Zurich Social Insurance Court

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Mar 13, 2000–Jun 17, 2026
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Art. 20 Abs. 2-4 ELG, in der ab 1. Januar 2021 geltenden Fassung, über die Verrechnung wird von Abs. 1 der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 22. März 2019 (EL-Reform) nicht umfasst; über eine Verrechnung der Rückerstattungsforderung mit einer Nachzahlung an die versicherte Person kann erst dann verfügt werden, wenn über die Rückerstattung und einen eventuellen Erlassantrag rechtskräftig entschieden worden ist; teilweise Gutheissung.

ZL.2024.00066Aug 14, 2025DE

Rückerstattung von Beihilfen und Gemeindezuschüssen aus dem Nachlass durch einen Erben noch nicht verjährt, «Lokomotiv-Verjährung» mit Anknüpfung am letztmaligen Bezug einer kantonalen Beihilfe oder eines Gemeindezuschusses, Rückweisung zur Bemessung der Rückerstattung aus dem Nachlass in masslicher Hinsicht. - BGE 8C_543/2025

ZL.2024.00055Aug 14, 2025DE

Invalidenrente und Integritätsentschädigung bei funktionell Einhändigem; Einkommensvergleich: Zeitlich massgeblicher LSE-Tabellenlohn im Einspracheverfahren; unzulässige reformatio in peius

UV.2025.00034Aug 14, 2025DE

Sehnenriss beim Wasserball, Entscheid nach Rückweisung: kein Einigungsverfahren, Begründungspflicht; gemäss Gutachten ist das Ereignis nicht einmal Teilursache der Partialruptur der Supraspinatussehne; Abweisung.

UV.2025.00019Aug 14, 2025DE

Rotatorenmanschettenruptur, versicherungsinterne Beurteilung überzeugend, Abweisung Beschwerde.

UV.2024.00217Aug 14, 2025DE

Der medizinische Sachverhalt ist betreffend das Vorliegen einer Listendiagnose (Haupt- oder Nebenbefund) unklar. Rückweisung zu weiteren Abklärungen.

UV.2024.00018Aug 14, 2025DE

Nach einem ersten Rückweisungsurteil vom 27. Januar 2021 wurde im zweiten Urteil vom 9. September 2022 festgestellt, dass der Beschwerdeführer die Opfereigenschaft erfülle, und die Sache zur genauen Festlegung der Höhe der Kostenvergütungen an die Opferhilfestelle zurückgewiesen. Eine Abklärung bei der SPO betreffend Vorliegen einer Straftat ist daher nicht zielführend. Der Beschwerdeführer hat zur Durchsetzung seiner Ansprüche im Haftpflichtverfahren im Sinne einer längerfristigen Hilfe Anspruch auf die Vergütung der Kosten eines Parteigutachtens im Betrag von maximal Fr. 3'000.--. Teilweise Gutheissung.

OH.2024.00002Aug 14, 2025DE

Sachverhalt betreffend Befreiung vom Versicherungsobligatorium nach Art. 2 Abs. 4 KVV wurde nur ungenügend abgeklärt und der Entscheid entbehrt einer nachvollziehbaren Begründung. Rückweisung. - BGE 9C_573/2025

KV.2025.00061Aug 14, 2025DE

Grenzgänger aus Österreich hat sein Optionsrecht betreffend die Befreiung vom Versicherungsobligatorium in der Schweiz nicht rechtzeitig und auch nicht unverschuldet verspätet ausgeübt. Entsprechend untersteht er dem schweizerischen Versicherungsobligatorium. Abweisung.

KV.2025.00023Aug 14, 2025DE

Nichteintreten auf Neuanmeldung, keine wesentliche Verschlechterung der gesundheitlichen Situation glaubhaft gemacht, Abweisung.

IV.2025.00282Aug 14, 2025DE