Bauzonenplan
Piano d'utilizzazione · Mülligen
Documento
- Numero
- 2004-001921
- Tipo
- Piano d'utilizzazione
- Comune
- Mülligen
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- GR
- Adottato
- 25 mag 2004
- In vigore dal
- 25 mag 2004
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Mülligen con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
NUPLA-4107-2004-E.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Protokoll des Grossen Rats Sitzung:
25. Mai 2004
Me/ek
Art. Nr.
2004-1921
(GR.04.14-1) Gemeinde Mülligen; Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung mit Auflage; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 14. Januar 2004 samt Änderungsanträgen vom 26. April 2004 der Bau- und Planungskommission, denen der Regierungsrat nicht zustimmt. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Peter Zubler, Aarau. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss ihren Anträgen. Roland Agustoni, Magden, beantragt namens der SP-Fraktion Ablehnung des Kommissionsantrages. Reto Miloni, Mülligen, beantragt Namens der Fraktion der Grünen, Antrag 1 wie folgt zu ergänzen: "Parallel zu der vom Regierungsrat beantragten Rücknahme der südlich der Autobahn ausgeschiedenen Landschaftsschutzzone ist das Kiesabbaugebiet auf einen richtplankonformen Bedarf von 15 Jahren zu redimensionieren." Antrag 1 In der ersten Abstimmung wird der Kommissionsantrag mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Auf den Antrag des Regierungsrats entfallen 44 Stimmen. Der Antrag Miloni wird in der folgenden Abstimmung mit grosser Mehrheit, gegenüber 13 Stimmen, abgelehnt. Anträge 2 und 3 In getrennten Abstimmungen wird den Anträgen 2 und 3 mit grosser Mehrheit zugestimmt. Beschluss: 1. Für die am 27. Juni 2003 von der Gemeinde Mülligen beschlossene Vorlage wird folgende Auflage beschlossen: Die Gemeinde wird beauftragt, innert zwei Jahren im Nutzungsplanverfahren die Ausscheidung der Landschaftsschutzzone südlich der Autobahn A3 den Anforderungen des kantonalen Richtplans anzupassen und zur Genehmigung vorzulegen. Die Gemeinde kann in diesem Gebiet einen Siedlungsstandort ausscheiden.
Versand:
Mostra tutto il testo
-2-
2. Der Bauzonenplan, der Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Mülligen vom 27. Juni 2003 werden genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug Baudepartement Abteilung Raumentwicklung BD Rechtsabteilung BD Gemeinderat 5243 Mülligen (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident:
Staatsschreiber: i.V.