Zonenplan <2018> Büfelderstrasse
Piano delle zone · Sirnach
Documento
- Numero
- 43
- Tipo
- Piano delle zone
- Comune
- Sirnach
- Cantone
- Turgovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvato da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Änderung
- Adottato
- 14 set 2020
- In vigore dal
- 22 ott 2020
Carta
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File
2020.07-008B-E-1.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau Frauenfeld, 14. September 2020
Entscheid Nr. 43 BOA/PG Nr. 2020.07-008
Politische Gemeinde Sirnach Zonenplanänderung "Büfelderstrasse"
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Sirnach am 6. Mai 2020 beschlossene Zonenplanänderung "Büfelderstrasse" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Sirnach, Kirchplatz 5, 8370 Sirnach unter Beilage von drei Dossiers Zonenplanänderung "Büfelderstrasse" mit Genehmigungsvermerk (A-Post plus) - Grundbuchamt Münchwilen - Amt für Umwelt - Tiefbauamt - Steuerverwaltung, Schlossmühlestrasse 15, 8510 Frauenfeld, unter Beilage von einem Dossier Zonenplanänderung "Büfelderstrasse" (Kopie) - Amt für Raumentwicklung unter Beilage von zwei Dossiers Zonenplanänderung "Büfelderstrasse" mit Vermerk analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten
Erwägungen: 1. Mit Schreiben vom 16. Juli 2020 ersucht die Gemeinde Sirnach um Genehmigung der Zonenplanänderung "Büfelderstrasse". Die Zonenplanänderung lag vom 12. Juni 2020 bis 1. Juli 2020 öffentlich auf. Beim Departement für Bau und Umwelt sind ge¬ gen die Vorlage keine Rekurse hängig. 2. Der Zonenplan der Gemeinde Sirnach wurde mit DBU-Entscheid Nr. 42 am 16. Juli 2019 genehmigt. Die vorliegende Zonenplanänderung betrifft die Parzellen Nrn. 886, 887 und 1239. Im rechtskräftigen Zonenplan ist die Parzelle Nr. 886 dem Informa¬ tionsinhalt Strasse innerhalb Bauzone (SiB) zugewiesen. Die Parzelle Nr. 887 liegt
Thurgau 2/2
in der Wohn- und Arbeitszone 2 und wird von der Ortsbildschutzzone überlagert. Parzelle Nr. 1239 liegt in der Landwirtschaftszone. Der Einlenker der Büfelderstrasse wurde im Jahr 2018 angepasst, da dieser auf¬ grund der Sichtweiten schwierig zu befahren war. Mit der Strassenverlegung wurde die unübersichtliche Situation entschärft. Der Zonenplan soll nun an die neue Strassenführung angepasst werden. Die Strassenverlegung erfordert eine Bauzonener¬ weiterung um 106 m2. Gemäss Planungsbericht ist diese Fläche von der Landwirt¬ schaftszone in die Strasse innerhalb Bauzone einzuzonen. Zudem wird die nicht mehr benötigte, ehemalige Strassenfläche im Umfang von 59 m2 der Wohn- und Ar¬ beitszone 2 (WA2) sowie 1 m2 von der WA2 der SiB zugewiesen. Parzelle Nr. 1239
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Zone bisher Lw
Fläche m2 106
Zone neu Strasse innerhalb Bauzone
Fläche m2 106
Die Zonenplanänderung erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und wird ge¬ nehmigt.
. Depg
Bau und Umwelt schefin
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:
H. SEP. 2ft20
Basi legali
RB 700 · PBG · Cantone
RB 700.1 · PBV · Cantone
RB 814.03 · USGV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione