Quartierplan Wies III
Piano d'utilizzazione · Speicher
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione
- Comune
- Speicher
- Cantone
- Appenzello Esterno
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- Regierungsrat
- Adottato
- 18 apr 2001
- In vigore dal
- 18 apr 2001
Carta
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File
CH73_11_GE_Quartierplan Wies III.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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Protokoll des Flegierungsrates
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18. April2001
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a. o.
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Gemeinde Speicher; Quartierplan Wies lll; Genehmigung A. 1
2.
Ausgangslage
Mit Schreiben des Gemeinderates Speicher vom 14. März 2001 wird um die Genehmigung.des obengenannten Planungsinstrumentes durch den Regierungsrat nachgesucht. Das Planungsgebiet wurde gemäss rechtskräftigem Zonenplan der Gewerbezone GEll zugeschieden. Mit dem Quartierplan sollen verschiedene etappierbare Gewerbeüberbauungen ermöglicht werden. Dabei sind neben Klein- auch Grossge-
werbebetriebe realisierbar. 4.
Über den Quartierplan wurde das Vorprüfungsverfahren durchgeführt.
5.
Der Quartierplan Wies lll wurde am 20. Dezember 2000 vom Gemeinderat erlassen.
6
Die öffentliche Planauflage des Planungsinstrumentes erfolgte vom 24. Januar 2001 bis 23. Februar 2001. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
B. Enrvägungen 1. Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss ArI. 47 ff. des EG zum RPG (bGS 721.1) sind erfüllt. Formell steht der Plängenehmigung durch den Regierungsiat damit nichts entgegen.
2. 3. 4.
Das Erschliessungskonzept ist flexibel gehalten. Wohl richtet es sich auf eine eher kleinmassstäbliche Parzellierung aus, doch lässt es auch zu, dass mehrere Parzellen für einen grösseren Gewerbebetrieb zusammengelegt und optimiert erschlossen werden können.
Die Sonderbauvorschriften wurden im Sinne der Vorprüfung ergänzt und angepasst. Die materiellen Anforderungen gemäss Art. 43 EG zum RPG sind erfüllt. Materiell steht der Plangenehmigung durch den Regierungsrat damit nichts entgegen.
t
-zG.
Beschluss des Regierungsrates
1
Der Quartierplan Wies lll wird genehmigt.
2.
Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 800.- erhoben
3.
Rechtsmittel: Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen nach Erhalt mit Beschwerde ans Verwaltungsgericht (Adresse: Verwaltungsgericht des Kantons Appenzell A.Rh., postfach, 9043 Trogen) weitergezogen werden. Die schriftliche Beschwerde hai einen Antrag sowie eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist lglzqlegen (Art. ff. des Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, bGS 143.6).
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Amtsblatt.
Auszug an
Baudirektion Sekretariat Baudirektion Zentralstelle für Baugesuche (1 Expl. mit Genehmigungsvermerk) Planungsamt (1 Expl. mit Genehmigungsvermerk) Gemeinderat Speicher (restliche Expl. mit Genehmigungsvermerk, Rechnung) [m Auftrag des Regierungrsrafes Der Ratschreiber:
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Versandt am 2 $. April 200'N
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