RRB Baulinien Mitlödi Soolerstrasse Ennetlinth

Linee d'arretramento stradali · Glarona

Documento

Tipo
Linee d'arretramento stradali
Cantone
Glarona
Livello
Cantone
Approvato da
SK
Adottato
26 ott 2021
In vigore dal
26 ott 2021

Carta

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File

BKS-1631-20211026-E-629-Mitloedi+Sanierung+Soolerstrasse-Ennetlinth.pdfApri in una nuova scheda

Testo

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kantonglarus A

Regierungsrat Rathaus 8750 Glarus

Auszug aus dem Protokoll

Dienstag, 26. Oktober 2021 /8 629

Kantonsstrasse; Sanierung Soolerstrasse Ennetlinth Mitlödi; Genehmigung des

Ausführungsprojektes und Beurteilung der Einsprachen

Das Departement Bau und Umwelt legt dem Regierungsrat am 21. Oktober 2021 folgenden Antrag vor (vgl. Beilage).

Beschluss

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1:

Das Ausführungsprojekt Sanierung Soolerstrasse Ennetlinth Mitlödi wird genehmigt. Massgebend ist das Auflagedossier vom 18. August 2021.

Eine Einsprache wird als durch Rückzug aeaenstandslos geworden von der Geschäftskontrolle abgeschrieben. An cc ht folgender Entscheid (vgl. Beilage).

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt. Parteientschädigungen werden keine gesprochen.

Das Departement Bau und Umwelt wird mit dem weiteren Vollzug beauftragt. Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons

Glarus, Gerichtshaus, Spielhof 6, 8750 Glarus, angefochten werden.

Der Ratsschreiber-Stv.:

A Andy

lic. iur. Magnus Oeschger

Auszug an:

- Gemeinde Glarus Süd

- Departement Bau und Umwelt

- Hauptabteilung Tiefbau

- Fachstelle Denkmalpflege und Ortsbildschutz - Abteilung Wald und Naturgefahren

- Kantonspolizei Glarus

kantonglarus r L Bau und Umwelt

Kirchstrasse 2 8750 Glarus

An den Regierungsrat

Glarus, 21. Oktober 2021 Unsere Ref: 2021-308

Kantonsstrasse; Sanierung Soolerstrasse Ennetlinth Mitlödi; Genehmigung des Ausführungsprojektes und Beurteilung der Einsprachen

1. Ausgangslage

Der Abschnitt Ennetlinth der Soolerstrasse in Mitlödi ist in einem schlechten baulichen Zustand und muss saniert werden. Die vorhandenen Werkleitungen sind veraltet und müssen instandgesetzt werden. Gleichzeitig mit der Sanierung soll die Strasse neugestaltet und für den Langsamverkehr verbessert werden.

2. Projekt

Bei der Soolerstrasse in Mitlödi ist neu ein Trottoir von der Kreuzung Fabrikstrasse bis zum Abzweiger Ennetlinth vorgesehen. An den Engstellen wird dadurch die Strasse zu einer Schmalfahrbahn umgestaltet. Trottoir und Fahrbahn sind ebenerdig und mittels gekippten Randsteinen voneinander getrennt. Vor und nach den Engstellen stehen Warteräume für die Kreuzungsfälle zur Verfügung. Die Strassenaufweitung wird talseitig durch eine Stützmauer gesichert.

Beim Abzweiger Ennetlinth ragt das bestehende Gebäude Nr. 12 (stillgelegte Abfallsammelstelle Parzelle Nr. 361 GB Mitlödi) in das Profil der Strasse. Die Kurvensichtweite ist dadurch stark eingeschränkt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Erstellung des Gehwegs ist ein Teilrückbau des Gebäudes geplant. Die westliche Hälfte des Gebäudes soll zurückgebaut werden. Es ist vorgesehen, dass die heutige Westfassade zurückversetzt und in der gleichen Art neu erstellt wird.

3. Kosten

Die Kosten für die Sanierung und Umgestaltung der Soolerstrasse Ennetlinth Mitlödi inkl. Landerwerb werden auf total 1'000'000.- Franken veranschlagt und sind im Budget 2021 und 2022 unter der Kostenstelle 402000010 / 5010.00 eingestellt.

4. Öffentliche Auflage

Das Ausführungsprojekt hat über Art, Umfang und Lage des Werkes samt Nebenanlagen und über die Einzelheiten seiner bautechnischen Gestaltung Aufschluss zu geben (Art. 67 Abs. 3 StrG).

4.1. Verwaltungsinterne Vernehmlassung

Für das Ausführungsprojekt wurde eine Vernehmlassung bei den kantonalen Amtsstellen, bei der Gemeinde Glarus Süd durchgeführt. Dabei gingen nachstehende Stellungnahmen ein:

- Stellungnahme Kantonspolizei 08. Juli 2021 - Stellungnahme Denkmalpflege und Ortsbildschutz 06. Juli 2021 - Stellungnahme Kantonale Radroute 07. Juli 2021 - Steliungnanme Naturgefahren 15. Juli 2024 - Stellungnahme Gemeinde Glarus Süd 28. Juli 2021

Die Anträge aus den Stellungnahmen sind in das überarbeitete Auflageprojekt eingeflossen. Der Umgang mit den einzelnen Anträgen und Forderungen wurde im Dokument «Mitbericht

zum Auflageprojekt» zusammengefasst, welches integrierender Bestandteil des Auflagedossiers ist.

4.2. Auflage

Gemäss Art. 67 Abs. 1 des kantonalen Strassengesetzes (StrG) wurde das Ausführungsprojekt im Amtsblatt vom 18. August 2021 publiziert und für 30 Tage öffentlich aufgelegt. Gegen das Projekt ging innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Glarus Süd eine Einsprache ein.

Die Gemeinde Glarus Süd unterstützt das Projekt der Sanierung Soolerstrasse Ennethlinth Mitlödi (vgl. Stellungnahme vom 27. September 2021).

5. Beurteilung der Einsprachen

Die Einsprache gegen das Ausführungsprojekt der Sanierung Soolerstrasse Ennetlinth Mitlödi ist innerhalb der Auflagefrist rechtzeitig beim Gemeinderat Glarus Süd eingegangen. Der Gemeinderat Glarus Süd hat die eingegangenen Einsprache zusammen mit seiner Stellungnahme vom 27. September 2021 dem Regierungsrat des Kanton Glarus zur weiteren Behandlung überwiesen.

5.1. Einspracheverhandlung

Mit der Einsprecherin wurde eine Einspracheverhandlung geführt. Im Nachgang zu dieser Verhandlung erhielt die Einsprecherin die Protokoilnotizen der Verhandlung zugestellt mit der Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme. Gleichzeitig erhielt sie eine Rückzugserklärung, welche ihr die Möglichkeit gab, ihre Einsprache zurückzuziehen.

5.2. Rückzüge Die nachfolgende Einsprache wurde zurückgezogen:

Das Department beantragt dem Regierungsrat, in einem separaten Entscheid vom Rückzug der Einsprache Vormerk zu nehmen und die Einsprache als dadurch gegenstandslos geworden von der Geschäftskontrolle abzuschreiben (Art. 72 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes, VRO).

Nachdem keine Gründe für eine Kostenauferlegung Im Sinne von Art. 134 Abs. 1 il. b VRG ersichtlich sind, sind der Einsprecherin keine Verfahrenskosten aufzuerlegen.

Im Übrigen wird auf den Entwurf des beigefügten Entscheides betreffend dem Rückzug verwiesen. Das Departement beantragt dem Regierungsrat, diesen koordiniert mit dem vorliegenden Leitverfahren zu erlassen.

6. Landerwerb

Vom Landerwerb sind folgende Grundeigentümer betroffen:

Es ist vorgesehen, Land im Umfang von total ca. 300 m? definitiv zu erwerben. Die Flächen können von den Eigentümern unter Voraussetzung der Projektgenehmigung gütlich erworben werden. Die Erteilung des Enteignungsrechts erübrigt sich damit (vgl. Art. 68 StrG).

7a Anträge

Das Departement beantragt dem Regierungsrat folgendem Beschlussentwurf zuzustimmen:

1. Das Ausführungsprojekt Sanierung Soolerstrasse Ennetlinth Mitlödi wird genehmigt. Massgebend ist das Auflagedossier vom 18. August 2021.

2. Eine Einsprache wird als durch Rückzug gegenstandslos geworden von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.

3. Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt. Parteientschädigungen werden keine gesprochen.

Das Departement Bau und Umwelt wird mit dem weiteren Vollzug beauftragt.

Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgerieht des Kantons Glarus, Gerichtshaus, Spielhof 6, 8750 Glarus, angefochten werden.

Fr das Departement

/( HL Ba BA KasparBecker Regierungsrat

Beilage (im Axioma):

- Auflagedossier; Auflageprojekt Sanierung Soolerstrasse Ennethlinth Mitlödi

- Div. Stellungnahmen

- Einspracheentscheid (zur schriftlichen Mitteilung und Eröffnung des Einspracheentscheides an die Verfahrensbeteiligte gemäss jeweiligem Mitteilungssatz)

Auszug an:

- Gemeinde Glarus Süd

- Departement Bau und Umwelt

- Hauptabteilung Tiefbau

- Kantonspolizei Glarus

- Fachstelle Denkmalpflege und Ortsbildschutz - Abteilung Wald und Naturgefahren

- Einsprecherin

- Staatskanzlei