Déposé par: Sarah Wyss (15 sept. 2026)

Déroulement

  1. 21 sept. 2026Conseil national: Réponse donnée par écrit

26.7680

Irreversible Schäden bei der SRG?

Wortlaut

Wie stellt der BR sicher, dass mit den ab 2027 geplanten Spar- und Abbaumassnahmen der SRG keine irreversiblen Entscheide getroffen werden, bevor der Leistungsauftrag ab 2029 feststeht?
Wie stellt der BR sicher, dass die regionale Verankerung erhalten bleibt und Standorte wie Basel nicht schrittweise publizistische Kompetenzen, Produktionen und Arbeitsplätze verlieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Sowohl der Programmauftrag als auch die regionale Verankerung der SRG sind gesetzlich verankert (Art. 24 Abs. 1 und Art. 27 RTVG). Die Vorgaben gelten trotz Sparauftrag unverändert. Die Erfüllung des Leistungsauftrags überprüft das BAKOM im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit regelmässig.