Baureglement - Änderung Cornatze
Courlevon
Documento
- Numero
- 2251_2
- Comune
- Courlevon
- Cantone
- Friburgo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 29 giu 2022
Carta
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File
2275_20220629_Murten_Courlevon_Modif_DTA-B Cornatze_RCU.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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Nutzung
Empfindlichkeitsstufe
Nutzung
Empfindlichkeitsstufe
Spezialvorschriften
6. Änderung des GBR
6.1 Stand vor der Änderung
19. Materialabbauzone (MAZ)
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Diese Zone ist für den Materialabbau (Lehmgrube) und die Inertstoffdeponie bestimmt. Bauten und Anlagen, welche für den Abbau, den Umschlag, den Transport oder die Lagerung von Material notwendig sind, können bewilligt werden.
IV
6.2 Änderung
19. Materialabbauzone (MAZ) Diese Zone ist für den Materialabbau (Lehmgrube) und die Inertstoffdeponie
bestimmt. Bauten und Anlagen, welche für den Abbau, den Umschlag, den Transport oder die Lagerung von Material notwendig sind, können bewilligt werden.
Innerhalb_des im Zonennutzungsplan bezeichneten Perimeters sind folgende
19.1 Deponie des Typs B
Vorschriften anwendbar:
Die Endablagerung von Abfällen des Typs B gemäss der Verordnung über die
Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) sowie
Nebentätigkeiten, die im Zusammenhang mit den Deponieperimetern stehen, sind zugelassen.
Jede Abfallanlage bedarf einer Baubewilligung sowie einer Sonderbewilligung der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion.
urbaplan - 16152 - Deponie Cornatze, Änderung der OP-01.09.20 21
6.3 Stand nach der Änderung
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Nutzung
Empfindlichkeitsstufe
Spezialvorschriften
19.1 Deponie des Typs B
19. Materialabbauzone (MAZ)
Diese Zone ist für den Materialabbau (Lehmgrube) und die Inertstoffdeponie bestimmt. Bauten und Anlagen, welche für den Abbau, den Umschlag, den Transport oder die Lagerung von Material notwendig sind, können bewilligt werden.
Innerhalb des im Zonennutzungsplan bezeichneten Perimeters sind folgende Vorschriften anwendbar:
Die Endablagerung von Abfällen des Typs B gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) sowie Nebentätigkeiten, die im Zusammenhang mit den Deponieperimetern stehen, sind zugelassen.
Jede Abfallanlage bedarf einer Baubewilligung sowie einer Sonderbewilligung der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion.
16152 - Deponie Cornatze, Änderung der OP - 01.09.20 - urbaplan
7. Genehmigung
1. Öffentliche Auflage 2. Angenommen vom Gemeinderat von Murten
Durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr 36
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3. Genehmigt durch der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion
2m 28 JUNI 2022
Der/ Die Staatsrat/-rätin, Direktor/-in
urbaplan - 16152 - Deponie Cornatze, Änderung der OP-01.09.20 23