Nutzungsplanung (2013) Änderung GB Nr. 331, 453

Piano delle zone · Wilchingen

Documento

Numero
25/442
Tipo
Piano delle zone
Comune
Wilchingen
Cantone
Sciaffusa
Livello
Comune
Autorità
Gemeinde
Approvato da
Kt. RR
Adottato
9 ago 2016
In vigore dal
9 ago 2016

Carta

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File

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Testo

Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Beschluss vom 9. August 2016

Protokoll-Nr. 25/442

Wilchingen, Zonenplanänderung (Teile der Parzellen GB Nr. 331 und 453); Genehmigung

1. Der Gemeinderat Wilchingen hat am 24. November 2015 eine Zonenplanänderung, umfas­ send die Umzonung eines kleinen Teiles der Parzelle GB Nr. 453 von der «Rebbauzone» zu­ rück in die «Landwirtschaftszone», beschlossen. Da es sich hierbei um eine Korrektur einer kleinen Fläche und dazu um einen Druckfehler handelt, kann dies der Gemeinderat gemäss Art. 6 Abs. 5 Bauordnung selbst beschliessen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat Wilchingen noch eine zweite Änderung, umfassend die Umzonung eines Teils der Parzelle GB Nr. 331 von der «Landwirtschaftszone» zurück in die Zone «Bahnareal A», beschlossen. Auch hier handelt es sich um einen Fehler, der erst jetzt von der Deutschen Bahn bemerkt wurde. Da es sich hierbei auch um eine kleine Änderung und nur um eine Korrektur handelt, kann diese Än­ derung gemäss Art. 6 Abs. 5 Bauordnung ebenfalls durch den Gemeinderat beschlossen Wer­ den. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 11. bis 30. Dezember 2015. Es sind keine Rekurse einge­ gangen.

11. Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 6 i.V.m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zonenplanänderungen der Ge­ nehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsverfahren prüft der Regierungsrat die Än­ derungen auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorganisation befasst. Die Prüfung hat ergeben, dass die beiden Zonenplanänderungen rechtmässig zustande ge­ kommen sind. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG waren gewährleistet. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurden die Zonenplanänderun­ gen öffentlich aufgelegt. Im Genehmigungsverfahren wurden gegen die Zonenplanänderungen keine Einwände vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden.

III. Auf Antrag des Baudepartements wird b e s c h l o s s e n: 1.

Die vom Gemeinderat Wilchingen am 24. November 2015 beschlossenen Zonen­ planänderungen, umfassend die beiden Umzonungen a. eines Teiles der Parzelle GB Nr. 453 von der «Rebbauzone» zurück in die «Landwirtschaftszone» und b. eines Teiles der Parzelle GB Nr. 331 von der «Landwirtschaftszone» zurück in die Zone «Bahnareal A», werden genehmigt.

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2.

Mitteilung an: - Gemeinderat 8217 Wilchingen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt). - Baudepartement ([email protected]) · - Rechtsdienst Baudepartement ([email protected] - Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten ([email protected]) - Bauinspektorat ([email protected]) - Grundbuchamt ([email protected]) - Amt für Geoinformation ([email protected]) - Amt für Grundstückschätzung ([email protected])

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