Erweiterung Weinwanderweg Hallau
Demande de permis de construire · 990, 875, 1598, 1547, 811, 1429, 1490, 1064
Projet
- Projet
- Erweiterung Weinwanderweg Hallau
- Lieu
- 990, 875, 1598, 1547, 811, 1429, 1490, 1064
- Commune
- Hallau
- Canton
- Schaffhouse
- Parcelles
- 183
Procédure
- Publiée
- 8 mai 2026
- Oppositions
- jusqu'au 8 juin 2026
- Dossier déposé auprès de
- Gemeinde Hallau Hauptstrasse 44 8215 Hallau
Opposition
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.