Abbruch Wohn- und Geschäftshaus

Demande de permis de construire · Langfeldweg 20, 8213 Neunkirch

Projet

Projet
Abbruch Wohn- und Geschäftshaus
Lieu
Langfeldweg 20, 8213 Neunkirch
Commune
Neunkirch
Canton
Schaffhouse
Parcelles
335
EGRID
CH530879549750

Procédure

Publiée
16 janv. 2026
Oppositions
jusqu'au 15 févr. 2026
Dossier déposé auprès de
Gemeinde Neunkirch - Baureferat Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch

Opposition

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Parties