalt und Pflege der Naturschut77onen und -objekte sind Sache der Grundeigentümer) nur im Rahmen der übergeordneten Gesetze, insbesondere Art. 18 lit. c des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG), angewandt werden kann. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Gemeinderat 5624 Bünzen - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation)

Präsidentin:

Staatsschreiber: