Quartierplan Harschwendi, Änderung
Piano d'utilizzazione · Waldstatt
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione
- Comune
- Waldstatt
- Cantone
- Appenzello Esterno
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- Regierungsrat
- Adottato
- 19 lug 1988
- In vigore dal
- 19 lug 1988
Carta
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File
CH73_07_GE_Quartierplan Harschwendi, Änderung.pdfApri in una nuova scheda
Testo
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH.
19. Juli 1988 N.
Gemeinde Waldstatt: Teiländerung des Quartierplanes Harschwen di; Genehmigung Dem Bericht der Baudirektion vom 3. Juni 1988 ist zu entnehmen: 1. Mit Schreiben vom 8. Dezember 1987 ersucht der Gemeinderat Waldstatt um die Genehmigung der Teiländerung des Quartier planes Harschwendi. Da das Verfahren als geringfügige Aende rung gemäss Art. 51 Abs. 3 EG zum RPG ohne öffentliche Aufla ge durchgeführt wurde, mussten die Unterschriften und damit das Einverständnis aller betroffenen Grundeigentümer einge holt werden. Anfangs Mai konnten die nötigen Unterschriften beigebracht werden. Der Gemeinderat hat die Aenderung bereits am 11. November 1987 genehmigt. 2. Die Aenderung betrifft die Baulinie für die Strassen. Die Verschiebungen haben sich aus der Detailprojektierung erge ben und beinhalten eine feinere Abstimmung auf die bestehen den topographischen Verhältnisse. Die durchgeführten Korrek turen sind zweckmässig. Beschluss nach Antrag der Baudirektion: 1. Die Teiländerung des Quartierplanes Harschwendi, Waldstatt, wird genehmigt (Art. 50 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 51 Abs. 2 und 3 EG RPG). 2. Für die Genehmigung wird eine Staatsgebühr von Fr. 150.-- er hoben (Art. 3 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren). Amtsblatt. Auszug an
Baudirektion Sekretariat der Baudirektion (2 Expl.)* Kant. Planungsamt (2 Expl.)* Gemeinderat Waldstatt (4 Expl. )* *Beilage: Quartierplanänderung Harschwendi mit Genehmigungsvermerk
versandt am
22. Juli 1988