Erweiterung Viehscheune

Demande de permis de construire · Acherhubel 278a, 3806 Bönigen

Projet

Projet
Erweiterung Viehscheune
Lieu
Acherhubel 278a, 3806 Bönigen
Canton
Berne
EGRID
CH243546236357
Protection
Landschaftsschongebiet
Dérogations demandées
- Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG) - Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone

Procédure

Publiée
24 avr. 2024
Oppositions
jusqu'au 27 mai 2024, 30 jours
Dossier déposé auprès de
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Opposition

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt. Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Parties

Requérant

Roger Wyss

Acherhubel 277, 3806 Bönigen