RRB Baulinien Netstal Lerchenstrasse
Linee d'arretramento stradali · Glarona
Documento
- Tipo
- Linee d'arretramento stradali
- Cantone
- Glarona
- Livello
- Cantone
- Approvato da
- SK
- Adottato
- 25 ott 2022
- In vigore dal
- 25 ott 2022
Carta
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File
BKS-1632-20221025-E-569-Netstal+Sanierung+Lerchenstrasse.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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kantonglarus In:
Regierungsrat Rathaus 8750 Glarus
Auszug aus dem Protokoll
Dienstag, 25. Oktober 2022 / 8 569
Kantonsstrasse; Sanierung Lerchenstrasse Netstal, Genehmigung der Änderung des Ausführungsprojekts
Das Departement Bau und Umwelt legt dem Regierungsrat am 19. Oktober 2022 folgenden Antrag vor (vgl. Beilage). Beschluss
1. Die Änderung des Ausführungsprojekts Sanierung Lerchenstrasse Netstal wird genehmigt. Massgebend ist der Baulinienplan vom 29. August 2022.
2. Das Departement Bau und Umwelt wird mit dem weiteren Vollzug beauftragt. 3. Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons
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Glarus, Gerichtshaus, Spielhof 6, Glarus, angefochten werden.
Der Rätsschreiber:
m]
lic. iur. Hansjörg Dürst
Auszug an:
- Gemeinde Glarus
- Departement Bau und Umwelt - Abteilung Tiefbau
Telefon 055 646 64 00 kantonglarus % E-Mail: [email protected]
www.gl.ch
Bau und Umwelt Kirchstrasse 2 8750 Glarus
An den Regierungsrat
Glarus, 19. Oktober 2022 Unsere Ref: 2022-277
Kantonsstrasse; Sanierung Lerchenstrasse Netstal, Genehmigung der Änderung des Ausführungsprojekts
1. Ausgangslage
Mit Beschluss des Regierungsrats vom 16. Juni 2020 ($ 300) wurde das Ausführungsprojekt Sanierung Lerchenstrasse, Netstal, genehmigt. Die diesbezüglichen Bauarbeiten sind mittlerweile abgeschlossen.
2. Projektänderung
Mit dem genehmigten Ausführungsprojekt wurde unter anderem die Bushaltestelle Lerchen um rund 90 Meter Richtung Netstal verschoben und behindertengerecht ausgebaut. Im Rahmen der Landerwerbsverhandlungen wurde festgestellt, dass im Situationsplan, welcher mit dem Ausführungsprojekt genehmigt wurde, westlich auf der Höhe der neuen Bushaltestelle eine Baulinie fehlt. Dies betrifft hinsichtlich der Bushaltestelle die Parzelle Nr. 753, Grundbuch Netstal, welche im Grundeigentum der
steht. Mit der vorliegenden Projektänderung soll westlich entlang der Lerchenstrasse auf dem Grundstück Nr. 753, Grundbuch Netstal, eine Baulinie festgelegt werden.
Dasselbe trifft auf die Situation weiter nördlich hinsichtlich des zur Erhöhung der Verkehrssicherheit verlängerten Trottoirs entlang der Parzelle Nr. 1131, Grundbuch Netstal, zu. Dieses Grundstück ist im Eigentum von . Entsprechend wird mit der vorliegenden Projektänderung auch östlich entlang der Lerchenstrasse auf dem Grundstück Nr. 1131, Grundbuch Netstal, eine Baulinie festgelegt.
3. Schriftliches Einverständnis der betroffenen Grundeigentümerin
Vorliegend handelt es sich um eine unwesentliche Korrektion, weshalb gemäss Art. 67 Abs. 5 Strassengesetz [StrG] auf die öffentliche Auflage verzichtet werden kann, wenn alle Interessenten bekannt sind und schriftlich ihr Einverständnis mit dem Projekt erklärt haben.
Sowohl der einzelzeichnungsberechtigte Geschäftsführer der als auch
‚ als von den Baulinien betroffene Grundeigentümer haben mit ihren Unterschriften auf dem Baulinienplan vom 29. August 2022 der Korrektion des Ausführungsprojekts ausdrücklich zugestimmt.
Das Genehmigungsverfahren für die Projektänderung richtet sich nach Art. 67 Abs. 4 und 5 i.V.m. Art. 60 StrG. Zuständig für die Genehmigung ist der Regierungsrat.
4. Anträge Das Departement beantragt dem Regierungsrat folgendem Beschlussentwurf zuzustimmen: 1. _ Die Änderung des Ausführungsprojekts Sanierung Lerchenstrasse Netstal wird genehmigt. Massgebend ist der Baulinienplan vom 29. August 2022. Das Departement Bau und Umwelt wird mit dem weiteren Vollzug beauftragt.
Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Gerichtshaus, Spielhof 6, 8750 Glarus, angefochten Bar
/
Für das Departement
Landesstatthalter
Beilagen: - Baulinienplan Sanierung Lerchenstrasse Netstal vom 29. August 2022 (Axioma)
Auszug an:
- Departement Bau und Umwelt - Abteilung Tiefbau
- Gemeinde Glarus