Quartierplan Tigignas
Procedura di piano di quartiere · Surses
Documento
- Numero
- 98.GDEf1
- Tipo
- Procedura di piano di quartiere
- Comune
- Surses
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 5 gen 1998
Carta
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File
3536_B_QP_Tigignas.pdfApri in una nuova scheda
Testo
3536_B_QP_Tigignas.pdf
In CUMEGN/GEMEINDE RIOM-PARSONZ 7463 RIOM
Extract da protocol dalla suprastanza communala Riom-Parsonz digls
05.01.1998 (protocol n0 98/01)
Plan da quartier Tigignas ö siva d’ena discusiun cun mastral e canzlist retratg igl sies recurs digls 11.11.97 ancunter 1a planisaziun da quartier Tigignas.
Uscheia en nigns recurs ple pendents e 1a suprastanza appruescha las actas digl plan da quartier cun las suandontas midadas ancunter igl exemplar sto exponia: - Tractamaint digl plan da quartier tras igl register fonsil — pagina 63 possessours dalla parcella n0 933 en:
— pagina 123 igl dretg da passagi tras 1a parcella n0 925 vala angal ple per 1a parcella no 917‘ Chel dretg vign stritgia per 1a parcella n0 1131. -
pagina124
igl dretg da passagi tras 1a parcella n0 917 a favour dalla parcella n0 1131 Vign stritgia.
Mostra tutto il testo
- pagina 124 a
igl dretg da passagi tras 1a parcella no 1131 a favour dalla parcella n0 917 vign stritgia.
— Plan digls servituts, plan 112.2—56
-
dretg da passagi tras 1a parcella no 917 a favour dalla parcella no 1131 (mellen), vign stritgia.
Igls possessours da parcellas aint igl plan da quafiier Tigignas duessan neir infimnos tgi igl
plan da quanier seia nia appruo ed aintra an Vigour.
duessan neir incumbensos da far las midadas Igl codesch fonsil ed igl inschigner basignevlas digl tractamaint digl plan da quartier e digl plan da servitut. Igl plan da quartier duess neir annunztgia agl codesch fonsil per pufiar aint.
7463 Riom, igls 19.02.1998
Suprastanza communala Riom-Parsonz M. Caspar G. Carisch canzlist mastral
3536_V_QP_Tigignas_QPB.pdf
Kunton Gruuhünden h
GUARTIERPLAN
Gemeinde Riom-Pursonz
TIGIGNAS
IN DER GEMEINDE RIOM—PARSONZ
L Quartierpldnbestimmungen /
Genehmigt von der Baubehörde
...... 4. ..........
um:
Der Schreiber :
Der Pr'dsident :
./‘
[Q
MARTIN GiNI
DIPL. BAUINGENIEUR HTL/STV
INGENIEURBURÜ
7457 BIVIO, TeL.OB’l/6845355 - 7516 MALOJA, TELOB 1/8243536
Projektiert:
Gezeichnet:
Geprüft:
Datum:
Format:
BeiLDge Nr;
MG
PM
M6
Dez. 1996
A4
112.2—57
INHALTSVERZEICHNIS Seite
Art. 1
Art. 2
Art. 3 Quartierplangebiet
Zweck der Quartierplanrevision
Bestandteile der Quartierplanung
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A Allgemeine Bestimmungen
Art. 4
Art. 4 1
Art. 4 2
Art. 4 3
Quartierstrassen Eigentum der Quartierstrassen und deren Parzellen Unterhalt und Schneeräumung der Quartierstrassen Schneeräumung der Gemeindestrassen ab Parsonz
Anlagen der Trink— und Löschwasserversorgung, Schmutz— und MeteonNasserentsorgung
Art. 5 1 Eigentum der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen
Art. 5 2 Unterhalt der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen
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B Erschliessung
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Art. 5 Parkplatzanlagen
Art. 6
Art. 6 1 Unterhalt und Schneeräumung der Parkplätze
34 altri articoli
Art. 7 Kehricht
C Grenzbereinigung
Art. 8 Grenzbereinigung
Art. 9
Art. 10
Art. 11
Art. 12
Art. 13
Art. 14 Vorbehalt der geltenden Bauvorschriften
Umgebungsgestaltung Abweichungen von den Quartiergestaltungsvorschriften Vorbehalt der Baubewilligung Parzellierung Vermessung
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D Gestaltung und Parzellierung
Art. 15 Kosten der Quartierplanung
Art. 16 Anmerkung und Eintrag im Grundbuch
Art. 17 Inkrafttreten
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E Schlussbemerkungen
QUARTIERPLAN BESTIMMUNGEN Gestützt auf Art. 38 ff KRG und Art. 73 bis Art. 84 des Baugesetzes der Gemeinde RiomParsonz erlässt der Gemeindevorstand Riom—Parsonz folgende Quartierplanbestimmungen:
A Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Quartierplangebiet
Die Quartierplanung Tigignas erstreckt sich über die Parzellen 406, 908 - 921,
923 - 951, 953, 954, 957, 958, 961, 1036, 1040, 1041, 1075, 1088 — 1090, 1131 und 1132 gemäss Quartierplan Nr. 112.2—51, Situation 1:500 „Alter Bestand mit Abgrenzung des Quartierplangebietes“.
Art. 2 Zweck der Quartierplanrevision
Die Quartierplanrevision ersetzt die Quartierplanung, die am 22.04.1985 vom Gemeindevorstand genehmigt wurde. Mit der Quartierplanrevision werden im wesentlichen folgende Ziele erreicht:
- Erlass neuer Quartierplanbestimmungen. - Regelung der Eigentumsverhältnisse. — Bereinigung der dinglichen Rechte.
- Grenzbereinigungen. — Regelung des Unterhalts der Quartiererschliessungsanlagen. — Ueberarbeiten sämtlicher Pläne.
Art. 3 Bestandteile der Quartierplanung
Der Quartierplan Tigignas umfass folgende Pläne und Beilagen:
Alter Bestand mit Abgrenzung des Quartierplangebietes, Situation 1:500. Neuer Bestand Situation 1:500. Plan Nr. 112.2-52 Grenzbereinigung, Situation 1:500. mit Mutation Nr. 173 Baulinienplan, Situation 1:500. Plan Nr. 112.2—53 Erschliessungsplan, Situation 1:500. Plan Nr. 112.2-54 Finanzierung des Unterhaltes der Erschliessungsanlagen, 112.2-55 Nr. Plan Situation 1:500. Servitutenplan mit neubegründeten Grunddienstbarkeiten, Plan Nr. 112.2-56 Situation 1:500. Beilage Nr. 112.2-57 Quartierplanbestimmungen. Grundbuchliche Behandlung des Quartierplanes „Tigignas".
Plan Nr. 112.2—51
B Erschliessung
Art. 4 Quartierstrassen
Zu den Quartierstrassen gehören jene Strassen, die sich auf den Parzellen 929, 945 und 1167 gemäss Situationsplan 1:500, Plan Nr. 112.2—54 „Erschliessungsplan“, befinden.
Art. 4 1
Eigentum der Quartierstrassen und deren Parzellen
Die Parzellen 929, 945 und 1167 und die sich darauf befindenden Quartierstrassen gehen ins Eigentum der politischen Gemeinde Riom—Parsonz über.
Art. 4 2
Unterhalt und Schneeräumung der Quartierstrassen
Die Gemeinde Riom-Parsonz besorgt den Unterhalt und die Schneeräumung der Quartierstrassen auf den Parzellen 929 und 945 unter Abwälzung der vollen Kosten an die Quartierplanbeteiligten. Die Verteilung der Unterhaltskosten richtet sich nach dem Situationsplan 1:500, Plan Nr. 112.2-55 „Finanzierung des Unterhaltes der Erschliessungsanlagen“.
Der Unterhalt und die Schneeräumung des Strassenabschnittes auf der Parzelle 1167 wird von der Gemeinde besorgt. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde Riom-Parsonz.
Art. 4 3
Schneeräumung der Gemeindestrassen ab Parsonz
Die Schneeräumung ab Parsonz übernimmt die Gemeinde Riom-Parsonz. Die ausgewiesenen Kosten, werden gemäss Gesetz über die Beiträge für den Strassenunterhalt, die Strassensanierung und die Schneeräumung vom 12.10.1987, den Parzelleneigentümern des Quartierplangebietes in Rechnung gestellt.
Art. 5 Anlagen der Trink- und Löschwasserversorgung, Schmutz- und
Meteorwasserentsorgung Die Anlagen der Trink- und Löschwasserversorgung sowie der Schmutz— und Meteowvasserentsorgung des Quartierplanes Tigignas gehen aus dem Situa— tionsplan 1:500, Plan Nr. 112.2—54 „Erschliessungsplan“, hervor.
Zu den genannten Quartiererschliessungsanlagen gehören:
Wasserversorgung: Bestehend aus den Hauptleitungen mit Haupt- und Hydrantenschiebern sowie Hydranten. Privatanschlüsse sind nicht Bestandteile der QuartiererschIiessungsanlagen.
Abwasserentsorgung: Bestehend aus den Hauptleitungen und den dazuge—
hörigen Kontrollschächten. Privatanschlüsse sind nicht Bestandteile der Quar-
tiererschliessungsanlagen.
MeteonNasserentsorgung: Bestehend aus den Hauptieitungen und den dazu— gehörigen Kontrollschächten. Privatanschlüsse sind nicht Bestandteile der Quartiererschliessungsanlagen.
Art. 5 1
Eigentum der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen
Die in Art. 5 definierten QuartiererschIiessungsanlagen (Trink- und Lösch— wasserversorgung sowie Schmutz- und MeteonNasserentsorgung) gehen ins Eigentum der politischen Gemeinde Riom-Parsonz über.
Art. 5 2
Unterhalt der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen
Der Unterhalt sowie allfällige Aufwendungen für die Sanierung der in Art. 5 definierten QuartiererschIiessungsanlagen (Trink— und Löschwasserversorgung sowie Schmutz- und MeteonNasserentsorgung) werden von der Gemeinde RiomParsonz besorgt unter Abwälzung der vollen Kosten an die Quartierplanbeteiligten. Die Verteilung der Unterhaltskosten richtet sich nach dem Situationsplan 1:500, Plan Nr. 112.2-55 „Finanzierung des Unterhaltes der Erschliessungsan— lagenh
Art. 6 Parkplatzanlagen
Die Anlage der Parkplätze richtet sich nach dem Situationsplan 1:500, Plan
Nr. 112.2-54 „Erschliessungsplan“. Das Eigentum sowie die Nutzung der Park-
platzparzellen wird in der grundbuchlichen Behandlung des Quartierplanes
geregelt.
Art. 6 1
Unterhalt und Schneeräumung der Parkplätze
Die Gemeinde Riom—Parsonz besorgt den Unterhalt und die Schneeräumung der Parkplätze und Parkplatzparzellen unter Abwälzung der vollen Kosten an die Eigentümer der Parkplatzparzellen
Die Verteilung der Unterhalts— und Schneeräumungskosten der Parkplätze und der Parkplatzparzellen richtet sich nach der Anzahl der Parkplätze, die sich auf den jeweiligen Parkplatzparzellen befinden.
Art. 7 Kehricht
Die Kehrichtsammelstelle für das gesamte Quartierplangebiet befindet sich im Gemeindemagazin Talvangas, Parzelle 965, Grundbuchplan 11. Die Parzellen— eigentümer haben den Kehricht, getrennt in der enNähnten Sammelstelle zu deponieren.
C Grenzbereinigung
Art. 8 Grenzbereinigung
Die Grenzbereinigungen werden gemäss Situation 1:500, Mutation Nr. 173, vorgenommen.
Bei dieser Grenzbereinigung handelt es sich um kleine Korrekturen, welche jedoch baulich bereits in der Form bestehen. Ein Mehr— oder Mindermass wird nicht ausgeglichen.
D Gestaltung und Parzellierung
Art. 9 Vorbehalt der geltenden Bauvorschriften
Neubauten im Quartierplangebiet haben, soweit die nachfolgenden Artikel keine besonderen Gestaltungsvorschriften enthalten, den geltenden Bauvorschriften der Gemeinde zu genügen.
Art. 10 Umgebungsgestaltung
Im ganzen Quartierplangebiet dürfen keinerlei Parzelleneinfriedungen und Abgrenzungen erstellt werden.
Ueberschüttungen von Werkleitungen dürfen nicht mehr als 2 m betragen.
Art. 11 Abweichungen von den Quartiergestaltungsvorschriften
Der Gemeindevorstand kann auf Antrag eines Baugesuchstellers Abweichungen von den Gestaltungsvorschriften, gemäss Art. 4 des Baugesetzes der Gemeinde Riom—Parsonz, vornehmen.
Art. 12 Vorbehalt der Baubewilligung
Vor Erstellung oder Aenderung der einzelnen Bauten und Anlagen ist das ordentliche Baubewilligungsverfahren durchzuführen.
Art. 13 Parzellierung
Die Parzellierung entspricht dem Situationsplan 1:500, Plan Nr. 112.2—52 „Neuer Bestand mit Grenzbereinigung“. Aenderungen dieser Parzellierung sind dem Gemeindevorstand zur Genehmigung zu unterbreiten. 5
Art. 14 Vermessung
Jede Parzelle ist zu vermarken. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten
des Grundeigentümers.
E Schlussbemerkungen
Art. 15 Kosten der Quartierplanung
Gemäss Art. 81 des BG Riom-Parsonz gehen die Kosten des Quartierplanverfahrens vollumfänglich zu Lasten der beteiligten Grundeigentümer.
Die Kostenverteilung wird aufgrund der Grösse der Parzellen der Quartiereigentümer vorgenommen.
Art. 16 Anmerkung und Eintrag im Grundbuch
Die genehmigte Quartierplanung und die Quartierplanbestimmungen werden
im Grundbuch der Gemeinde Riom—Parsonz vollzogen. Dies erfolgt gestützt auf den grundbuchlichen Vollzug des Quartierplanes.
Der Gemeindevorstand Riom-Parsonz wird ermächtigt, die Anmeldung auf Kosten der Grundeigentümer vorzunehmen.
Art. 17 Inkrafttreten
Diese revidierte Quartierplanung Tigignas tritt mit der Genehmigung durch den Gemeindevorstand Riom—Parsonz in Kraft.
Sämtliche früheren Pläne und Bestimmungen, insbesondere die Unterlagen, die
der Gemeindevorstand Riom-Parsonz am 22.04.1985 genehmigte, werden damit ausser Kraft gesetzt.
„x 21
Durch den Gemeindevorstand Riom-Parsonz genehmigt am: ..........................'.....
Der Präsident.
Der Aktuar:
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
920.100 · KWaG · Cantone
920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione