Teilzonenplan Ausserdorf - Genehmigung

Piano delle zone · Zuzwil (SG) · Abrogato il 1 lug 2026

Documento

Numero
1990-8311
Tipo
Piano delle zone
Comune
Zuzwil (SG)
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Approvato
15 ott 1990
In vigore dal
15 ott 1990
Abrogato
1 lug 2026

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Zuzwil (SG) con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Baudepartement des Kantons St.Gallen

m_ _ _

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen

\!) Telefon 071 21 30 03 Telefax 071 21 39 60

St. Gallen. 15. Oktober 1990

Gemeinderat 9524 Zuzwil

Genehmigung eines 'Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung einge­ reicht: - Teilzonenplan Ausserdorf .Der Plan sieht die Zuweisung einer Fläche von rund 3'700 m2 zur Wohnzone WE vor. Die fragliche Fläche ist nach dem geltenden Zonen­ plan dem übrigen Gemeindegebiet zugewiesen. Es handelt sich um ·eine Restfläche, angrenzend an das überbaute Gebiet. Am 9. August 1990 führte die Rechtsabteilung in Anw�senheit von Vertretern des Gem�tnderates und der Grundeigentümerin sowie Mitar­ beitern des Planungsamtes, des Kantonsforstamtes und des Amtes für Umweltschutz. Lärmschutz. an Ort und Stelle einen Augenschein durch. Die Prüfung ergibt, d�ss der Teilzonenplan genehmigt werden kann� Weil das Teilzonenplangebiet eine markante Hecke aufweist, in der Nähe des Schiessstandes liegt und für eine Ueberbauung ganz erheb­ liche Terrainveränderungen notwendig sein werden, ist die fragliche Fläche indes mit einer Ueberbauungsplanpflicht zu belegen. Die Be-

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teiligten haben sich am Augenschein mit diesem vorgehen einverstan� den erklärt.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtsptlege (sGS 951.1) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und· Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das B.agdeparte.ment: 1. Der angeführte Erl�ss wird genehmigt. D�s Teilzonenplangebiet wird mit einer Ueberbauungsplanpflicht belegt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.--�

·,

Mit freundlichen Grüssen

•

Der Vorsteher: slg. Dr. W Geiger

Beilagen: - Genehmigte� Erlass - Einzahlungsschein K0pie: - Rechtsabteilung (2) - Planungsamt Rechnungsführer (2)

Dr. W. Geiger, · Regierungsrat