Quartierplan Bleiche II

Piano d'utilizzazione · Trogen

Documento

Tipo
Piano d'utilizzazione
Comune
Trogen
Cantone
Appenzello Esterno
Livello
Comune
Approvato da
Regierungsrat
Adottato
15 ott 1991
In vigore dal
15 ott 1991

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Trogen con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

CH73_12_GE_Quartierplan Bleiche II.pdfApri in una nuova scheda

Testo

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lilrililrl Protokolldes Regierungsrates

ilil|ilililililililtffi|| Kanton Appenzell A.Rh. l-5. Oktober L99l-

L.

Gemeinde Trogen: Quartierplan Bleiche II;

Genehmigung

Dem Bericht der Baudirektion vorn l-3. September L99l- ist entnehrnen:

zu

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Mit schreiben vom 27. Juni l-ggL ersucht der Gemeinderat Trogen um Genehmigung des Teilzonenplanes Bleiche und des Quartierplanes Bleiehe rr. rm vorriegenden Antrag wird nur der Quartierplan Bleiche II behandelt. Sachverhalt

Der Quartierplan Bleiche II bezweckt eine auf das Ortsund Landschaftsbild abgestimmte, gut gestaltete Gewerbeüberbauung sowie eine zweckmässige Erschriessung des plangebietes. Die bestehenden Appenzellerhäuser südIich der staatsstrasse sollen zumindest in ihrer struktur erhalten werden. Mit dem vorgesehenen Erschliessungskonzept sind für das südlich und nördlich der staatsstrasse gelegene Baugebiet nur je ein Einlenker in die staatsstrasse notwendig. Auch wird entrang der staatsstrasse die Real-isierung eines Trottoirs ernöglicht. Mit einer entsprechenden Besiimmung in den sondeibauvorschriften wird sichergestelIt, dass im neu einzuordnenden Gebiet nördlich der staatsstrasse die erforderrichen planungswerte gernäss der Lärmschutzverordnung eingehalten werden. Der bestehende Quartierplan Breiche vom 28. November i.g7| solr d.urch den vorliegenden Quartierplan abgelöst werden. FormeIles

Die vorprüfung des Quartierplanes Bleiche rr erfolgte

irn

spätsommer 1990. Der aufgrund der vorprüfung bereinigte Quartierplan ist vom Gemeinderat Trogen am l-3. November 1990 erlassen und vom 20. November l-990 bis 2]-. Dezember 1990 öffentlich aufgelegt worden. Die vier eingereichten Einsprachen wurden nach verhandlungen und geringfügigen

2

Aenderungen des Teilzonenplanes und des euartierplanes zurückgezogen. Gemäss Art. 37 Abs. 5 BauR Trogen werden

Quartierpläne und Sonderbauvorschriften durch den Gemeinderat anqenonmen. fun 1-8. Juni i-991- hat der Gemeinderat auch die beim Quartierplan vorgenommene geringfügige Aenderung beschlossen.

Materielles Die Baudirektion prüft sondernutzungspläne gestützt auf Art. 50 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 39 ff. EG zum Rpc. Der Quartierplan Bleiche II ist zweckmässig und vermag die ihrn gestellte Aufgabe zu erfülIen. Antrag

Die Baudirektion beantragt gestützt auf Art. 6 Abs. l_ und Art. 50 Abs. 3 EG zum RPc sowie Art. 3 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren : l-. Der Quartierplan Bleiche II (p1an Nr. 24.L-6/t, plandatum 24. Mai l-991-) sei zu genehmigen. 2. Der Quartierplan Bleiche, genehrnigt am 28. November I978, sei aufzuheben. 3 Für die Genehrnigung sei eine Gebühr von Fr. 4OO.-- zu erheben.

Beschluss: Zustirnmung zum Antrag der Baudirektion. Amtsblatt (Ziffer Auszug an

r") .

Baudirektion

Sekretariat der Baudirektion (4 Expl.)* Kantonales Planungsamt (2 ExpI.)* Gemeinderat Trogen (2 ExpI. ) ** *) Beilage: 3- Expl. des euartierplanes Bleiche II rnit Genehmigungsvermerk **) Beilage: 1- Expl. des euartj-erplanes Bleiche ff mit Genehmigungsvermerk; Rechnung

Versandt am

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lm Auftrag des Regie rungsrates Dcr Roßchraibq i.V.: