Quartierplan Rodas
Procedura di piano di quartiere · Surses
Documento
- Numero
- 05.GDEf1
- Tipo
- Procedura di piano di quartiere
- Comune
- Surses
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 24 mag 2005
Carta
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Testo
3536_B_QP_Rodas.pdf
Cumegn [Gemeinde
Surses
Administraziun communala | Gemeindeverwaltung Veia Cantunala 87 CH-7453 Tinizong
Tel. +41 81 659 11 60 [email protected]
www.surses.ch
Extract digl protocol dalla suprastanza communala digl anteriour cumegn da Riom-Parsonz datum: protocol n0:
24.05.2005 05/12
Planisaziun da quartier Rodas
Mostra tutto il testo
Sen fundamaint dalla decisiun dallas suprastanza digls 05.04.2005 (protocol 05/08) en las actas revideidas dalla planisaziun da quartier Rodas neidas exponeidas publicamaintg digls 14.04.2005 anfignen igls 14.05.2005. Igls proprietaris da tarragn aint igl perimeter digl plan da quartier en nias infurmos cun brev digls 11.04.2005. La suprastanza peglia cunaschientscha tgi gl’en betg antros recurs ancunter las actas.
La suprastanza appruescha perchegl Ia planisaziun da quartier revideida, tgi cumpeglia las actas suandontas: — Plan no 274.1 Territori pertutgia cun terminaziun dalla zona da biagier, Iengias da construcziun,
conducts principals dalla equipaziun
- Plan no 55531.01/22/810
Plan dalla electricitad — Plan no 55531.01/22/811 Plan dalla electricitad - Disposiziuns digl plan da quartier
Igl register fonsil Surses duess neir incumbenso cun I’execuziun basignevla dalla planisaziun aint igI codesch fonsil.
pigl extract:
Martegn Caspar (anteriour canzlist Riom-Parsonz)
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Tinizong, igls 14.10.2019
Bivio, Albula
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3536_V_QP_Rodas_QPB.pdf
Kanton Graubünden
Gemeinde Rooooooooooo
Quartierplanung
RO DAS Quartierplanbestimmungen Erlassen vom Gemeindevorstand am 2. Juni 2005
Quartierplan „Rodas“, Gemeinde Riom-Parsonz
Seite 1
INHALTSVERZEICHNIS "QUARTIERPLANBESTIMMUNGEN" Allgemeine Bestimmungen
Art. Art. Art.
Quartierplangebiet / Alter Bestand Zweck der Quartierplanrevision Bestandteile
(10k)—x
A
Erschliessung und Entsorgung (OCDNOJO'l-bs
Art. Quartierstrassen Art. Erschliessungsstrassen Art. Schneeräumung der Gemeindestrasse ab Parsonz Art. Besucherparkplatz Anlagen der Trink- und Löschwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung Art. Eigentum der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen Art. Unterhalt der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen Art.
Art. 11 Telefon- und Stromleitungen
Art. 12 Abfallentsorgung
Art. 13 Schutzräume
Gestaltung und Parzellierung
Art. 14 Vorbehalt der geltenden Bauvorschriften
Art. 15 Umgebungsgestaltung
Art. 16 Abweichung von den Quartiergestaltungsvorschriften
Art. 17 Parzellierung
Art. 18 Vorbehalt der Baubewilligung
Realisierung des Quartierplanes
Art. 19
Art. 20 Landumlegung
Regelung der An- und Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grundpfandrechte
Art. 21 Neue Dienstbarkeit
Art. 22 Öffentlich—rechtliche Eigentumsbeschränkung /Anmerkung „Quartierplan“
41 altri articoli
Art. 23 Wertausgleich für Mehr- oder Minderwerte
Kostenverteilung
Art. 24 Kosten für Erschliessungsanlagen
Art. 25 Verfahrenskosten
Art. 26 Fälligkeit der Kostenbeiträge
Art. 27 Vorbehalt der gesetzlichen Abgaben
Schlussbestimmungen
Art. 28 Abweichungen von den Quartierplanvorschriften
Art. 29 Anmeldung und Eintrag im Grundbuch
Art. 30 Inkrafttreten
Art. 31 Genehmigung
Quartierplan „Rodas“, Gemeinde Riom-Personz
I.
Seite 2
Quartierplanbestimmungen
Der Gemeindevorstand Riom-Parsonz erlässt aufgrund des Beschlusses vom 24. Mai 2005 und gestützt auf Artikel 38 ff des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden und
Art. 73 bis Artikel 84 des Baugesetzes der Gemeinde Riom—Parsonz, den folgenden
Quartierplan für das Gemeindegebiet „Rodas“.
A
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Quartierplangebietl Alter Bestand Der Quartierplan „Rodas“ umfasst die folgenden Grundstücksparzellen: Parz.-Nr.
Parz.—Fläche
460
2'372 m2
Grundeigentümer
Subjektiv-dinglich verbunden zu je 1/33 mit den
Parzellen Nrn. 891, 892, 906, 907, 959, 962, 963,
964, 979, 987, 989, 991, 993, 1010, 1011, 1012, 1013,1014,1015,1016, 1017,1018,1019, 1020, 1021,1022,1032,1042, 1043,1044,1113, 1116 und 1117 805
1'008 m2
891
682 m2
Politische Gemeinde Riom-Parsonz, 7463 Riom
(Miteigentümerinnen je zur Hälfte) 892
12'388 m2
— -
906
1'604 m2
907
2'020 m2
— — — —
959
958 m2
(Miteigentümer zu 2/4) (Miteigentümer zu 1/4) l (Miteigentümerin zu 1/4)
(Miteigentümerin zu 3/6) (Miteigentümer zu 1/6) (Miteigentümer zu 1/6) (Miteigentümerin zu 1/6)
(Miteigentümer je zur Hälfte)
Quartierplan „Rodas“, Gemeinde Riom-Parsonz
Parz.—Nr. 962
Parz.-Fläche
Seite 3
Grundeigentümer
870 m2
(Miteigentümerje zur Hälfte) 963
748 m2
(Miteigentümer je zur Hälfte) 964
757 m2
979
685 m2
987
1'787 m2
989
779 m2
(Gesamteigentümer zufolge Gütergemeinschaft) (Miteigentümer je zur Hälfte)
(Miteigentümer je zur Hälfte) 991
790 m2
993
881 m2
1010
274 m2
1011
926 m2
1012
354 m2
(Miteigentümer je zur Hälfte) 1013
725 m2
(Miteigentümer je zur Hälfte) 1014
887 m2
1015
416 m2
1016
371 m2
(Miteigentümerje zur Hälfte) 1017
485 m2
1018
563 m2
1019
1’121 m2
(Miteigentümer je zur Hälfte)
(Miteigentümer je zur Hälfte) 1020
451 m2
Quartierplan „Rodas“, Gemeinde Riom-Parsonz
Parz.-Nr.
1021
Parz.-Fläche
Seite 4
Grundeigentümer
895 m2
(Miteigentümerje zur Hälfte) 1022
417 m2
(Miteigentümer je zur Hälfte) 1031
13'573 m2
Subjektiv-dinglich verbunden zu je 1/33 mit den
Parzellen Nrn. 891, 892, 906, 907, 959, 962, 963,
964, 979, 987, 989, 991, 993, 1010, 1011, 1012, 1013,1014,1015,1016,1017,1018,1019,1020, 1021,1022,1032,1042,1043,1044,1113,1116 und 1117 1032
373 m2
1042
880 m2
1043
489 m2
(Miteigentümer je zur Hälfte) 1044
456 m2
1076
1'401 m2
Subjektiv-dinglich verbunden zu je 1/33 mit den Parzellen Nrn. 891, 892, 906, 907, 959, 962, 963, 964, 979,987,989, 991,993, 1010, 1011, 1012, 1013,1014,1015,1016,1017‚1018,1019,1020, 1021,1022,1032,1042,1043,1044‚1113,1116 und 1117
1086
1'203 m2
Subjektiv-dinglich verbunden zu je 1/33 mit den
(Miteigentümer je zur Hälfte)
Parzellen Nrn. 891, 892, 906, 907, 959, 962, 963,
964, 979,987‚989‚ 991,993, 1010, 1011, 1012, 1013,1014,1015,1016,1017,1018,1019,1020, 1021,1022,1032,1042,1043,1044,1113,1116 und 1117 1091
8'386 m2
Subjektiv—dinglich verbunden zu je 1/33 mit den
Parzellen Nrn. 891, 892, 906, 907, 959, 962, 963,
964,979, 987,989, 991,993, 1010, 1011, 1012, 1013,1014,1015,1016,1017,1018,1019,1020, 1021,1022,1032, 1042,1043,1044,1113, 1116 und 1117 1092
126 m2
Subjektiv-dinglich verbunden zu je 1/33 mit den Parzellen Nrn. 891, 892, 906, 907, 959, 962, 963, 964,979, 987, 989,991,993, 1010, 1011, 1012, 1013,1014,1015,1016,1017,1018,1019‚1020, 1021,1022,1032,1042,1043,1044,1113,1116 und 1117
Seite 5
Quartierplan „Rodas“, Gemeinde Riom—Parsonz
Parz.—Nr.
Parz.-Fläche
1113
1'140 m2
Grundeigentümer
Baugesellschaft Enziana, bestehend aus:
(Gesamteigentümer zufolge einfacher Gesellschaft) 1114
259 m2
Baugesellschaft Enziana, bestehend aus:
(Gesamteigentümer zufolge einfacher Gesellschaft) 1115
179 m2
Baugesellschaft Enziana, bestehend aus:
(Gesamteigentümer zufolge einfacher Gesellschaft) 1116
618 m2
1117
720 m2
1023
778 m2
1/36 ME 1/36 ME
1/36 ME 1/36 ME
(Miteigentümer je zur Hälfte) 1/36 ME
(Gesamteigentümer zufolge Gütergemeinschaft) 1/36 ME 1/36 ME 1/36 ME (Miteigentümerje zur Hälfte) 1/36 ME
2/36 ME (Miteigentümer je zur Hälfte) 2/36 ME (Miteigentümerje zur Hälfte)
1/36 ME
(Miteigentümerinnen je zur Hälfte)
1/36 ME 1/36 ME
Seite 6
Quartierplan „Rodas“, Gemeinde Riom-Parsonz
Parz.-Nr.
Parz.—Fläche
Grundeigentümer
1/36 ME 1/36 ME 1/36 ME 1/36 ME (Miteigentümer je zur Hälfte) 1/36 ME
(Miteigentümer je zur Hälfte) 1/36 ME
(Miteigentümer je zur Hälfte) 2/36 ME Rohe Interieur AG, 8001 Zürich 2/36 ME
(Miteigentümer je zur Hälfte) 2/36 ME
(Miteigentümer je zur Hälfte)
2/36 ME (Miteigentümer je zur Hälfte) 1/36 ME
(Miteigentümerje zur Hälfte) 1/36 ME 1/36 ME
(Miteigentümer je zur Hälfte) 2/36 ME — — -
(Miteigentümer zu 2/4)
(Miteigentümer zu 1/4) (Miteigentümerin zu 1/4)
1/36 ME Die Abgrenzung des Quartierplangebietes ist aus dem Plan Nr. 274.1 ersichtlich.
Quartierplan „Rodas“, Gemeinde Riom—Parsonz
Art. 2 Seite 7
Zweck der Quartierplanrevision
Die Quartierplanrevision ersetzt die Quartierplanung, die am 17.09.1984 vom Gemeindevorstand genehmigt wurde. Mit der Quartierplanrevision werden im wesentlichen folgende Ziele erreicht:
Erlass neuer Quartierplanbestimmungen
Regelung des Unterhalts der QuartiererschIiessungsanlagen
Erfassen der überarbeiteten Pläne
Art. 3 Bestandteile
Der Quartierplan „Rodas“ umfasst folgende Unterlagen: -
Plan Nr. 274.1
-
Plan Nr. 55531.01/22/810 Elektro-Werkplan
-
Plan Nr. 55531.01/22/811 EIektro-Werkplan
-
Quartierplanbestimmungen
Beizugsgebiet mit Bauzonenumgrenzung / Baulinien / Erschliessungshauptleitungen
Erschliessung und Entsorgung
Art. 4 Quartierstrassen
Die Quartierstrassen und —wege auf der Parzelle Nr. 460 bleiben im Privateigentum. Das Befahren der Strassen und Wege auf der Parzelle Nr. 460 ist grundsätzlich untersagt, ausgenommen ist der Güterumschlag während der schneefreien Zeit. Das Stehenlassen von Fahrzeugen ist untersagt. Die EG Rodas ist für den Unterhalt besorgt.
Muss die Quartierstrasse auf der Parzelle Nr. 460 zufolge Bauarbeiten auf den Parzellen einzelner Grundeigentümer mit Lastwagen oder Baumaschinen mit einem
Gewicht über 3.5 Tonnen befahren werden, haben diese Grundeigentümer einen
zusätzlichen Pauschalbetrag von CHF 1'000.00 für Rohbauarbeiten bis zu CHF 50'000.00 bzw. CHF 1'500.00 für Rohbauarbeiten über CHF 50'000.00 in den Unterhaltsfond der EG Rodas zu leisten. Sichtbare Schäden an der Quartierstrasse und auf angrenzendem Boden sind von den Verursachern bis spätestens zum Zeitpunkt der Bauvollendung auf eigene Kosten und unabhängig vom zu leistenden Pauschalbetrag zu beheben.
Quartierplan „Rodas“, Gemeinde Riom-Parsonz
Art. 5 Seite 8
Erschliessungsstrassen Die Erschliessungsstrasse Rodas (Weg Nr. 77/ Parzellen Nrn. 805 und 863) bleibt im Eigentum der Politischen Gemeinde Riom-Parsonz. Diese Strasse erschliesst zur Hauptsache das Quartier „Rodas“. Sie wird daneben aber auch von anderen Benützern befahren, wie die Bergbahnbetriebe und die mit diesen in Zusammenhang stehenden Betriebe sowie Landwirte zu Bewirtschaftungszwecken. Die Gemeinde erteilt dazu einzelne Fahrbewilligungen. Die Anzahl der Fahrbewilligungen beträgt maximal 10 Saisonbewilligungen (exkl. Iand- und forstwirtschaftliche Bewilligungen) pro Saison. Bewilligungen für Einzelfahrten werden in restriktiver Anwendung im Rahmen des Notwendigen ausgestellt. Die Verwaltung der EG Rodas wird über die erteilten Fahrbewilligungen orientiert.
Die Strasse ist im Bereich der Kreuzung bei „Cresta da Lai“ und im Bereich des Druckbrecherschachtes in „Rodas“ mit einem allgemeinen Fahrverbot und mit einer Gewichtsbeschränkung von 7,5 Tonnen signalisiert. Die Grundeigentümer im Quartierplangebiet und ihre Gäste können die Erschliessungsstrasse ohne besondere Bewilligung befahren. Die übrigen Benützer haben bei der Gemeindekanzlei eine Bewilligung einzuholen, für welche die Gemeinde, ausser für land— und forstwirtschaftliche Bewilligungen, jeweils eine Kanzleigebühr erhebt. Die Gemeinde besorgt den Unterhalt der Erschliessungsstrasse. Die Hauseigentümer im Quartierplangebiet „Rodas“ beteiligen sich an den Unterhalt ab 01. Januar 2005 mit einer jährlichen Pauschalgebühr von CHF 100.00 pro Haus zusätzlich zum jährlichen Beitrag gemäss der allgemeinen Beitragspflicht an den Unterhalt der Meliorationsstrassen (Art. 4 und 5 des Gesetzes betreffend Unterhalt der Meliorationswerke). Die in den Jahren 2003 und 2004 vorgenommene und in den Jahren 2005 und 2006 abzuschliessende Strassensanierung im Umfang von CHF 65'000.00 hätten die Grundeigentümer des Quartierplangebietes „Rodas“ gemäss bisherigem Recht (Quartierplanbestimmungen vom 17.09.1984 / Art. 4) vollumfänglich übernehmen müssen. lm Hinblick auf die vorliegende Revision der Quartierplanbestimmungen
sind der Gemeindevorstand Riom-Parsonz und die EG Rodas übereingekommen,
dass die Eigentümer Rodas die Hälfte dieser Kosten übernehmen, jedoch maximal CHF 32'500.00.
Art. 6 Schneeräumung der Gemeindestrasse ab Parsonz
Die Schneeräumung der Gemeindestrassen ab Parsonz übernimmt die Gemeinde Riom—Parsonz. Die ausgewiesenen Kosten werden gemäss „Gesetz über die und die die Strassensanierung Strassenunterhalt, Beiträge für den Schneeräumung" vom 12.10.1987 den Grundeigentümern im Quartierplangebiet
„Rodas“ in Rechnung gestellt.
Quartierplan „Rodas“, Gemeinde Riom-Parsonz
Art. 7 Seite 9
Besucherparkplatz I Einfahrt Tiefgarage
Der oberirdische Besucherparkplatz auf der Parzelle Nr. 1076 steht den Besuchern der Eigentümer von Rodas zur vorübergehenden Benutzung offen. Zu Kontrollzwecken muss die von der VenNaItung ausgestellte grüne Karte mit dem Namen des zugehörigen Eigentümers sichtbar im Auto aufgelegt werden. Der Parkplatz darf weder vermietet noch sonst wie reserviert werden.
Die Gemeinde Riom-Parsonz besorgt die Schneeräumung des Besucher— parkplatzes auf der Parzelle Nr. 1076 und der Einfahrt zur Tiefgarage auf der Parzelle Nr. 892 unter Abwälzung der Kosten auf die Eigentümer von Rodas.
Art. 8 Anlagen der Trink- und Löschwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung
Die Anlagen der Trink— und Löschwasserversorgung sowie der Abwasser— entsorgung des Quartierplanes „Rodas“ gehen aus dem Situationsplan Nr. 274.1 hervor. Zu den genannten QuartiererschIiessungsanlagen gehören:
Art. 9
Wasserversorgung:
Bestehend aus den Hauptleitungen mit Haupt- und Hydrantenschiebern sowie Hydranten. Privatanschlüsse Bestandteile der nicht Schieber sind inklusive QuartiererschIiessungsanlagen (im Plan markiert).
Abwasserentsorgung:
den und Hauptleitungen den aus Bestehend Privatanschlüsse Kontrollschächten. dazugehörigen Bestandteile der nicht Schieber sind inklusive QuartiererschIiessungsanlagen (im Plan markiert).
Eigentum der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen
Die in Art. 8 definierten QuartiererschIiessungsanlagen (Trink- und Löschwasser— versorgung sowie Abwasserentsorgung) gehen ins Eigentum der Politischen Gemeinde Riom—Parsonz über. Die definierten Privatanschlüsse inklusive Bestandteile bleiben im Privateigentum.
Art. 10 Unterhalt der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen
Der Unterhalt sowie allfällige Aufwendungen für die Sanierung der in Art. 8 definierten QuartiererschIiessungsanlagen (Trink- und Löschwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung) werden von der Politischen Gemeinde Riom-Parsonz besorgt unter Abwälzung der vollen Kosten an die im Quartierplangebiet „Rodas“ beteiligten Grundeigentümer. Die Abwälzung erfolgt gleichmässig und pauschal auf alle im Quartierplangebiet „Rodas“ beteiligten Parzellen.
Seite 10
Quartierplan „Rodas“, Gemeinde Riom-Parsonz
Art. 11 Telefon- und Stromleitungen
Die Telefon- und Stromleitungen bleiben im Eigentum der Werke, von denen sie ausgehen.
Die Erschliessungsanlagen für die Stromversorgung des Quartierplanes Rodas gehen aus den EIektro-Werkplänen, IBG B. Graf AG, 1:500, Plan Nr. 55531.01/22/810 und Nr. 55531.01/22/811 hervor.
Folgende Erschliessungsanlagen der Stromversorgung gehören zum Quartierplan Rodas: Transformatorenstation Rodas, bestückt mit einem 630kVA Trafo.
Mittelspannungskabelleitung für die Anspeisung der oben erwähnten Station ab der Trafostation Tigignas.
Niederspannungserschliessung mittels 4 Kabelverteilkabinen, den dazu gehörenden Kabelleitungen sowie einer direkten Kabelleitung für die Anspeisung der Objekte auf den Parzellen Nrn. 1015, 1016, 1017, 1018 und 1019 ab
der TS Rodas.
Hausanschlüsse ab Verteilkabinen oder Hauptstrang sind nicht Bestandteil der Quartiererschliessungsanlagen.
Die Erschliessungsanlagen umfassen die Groberschliessung für 36 Objekte bzw. 29 Einfamilien- und 8 Doppeleinfamilienhäuser. Belastungsannahme
Elektrische Raumheizung für maximal 36 Häuser bzw. für höchstens 45 Wohneinheiten (WE). Stündlicher Wärmebedarf: Qh maximal 10 kW I WE
Aufgeteilte Heizleistung: P Direkt (24 h) P Speicher (9 h Aufheizdauer)
= max. 8 kW = max. 7 kW
Haushaltleistung: Pro Wohneinheit maximal 6 kW mittlere Bezugsleistung Mittlere Maximalleistungen: = 8kW+6kW PTag =15kW+3kW PNacht
=14kW/WE =18kW/WE
Höchste mittlere Netzleistung: 45x18 kW
=810kW
Gleichzeitigkeitsfaktor angenommen mit 75 % = 75 % von 810 kW = 608 kW P Netz Installierte Scheinleistung Trafostation Rodas 630 kVA.
Quartierplan „Rodas“, Gemeinde Riom-Parsonz
Seite 11
Art. 12 Abfallentsorgung
Die Kehrichtsammelstelle für das gesamte Quartierplangebiet „Rodas“ befindet sich im Gemeindemagazin in „Talvangas“ (Parzelle Nr. 965). Die Grundeigentümer von „Rodas“ haben den Kehricht in der erwähnten Sammelstelle zu deponieren. Die Kehrichtentsorgung erfolgt im Sinne eines Trennsystems. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Abfallgesetzgebung von Bund, Kanton und Gemeinde.
Art. 13 Schutzräume
Die Zivilschutzräume wurden für die gesamte Überbauung „Rodas“ in den Häusern Vers. Nr. 1-153 / Parzelle Nr. 906 (66 Schutzpiätze), Vers. Nr. 1-154 / Parzelle Nr. 907 (26 Schutzplätze) und Vers. Nr. 1-162 / Parzelle Nr. 892 (66 Schutzplätze) erstellt. Die entsprechende Zuweisungsplanung erfolgt durch die zuständige Zivilschutzorganisation.
Gestaltung und Parzellierung
Art. 14 Vorbehalt der geltenden Bauvorschriften
Neubauten sowie An- und Umbauten im Quartierplangebiet haben, soweit die nachfolgenden Artikel keine besonderen Gestaltungsvorschriften enthalten, den geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu genügen. Bei Neubauten sowie bei An- und Umbauten ist auf eine gute Einpassung in die Landschaft und das bestehende Siedlungsbild besonders achtzugeben. Insbesondere müssen Fassadengestaltung, Dachneigung, Material und Art des Bedachungsmaterials der Neubauten sowie An- und Umbauten den bereits erstellen Bauten im Quartierplangebiet angeglichen werden. Dachantennen sind ausdrücklich nicht erlaubt.
Art. 15 Umgebungsgestaltung
im ganzen Quartierplangebiet „Rodas“ dürfen keinerlei Parzelleneinfriedungen und/oder Abgrenzungen erstellt werden.
Die Umgebung der Häuser muss als Grünfläche erhalten bleiben. Nur in
unmittelbarer Hausnähe ist ein Sitzplatz mit Plattenbelag gestattet.
Im Quartierplangebiet „Rodas“ befinden sich heute natürliche Baumgruppen in Form eines sehr aufgelockerten Waldbestandes entsprechend des geografischen Waldgrenzgebietes unter Einfluss von früherer Alpbewirtschaftung. Die Beibehaltung dieses landschaftlichen Elementes ist unter Berücksichtigung einer natürlich-dynamischen Entwicklung anzustreben. Ältere Baumgruppen können mittels schonender Eingriffe durch jüngere ersetzt werden. Dabei ist frühzeitig für entsprechende Naturverjüngung vorzusorgen.
Seite 12
Quartierplan „Rodas“, Gemeinde Riom—Parsonz
Das Fällen von grösseren Bäumen auf Privateigentum ist nur in Absprache mit der Verwaltung oder einer von dieser bestimmten Drittperson, z.B. Gemeindeförster, erlaubt. Für die Regulierung des Baumbestandes auf den gemeinsamen Parzellen ist die Verwaltung zuständig. Die Unterhaltskosten auf den gemeinsamen Parzellen werden aus dem Erneuerungsfond der Gemeinschaft bezahlt.
Überschüttungen von Werkleitungen dürfen nicht mehr als 2,00 Meter betragen.
Art. 16 Abweichungen von den Quartiergestaltungsvorschriften
Der Gemeindevorstand kann auf Antrag eines Baugesuchstellers Abweichungen von den Gestaltungsvorschriften gestützt auf Art. 5 des Baugesetzes der Gemeinde Riom-Parsonz vornehmen.
Art. 17 Parzellierung
Die Parzellierung entspricht dem Situationsplan Nr. 274.1. Gegenüber dem alten Besitzstand wurden keine Veränderungen vorgenommen. Somit entspricht die neue Situation sowohl im Bestand als auch im Umfang der bisherigen Parzelleneinteilung.
Spätere Änderungen an dieser Parzellierung sind dem Gemeindevorstand der Gemeinde Riom-Parsonz zur Genehmigung zu unterbreiten.
Art. 18 Vorbehalt der Baubewilligung
Vor Erstellung oder Änderung von einzelnen Bauten und Anlagen ist das ordentliche Baubewilligungsverfahren durchzuführen.
Die Gemeinde orientiert die Verwaltung der EG Rodas über eingehende Baugesuche im Quartierplangebiet Rodas und übermittelt ihr ein Exemplar der Gesuchsunterlagen.
Realisierung des Quartierplanes
Art. 19 Landumlegung
Die Parzellierung entspricht dem Situationsplan Nr. 274.1. Gegenüber dem alten Besitzstand wurden keine Veränderungen vorgenommen. Somit entspricht die neue Situation (Neuzuteilung) sowohl im Bestand als auch im Umfang der bisherigen Parzelleneinteilung.
Aus diesem Grund erfahren die Eigentumsverhältnisse in der Neuzuteilung keine Änderungen gegenüber dem alten Besitzstand. Die Neuzuteilung entspricht somit unverändert dem alten Besitzstand gemäss Art.
1 dieser Quartierplanbestim—
mungen. Die bisherigen Grundstücksnummern werden unverändert beibehalten. Aufgrund dieser Tatsache wird darauf verzichtet, die Neuzuteilung an dieser Stelle widerzugeben.
Quartierplan „Rodas“, Gemeinde Riom-Parsonz
Seite 13
Art. 20 Regelung der An- und Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten
sowie Grundpfandrechte a)
Grundsatz Die im Grundbuch vor dieser grundbuchlichen Behandlung des Quartierplanes „Rodas“ bestehenden Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrechte bleiben mit der nachfolgenden Ausnahme gesamthaft bestehen. Sie sind somit im Grundbuch bestehen zu lassen und im Zuge der Neuzuteilung zu übernehmen.
Hinsichtlich der Grundpfandrechte gelten zudem die Bestimmungen von
Art. 802 ZGB, aufgrund dessen die bestehenden Grundpfandrechte im
bisherigen Range auf die neuen Grundstücke zu übertragen sind. Das Grundbuchamt hat dies den einzelnen Gläubigern im Sinne von Art. 969 ZGB anzuzeigen.
Auf eine umfassende Auflistung aller bestehenden und beizubehaltenden und Grundlasten Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Anmerkungen, Grundpfandrechte in diesen Quartierplanbestimmungen wird ausdrücklich verzichtet. b)
Ausnahme Vor der grundbuchlichen Behandlung des Quartierplanes "Rodas" ist auf den Parzellen Nrn. 460, 891, 892, 906, 907, 959, 962, 963, 964, 979, 987, 989, 991, 993, 1010, 1011, 1012, 1013, 1014, 1015, 1016, 1017, 1018, 1019, 1020, 1021, 1022, 1023, 1031, 1032, 1042, 1043, 1044, 1076, 1086, 1091, 1092, 1113, 1114, 1115, 1116 und 1117 die Anmerkung „Quartierplan Rodas,
24.05.1988/52“ eingeschrieben.
Diese Anmerkung wird durch die diesbezügliche Neuregelung im Quartierplanverfahren hinfällig und ist somit auf den betroffenen Blättern zu löschen.
Art. 21 Neue Dienstbarkeit
lm Zuge der Quartierplanung wird die nachfolgende Dienstbarkeit begründet. Dabei ist auszuführen, dass es sich hierbei um die Bereinigung einer alten Pendenz handelt. Die Begründung dieser Dienstbarkeit wurde in früheren Jahren irrtümlicherweise unterlassen. Hiermit wird diese Pendenz bereinigt. Benützungsrecht an der Dachterrasse
zu Lasten Parzelle Nr. 1023 / zu Gunsten Parzelle Nr. 892
Demnach ist der jeweilige Eigentümer der Parzelle Nr. 892 berechtigt, eine Teilfläche der Dachterrasse auf der unterirdischen Autoeinstellhalle Vers. Nr. 1-163 auf der Parzelle Nr. 1023 allein, ausschliesslich, d.h. unter Ausschluss des belasteten Grundeigentümers, und unentgeltlich zu benützen. Die Benützungsart ist frei, sofern ausgeschlossen werden kann, dass die Benützung zu keinem Schaden an der Tiefgarage führen kann.
Quartierplan „Rodas“, Gemeinde Riom—Parsonz
Seite 14
Für Unterhalts- und Sanierungsarbeiten an der Tiefgarage muss der Zugang entschädigungslos gewährleistet werden.
Der durch diese Grunddienstbarkeit betroffene Teil der Dachterrasse ist aus dem Situationspian Nr. 274.1 ersichtlich. Zudem ist dieser Teil in diesem Situationspian mit roter Farbe schraffiert gekennzeichnet. Die anfallenden Betriebs- und Unterhaltskosten an den durch diese Grunddienst-
barkeit betroffenen Gebäulichkeiten und Anlagen werden von den Beteiligten im
Sinne von Art. 741 ZGB übernommen.
Für die Einräumung dieser Grunddienstbarkeit ist keine Entschädigung zu leisten.
Diese Vereinbarung ist als Grunddienstbarkeit ins Grundbuch der Gemeinde RiomParsonz auf den hiernach bezeichneten Grundstücken unter dem Stichwort wie folgt einzutragen:
Auf Hauptbuchblatt und Parzelle Nr. 1023 / Plan 7
Last:
Benützungsrecht an der Dachterrasse zugunsten 892
Auf Hauptbuchblatt und Parzelle Nr. 892 / Plan 7
Recht:
Benützungsrecht an der Dachterrasse zulasten 1023
Art. 22 Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung [Anmerkung „Quartierplan“
Die im Quartierplan stipulierten Bauvorschriften, die Durchleitungs- und Anschlussrechte, die Regelung hinsichtlich der Schutzräume sowie die verschiedenen im Plan Nr. 274.1 eingezeichneten Werkleitungen und auch sämtliche weiteren Versorgungs- und Entsorgungsanlagen, Zufahrten und Fusswege werden im Sinne der Quartierplangesetzgebung ausdrücklich als begründet und nicht als Eigentumsbeschränkungen öffentlich—rechtliche Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen.
