Zonenplan <1990> Teil Parz. Nr. 116, 2034

Piano delle zone · Amriswil · Abrogato il 7 lug 2021

Documento

Numero
263
Tipo
Piano delle zone
Comune
Amriswil
Cantone
Turgovia
Livello
Comune
Approvato da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Adottato
23 lug 1999
In vigore dal
23 lug 1999
Abrogato
7 lug 2021

Carta

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File

Testo

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID

Frauenfeld,

CXE:vlPLAR ARP TG

23. Juli 1999, Bi Entscheid Nr. 263

8

Gemeinde Amriswil Zonenplanänderung Parzellen Nrn. 6 (Teil), 9 (Teil) I Zonenplanänderung Parzellen Nrn. 116 (Teil), 2034 (Teil)

1. Mit Schreiben vom 7. Juli 1999 ersucht der Gemeinderat Amriswil um Genehmigung von zwei Zonenplanänderungen. Seide Zonenplanänderungen wurden im vereinfachten Verfahren nach § 5 Abs. 2 PBG durch den Gemeinderat Amriswil beschlossen. Den beigefügten Unterlagen ist zu entnehmen, dass die Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurden. Beim Departement für Bau und Umwelt liegen keine Rekurse vor. 2. Die vom Gemeinderat Amriswil am 16. Februar 1999 beschlossene Umzonung von Teilen der Parzellen Nrn. 116 und 2034 (Grundbuch Amriswil) von der Zone für öffentliche Bauten OeB in die Wohn- und Gewerbezone WG 3-4 wird im Planungsbericht mit dem veränderten Schulraumbedarf im Zentrum von Amriswil begründet. Mittlerweile reichen dort die vorhandenen Schulanlagen aus, so dass ein Neu- oder Erweiterungsbau auf den vorgenannten Parzellen kein Thema mehr sei. Die Zone für öffentliche Bauten könne in diesem Bereich deshalb wieder in ihre ursprüngliche Widmung zurückgeführt werden. 3. Die vom Gemeinderat Amriswil am 30. März 1999 beschlossene Umzonung von Teilen der Parzellen Nm. 6 und 9 (Grundbuch Mühlebach) von der Wohnund Gewerbezone WG 2-3 in die Industriezone I wird im Planungsbericht mit der Erweiterung eines lokalen Betriebs begründet. 4. Die beiden Zonenplanänderungen sind im Sinne von § 33 PBG rechtmässig.

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

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1. Die vom Gemeinderat Amriswil am 16. Februar 1999 beschlossene Umzonung von Teilen der Parzellen Nm. 116 und 2034, Grundbuch Amriswil, von der Zone für öffentliche Bauten OeB in die Wohn- und Gewerbezone WG 3-4 wird genehmigt. 22909311500

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2. Die vom Gemeinderat Amriswil am 30. März 1999 beschlossene Umzonung von Teilen der Parzellen Nrn. 6 und 9, Grundbuch Mühlebach, von der Wohnund Gewerbezone WG 2-3 in die Industriezone I wird genehmigt.

3. Mitteilung an: - Gemeinderat Amriswil, Arbenerstrasse 2, Postfach 1681, 8580 Amriswil, unter Beilage je eines Zonenplanausschnitts ("Änderung Zonenplan Parzellen Nrn. 6 (Teil), 9 (Teil) Grundbuch Mühlebach" und "Änderung Zonenplan Parzellen Nrn. 116 (Teil), 2034 (Teil), Grundbuch Amriswil") mit Genehmigungsvermerk {charge) - Amt für Raumplanung (3), unter Beilage der beiden Zonenplanausschnitte mit Vermerken gernäss Gemeindeexemplar, sowie der übrigen Akten

DEPARTEMENT .FÜR BAU UND UMWELT

!?~~ Regierungsrat H.P. Ruprecht

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: 2. August 1999