Teilrevision Wihel

Piano delle zone · Zugo · Abrogato il 13 mag 2026

Documento

Numero
WA-2022-044
Tipo
Piano delle zone
Cantone
Zugo
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
13 gen 2023
In vigore dal
13 gen 2023
Abrogato
13 mag 2026

Carta

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File

20230113_Genehmigung BD.PDFApri in una nuova scheda

Testo

20230113_Genehmigung BD.PDF

Baudirektion

Kanton Zug

Gemeindeaufsicht Genehmigung Teilrevision Zonenpian, Teilzonenpian «Wihel» Gemeinde Waichwil

Die Baudirektion,

gestützt auf § 5 Abs. 2 Bst. c und 42 Planungs- und Baugesetz vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11),

beschliesst: 1.

Die an der Gemeindeversammlung vom 30. November 2022 im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG beschlossenen Teilrevision Zonenpian, Teilzonenplan «Wihel», wird genehmigt.

2.

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Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erho ben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt die Zonenplanänderung «Wihel» in Kraft, sofern sie nicht angefochten wird.

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Walchwil, Dorfstrasse 23, Postfach, 6318 Walchwil (Beilage: 6 Expl. Teilzonenplan <cWihel>) Amt für Grundbuch und Geoinformation (per Mail) Baudirektionssekretariat (per Mail) Amt für Raum und Verkehr, Abteilung Koordinationsstelle, Planungen und Baugesu che (Beilage: 2 Expl. Teilzonenplan «Wihel«)

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Baudirektion des Kantons Zug

Florian Weber Regie ru ngs rat Zug

/ WA-2022-044

Aabachstrasse 5, 6300 Zug T +41 41 728 53 00 www.zg.ch/baudirektion

Seite 2/2

Mit der Ortsplanungsrevision 2006 wurden die beiden Grundstücke Nr. 887 und Nr. 78 A. mit der Absicht, eine Parkierungsanlage für die See-/Hafennutzung realisieren zu können, in die Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OelB) umgezont. Nach 2006 wurde das Grundstück Nr. 1571 vom Grundstück Nr. 887 abparzelliert. Zu einem späteren Zeit punkt wurde die Realisierung eines unterirdischen Ökihofs auf dem Grundstück Nr. 78 geprüft, wobei eine Erschliessung von der Artherstrasse durch das Grundstück Nr. 887 erforderlich ge wesen wäre. Da das Grundstück Nr. 887 nicht erworben werden konnte und inzwischen beide Gebäude auf Grundstück Nr. 887 unter Denkmalschutz gestellt wurden, sind eine Realisierung von Parkplätzen oder einer unterirdischen Erschliessung auf dem Grundstück Nr. 887 nicht mehr möglich. An den beiden Grundstücken besteht somit kein öffentliches Interesse mehr. Der Gemeinderat Walchwil hat daher beschlossen, die Grundstücke Nr. 887 und Nr. 1571 aus der OelB zu entlassen und in die ursprüngliche Wohnzone 3 (W3) umzuzonen. Die Teilrevision Zonenplan, Teilzonenpian «Wihel», wurde am 4. August 2022 vom Amt 6. für Raum und Verkehr vorgeprüft. Die Publikation im Amtsblatt erfolgte am 2. und 9. September 2022. Während der öffentlichen Auflage vom 2. September bis und mit 3. Oktober 2022 gingen keine Einwendungen ein. An der Gemeindeversammlung vom 30. November 2022 wurde die Teilrevision Zonenpian, Teilzonenpian «Wihel», angenommen. Der Beschluss wurde am 16. und 23. Dezember 2022 im Amtsblatt publiziert und vom 16. Dezember 2022 bis am 4. Januar 2023 öffentliche aufgelegt. Während der Auf lagef rist gingen keine Beschwerden beim Regie rungsrat des Kantons Zug ein. Mit dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 30. November 2022 reichte der Gemein C. die Teilrevision Zonenplan, Teilzonenpian «Wihel», zur Genehmigung ein. Nach Walchwil derat § 5 Abs. 2 Bst. c PBG ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvor schriften zuständig, sofern wie im vorliegenden Fall in der gleichen Sache keine Be schwerde eingereicht worden ist. Die Prüfung durch die Baudirektion erstreckt sich auf Über einstimmung mit dem eidgenössischen und kantonalen Recht, insbesondere mit dem Raumpla nungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700), dem Planungs- und Baugesetz und dem kan tonalen Richtplan. Der Ermessensspielraum der Gemeinde muss gewahrt werden ( 42 Abs. 1 PBG). Der Genehmigung der Zonenpianänderung «Wihel» steht nichts entgegen. —

—

20220902_Teilzonenplan_Wihel.pdf

Rechtskräftiger Zonenplan

Gemeinde Walchwil

Kanton Zug

Zonenplan-Änderung 1224

1224

N

N

1:500

Mostra tutto il testo

1:500

Wihel

Wihel

Teilzonenplan - Wihel GS 887, 1571

Wihelbach

Wihelbach

735

735

1:500

6219

6219

Plan :

001

Vom Gemeinderat beschlossen am : 25. Juli 2022

Nr. :

10.11.0036

Der Gemeindepräsident:

Datum :

02.09.2022

Massstab :

1:500

Der Gemeindeschreiber:

78

78 sig. Stefan Hermann

671

671

sig. René Arnold

1571

1571

Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion : Zug, den 4. August 2022

Art

Nr. : .........................

vom : 02./09.09.2022

vom : .......................

vom : 02.09.2022

vom ..............

bis 03.10.2022

bescheinigt :

672

bis ................

bescheinigt :

1166

1166 Der Gemeindeschreiber :

886

Der Gemeindeschreiber :

Ziffer : ......................

sig. René Arnold

Legende

673

Informationsinhalt

Gewässerfläche (GwF)

Überflutungsgebiet (UFZ)

Bauzonen mit speziellen Vorschriften (BsV)

Wohnzone 3 (W3) Stand Amtliche Vermessung: 02.09.2022

Der Baudirektor

Verkehrsfläche (VF)

Wohnzone 2 (W2)

Massgebender Lärmgrenzwert Planungswert (mlpw)

Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OeIB)

Legende Genehmigungsinhalt

Geozug Ingenieure AG, Obermühle 8, 6340 Baar, [email protected], Tel.: 041 768 98 98, Fax: 041 768 98 99, www.geozug.ch

Wohnzone 3 (W3)

1167

se

sig. René Arnold

ras

Der Gemeindeschreiber :

rst

sig. René Arnold

Von der Gemeinde beschlossen am : ...................................... Der Gemeindeschreiber :

Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt am : ......................................

he

184

184 sig. René Arnold

886

Art

Ziffer : ......................

672

se

Nr. : 35/36

2. Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei

ras

2. Publikation

1. Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei

rst

1. Publikation

he

sig. Florian Weber

Publiziert im Amtsblatt :

887

887

Der Baudirektor :

Parzelle Nr.

Zone OeIB

Empfindlichkeitsstufe OeIB

Wohnzone W3

Empfindlichkeitsstufe W3

887

-1'808m²

ES II

+1'808m²

ES II

1571

-39m²

ES II

+39m²

ES II

20230113_Titelblatt Teilzonenplan Wihel mit Unterschriften.pdf

Gemeinde Walchwil

Kanton Zug

Teilzonenplan - Wihel GS 887, 1571 1:500 Plan:

001

Vom Gemeinderat beschlossen am : 25. Juli 2022

Nr. :

10.11.0036

Der Gemeindepr^sident:

Mostra tutto il testo

Der Gemeindeschreiber:

Datum :

02.09.2022

Massstab :

1:500

sig. Stefan Hermann

sig. Ren6 Arnold

Vorprufung durch die kantonale Baudirektion : Der Baudirektor:

Zug, den 4. August 2022

sig. Florian Weber

Publiziert im Amtsblatt: 1. Publikation

2. Publikation

Nr. : 35/36

Nr. : ...^...

vom : 02./09.09.2022

vom : MJ1ML

Ziffer:

Ziffer:

Von der Gemeinde beschlossen am :.. Der Gemeindeschreiber:

1. Offentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei

2. Offentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei

vom : 02.09.2022

vom M^.n

bis 03.10.2022

bescheinigt:

bescheinigt: Der Gemeindeschreiber:

Der Gemeindeschreiber:

sig. Ren6 Arnold

sig. Ren6 Arnold

30.Nov,2022 Der Gemeindeschreiber: sig. Rene Arnold

sig. Ren6 Arnold Von der Baudirektion genehmigt am:

zug,

13.JAN.2023

bis oMy^

Der Baudirektor: ~<

L—t^-»^->-A-

Geozug Ingenieure AG, Obermuhle 8, 6340 Baar, [email protected], Tel.: 041 768 98 98, Fax: 041 768 98 99, www.geozug.ch