Zurich Social Insurance Court

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2000–2026
Mar 13, 2000–Jun 17, 2026
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Beitragsforderung, keine Klageantwort eingereicht, Zinseszinsverbot

BV.2025.00012May 28, 2025DE

Erlassgesuch eines Unternehmens; verantwortlichem Organ bzw. beauftragtem Treuhandbüro musste bewusst sein, dass bei Bezug von Kurzarbeitsentschädigung höhere Anforderungen an die Zeiterfassung gestellt werden als während des Normalbetriebs; guter Glaube mangels bloss leichter Nachlässigkeit verneint und grosse Härte offengelassen.

AL.2024.00228May 28, 2025DE

Der Beschwerdeführer hat zu spät Einsprache gegen eine Bussenverfügung erhoben. Die rund zweiwöchige stationäre Behandlung in einer psychiatrischen Klinik Ende Juli/Anfangs August stellt keinen Fristwiederherstellungsgrund dar, da die Einsprachefrist erst nach dem Fristenstillstand während der Sommergerichtsferien (ab 16. August) zu laufen begann. Nach der Entlassung aus der Klinik am 2. August wäre der Beschwerdeführer grundsätzlich dazu in der Lage gewesen, eine Einsprache zu verfassen.

AB.2025.00001May 28, 2025DE

Fallabschluss nach persistierenden Beschwerden bei HWS-Distorsion; Adäquanz nach Schleudertrauma-Praxis verneint

UV.2025.00012May 27, 2025DE

Einschränkung der Leistungsfähigkeit infolge Krebserkrankung ungenügend abgeklärt.

IV.2024.00664May 27, 2025DE

Neuanmeldung wegen Unfall; Aktenbeurteilung durch den RAD nicht ausreichend, weil keine Abklärung des nicht unfallkausalen Gesundheitsschadens durch die IV-Stelle vorgenommen. Eventualantrag des Beschwerdeführers im Sinne einer Rückweisung gutgeheissen.

IV.2024.00031May 27, 2025DE

Abweisung der Klage und Widerklage, keine Rentenauszahlungen ausstehend, keine Kostentragungspflicht des Klägers für Nachforschungsaufträge bei der Post.

BV.2025.00002May 27, 2025DE

Schadenersatz nach Art. 52 AHVG. Regelzeitpunkt der Schadenskenntnis nach dem Ende der Auflage von Kollokationsplan und Inventar. Da die Konkursitin keine geordnete Buchhaltung führte, konnte die Ausgleichskasse ihren Schaden vorliegend aber erst feststellen, nachdem sie die Meldungen von ehemaligen Arbeitnehmern betreffend nicht abgerechneten Löhnen geprüft hatte. Sie machte ihre Schadenersatzforderung somit noch rechtzeitig innert der dreijährigen relativen Verjährungsfrist geltend.

AK.2024.00039May 27, 2025DE

Verfrühter Entscheid über den Rentenanspruch bei noch laufender Eingliederung und Arbeitsunfähigkeit im angestammten Bereich von noch 40 %.

IV.2025.00042May 26, 2025DE

Eröffnung Wartejahr bereits bei 20%iger Arbeitsunfähigkeit, Bindungswirkung IV-Entscheid, keine offensichtliche Unhaltbarkeit

BV.2024.00013May 23, 2025DE