Quartierplan Oberdorf

Piano d'utilizzazione · Wald

Documento

Tipo
Piano d'utilizzazione
Comune
Wald
Cantone
Appenzello Esterno
Livello
Comune
Approvato da
Regierungsrat
Adottato
13 set 1988
In vigore dal
13 set 1988

Carta

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CH73_14_GE_Quartierplan Oberdorf.pdfApri in una nuova scheda

Testo

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH. 13. September 1988 F.

Gemeinde Wald: Genehmigung des Quartierplanes Oberdorf Dem Bericht der Baudirektion vom 24. August 1988 ist zu ent­ nehmen: Das Quartierplangebiet liegt gemäss rechtskräftigem Bebauungs­ plan vom 14. Oktober 1980 in einer Wohnzone W2, 2. Etappe. Die Bauzonen 2. Etappe werden vom Gemeinderat ganz oder teilweise zur Bebauung freigegeben, wenn mit einem Quartierplan eine technisch zweckmässige Er­ schliessung mit Strassen, Wasser, Kanalisation, elektrischen Anlagen u.a. nachgewiesen wird, die Finanzierung der Erschliessung sichergestellt ist (Art. 20 Bauordnung Wald). Bei der Erstellung des Quartierplanes Oberdorf galt es neben den eigentlichen Erschliessungsfragen vorab zwei Probleme zu lösen, einerseits das Problem des Aussichtsschutzes von der Bühl­ strasse, anderseits das Problem des Schutzes der innerhalb des Quartierplangebietes liegenden Quellen. Formelle Rechtmässigkeit Der Quartierplan erfüllt die Anforderungen gemäss Art. 2 Abs. 2 und Art. 43 EG zum RPG. Er wurde am 20. April 1988 vom Gemeinde­ rat erlassen und vom 2. Juni 1988 bis 1. Juli 1988 öffentlich aufgelegt. Es sind keine Einsprachen gegen den Quartierplan ein­ gegangen. Materielle Rechtmässigkeit Die verschiedenen anstehenden Probleme konnten insgesamt zu­ friedenstellend gelöst werden. Die in der Vorprüfung beanstan­ deten Detailprobleme wurden, soweit zwingend, korrigiert. Der Genehmigung des vorliegenden Quartierplanes steht in formel­ ler wie in marterieller Hinsicht nichts mehr im Wege.

- 2 -

Die Baudirektion beantragt gestützt auf Art. 50 Abs. 3 EG zum RPG sowie Art. 3 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren: 1.

Der Quartierplan genehmigen.

Oberdorf

vom

20.

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April

1988

sei

2.

Für die Genehmigung sei eine Gebühr von Fr. 4 00. -- zu erheben.

Beschluss:

Zustimmung zum Antrag der Baudirektion.

Auszug an

Baudirektion Sekretariat Baudirektion (2 Expl. ); Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk Kant. Planungsamt; Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk Gemeinderat Wald (4 Expl. ); Beilagen: Quartier­ plan mit Genehmigungsvermerk, Rechnung

versandt am

15. September 1988

zu