21. Änderung «Erlass KbS 1999» - Festlegung
Catasto dei siti inquinati · Glarona
Documento
- Tipo
- Catasto dei siti inquinati
- Cantone
- Glarona
- Livello
- Cantone
- Approvato da
- DBU
- Adottato
- 14 mag 2019
- In vigore dal
- 14 mag 2019
Carta
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File
KBS-1600-20190514-E-Anpassung+21+geschwaerzt.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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kantonSlarus
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ffi
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Bau und Umwelt Kirchstrasse 2 8750 Glarus
Glarus, 14. Mai 2019 U. Ref.:523-51
21. Anderung vom 14.Mai 20lg des Beschlusses über den Erlass des Katasters der mit Abfällen belasteten Standorte vom 23. März 1999 Das Departement Bau und Umwelt
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zieht in Envägung: Sachverhalt
1
1.1
Auf der Parzelle 264 im Grundbuch Niederurnen sind beim Bauvorhaben im Mai 2017 Weitere Abklärungen haben ergeben, dass die Parzelle 265 (Grundbuch Niederurnen) ebenfalls mit solchen Verunreinigungen verschmutzt ist. Durch den Departementsbeschluss vom 15. September 2017 wurde ein Katastereintrag im Kataster der belasteten Standorte verfügt. Weitere Abklärungen (Ausdehnung und Gefahrensituation) wurden -
1.2
Auf der Parzelle 2231 (Grundbuch Näfels) ist ein Bauvorhaben (Arrondierung Villaliegenschaft) geplant, wo grössere Menge Aushubmaterial zu entfernen sind. lm Jahre wobei der Brandschutt auf der Parzelle 2231 Ausdehnung wurde wurde. Der Belastungsgrad sowie
2.
Enrägungen
2.1
Die zuständige Direktion für Landwirtschaft, Wald und Umwelt hat am 23. März 1999 gestützt auf die Vorgaben des Bundesrechtes, insbesondere Art. 5 der Altlastenverordnung (Altlv), einen Kataster der belasteten Standorte erlassen.
2.2
Die Kantone haben die Aufgabe, diesen Kataster aufgrund neuer Erkenntnisse und Meldungen, neuer Untersuchungsergebnisse oder Massnahmen anzupassen (Art. 5 und 6 Altlv).
2.3
Die letzte Anpassung des Katasters der mit Abfällen belasteten Standorte (KbS) erfolgt mit der 20. Anderung am 7 . Juni 2018.
2.4
lm Winter 2018 wurde eine deren Ergebnisse
1
Industr¡ekultur im Kanton Glarus, Verein Glarner Industriewege, 2005 Südo¡tschweiz Buchverlag
festge-
halten worden sind. Der Bericht zeigt unter anderem auf, dass die Ausdehnung der asbesthaltigen Abfälle kleiner ist als ursprünglich angenommen. Aufgrund dieser Ergebnisse wird der Perimeter im Kataster der belasteten Standorte angepasst. 2.5
Auf der Parzelle 2231 (Grundbuch Näfels, Gemeinde Glarus Süd) wurde schutt abgelagert. Aufgrund des geplanten Bauvorhabens wurde die Parzelle 2231 Die erfolgte Untersuchung Aus diesem Bericht folgt eindeutig, dass es sich um einen belasteten Standort handelt, der in den Kataster der belasteten Standorte aufgenommen werden muss. Dieser neue Standort wird mit der Laufnummer 19'732 versehen.
2.6
Auf Kantonsebene ist gemäss Art. 34 Abs. 1 des kantonalen Umweltschutzgesetzes (EG USG) das zuständige Departement für die Erstellung des Katasters der belasteten Standorte verantwortlich.
und verfügt sodann 1
Beim Kataster der belasteten Standorte des Kantons Glarus wird bei der KbS-Nr 22' 431 der Perimeter angepasst.
2
Der Kataster der belasteten Standorte des Kantons Glarus wird geändert und durch das Objekt KbS-Nr. 19'732 ergänzt.
2
Die Vorgaben des ursprünglichen Beschlusses vom 23. März 1999 und der bisherigen 20 Anderungen bleiben vorbehalten.
3
Dieser Beschluss tritt am 14. Mai 2019 in Kraft.
4
Schriftliche Mitteilung an die Gemeinde Glarus Nord.
F
das
partement
r
Regierungsrat
2
Anhang 1 Kataster der belasteten Standorte des Kantons Glarus, 21. Änderung vom 14. Mai 2019
Perimeteranpassung im Kataster Ortsteil
Standortnummer
Lokalität
Parzellen
Niederurnen
22',431
Pfeiffer Areal
265
Aufnahme
Kategorie
I 5. Sep-
2017
Ablagerungsstandort
Aufnahme
Kategorie
14. Mai
Ablage-
2019
rungsstandort
tember
Grund Untersuchung
Neuaufnahme in den Kataster Ortsteil Näfels
3
Standortnummer 19',732
Lokalität ehemalige Korkfabrik
Parzellen 2231
Grund Untersuchung
Basi legali
GS VIII B/1/3 · Kantonales Umweltschutzgesetz, EG USG · Cantone
GS VIII B/1/4 · Umweltschutzverordnung, USV · Cantone
SR 814.01 · Umweltschutzgesetz, USG · Confederazione
SR 814.680 · Altlasten-Verordnung, AltlV · Confederazione