Quartierplan Oberdorf
Piano d'utilizzazione · Wald
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione
- Comune
- Wald
- Cantone
- Appenzello Esterno
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- Regierungsrat
- Adottato
- 13 set 1988
- In vigore dal
- 13 set 1988
Carta
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File
CH73_14_GE_Quartierplan Oberdorf.pdfApri in una nuova scheda
Testo
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH. 13. September 1988 F.
Gemeinde Wald: Genehmigung des Quartierplanes Oberdorf Dem Bericht der Baudirektion vom 24. August 1988 ist zu ent nehmen: Das Quartierplangebiet liegt gemäss rechtskräftigem Bebauungs plan vom 14. Oktober 1980 in einer Wohnzone W2, 2. Etappe. Die Bauzonen 2. Etappe werden vom Gemeinderat ganz oder teilweise zur Bebauung freigegeben, wenn mit einem Quartierplan eine technisch zweckmässige Er schliessung mit Strassen, Wasser, Kanalisation, elektrischen Anlagen u.a. nachgewiesen wird, die Finanzierung der Erschliessung sichergestellt ist (Art. 20 Bauordnung Wald). Bei der Erstellung des Quartierplanes Oberdorf galt es neben den eigentlichen Erschliessungsfragen vorab zwei Probleme zu lösen, einerseits das Problem des Aussichtsschutzes von der Bühl strasse, anderseits das Problem des Schutzes der innerhalb des Quartierplangebietes liegenden Quellen. Formelle Rechtmässigkeit Der Quartierplan erfüllt die Anforderungen gemäss Art. 2 Abs. 2 und Art. 43 EG zum RPG. Er wurde am 20. April 1988 vom Gemeinde rat erlassen und vom 2. Juni 1988 bis 1. Juli 1988 öffentlich aufgelegt. Es sind keine Einsprachen gegen den Quartierplan ein gegangen. Materielle Rechtmässigkeit Die verschiedenen anstehenden Probleme konnten insgesamt zu friedenstellend gelöst werden. Die in der Vorprüfung beanstan deten Detailprobleme wurden, soweit zwingend, korrigiert. Der Genehmigung des vorliegenden Quartierplanes steht in formel ler wie in marterieller Hinsicht nichts mehr im Wege.
- 2 -
Die Baudirektion beantragt gestützt auf Art. 50 Abs. 3 EG zum RPG sowie Art. 3 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren: 1.
Der Quartierplan genehmigen.
Oberdorf
vom
20.
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April
1988
sei
2.
Für die Genehmigung sei eine Gebühr von Fr. 4 00. -- zu erheben.
Beschluss:
Zustimmung zum Antrag der Baudirektion.
Auszug an
Baudirektion Sekretariat Baudirektion (2 Expl. ); Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk Kant. Planungsamt; Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk Gemeinderat Wald (4 Expl. ); Beilagen: Quartier plan mit Genehmigungsvermerk, Rechnung
versandt am
15. September 1988
zu