Diese öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sowie die übrigen Quartierplanbestimmungen sind im Grundbuch auf allen im Quartierplanverfahren
einbezogenen Parzellen Nrn. 460, 805, 891, 892, 906, 907, 959, 962, 963, 964,
979, 987, 989, 991, 993, 1010,1011, 1012, 1013, 1014, 1015, 1016,1017, 1018, 1019, 1020, 1021, 1022, 1023, 1031, 1032, 1042, 1043, 1044, 1076, 1086, 1091,
1092, 1113, 1114, 1115, 1116 und 1117 unter dem Stichwort „Quartierplan Rodas“ anzumerken.
Art. 23 Wertausgleich für Mehr- oder Minderwerte
lm Zuge dieser Quartierplanung erfolgt kein Landabzug für die Erschliessungsanlagen o.a.m.. Aus diesem Grunde hat auch keine der Parteien einen Wertausgleich für Mehr— oder Minderwerte zu leisten.
Quartierplan „Rodas“, Gemeinde Riom-Parsonz
Seite 15
Kostenverteilung
Art. 24 Kosten für Erschliessungsanlagen
Die Kostenregelung für sämtliche Erschliessungsanlagen erfolgt primär gestützt auf die Bestimmungen im Abschnitt B „Erschliessung und Entsorgung“.
Im übrigen gelten die Bestimmungen von Bund, Kanton und Gemeinde.
Art. 25 Verfahrenskosten
Gestützt auf Art. 81 des Baugesetzes der Gemeinde Riom-Parsonz gehen die Kosten des Quartierplanverfahrens vollumfänglich zu Lasten der beteiligten Grundeigentümer.
Die Kosten werden gleichmässig und pauschal auf alle im Quartierplangebiet „Rodas“ beteiligten Parzellen verteilt.
Art. 26 Fälligkeit der Kostenbeiträge
Die Abrechnung der Kosten für das Verfahren und die von der Gemeinde erstellten Anlagen ist Sache des Gemeindevorstandes. Die in Rechnung gestellten Beiträge sind innert 30 Tagen durch die betroffenen Grundeigentümer zu zahlen.
Art. 27 Vorbehalt der gesetzlichen Abgaben
Durch die Entrichtung der gemäss Quartierplanvorschriften geschuldeten Kostenanteile werden die Quartierplanbeteiligten von der Leistung der gesetzlichen Beiträge an die öffentlichen Erschliessungswerke, aus denen ihnen ein Vorteil enNächst, nicht befreit.
Schlussbestimmungen
Art. 28 Abweichungen von den Quartierplanvorschriften
Abweichungen von den Quartierplanvorschriften, die der Zielsetzung der Quartierplanung nicht widersprechen, sind möglich, sofern mehr als die Hälfte der betroffenen Grundeigentümer, denen mehr als die Hälfte der Grundfläche gehört, vom müssen Abweichungen Diese wünschen. Veränderung diese Gemeindevorstand genehmigt werden und in Form eines Nachtrages zum Quartierplan dem Grundbuchamt unter Beachtung der Verfahrensvorschriften zum grundbuchlichen Vollzug angemeldet werden.
Seite 16
Quartierplan „Rodas“, Gemeinde Riom-Parsonz
Art. 29 Anmeldung und Eintrag im Grundbuch
Die genehmigte Quartierplanung und die Quartierplanbestimmungen werden im Grundbuch der Gemeinde‘ Riom-Parsonz vollzogen. Dies erfolgt gestützt auf Abschnitt D „Realisierung des Quartierplanes“.
Der Gemeindevorstand vorzunehmen.
Riom-Parsonz
wird
die
ermächtigt
Anmeldung
Art. 30 Inkrafttreten
Die Quartierplanung „Rodas“ tritt nach Abschluss des Auflage- und Einspracheverfahrens sowie nach seiner rechtskräftigen Genehmigung durch den Gemeindevorstand Riom-Parsonz in Kraft.
Sämtliche früheren Pläne und Bestimmungen, insbesondere die Unterlagen, die der
Gemeindevorstand
der
Gemeinde
Riom-Parsonz
genehmigte, werden damit ausser Kraft gesetzt.
am
17.
September
1984
Art. 31 Genehmigung
Die Quartierplanung „Rodas“ ist samt den vorstehenden Quartierplanbestimmungen vom Gemeindevorstand Riom-Parsonz am 24. Mai 2005 genehmigt worden. Die öffentliche Auflage hat vom 14. April 2005 bis 14. Mai 2005 stattgefunden. Riom, den
ff;
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Für den Gemeindevorstand Riom-Parsonz:
Der Präsident:
Der Aktuar:
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Edwin Thomann
01 .O4.2005\vorlagen\qp\Riom-Parsonz\Rodas.doc
Martegn Caspar
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
920.100 · KWaG · Cantone
920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione