RRB Baulinien Linthal Scheidgass Durnagel
Linee d'arretramento stradali · Glarona
Documento
- Tipo
- Linee d'arretramento stradali
- Cantone
- Glarona
- Livello
- Cantone
- Approvato da
- SK
- Adottato
- 21 gen 1974
- In vigore dal
- 21 gen 1974
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Glarona con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
BKS-1631-19740121-E-46-Linthal+Strassenkorrektion+Scheidgasse-Dunagel.pdfApri in una nuova scheda
Testo
S
46
Strassenwesen. Ausbau der Kantonsstrasse in Linthal. Durnagel. Genehmigung des Teilstrecke Scheidgasse Ausführungsprojektes.
Die
Baudirektion
legt dem
Regierungsrat
am 14. Januar 1974
Mostra tutto il testo
folgenden Bericht und Antrag vor: Siehe Beschluss: Dem Antrag der
Be i 1 a g e Direktion
bd
tsatibUsa
wird zugestimmt. Auszug an:
Linthal.
Baudirektion;
Kantonsingenieur;
Gemeinderat
fl
BAUDIREKTION DES KANTONS GLARUSs
An den
Regierungsrat đes Kantons Glarus
Glarus, den 14. Januar
1974/Zo/ti
Ausbau der Kantonsstrasse in Linthal Teilstrecke Scheidgasse Durnagel Genehmigung
Am 19.
des
Ausführungsprojektes
Juni 1972 haben
sie uns
1 : 500
ermächtigt,
für den Ausbau der Kentonsstrasse in
das
Ausführungaprojekt
Linthal gemäss Art. 67 đes
kantonalen Strassengesetses auszustecken, 8ffentlich bekanntzugeben und zur Einsichtnahme und Einspracheerhebung auf đer Gemeindekanzlei
Linthal sufzulegen. Die Planaurlage haben wir đurchgerührt. Innerhalb der gesetzlich festgesetzten Prist von 30 Tagen sind total 13 Einsprachen einge-
reicht worden.shar
buspesee
Die grosse Zahl đer Einsprachen hat uns bewogen, das Projekt zu dberprufen und umzuarbeiten.
Die am
urspringlichen
Proj ekt vorgenommenen Aenderungen betrafen
vorwiegend đie folgenden Punkte: 1) Im Bereich
vom debäude
der
kath.
Kirche
wurde der
Strassenrand
um 1 -
l.50 m
weggeruckt.
2) Bei der Liegenschaft Seggen wurde đie Strassenaxe im Mittel um 5.00 m bergwărts verschoben. Dadurch konnte đie Einmindung der
Seggenstrasse
acher gestaltet werden.
- 2 3) Bei der Parz. 102 im
Mittel
wurde đie strassenaxe
um l.00 m vom Gebäude weg
verschoben.
Doder
Weitergehende Aenderungen die den Einsprachen in vernehrten Masse entsprochen hätten, konnten nicht vOrgenommenwerden, đa sonst die benachbarten
Für đa8
Liegenschaften
umgearbeitete
um so mehr
Projekt
beeinträchtigt
worden wären.
wurde am 12. Novenber 1973 erneut đie
Planaulage durchgeführt. Innert der gesetslichen Frist sind keine neuen Einsprachen eingereicht , aber đie bestehenden aufrecht erhalten worden. Eine Einsprache wurde hinfäl1ig, weil der Antragsteller in der Zwischenzeit verstorben ist. Seine Liegenschaft konnte vom Kanton erworben werden. Zu den einzelnen
Nr.
1 Parz.
Einsprachen äussern wir uns wie
102 und 125,
Vertreten
Einsprache
tolgt:
von
durch das Binsprache gegen das Projekt.
erhebt
In Pt. 1 verlangt er Realersatz rür den vor đem Ausstellungsgebäude abzutretenden Garten; da er dort beabsichtige Park-
pl8tze zu eretellen. Pt. 2 enthält ebenfalls Forderungen für Realersatz. Das Lagergebäude auf Parz. 115 muss im Zusammenhang mit der Strassenkorrektion abgebrochen werden. macht geltend, dass
der Boden rür eine Ersatzbaute fehle. Wir beantragen Ihnen, beide Porderungen auf die Landerverbsverhandlungen su verweisen, đa sie keine eigentliche Einsprache gegen das Projekt đarstellen und eine bessere technische Lösung praktiseh nicht gefunden werden kann. Eine
- 3grössere angrenzende Liegenschaft gehört Event. kann den benötigten Boden von điesem erwerben.
h
Nr.
dan
Kostene
ale diose
ang brnge 2 Pars. 126, 10l, Einsprache schreibt, đass er gegen das Projekt Rekurs erhebe, da đie vorgenommene Absteckung bei seinen Liegenschaf-
ten Wi1lkür sei. Bine nhere Begründung fehlt.
s dorbundesbeisrag von Wir beantragen Ihnen, điese Binsprache vollumfänglich abzu Bltung
des ASF
lehnen, weil es nicht möglich ist, đas Projekt beinWohnhaus und bei den landvirtschaftlich genuteten Liegenschaften absuÄndern, sO đass keinen Boden abtreten müsste. in-
he Nr. 3 Parg. 106, Einsprache
uen
Va
ste
Beim urPspringlichen Projekt hat gegen die Linienführung bei seiner Liegenschalt Pars. 106 Einsprache erhoben, đa nach seiner Meinung der Abst and zwischen Wohnhaus und Strasse su klein geNOrden wäre.
snsrratea, Linthal
Wie ervähnt wurde in dberarbeiteten
Projekt die Strassenaxe
im Mittel um 5.00 m vom Gebšude we8 verschoben,
o dass die-
ser Teil der Einsprache hinfa22ig wurde. Denn hat
zudem đíe Meinung vertreten,
dass
in Linthal ein einseitiger Gebweggendge. Dađurch könnten grosse Ersparnisse ereielt werden. Unsere Abklärungen haben aber ergeben, dass bei dieser Reduktion đes Projektes praktisoh die gleichen Häuser abgebrochen werden müssten und đie Ersparnisse daher gegenűber dem ursprünglichen Projekt nur etwa 22 $
aúsnachen
würden.
Mis Schreibon vom 3. Januar 1973
teilte
uns sudem đas Eidg.
- 4Amt für Strassen- und Plussbau aut unsere Antrage hin nit, đass obwohl der Aufwand für das redusierte Projekt gerínger sei, stehe die Kosteneinsparung in keinem Verhältnis zu den Nachteilen, die diese Lösung bringe, so vor allem đie Ređuktion đer Fahrbahnbreite auf veniger als 6.00 m auf einem Abschnitt. Es wäre đeshalb dem ASF nicht möglich điese Variante in Betracht zu siehen, um so weniger als das ursprüng1íche Projekt bereits vom Departement đes Innern genehmigt
WOrden sei. MIt Aieser
den steon, nds
be21t er einige Segehren
Haltung des ASF ürde
der Bundesbeitrag von 35
hinfSllig und souit đie technisch schlechtere Lösung rür den Kanton kostspieliger. Der
hat đeshald auch diesen Teil der Ein-
sprache surlokgezogen und bemerkt in seinem Schreiban vom 24. Desenber 1973, đass er dem Ausbau nach đer neuen Variante sustirmen könne. Damit könne đen Verkehrsteilnehmezn und vor allem đden Pussgängern đer notwenaige Raum und đie damit ver-
bundene 3icherheit zur Verfügung gestellt werden. Vege
N.
4 Par.
154, Einsprache
Der hat Einsprache gegen đie Linienführung đes ursprünglichen Projektes bei der kath. Kirche erhoben, đa der Abstand swischen Kirehe und Strasse cu klein sei. Wie bereits
ervähnt konnte im dberarbeiteten
Strasoenaze
um ca.
2.5 m von der
Projekt díie
Kirche weg verschoben
werden.
hat darum bei der 2. Planauflage seine Bin-
sprache zurlekgesogen, dabei allərdings einige Vorbehalte angebracht. Diese können in Zusannenhang mit den anderwerbsverhandlungen
erleáigt werden.
-5Nr.
5 Pars. 194, Einsprache von
Diese Einsprache wurde wie erwähnt
hinrällig,
đa
in der Zwischenseit verstorben ist. Die Liegenschatt wurde vom Kanton im vOrzeitigen Landerwerb bereits
ervorben.
NE. 6 Pars 195, Binsprache von
verlangt in seiner Binsprache, đass das Projekt abgeändert werden solle, so đass sein Haus nicht abgebrochen werden mlsse. Zudem stel1t er einige Begehren im Zusammenhang mit den Landerwerb.
WAr beantragen Ihnen, điese Einsprache abzulehnen. Bei der Liegenachaft ist đie bestehende Strasse nur c&. 5.5 a breit, sehr untbersichtlich und beidseitig berbaut. Der Abstand zvischen den Häusern
beträgt
ca. 7.00 m. Ein Aus-
bau der Strasse ist nur möglich,wenn alle Häuser entweder 1inks ođer rechts abgebrochen werden. Unsere Ueberprüfungen haben argeben, dass es in jeder Beziehung vorteilhafter ist , wenn đie Häuser talaeita, wo aueh đasjenige von steht Nr.
7 Parz.
abgebrochen 708,
werden.
Einsprache
a
von
hat nicht Einsprache gegen đas Projekt erhoben, verlangt aber Realersats sür den abzutretenden Boden.
Ab2ons der Einspra oho. Wegsn đor Wir beantragen Ihnen Verveisung der Eingabe aut die Landerworbeverhandlung, wobei aber su bemerken ist, đass der Kanton
nicht fr die LeistungvonRealersatz verprlichtet werden kann. Nr.
8 Pars. 210, Einsprache von
Auch hat nieht Einsprache gegen das Projekt erhoben, obachen sein Wohn- und Geschärtshaus dem Strassen-
bau vor allen wegen der Binnindung der Poststrasse
geopfert
- 6 werden uss.
verlangt Realersats.
Wir beantragen Ihnen Verveisung đer Bingabe auf đie Lander-
werbeverhandlungen. oeentite dar gugese Nr.
9 Parg. 190,
ne
dionsg3telhe iet go
Tebeberg aloht cglsh. Zuses
Einsprache von
hat Einsprache erhoben gegen die Erstellung eines
Trottoirs
in seiner Liegenschaît soNeit es đie Poststrasse
betrirt.hlag
t0 đie unfreivl121ghefo đer Abtpetung nteona-
digen HAr boantragen Ihnen, điese Einsprache absulehinen. Die Post-
strasse ist eine der wichtigsten QuatiererschliessungsstrasSen VOn Linthal
und auch đie Cars der Klausenpost benltzen điese
Binmündung. Diese sollte đaher möglichat übersicht lich ausgebaut werden und đazu gehört
selbstverständlieh
auch đie Er-
stollung von baeidsoitigen Gehwegen in unmittelbaren Bereich der Einmündung. Nr. 20 Parz. 203, Binsprache von
.
hat Einsprache gegen das Projekt erhoben, weil seiner Meinung nach đie Strasse su nahe an seinem Stall vorbeí
sahrt. Zudem nüsse efn Tränkebrunnen entfernt werden. 3Grasss
Ekacien den
Hir beantragen Thnen Ablehnung der Eánspraohe.Wegenđer Ueberbauung auf der gegenüberliegenden Strassenseite ist es ntcht möglich đie Axe su verschieben ohne dass viel grössere und
einschneiâendere Massnahmen notwendig wÜrden.
Die Forderung betr. Schneerechenund Ersatz rür Tränkebrunnen kann auf aie
Landerverbsverhandlungen
verwiesen werden.
Ne. 21 Pars. 218, Einaprache von
verlangt
Realersats
für sein Wohnhaus., das đem
-78trassenbau
geopfert werden muss.
Wir beantragen Thnen Ablehnung đer Einsprache. breitn aa Eine Verschiebung der Strassenaxe an dieser Stelle ist wegen der gegentberliegenden Ueberbauung nicht nöglich. Zudem urden beim vorseitigen Landerwerb đort bereits swei Wohnhäuser erwOrben und abgebrochen. Wie bereits
erwähnt kann đer Kanton
nicht ür aie Leistung von Realersats verpflichtet werden. Er muss allerdings dem EigentUner den vollen Verkehrowert inkl.
ein Zuschlag fü die unfreiwilligkeit der AbtretungentschäZn ein đigen. g
a
bas ach de Chef dor Verehespolizel He
Nr. 12 Pars. 222, Einsprache von
an
teilt in ihrer Eingabe mit, dass sie bereit sei, den für denStrassenbaubenötigtenBodenabzutreten, unter
AnbrinEder Bedingung, dass der bestehende Parkplatz den neuen Verbaltnissen angepasst werde.
dur a ei
Wir beantragen Ihnen, điese Eingabe auf aie Landerverbsver-
Oae
hendlungen zu verweisen.
Nr. 13 Pars. 219, Einsprache von
verlangt in seiner Einsprsche, 2) đass đas
Lăngenprofil
20, 21,
der neuen Strasse zwischen den
Protilen 1 - 22 abzusenken sei, đamit die Böschung in der Liegenschalt Pars. 219 kleiner werde; 2) đass der Eingang zur Metzgerei nicht verăndert werde; 3) đass ihm rür đie absutretende PIaohe von ca. 335 m2 teil-
weise Roalersatz
geleistet werde.
Wir be&ntragen Ihnen, diose Einspracheabsulehnen. Die Kantonostrasee in Linthal Abschnitt Scheiagasse - Ennet1inth wurde vor 15 Jahren auagebaut. Die Liegenschart von sehliesst unmittelbar an diese Strecke an. Das LAngenprofil
Ger neuen Strasse muss daher an đas bestehende
8
-
anschliessen. Der Elngang zur Metsgerei befindet sich auf der bereits ausgebauten werden.
Teilstrecke
und muss đeshalb nicht mehr veränđert
Das Begehren betr. Realersats kann auf die Landerverbsverhandlungen verwiesen werden. Event. besteht die Möglichkeit, dass eine Restparselle abgetreten werden kann.
In einer Stellungenahme hat auch einige Anregungen und Vorschläge zum Projekt
unter-
dreitet. So wünscht er vOr allem bei đer Einmünaung đer Durnagelstrasse die
Anbringung eines Verkehrsteilers.
Wir beantragen Ihnen, die Vorschlige zu
bericksichtigen.
ohne weiteres
Ein
Verkehrsteiler
nach Möglichkeit bei der Durnagelstrasse kann
erstellt werden.
Auf Grund unserer Ausführungen beantragen wir Ihnen, 1. das
vorliegende
Projekt
wie es in den Plänen 076 15,
22, 24, 25, 26 đargestollt 2. đíe
ist zu genehmigen;
19, 20, 21,
tekren
Einsprachen gemäss unseren Anträgen su erledigen.
die wie fol6 BAUDIREKTION
Aueelge an:
- Baudirektion - Kantonsingeniour - Gemeinderat Linthal
DEs KANTONS GLARUS